Wildes Campieren/Biwakieren im Aargau oder Schweizer Mittelland

  • Hallo zusammen


    Eine Frage, v.a. an die Aargauer Fraktion: Was habt Ihr für Erfahrungen, im Aargau oder Schweizer Mittelland wild zu campieren oder biwakieren? Wurdet Ihr weggeschickt oder gerügt? Habt Ihr vorher eine Erlaubnis des Landbesitzers eingeholt? Wie seid Ihr unterwegs gewesen? Kleines oder grosses oder gar kein Zelt?


    Im Vergleich zu den Bergen ist das Mittelland ja dicht besiedelt, viele Jogger, Hündeler, usw. Praktisch alle Wälder alle wenige hundert Meter mit einer Forststrasse erschlossen (welche auch die Jäger benutzen können), etc.


    Wie sind Eure Erfahrungen?


    Es geht mir nicht um Eure "Geheimplätze" oder Tricks, um nicht aufzufallen (die gerne per PN :)), sondern generellen Erfahrungen mit den Mitmenschen (Risiko Nr. 1 bei solchen Unternehmen...).


    Herzliche Grüsse
    linthler

  • Hallo Linthler

    Ich habe in der Beziehung im Hinterthurgau noch überhaupt keine Probleme gehabt.

    Gut ......., in 10 Minuten bin ich an Orten wo auch der Forstwart zu Fuss gehen muss. :grosses Lachen:

    Grundsätzlich gilt, nicht auffallen und den Ort so verlassen wie man in antreffen möchte.

    Feuer machen nur wenn es die Natur erlaubt, bzw. dementsprechende Vorkehrungen treffen.

    Aber das muss nicht für das Mittelland gelten ........

    Viele Grüsse, Ernst

  • Sali


    War bereits drei mal im Seetal (Hallwilersee) biwakieren, immer mit Ausblick auf den See natürlich :).


    Wir waren immer als Gruppe unterwegs (Jungschar-Leiterteam und einige Freunde).
    Wir sind immer mit dem Auto zum Biwakplatz gefahren.


    Zelte gabs nie, wir haben aus Militärblachen Blachenschlafsäcke geknöpft, d.h. Isomatte und Schlafsack in die Blache einwickeln und die Blache zuknöpfen.
    Am Abend wurde jeweils am Lagerfeuer gespeist und gesungen, die Schlafplätze macheten wir im Dunken bereit, als uns niemand mehr sah.
    Dann früh am Morgen aufstehen und alles, was von einer Übernachtung zeugt, im Auto verstecken, gemütlich Frühstücken und immer freundlich lächeln und grüssen, wenn jemand vorbeikommt.


    Hat so noch nie Schwierigkeiten gegeben.


    Kleiner Tipp noch: Wenn das Ziel nicht vor der Abfahrt festgelegt ist, gibt's mit den richtigen Leuten im Auto eine echt spassige Fahrt :face_with_rolling_eyes:.


    Greetz
    zjosua

  • Meine erste Outdoor-Nacht im Aargau verlief problemlos:


    https://www.previval.org/forum…st-in-einer-Novembernacht


    Hab auch im Waldgesetz und der Verordnung dazu nachgeschaut, da steht nichts. Könnte also höchstens sein, dass je nach Gemeinde diese etwas darüber hinausgehend geregelt hat. Übrigens auch nicht zu Feuern, aber wenn man weiss, dass Feuerstellen den Boden auf viele Jahre hinaus schädigen, so geht man auch vernünftig damit um.


    Bin mal gespannt, ob mich also wirklich kein Jäger wegschicken kann. Falls dem so ist könnte ich auch offener mit dem Thema umgehen (und ein potentieller Stressfaktor würde entfallen). Es schläft sich draussen schon mal besser, wenn man weiss, man darf. Ich stehe nicht unbedingt auf den Reiz des Verbotenen... Würde natürlich immer noch schauen, dass nicht gerade jeder zweite Jogger über einen stürzt. :face_with_rolling_eyes: Aber auch die Jäger anfragen, ob sie im betreffenden Gebiet gerade was vorhaben. Will ja mit ihnen gut auskommen und offen geht das besser, als wenn sie ab und zu auf mich stossen und sich über mich ärgern sollten.


