Verschiedene Klappmesser bei Aldi-Süd für 3,99

  • Hallo,
    bei Aldi-Süd gibt es seit dem 22.8. verschiedene Klappmesser für 3,99 mit Nylontasche und Gürtelschlafe.

    Sicher, bei dem Preis darf man kann kein high-end-Messer erwarten.
    Dennoch habe ich mir bei der letzten Aktion zwei Messer besorgt, eines für die Garage, eines für das Handschuhfach.
    Stabil, rostfrei und sehr scharf.

    Mehr kann man für 4 Euro eigentlich nicht verlangen und man hat auch keine Hemmungen, dass am Schleifbock mal kurz wieder auf Endschärfe zu bringen :grosses Lachen:

    Ping

    [SIZE=2]Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei und Unwissenheit ist Stärke.[/SIZE]

  • Im Handschuhfach solltest du es nicht aufbewahren, am besten gar nicht außerhalb deines Hauses!


    Dem Foto von Aldi nach zu urteilen sind fast alle Messer so genannte "Einhandmesse" welche in D nicht geführt werden dürfen.
    Selbst eine Aufbewahrung im Auto zum durchschneiden des Sicherheitsgurtes im Notfall (z.B. nach einem Unfall) wurde vor Gericht nicht als anerkannter Zweck zum führen eines Einhandmessers akzeptiert!


    Somit kann ein solches Messer eine böse, sehr böse Falle werden mit einem ordentlichen Bußgeld und einen Verfahren gegen den Besitzer.


    Gruß


    Blackout



    Der sein täglich geführtes Einhandmesser seit diesem sehr dämlichen Gesetz gegen eine festes Messer getauscht hat.

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder

  • Zitat von pinguin;78740

    Hallo,
    bei Aldi-Süd gibt es seit dem 22.8. verschiedene Klappmesser für 3,99 mit Nylontasche und Gürtelschlafe.

    Sicher, bei dem Preis darf man kann kein high-end-Messer erwarten.
    Dennoch habe ich mir bei der letzten Aktion zwei Messer besorgt, eines für die Garage, eines für das Handschuhfach.
    Stabil, rostfrei und sehr scharf.



    Haste mal ein paar Bilder von den Messern?

  • Zitat von Blackout;78751



    :staunen: Oh mein Gott, wie kann man sich nur so Crap kaufen :confused:


    Die sehen ja schon so aus, als würden sie bei der kleinsten Beanspruchung auseinander brechen :Aua:


    Kann so was nicht verstehen, vorallem wenn man sich z.b Messer von Cherusker für ein bisschen mehr Geld (das billigste kostet nur 26.- EUR mehr) kaufen kann und die sind wenigstens gut gebaut.


    Klar, man sollte Geld sparen, aber gerade bei Messern auf die man sich ja verlassen können sollte, finde ich sollte man lieber ein bisschen mehr ausgeben.


    Just my two Cents

  • Das sind keine Einhandmesser, da fehlt der kleine Knauf an der Klinge.
    Allerdings hatte ALDI vor 2 Jahren mal ähnliche Messer in Einhandversion für einen ähnlichen Preis.
    Eins davon hab' ich immer noch - ist sehr gut verarbeitet und lässt sich auch gut nachschärfen.

  • Zitat von fiesie;78753

    Das sind keine Einhandmesser, da fehlt der kleine Knauf an der Klinge.



    Ob Knauf oder nicht ist völlig egal!
    Lediglich die Tatsache ob sie ein Messer mit einer Hand "verriegeln" lässt ist von Bedeutung.
    Mein Gerber Gator hat auch keinen Knauf, lässt sich aber mit einer Hand problemlos öffnen und vor allem "fest stellen".
    Alleine diese Tatsache beurteilt ob es sich um ein Einhandmesser handelt.


    Gruß

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder

  • Aber hier musst du doch auf den Messerrücken drücken um zu Entriegeln (siehe Bilder) und kannst dann erst die Klinge aufklappen...

  • Zitat von fiesie;78755

    Aber hier musst du doch auf den Messerrücken drücken um zu Entriegeln (siehe Bilder) und kannst dann erst die Klinge aufklappen...



    Der Mechanismus ist lediglich (so weit es auf dem Bild zu erkennen ist) um die Klinge im geöffneten Zustand zu verriegeln.
    Nicht um eine Öffnen im geschlossenen Zustand zu sperren.


    Somit für die Definition on "Einhandmesser" unerheblich.


    Gruß

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder

  • Einhandmesser in DE:


  • Zitat von Mark Wilkins;78756

    Stimmt nicht ganz. Es müssen "Konstruktionen zum einhändigen öffnen und verriegeln" vorhanden sein.



