Messer mit Hohlgriff - Wiederaufstehung eines alten Designs ?

  • @ the Brain:
    Sorry, ich muss Dir widersprechen:
    In Deutschland sind Einhandmesser generell verboten. Klingenlänge, ob arretierbar oder nicht, nicht ausschlaggebend.
    Siehe den Hinweis auf den Ärger, den ein Freund momentan hat. Mit einem Messer mit Klingenlänge 4 cm.
    Wie das Leben so spielt..... das Messer hat er von mir geschenkt bekommen. Klasse.


    Unsere Chance: Versuchen, es als berufstypisches Werkzeug zu deklarieren. Haben wir getan. Mal schaun, was bei rauskommt.


    Grüße,
    Norbert

    Gestern standen wir vor dem Abgrund. Heute sind wir einen Schritt weiter.

  • Zitat von Sampada;106633

    @ the Brain:
    Sorry, ich muss Dir widersprechen:
    In Deutschland sind Einhandmesser generell verboten.


    Ich bin wirklich kein Rechtsexperte, was das Waffengesetz in Deutschland betrifft.
    ABER: Sampada...das ist schlichtweg falsch, was Du schreibst.


    Wurde aber hier auch schon hinreichend diskutiert.


    Deinem Freund wurde das Messer abgenommen, weil ein Führungsverbot für Messer mit einhändig feststellbarer Klinge in D besteht.
    Und Führungsverbot heißt nicht "sind generell verboten."


    Ciao,
    Occam

    "Alle, außer mir, haben sich verirrt!"... Indiana Jones

  • Übrigens geht es um Messer mit Hohlgriff...


    Edit:
    Wundert es wirklich jemanden das in D Gesetzte ohne Sinn und Verstand verabschiedet werden?.

  • @ the Brain:


    Schätze, Du hast recht.
    Hilft mir nur bei unserem Problem trotzdem nicht weiter. Einhandmesser, arretierbar, 4 cm Klingenlänge.


    Ich denke, mit dem Hinweis, die Öffungsschraube zu entfernen, liege ich trotzdem richtig.
    Brain, wie siehst Du das?


    Grüße,
    Norbert


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    @ Buddelbär:


    Hmm. sorry, wenn wir etwas OT liegen. Mir ist das Thema aber schon wichtig, weil es mich gerade betrifft.
    Und was Brain sagt, ist ja interessant für mich.
    Vielleicht können wir das irgendwie brauchen. Also, bitte nicht schimpfen.


    Danke,
    Norbert


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    @ Occam,


    ich lerne dazu. Ihr wisst mehr als mein Rechtsanwalt. Gut so.
    Könnte aber dazu führen, dass ich Euch weiter nerve. Bitte, nehmt mir das nicht übel, hier ist einfach viel Sachverstand vorhanden.
    Ich weiss das zu schätzen.


    Grüße,
    Norbert

    Gestern standen wir vor dem Abgrund. Heute sind wir einen Schritt weiter.

  • Natürlich löst das das Problem. Ob das Messerchen, das euch Probleme macht, dann allerdings noch sinnvoll handhabbar ist, steht auf einem anderen Blatt.


    @ Mods: Wäre es evtl. möglich diesen kurzen Exkurs in die Tiefen der deutschen Juristerei in einen seperaten Thread auszulagern?