    Herzliche Grüsse
    linthler

  • An die Aargauer: Übernachtungen im Wald (ohne Disco und so) sind weder im Aargauer Waldgesetz noch in der Verordnung dazu geregelt. Der Förster in meinem Gebiet hat mir mitgeteilt, dass er mir deshalb derartige Aktivitäten nicht verbieten will. Eine gewisse Skepsis war allerdings da, legt sich dann vielleicht, wenn wir uns mal persönlich kennenlernen. Vielleicht wäre auch ein Anruf statt Mail besser gewesen. Auf jeden Fall ist es ein besseres Gefühl, mit grünem Licht unterwegs zu sein.


    Und ich habe auch Verständnis für seine Skepsis. Littering findet ja zunehmend auch bei Feuerstellen statt. Vandalismus leider auch. Man muss auch die Erfahrungen des Gegenübers berücksichtigen, er weiss ja nicht, zu welcher Kategorie Nutzer ich gehöre (auch wenn ich es schrieb).


    Herzliche Grüsse
    linthler

  • Wildes Zelten, Campieren


    Salü linthler


    Zu deiner Anfrage an die "Aargauerfraktion" i.S. wildes Campieren / Biwakieren. Auch wenn wir "alle Survival-Freaks" sind und das eine oder andere Erlebniss ausbrobieren ( natürlich positiv und ohne bösen Hintergedanken) wollen, gibt es meiner Meinung nach die " gesetzlichen, gesellschaftlichen Spielregeln / Anstandsregeln" zu beachten :face_with_rolling_eyes:


    Grundsatz:


    - Im Kanton Aargau und den meisten anderen Kantonen ist "wildes Zelten, Biwakieren, Campieren" Verboten - also unter Strafe gestellt und kann je nach dem zu Anzeigen oder (wenn in der Gemeinde vorhanden) per Ordnungsbusse bis Fr. 100.- geahndet werden.


    - Als Survival-Freaks bewegen wir uns in diesem Bereich meist auf privatem Grund - das heisst der Grundeigentümer verfügt über die Nutzung ist auch befugt, unbefugte Personen z.B. wegen Hausfriedensbruch (StGB Art. 186 - Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, Hof, Garten......... eindringt wird auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.) anzuzeigen.


    - Es gib noch einige andere Aspekte die gegen das "wilde Campieren" sprechen. "in meinem Verein" schlagen wir uns seit längerem mit Diebesbanden und Einbruchtouristen um. Nicht selten übernachten diese (in Fahrzeugen, Zelten, Schlafsäcke etc.) in Wäldern, Maisfeldern, Gartenhäuschen oder irgendwo in der "Pampas" und nicht selten werden diese Beobachtungen auch "unserem Verein" gemeldet - dann mit unangenehmen Folgen für die Betroffenen.......................:traurig:



    Da wir in der Regel nicht wissen ob es ein harmloser "Survival-Freak oder international gesuchter Dieb / Einbrecher" ist, gehen wir meist nicht sehr unzimperlich vor und ich denke "wir" halten dem angehaltenen die "besseren Argumente" vor die Nase.



    Damit der Ausflug nicht zum "Alptraum" wird, empfehle ich ganz einfach eine gute Planung, Absprache mit dem Grundeigentümer ev. mit vorgängiger Information an die zuständige Polizeistelle :Gut: Im weiteren hat es meiner bescheidenen Meinung nach einfach mit Anstand zu tun - oder anders gesagt, wer von uns möchte schon einen Fremden auf seinem Grundstück haben :lachen:



    Es grüsst Jaguar

  • Hallo Jaguar


    Danke für Deine Infos.


    Gerne hätte ich gewusst, in welchem Gesetzesartikel oder Verordnung dazu "wildes Zelten, Biwakieren, Campieren" im Kanton Aargau verboten ist. Ich habe nichts gefunden, abgesehen von den Naturschutzgebietsdekreten, was aber sowieso klar war. Wenn dem wirklich so wäre, dann hätte dies auch die Abteilung Wald gewusst, welche vom Förster angefragt worden war.