    Wenn der MEsserrücken im geschlossenen Zustand so weit herausschaut, das man das Messer mit einer Hand "verriegeln" kann, ist eine "Konstruktion" vorhanden.
    Ein "Knauf" oder "Pin" muss nicht vorhanden sein um ein Messer nur dann als Einhandmesser zu definieren!


    Wenn der Polizist, der dir das Ding angenommen hat, vor Gericht dein Messer ohne "Pin" vor den Augen des Richters mit einer Hand öffnen bzw. verriegeln kann (nur das ist maßgeblich), kannst du gerne auf "Stimmt nicht ganz. Es müssen "Konstruktionen zum einhändigen öffnen und verriegeln" vorhanden sein" verweisen :peinlich:.
    Nützen wird es dir nichts :crying_face:


    Gruß

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    Billy Wilder

  • Zitat von SwissSpecialist;78758

    Einhandmesser in DE:



    Moin SwissSpecialist,


    du zitierst den richtigen Text, ziehst aber die falschen Schlüsse!


    Maßgeblich ist und bleibt ob es mit einer Hand funktioniert!!!


    Ob es durch "Pin", "Knauf", Messerrücken der weit raussteht und mit einer Hand die Klinge rausbewegt werden kann oder eine Fingernagelrille, welche ebenso mit einer hand herausgedrecht werden kann, interessiert das deutsche Recht nicht!


    Es wir nur die Frage gestellt ob es mit einer Hand geht.


    Gruß

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    Billy Wilder



  • :staun: Sorry, aber das ist absoluter Schwachsinn :Schlecht:


    Ich bekomme fast jedes Zweihand Messer mit einer Hand auf.Man muss nur ein bisschen üben.Soll das nun heissen, dass ich gar kein Messer mehr mit mir rumtragen darf in DE?


    Viele dieser Messer haben einen hohen Messerrücken und sind trotzdem in DE legal.


    Sobald ein Messer als Einhand gebaut sind, fallen sie unter dem Führungsverbot, aber solche die als Zweihand gebaut sind, sind legal ob ich sie nun mit einer Hand auf bekomme oder nicht.


    Z.b das Bravo One Outdoor von Pohl Force ist z.b in DE auch legal, weil es keinen Klingenheber hat.Es gibt dafür sogar einen Feststellungsbescheid vom BKA: http://www.pohlforce.de/upload…ungsbescheid_bravoone.jpg .Trotzdem bekommt man es mit ein bisschen Übung mit einer Hand auf :grosses Lachen:

  • Zitat von SwissSpecialist;78761

    :staun: Schwachsinn :Schlecht:



    Sehe ich genauso wie du, allerdings nicht meinen Text, sondern das Gesetz.


    Zitat von SwissSpecialist;78761

    Ich bekomme fast jedes Zweihand Messer mit einer Hand auf.Man muss nur ein bisschen üben.


    Das ist ebenso richtig, es geht mit einigen Messern. ABER warum bezeichnest du ein "Zweihandmesser", welches offensichtlich mit einer Hand zu öffnen/festzustellen ist nicht einfach nach dem was es ist, eine "Einhandmesser" :Cool:


    Zitat von SwissSpecialist;78761


    Soll das nun heissen, dass ich gar kein Messer mehr mit mir rumtragen darf in DE?



    Nö, nur halt keine Messer, welche man mit einer Hand öffnen/verriegeln kann.
    Das gute, alte Opinel z.B. kann man mit etwas Übung (und wenn es etwas ausgeleiert ist) mit einer Hand öffnen, zum verriegeln benötigt man jedoch die zweite Hand. Es ist somit nach der gesetzlichen Definition keine Einhandmesser.


    Zitat von SwissSpecialist;78761


    Viele dieser Messer haben einen hohen Messerrücken und sind trotzdem in DE legal.



    In DE legal sind viele Messer, darum geht es hier aber auch nicht.
    Es geht hier lediglich um das "Führen"!
    Besitzen darf man Einhandmesser natürlich weiterhin legal.


    Zitat von SwissSpecialist;78761


    Sobald ein Messer als Einhand gebaut sind, sind sie unter dem Führungsverbot, aber solche die als Zweihand gebaut sind, sind legal ob ich sie nun mit einer Hand auf bekomme oder nicht.



    Zeig mir doch bitte mal den Gesetzestext auf dessen Grundlage du dir diese Theorie ausgedacht hast.
    Oben hast du schon einen Text aus dem Messerforum gepostet, dort steht genau meine Auslegung drin.
    Wenn mit einer Hand möglich, dann Einhandmesser.


    Wenn deine Theorie richtig sein würde, währe der deutsche Markt schon überschwemmt mit Messer auf deren Verpackung "ZWEIHANDMESSER" steht und die mit einer Hand zu öffnen sind (ich würde mir als einer der ersten eins kaufen :face_with_rolling_eyes:).


