@ the Brain:
Sorry, ich muss Dir widersprechen:
In Deutschland sind Einhandmesser generell verboten. Klingenlänge, ob arretierbar oder nicht, nicht ausschlaggebend.
Siehe den Hinweis auf den Ärger, den ein Freund momentan hat. Mit einem Messer mit Klingenlänge 4 cm.
Wie das Leben so spielt..... das Messer hat er von mir geschenkt bekommen. Klasse.
Unsere Chance: Versuchen, es als berufstypisches Werkzeug zu deklarieren. Haben wir getan. Mal schaun, was bei rauskommt.
Grüße,
Norbert