    Privater Grund stimmt auch meistens nicht. 80% der Aargauer Wälder gehören der öffentlichen Hand, meistens Ortsbürgergemeinden. Wenn nicht von der Gemeinde geregelt, so ist die Frage, ob der Förster überhaupt die Kompetenz hätte, Übernachtungen zu verbieten oder dafür zuerst eine Grundlage durch die Ortsbürgerversammlung bräuchte. Zum Eindringen: Es gibt auch noch das Begehungsrecht, wobei die Frage ist, was das noch alles einschliesst und was nicht. Ich glaube, z.B. Pilze sammeln in Privatwald ist auch erlaubt.


    Wenn ich so höre, was früher alles gemacht wurde und normal war, ohne dass jemand fragte... Dann frage ich mich manchmal schon, was in unserer durchregulierten Gesellschaft überhaupt noch möglich ist... Ob inzwischen alles als verboten gilt, was nicht irgendwie geregelt und ausdrücklich erlaubt ist.


    Ich habe Verständnis für die Arbeit und Herausforderungen der Polizei, kenne auch einige Polizisten. Aber sagen wir es mal so, wenn meiner 5-jährigen Tochter länger als eine Sekunde eine Knarre vor die Nase gehalten wird, so wird das ein mediales, politisches und vielleicht auch juristisches Nachspiel haben. Noch sind wir hier nicht in den USA und wird Verhältnismässigkeit etwas anders als dort interpretiert. Und würde ich Deine Logik übernehmen, dann dürfte ich nicht mehr arbeiten gehen. Bei uns in der Nähe hat es nämlich viele Dealer und ich könnte ja rein theoretisch von der Polizei für einen gehalten werden (nach einem überlangen Solarium-Aufenthalt eher :face_with_rolling_eyes:) und müsste ihnen entsprechend das Leben einfacher machen und gar nicht erst da durchgehen. Mich vorgängig als Harmloser zu melden mag für die Polizei praktisch sein, sehe ich aber nicht als meine Pflicht (oder soll ich die Leitung der Polizei blockieren und ständig melden, wo ich bin? :grosses Lachen:). Es ist die Aufgabe der Polizei, die Gesetzesbrecher zu identifizieren. Für mich gilt mal erst die Unschuldsvermutung oder die Zeiten haben sich massiv verändert und ich nichts mitbekommen.


    Ich denke, meine Planung ist nicht schlecht, der Förster weiss, dass wir manchmal unterwegs sind. Allfällige mögliche unangenehme Begegnungen mit Jägern oder allenfalls sogar Polizisten sind möglich, davor habe ich keine Angst. Schön freundlich bleiben und vom Bescheid des Försters erzählen. Und selbstverständlich werde ich mich mit dem Grundeigentümer absprechen, wenn ich mal bei jemandem im privaten Garten übernachten möchte. Aber danach ist mir eigentlich nicht.


    Herzliche Grüsse
    linthler

  • Salü linthler


    Bei allem Respekt........................wenn ich deine Antwort / Ausführungen so lese, kommt bei mir das Gefühl auf, dass du meine Antwort / Ausführungen ev. falsch verstanden oder aber den eigenen Faden verloren hast. Es geht weder um meine Logik, noch geht es explizit um die Polizei. Ich habe lediglich versucht, auf deine ursprüngliche Anfrage (an die Aargauer Fraktion) eine sachlich, kompetente Antwort zu geben - notabene aus Sicht der vorhanden und gültigen Gesetzesgebung, dabei bin ich mir bewusst, dass ich einen kleinen Teil (aus Sicht der Polizei) der Gesamtproblematik angesprochen habe.


    Ich habe mir erlaubt, aus meiner langjährigen Tätigkeit - ohne Dampfplauderrei aber mit entsprechenden Fachkenntnissen, themenbezogen auf gewisse Aspekte zu antworten. Natürlich kann jeder "in unserer durchregulierten Gesellschaft" machen was er will sofern er/sie sich der Konsequenzen bewusst ist und genau bei diesem Punkt scheitert es eben bei den meisten Zeitgenossen. Schuld sind dann grundsätzlich immer die anderen und der "Ausredekatalog" würde eine Enzyklopädie locker füllen.