    Zitat von SwissSpecialist;78761


    Z.b das Bravo One Outdoor von Pohl Force ist z.b in DE auch legal, weil es keinen Klingenheber hat.Es gibt dafür sogar einen Feststellungsbescheid vom BKA: http://www.pohlforce.de/upload…ungsbescheid_bravoone.jpg .



    Puhh, da steht es doch GANZ GENAU in dem Feststellungsbescheid!!


    "... Pohl Force Bravo One Outdoor ... kein Einhandmesser ist, da die Klinge mit der Hand, die nicht das Messer hält, ausgeklappt werden muss."


    NUR DARAUF KOMMT ES AN!!! UND NUR GENAU DASS INTERESSIERT VOR GERICHT!


    Genau mein reden...


    Zitat von SwissSpecialist;78761


    Trotzdem bekommt man es mit ein bisschen Übung mit einer Hand auf :grosses Lachen:


    Wenn es das BKA mit den dicken Wurstfingern oder der Polizist vor Gericht nicht schaffen, ist ja alles OK.
    Diese Personen definieren halt eine Überprüfung.
    Wenn es jedoch recht einfach geht und es auch der BKA Mitarbeiter mit dem Daumen schafft das Messer am Klingenrücken herauszudrehen, haste verloren :staun:. Ganz egal ob "Pin" dran ist oder nicht und ebenso ganz egal ob "Fünfhandmesser" draufgedruckt ist oder nicht ... Passt mir auch nicht, muss mich aber gerade als Waffenbesitzer daran halten ...


    Gruß


    Blackout

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder

  • Zitat von pinguin;78740


    Sicher, bei dem Preis darf man kann kein high-end-Messer erwarten.
    [...}
    Mehr kann man für 4 Euro eigentlich nicht verlangen und man hat auch keine Hemmungen, dass am Schleifbock mal kurz wieder auf Endschärfe zu bringen



    Meine Meinung und mein Rat zu diesen "Messern" lautet:


    FINGER WEG! :nono:


    Man sollte sich immer vergegenwärtigen: "You get what you pay for!" Und für nicht einmal 4 € (Ladenpreis, also mit eingerechneter Gewinnmarge) kann man weder an die Materialien noch an die Verarbeitung irgendwelche Erwartungen stellen, sondern erhält das billigste vom billigsten. Gerade in den o.g. Situationen (z.B. Rettungsmesser im Auto) will ich mein Leben nicht von einem Billigteil abhängig machen.
    Ich halte mich da an die Devise "Buy cheap, buy twice" und gebe für Qualität in Material und Verarbeitung lieber etwas mehr - dafür aber nur einmal - aus.
    Wer unbedingt ein günstiges (nicht billiges!) Messer haben will, sollte lieber zu einem Schweizer (Wenger, Victorinox), Opinel oder Mora greifen. :Gut:

  • 1.Ich finde deinen Text auch ziemlich schwachsinnig, genau wie das Gesetz


    2.Weil sie immernoch als Zeihandmesser gebaut werden und daher Zweihandmesser sind


    3.Also darf ich z.b das Buck 110 nicht mit mir rumtragen obwohl es nach :


    Zitat

    2.1 Messer mit einhändig feststellbarer Klinge


    Ebenso sind solche Messer keine "Einhandmesser“ im Sinne des Gesetzes, deren Klinge zwar arretiert, die aber mit beiden Händen geöffnet werden muss (Typisches Beispiel: Buck 110 Folding Hunter, Backlockmesser mit einer Fingernagelrille in der Klinge).


    legal ist?Und das Opinel kannste auch mit einer Hand sichern.Klinge auf, lang fassen, sichern.Geht alles mit einer Hand.


    4.Es geht mir ja auch um ZWEIHANDMESSER!Was kann ich dafür, wenn man sie mit Übung auch mit einer Hand aufbekommt?


    5.Ist er auch.Ich kenne jenes Leute, die fast jedes Zweihandmesser (die ganz offen zum Tragen verkauft werden) mit einer Hand aufbekommen.Das hat nix mit der Bauweise zu tun sondern nur mit Übung.

  • Du hast doch einen Feststellungsbescheid gepostet.
    BITTE schau ihn dir doch mal an!


    - Steht da irgendwo "Kein Einhandmesser weil als Zweihandmesser verkauft"?
    - Steht da irgendwo "Kein Einhandmesser weil kein Pin"?
    - Steht da irgendwo "Kein Einhandmesser weil ...."


    In diesem BKA Feststellungsbescheid steht folgendes:


    "... kein Einhandmesser ist, da die Klinge mit der Hand, die nicht das Messer hält, ausgeklappt werden muss."