    Aus deiner Antwort ist sinngemäss zu entnehmen, dass gemäss deinen Abklärungen (über Drittpersonen !!) keine gesetzlichen Grundlagen (ausser Naturschutzgebietsdekreten) bestehen - wenn dem also so sein sollte, wieso fragst du dann; "Habt Ihr vorher eine Erlaubnis des Landbesitzers eingeholt? / Es geht mir nicht um Eure "Geheimplätze" oder Tricks, um nicht aufzufallen (die gerne per PN), sondern generellen Erfahrungen mit den Mitmenschen (Risiko Nr. 1 bei solchen Unternehmen...)". ?????


    Ich weiss natürlich nicht, wo du überall gesucht hast und deine Auskunft über deinen Förster resp. Amt für Wald möchte ich nicht weiter kommentieren, in sachlicher Hinsicht versuche ich in diesem Sinne deine Antwort / Ausführungen - ich sage einmal zu ergänzen..............!!


    a) Je nach dem wie eben "wildes Campieren, Biwakieren etc.) betrieben wird, kann es unter Umständen verschiedene Gesetze tangieren. Die gesetzlichen Grundlagen findest du z.B. im ZGB (Recht auf Zutritt und Abwehr), Bundesgesetz über den Wald (übergeordnet, erlässt Weisungen und Kompetenzen an die Kantone - resp. Gemeinden), Bundesgesetz über Natur und Heimat (z.B. Naturschutzgebiete), Kantonales Waldgesetz (26 verschiedene !!), Gemeindeverordnung - örtliches Polizeireglement usw. Wie schon erwähnt, je nach dem was alles beim "wilden Campieren" tangiert wird, können locker noch ein halbes Duzend anderer Gesetze zum Zuge kommen.


    b) Die Förster haben / hätten (je nach Kanton) durchaus die Kompetenz, "wildes Campieren / Biwakieren" zu verbieten, ob es dabei private oder Waldparzellen der Ortsbürger betrifft spielt dabei eine untergeordnete Rolle.


    c) Kurze Anmerkung zum Thema "durch regulierte Gesellschaft" - dies ist die logische Konsequenz unseres täglichen tuns innerhalb unserer Gesellschaft. Gesetze enstehen (nicht immer aber meistens) weil meist ein kleiner Teil egoistischer Idioten in unserer Gesellschaft nicht wissen, wie sie sich gesellschaftlich / gesetzlich zur verhalten haben - Fazit, "gescheite Gesetzesmacher" erfinden wieder ein Gesetz mehr und die Mehrheit der Gesellschaft muss / darf diese wieder ausbaden.



    Zum Schluss noch etwas, vor gar nicht so langer Zeit mag ich mich erinnern, dass wir etwas von "Forumskultur und Halbwahrheiten etc." gehört haben - Hand aufs Herz, so macht mir ein Austausch unter Forumskollegen eigentlich keinen Spass - Sorry :traurig: !!



    Ein herzlicher "Aargauer Gruss" zurück



    Jaguar


  • Hallo Jaguar


    Zitat von Jaguar;87466

    dass du meine Antwort / Ausführungen ev. falsch verstanden oder aber den eigenen Faden verloren hast.


    Wenn ich mir Deine Antwort anschaue, könnte es auch sein, dass Du bei der Antwort meinen Start-Post im Kopf hattest, ich inzwischen aber mit meinen Abklärungen weitergekommen bin (resp. in Deinen Augen wahrscheinlich nicht, da Du die Auskunft des Försters möglicherweise als Fehlinfo siehst).


    Zitat von Jaguar;87466

    Natürlich kann jeder "in unserer durchregulierten Gesellschaft" machen


    Früher konnten die Kinder im Wald Hütten bauen und hatten kaum Probleme dabei, jedenfalls hört man dies. Heute kommt möglicherweise der Förster angerannt. Oder die Naturschützer. Oder sogar die Polizei. Bauen sie die Hütte im Garten kommt der Unfallverhütungs-/Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde mit dem Abbruchbefehl vorbei. Und dann herrscht auf der anderen Seite Besorgnis darüber, dass es Schüler gibt, die noch nie (wirklich nie) im Wald waren. Werden Hüpfprogramme im Kindergarten lanciert, um das Übergewicht zu reduzieren, usw. Kinder werden von der Strasse genommen und die reduzierten Unfallzahlen bejubelt. Auch da gilt es als Gesellschaft die Konsequenzen zu tragen, in diesem Experiment mit unklaren Wirkungen.


    Zitat von Jaguar;87466

    dass gemäss deinen Abklärungen (über Drittpersonen !!) keine gesetzlichen Grundlagen (ausser Naturschutzgebietsdekreten) bestehen - wenn dem also so sein sollte,


    Ähm, wer wäre keine Drittperson gewesen? Die Polizei?


    Zitat von Jaguar;87466

    wieso fragst du dann


    Weil ich ganz zu Beginn noch weniger wusste, inzwischen aber Abklärungen vorgenommen habe, deren Ergebnisse ich in diesem Thread auch mitgeteilt habe.


    Zitat von Jaguar;87466

    und deine Auskunft über deinen Förster resp. Amt für Wald möchte ich nicht weiter kommentieren


    Warum denn nicht? Wäre sehr interessant für mich.


    Zitat von Jaguar;87466

    Je nach dem wie eben "wildes Campieren, Biwakieren etc.) betrieben wird


    Abends aufstellen, morgens abbauen, keine Spuren hinterlassen (okay, Eure Spurensicherung würde natürlich was finden, aber keine für Otto Normalwaldbesucher sichtbaren). Also die harmloseste Art, wild zu campieren/biwakieren mit minimalsten Wirkungen. So auch dem Förster dargelegt.


    Zitat von Jaguar;87466

    kann es unter Umständen verschiedene Gesetze tangieren.


    Unter Umständen sind wir morgen alle tot.


    Zitat von Jaguar;87466

    Die gesetzlichen Grundlagen findest du z.B. im ZGB (Recht auf Zutritt und Abwehr)



    http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a699.html


    Da sehe ich keine Regelung zu Übernachtungen.


    Zitat von Jaguar;87466

    Bundesgesetz über den Wald (übergeordnet, erlässt Weisungen und Kompetenzen an die Kantone - resp. Gemeinden),



    http://www.admin.ch/ch/d/sr/921_0/a14.html


    Zitat

    Art. 16 Nachteilige Nutzungen


    1 Nutzungen, welche keine Rodung im Sinne von Artikel 4 darstellen, jedoch die Funktionen oder die Bewirtschaftung des Waldes gefährden oder beeinträchtigen, sind unzulässig. Rechte an solchen Nutzungen sind abzulösen, wenn nötig durch Enteignung. Die Kantone erlassen die erforderlichen Bestimmungen.


    2 Aus wichtigen Gründen können die Kantone solche Nutzungen unter Auflagen und Bedingungen bewilligen.


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/921_0/a16.html


    Zitat von Jaguar;87466

    Bundesgesetz über Natur und Heimat (z.B. Naturschutzgebiete)


    Die lasse ich mal aussen vor. Dass Jagdbanngebiete, etc. tabu sind ist für mich klar (auch ohne Gesetze).


    Zitat von Jaguar;87466

    Kantonales Waldgesetz (26 verschiedene !!),


    Ich bezog mich nur auf den Aargau, also zum Waldgesetz des Kantons Aargau, auf der Suche nach Hinweisen auf Erlaubnis und Verbot:


    Zitat

    § 2
    Grundsätze


    4 Der Wald ist nach Massgabe des Bundesrechts öffentlich zugänglich. Wer sich darin aufhält, hat ihn zu schonen.


    Zitat

    § 10
    Zugänglichkeit


    1 Einschränkungen der allgemeinen Zugänglichkeit des Waldes durch Ein*zäunungen und andere Massnahmen sind nur dann zulässig, wenn dies für bestimmte Waldflächen im öffentlichen Interesse notwendig ist, namentlich zum Schutz von Waldverjüngungen, von seltenen Pflanzen, von wild lebenden Tieren sowie von Bauten und Anlagen.