    Genau das wurde vom BKA geprüft! Sie haben offensichtlich versucht dieses Messer mit der Hand, in der das Messer gehalten worden ist, zu öffnen und zu verriegeln und haben es nicht geschafft.


    Genau diese Funktion definiert ob es ein Einhandmesser ist oder nicht!


    Dabei ist es egal durch welche Mittel es mit einer Hand zu öffnen ist.
    Manche Messer sind zu öffnen durch einen kleinen Mechanismus der die Klingenscheide etwas herausdrückt um sie dann mit dem Daumen heraus zu drehen.
    Manche haben einen Pin.
    Manche haben schon von haus aus einen weit herausstehenden Klingenrücken, der mit dem Daumen zum herausdrehen genutzt werden kann.


    Es nützt auch nicht wenn du immer wieder neue Messer hier postet und schreibst "dann ist auch das Messer XYZ nicht führbar". Ich kenne diese Messer nicht.
    Von Bedeutung ist einfach ob diese Messer irgendwas haben, mit dem man die Klinge mit einer Hand öffnen/verriegeln kann.


    Gruß


    EDIT:


    Dieses Bundeswehrmesser als Beispiel wurde mehrfach von Polizeibeamten hier im Norden von Bundeswehrangehörigen konfisziert:

    Es wurden auch Anzeigen gegen die Soldaten geschrieben, die auf dem Weg zur bzw. von der Kaserne waren (eigentlich eine Frechheit).


    Begründet wurde es mit der kleinen Öse am Messerrücken. Ursprünglich ist diese gedacht (laut Auskunft des Herstellers) um mit der zweiten Hand die Klinge öffnen zu können (auch mit Handschuhen). Jedoch geht es durch die Öse auch mit einer Hand ganz gut. Folglich ist aus diesem kleinen Bundeswehrmesser auf einmal ein Einhandmesser geworden.


    Das Problem ist bei diesem sehr ärgerlichen Gesetz, das es nicht greifbar ist für den Bürger und absolut willkürlich angewendet wird!
    Was bitte ist ein allgemein anerkannter Zweck (mit diesem dürfte man Einhandmesser führen)?
    Wer definiert was Brauchtumspflege ist oder Berufsausübung? Darf ich als Jäger so ein Messer führen auch wenn ich nicht gerade zur Jagd bin? Ich könnte meiner Verantwortung als Jäger auch zufällig bei einem Wildunfall nachkommen und das angefahrene, leidende Wild erlösen!
    Wie kann ich mir als Bürger sicher sein ob das BKA z.B. das oben abgebildete Messer mit einer Hand geöffnet bekommt oder nicht!?


    Somit werden (leider) sehr viele dieser Fragen wohl erst vor Gericht geklärt werden...


    Gruß

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder

  • SwissSpecialist hat zum Pohl Bravo One geschrieben

    Zitat

    Trotzdem bekommt man es mit ein bisschen Übung mit einer Hand auf

    Richtig, kann ich bestätigen.
    Ich habe solch ein Messer (war ein Geschenk) hier und habe es bislang - in Unkenntnis des Feststellungsbescheids - nicht geführt, da es sehr leicht einhändig zu öffnen ist (und automatisch verriegelt, wenn es offen ist): es sind keine einhandmessertypischen vorstehenden Nippel, Pins, oder sonstige festen Daumenstützpunkte vorhanden, aber die Klinge steht soweit hervor, dass man bereits mit leichtem Druck von Mittelfinger und Daumen der messerhaltenden Hand die Klinge halb aufbekommt, und der Federdruck ist dann so gering, dass man dann allein mit dem Daumen auf der flachen Seite der Klinge ganz aufbekommt bis zur Verriegelung.
    Geht natürlich nicht so schnell wie bei einem echten Einhandmesser, aber in einer Sekunde ist dieses Messer einhändig auf, egal ob links oder rechts, und trotz Wurstfingern, und ohne besondere Übung.


    Danke für den Bescheid, @SwissSpecialist, ist sehr hilfreich zu wissen, wenn ein irgendwie einhändig zu öffnendes Messer dann doch kein echtes Einhandmesser ist.


    LG, Foobar

    Niemandes Herr ... niemandes Knecht.

  • [COLOR="red"]Leute,
    es geht hier immernoch um das Angebot der Klappmesser, ob sie nun gut oder schlecht sind, wird jeder selbst feststellen, wenn er sie kauft.
    Es geht und ging hier aber nicht um Rechtsbelehrungen zum Fuehren von Ein- und Zweihandmessern, also Schluss.
    Die Funktion ein neues Thema erstellen zu können, sollte nicht neu sein.


    Stickstoff[/COLOR]