    Zitat

    § 13
    Nachteilige Nutzungen


    1 Die Waldweide, das Niederhalten von Bäumen sowie Ablagerungen gehören zu den unzulässigen nachteiligen Nutzungen (Art. 16 WaG). Das Gleiche gilt für das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen.


    https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/981


    Auch wieder nichts zu Übernachtungen. Zur Verordnung zum Aargauer Waldgesetz:


    Zitat

    § 23
    Nachteilige Nutzungen


    1 Der Gemeinderat kann bei Vorliegen wichtiger Gründe mit Zustimmung der Waldeigentümerin oder des Waldeigentümers und des Kreisforstamtes das Reiten und nichtmotorisierte Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen auf einzelnen Strecken ausnahmsweise bewilligen.


    2 In den übrigen Fällen ist für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für nachteilige Nutzungen die Abteilung Wald des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt zuständig.


    https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/1156


    Auch hier nichts.


    Zitat von Jaguar;87466

    Gemeindeverordnung - örtliches Polizeireglement usw.


    Ich gehe davon aus, wenn es darin geregelt wäre, so wäre dies dem Förster bekannt. Wenn es geregelt wäre, so würde es sehr wahrscheinlich bedeuten, dass "wilde" Übernachtungen ein Problem waren oder sind und der Förster entsprechend sensibilisiert wäre.


    Zitat von Jaguar;87466

    je nach dem was alles beim "wilden Campieren" tangiert wird, können locker noch ein halbes Duzend anderer Gesetze zum Zuge kommen.


    Was könnte denn noch tangiert werden? Würde mich über noch etwas mehr Fleisch am Knochen freuen. Dann können wir die entsprechenden Gesetze auf Hinweise abklappern. Gibt es keine, so wäre die Rechtssprechung der Gerichte zu konsultieren, was dann aufwändiger wäre. Ich schätze die Auseinandersetzung mit Dir sehr, aber die obige Aussage von Dir klingt für mich nach "wenn wir genügend lange suchen werden wir schon ein Gesetz finden" und finde ich nicht sehr handfest. Als Polizist in einem Rechtsstaat brauchst Du ja rechtliche Grundlagen für Deine Massnahmen oder sehe ich das falsch?


    Zitat von Jaguar;87466

    dies ist die logische Konsequenz unseres täglichen tuns innerhalb unserer Gesellschaft. Gesetze enstehen (nicht immer aber meistens) weil meist ein kleiner Teil egoistischer Idioten in unserer Gesellschaft nicht wissen, wie sie sich gesellschaftlich / gesetzlich zur verhalten haben


    Das ist sicher ein Teilaspekt. Ein anderer dürfte sein, dass die Heerscharen von an unseren Unis jährlich neu produzierten Juristen auch beschäftigt werden wollen. Ich glaube nicht, dass es ohne Auswirkung ist, dass die Juristen in unserem Parlament (wie auch die Bauern) massiv überproportional zur Bevölkerung vertreten sind.


    Zitat von Jaguar;87466

    dass wir etwas von "Forumskultur und Halbwahrheiten etc." gehört haben


    Ja, haben wir gehört. Aber wenn Du so felsenfest sagen kannst, dass Übernachtungen im Aargauer Wald (öffentlicher Teil) verboten sind, dann kannst Du doch auch offenlegen, auf welcher rechtlichen Grundlage. Sämtliche Rechtssammlungen sind öffentlich zugängliche Dokumente, wo also ist das Problem? Ich respektiere Polizisten wie alle anderen Menschen auch, sofern sie rechtschaffen sind (es gibt auch Polizisten, die Gesetze brechen, gehören nicht alle zu den "Guten"...). Aber wenn jemand sagt (egal wer), etwas sei verboten, dann will ich wissen, auf welcher Grundlage. Bisher fehlt mir eine konkrete Antwort dazu.


    Unterstrichene Antwort "unangenehme Folgen für die Betroffenen", Erwähnungen wie unzimperliches Vorgehen, "bessere Argumente unter der Nase" in Kombination damit, dass auch mir das passieren könnte, solange die Polizei mich noch nicht als "Survival-Freak" erkannt hat, empfinde ich als Einschüchterungsversuch. So quasi "pass dann auf, wir machen Dich fertig, zwar weil wir nicht wissen, dass Du harmlos bist, aber trotzdem, lass die Finger davon". Solchen Austausch mit mir bekannten Polizisten kenne ich bisher nicht.


    Herzliche Grüsse
    linthler

  • Hallo Linthler


    Ich glaube du verstehst das Falsch.
    Ich komme aus dem selben beruflichen Umfeld wie Jaguar und weiss was er damit meint.
    Es kommt nun mal sehr viel vor das man in den Wäldern Camps von Ostblockbanden findet die hier auf Raubtour sind.
    Und das man dort nicht zimperlich sein darf beim Hallo sagen hat die Erfahrung gezeigt. Ich denke es ging nur darum dir aufzuzeigen das du verwechselt werden könntest.


    Im übrigen hat was das Campieren auf öffentlichem Grund angeht jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen
    Wen du das Polizeireglement der Stadt Aarau anschaust und zwar §10
    Wer ohne Bewilligung auf öffentlichem Grund zum Zwecke des Campierens Wohnwagen, Wohnmobile oder ZELTE etc. aufstellt, wird bestraft.
    Hast du also vor durch 10 Gemeinden zu Wandern mit übernachten würde ich mir die Mühe machen und mal die 1000 Verordnungen dieser Gemeinden zu Gemüte führen. Kannst sie ja nachher als Anzündhilfe benützen :)


    Gruss Darky :face_with_tongue:

  • Zitat von linthler;87480

    ....
    Ja, haben wir gehört. Aber wenn Du so felsenfest sagen kannst, dass Übernachtungen im Aargauer Wald (öffentlicher Teil) verboten sind, dann kannst Du doch auch offenlegen, auf welcher rechtlichen Grundlage. Sämtliche Rechtssammlungen sind öffentlich zugängliche Dokumente, wo also ist das Problem? Ich respektiere Polizisten wie alle anderen Menschen auch, sofern sie rechtschaffen sind (es gibt auch Polizisten, die Gesetze brechen, gehören nicht alle zu den "Guten"...). Aber wenn jemand sagt (egal wer), etwas sei verboten, dann will ich wissen, auf welcher Grundlage. Bisher fehlt mir eine konkrete Antwort dazu.


    Unterstrichene Antwort "unangenehme Folgen für die Betroffenen", Erwähnungen wie unzimperliches Vorgehen, "bessere Argumente unter der Nase" in Kombination damit, dass auch mir das passieren könnte, solange die Polizei mich noch nicht als "Survival-Freak" erkannt hat, empfinde ich als Einschüchterungsversuch. So quasi "pass dann auf, wir machen Dich fertig, zwar weil wir nicht wissen, dass Du harmlos bist, aber trotzdem, lass die Finger davon". Solchen Austausch mit mir bekannten Polizisten kenne ich bisher nicht.


    Herzliche Grüsse
    linthler


    Zitat von DarkKnight;87496

    Hallo Linthler


    Ich glaube du verstehst das Falsch.
    Ich komme aus dem selben beruflichen Umfeld wie Jaguar und weiss was er damit meint.


    So, für mich ist das Ende der zweiten Halbwertszeit in diesem Fred gleich erreicht. Es wurde gefragt und von Fachpersonen ausführlich beantwortet! Dieser Fred driftet ab und wird unsachlich....


    @ Linthler


    Ich kenne Jaguar und Darky sehr gut und kann Dir zu 100% versichern dass gerade die Aussagen von Jaguar nicht ein auf Vermutung oder "es könnte sein" dahergerede sind.
    So wie Ich Jaguar kenne hat Er vor seinen Posts hier in diesem Fred, sehr genau recherchiert(Schau dir mal seine anderen Posts an und widerlege mir seine Aussagen....:face_with_rolling_eyes:) und Dir auf Deine Fragen ganz klare Antworten gegeben!


    Ja, leider ist heute alles und jedes gesetzlichen Regeln unterworfen. Die Vielzahl unserer Gesetze beruht wohl darauf dass einige Zeitgenossen sich immer IHR eigenes Recht schaffen wollen und bestehendes Recht zu umgehen versuchen.
    Der Gesetzgeber "muss" diese Lücken füllen, die Polizei tagtäglich umsetzen.
    Dies nur weil einige Leute denken für Sie alleine gellte anderes Recht!!!


    Dazu passt auch DIES: https://www.previval.org/forum…7441&viewfull=1#post87441



    LG Eterus

  • Danke an Darky und Eterus für die Ergänzungen/Vermittlung.


    Insbesondere auch den §10 des Aarauer Polizeireglements. Das war genau das, was mir bisher fehlte. Ohne Quelle musste ich einfach vertrauen, dass Jaguar ein Experte ist (ohne ihn wie Eterus persönlich zu kennen). Allerdings einer, der seine Quellen nicht offenlegt (oder zumindest ein Beispiel für eine Quelle). Was mich etwas misstrauisch gemacht hat, weil ein Experte normalerweise mit konkreten Hinweisen um sich werfen kann (mit konkret meine ich einzelne Paragrafen, den potentiellen Tatbestand betreffend).


    Beim Aarauer Beispiel gehe ich davon aus, dass das "etc." Dinge wie Tarp, Blache (am Boden oder aufgespannt), etc. umfasst. Bei meiner Gemeinde steht übrigens nur, dass für das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf öffentlichem Grund eine Bewilligung eingeholt werden muss. Kein "etc.". :grosses Lachen: Scherz beiseite, ich werde natürlich diesen Graubereich klären. Im Wald resp. auf öffentlichem Grund seine Notdurft verrichten wäre theoretisch auch nicht erlaubt. Also bei einer Wanderung durch den Wald ab nach Hause rennen zum Pinkeln... :face_with_rolling_eyes: Vielleicht wären noch "Unfug" oder "öffentliches Ärgernis" Möglichkeiten, wobei ich es grotesk finden würde, wenn eine stille Übernachtung ohne Feuer, Musik oder Taschenlampeneinsatz darunter fallen würde.


    Als Fazit nehme ich mit, dass wildes Campieren nicht kantonal verboten ist im Aargau, es aber von der jeweiligen Gemeinde verboten sein kann und deshalb bei dieser abgeklärt werden muss, will man keine Busse riskieren. Der Förster dürfte dabei wahrscheinlich die falsche Adresse sein (stattdessen Gemeindepolizei/evtl. Gemeinderat).


    @ Jaguar: Sorry für das Misstrauen, das entstand. Ich habe halt in Deinen erwähnten Gesetzen nachgeschaut und nichts gefunden. Hättest Du geschrieben, dass es im Aargau nur kommunal im Polizeireglement geregelt ist und Verbote von der jeweiligen Gemeinde abhängig sind hätten wir das ganze nicht gehabt. Mein Anteil war, dass ich auf der untersten Ebene (kommunales Polizeireglement) nicht mehr nachgeschaut habe, sondern darauf vertraute, dass der Förster dies schon kennt. Da hätte mir z.B. der Kommentar "ich gehe davon aus, dass der Förster das Polizeireglement nicht kennt" weitergeholfen.


    Was ich auch noch festhalten will: Ich beanspruche kein eigenes Recht für mich, sollte das so rübergekommen sein. Ich habe auch nichts gegen Polizisten (bei uns zuhause wird übrigens von Polizisten geredet, nicht von "Bullen", etc.), bin ihnen gegenüber aber so kritisch wie sonst auch (gibt wie erwähnt auch unter Polizisten solche und solche). Mir ist durchaus bewusst, dass die Polizisten die wichtigste Staatsaufgabe ausführen und auch dankbar für ihre Arbeit. Bin auch im Kader einer Partnerorganisation der Polizei und habe auch schon privat geholfen. Dass manchmal auch unzimperliches Vorgehen notwendig ist, vollstes Verständnis (solange z.B. nicht erkannt wird, dass da ein 5-jähriges Kind schläft). Zumal diese Banden nicht den Ruf haben, besonders rücksichtsvoll und sanft zu sein (teilweise sollen auch ehemalige Soldaten/Söldner darunter sein).


    Wie geht es weiter? Da ich gerne auf der sicheren Seite bin und keine unnötigen Konfrontationen brauche werde ich mal mit der Gemeindepolizei reden. Und sonst kenne ich auch bereits einen Gemeinderat. :) Mal schauen. Und falls pro forma ein Gefäss wie ein Verein nötig ist, das ist ja schnell gemacht.


    Aus meiner Sicht kann der Thread geschlossen werden. Es sei denn, Jaguar möchte noch was loswerden.


    Herzliche Grüsse
    linthler