Sogenanntes Wild Campen in D A CH

  • Aufgrund einer Information aus einem anderen Thread mach ich mal einen eigenen Faden dafür auf. Schließlich will hier mit Sicherheit keiner Ärger mit den Behörden haben. Eine Beschäftigung mit der Sache lohnt sich daher auf jeden Fall. Auslöser und Motivation ist bei mir selbstverständlich nicht das herumlungern in der Natur sondern das testen von Ausrüstung.

    Zitat

    Eine Nacht kann man überall Campen.


    Im Natur bzw. Landschaftsschutzgebiet z.B. darf man mit einer "Strandmuschel" ohne Boden campen.


    Nach meinen Recherchen ist diese Behauptung (vor allem in Deutschland) leider komplett falsch. Machen wirs uns einfach. In der Schweiz gilt das Jedermannsrecht, Thema erledigt. Wie es in A aussieht kann ich nicht sagen da ich in D lebe (ups ich seh gerade das Zitat enthält auch für A nützliche Links, ziemlich weit unten), vielleicht meldet sich da noch wer anders zu. Für D habe ich folgende interessante Links gefunden. Den besten zitiere ich mal eben, es lohnt sich...:Gut:



    Quelle: http://www.outdoor-magazin.com…g/wild-zelten.84199.3.htm


    Gute Informationen liefern meiner Meinung nach auch noch die folgenden:


    http://www.foto-reiseberichte.…t-wildes-campen-moeglich/


    http://www.allmystery.de/themen/uh63682-1


    Die Grundlagen an sich findet man selbstverständlich auch im Bundeswaldgesetz und in den Landeswaldgesetzen.


    Gegen weitere fundierte sachdienliche Hinweise ist nichts einzuwenden, aber bitte nur konkretes und kein blabla a la "ich denke, meine, glaube, hab mal gehört etc". Danke.


    Gruß
    Vincent

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Hallo Aus eigenen seitenweisen Recherchen mal zusammengetragen, um einen groben Überblick, als Nachtrag, zu verschaffen.


    Deutschland
    Ein Zelt mit Moskitonetzen zum Schutz vor Insekten In Deutschland richten sich Verbote auf öffentlichen Straßen nach der StVO oder der StVZO. In Wohnmobilen und Campinganhängern ist das einmalige Übernachten im Wohnwagen (bei angekuppeltem Zugfahrzeug) oder in einem Reisemobil auf Raststätten und Parkplätzen geduldet. Außerhalb von Campingplätzen bzw. Privatgrundstücken ist der Aufenthalt mit einem Wohnmobil/Wohnanhänger nur für die „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ gestattet. Es darf bei der „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ allerdings kein Aufbau von Trittstufen, Stühlen/Tischen, Grill oder z. B. Markisen stattfinden. Caravans dürfen in Deutschland auf öffentlichem Verkehrsgrund bis zu 14 Tage an einer Stelle stehen und müssen dann wie jeder normale Pkw-Anhänger gemäß § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung entfernt werden. Für Wohnmobile gelten bei den Übernachtungen die gleichen Bedingungen wie für Wohnwagen. Nur das Abstellen ist bei Wohnmobilen wie bei einem Pkw frei von Zeiten gestattet. Zwar gibt es den Begriff „Wildes Campen“ im deutschen Recht nicht, aber ein Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum, der über das zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendige Maß hinausgeht, gilt als unerlaubte Sondernutzung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Oft verboten: Wilde Feuerstellen Findet das Campen im Wald oder auf privatem Grund statt, so treten andere Vorschriften in den Vordergrund. Demnach können von Ordnungswidrigkeiten nach den (Landes-)Wald- oder Naturschutzgesetzen bis hin zu Straftaten wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verschiedene Vorschriften tangiert sein. Dies gilt auch für typische Begleithandlungen wie das Entzünden eines Lagerfeuers oder das Hinterlassen von Abfall. In einigen wenigen Bundesländern (z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) erlauben die Landesnaturschutzgesetze jedoch nicht motorisierten Reisenden (Wanderer, Radfahrer, Kanufahrer etc.) eine einmalige Übernachtung im Zelt in freier Natur, sofern diese außerhalb von Naturschutzgebieten stattfindet.


    Österreich
    Wildes Campen ist in Österreich untersagt. Zugelassenes Campen ist nur auf ausgezeichneten Plätzen gestattet. Einmaliges Übernachten im Wohnmobil ist auf der Durchreise außerhalb von Campingplätzen i.a. gestattet, nicht jedoch in Wien, Tirol und auch nicht in den Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten. Ebenso wie in Deutschland ist dabei das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Freien untersagt.


    Schweiz
    In der Schweiz gibt es eine spezielle Form des sogenannten Jedermannsrechtes, welches es jeder Person erlaubt, im Freien zu übernachten, soweit dabei keine Schäden entstehen oder Abfälle zurückbleiben. Dieses Recht ist allerdings in zahlreichen Kantonen durch Verbote eingeschränkt, in der Regel wird darauf auch mittels Straßenschildern hingewiesen.


    Skandinavien, Schottland
    In den nordischen Ländern mit Ausnahme Dänemarks und in Schottland hat sich im Laufe der Geschichte ein Nutzungsrecht für öffentlich zugängliche Bereiche in der Natur entwickelt. Dieses sogenannte Jedermannsrecht erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, auf unkultiviertem Land vorübergehend zu campen, auch wenn dieses Land in Privatbesitz ist. Voraussetzungen sind beispielsweise, dass nichts beschädigt wird und keine Abfälle zurückgelassen werden. Und um näher als 150 Meter an einem bewohnten Haus (auch Ferienhütten zählen dazu) campen zu dürfen, muss die Einwilligung der Bewohner eingeholt werden. Das Befahren von unkultiviertem Land mit Motorfahrzeugen ist grundsätzlich nicht zulässig.


  • Zitat von Vincent;121835

    Machen wirs uns einfach. In der Schweiz gilt das Jedermannsrecht, Thema erledigt.


    Mitnichten einfach in CH. Siehe:


    http://www.alternatives-wandern.ch/biwak/biwakverbote.htm


    Wenn man nicht in touristisch, militärisch oder naturschutzmässig sensiblem Gebiet ist, dann würde ich das lokale Polizeireglement konsultieren (Gemeindeebene). Je nachdem verbietet es alles (inkl. nur schlafen im Schlafsack) oder nur "Zelten" (fällt Biwak mit Schrägdach darunter, weiss nicht, ob das ein Gericht bereits entschieden hat). Bei Tourismuskantonen würde ich auch noch in die kantonalen Gesetze schauen. Die meisten Polizeireglemente verbieten übrigens auch das Verrichten der Notdurft auf öffentlichem Grund, d.h. wenn Du in den Wald pinkelst machst Du Dich eigentlich strafbar. Das eine sind Gesetze, das andere die Praxis...


    Bei mir weiss der lokale Förster, dass ich unterwegs bin. Ansonsten hatte ich keine Probleme, nur Leute unterwegs in der Natur, die es cool fanden, dass ich mit den Kindern im Wald übernachte. Den Jägern bin ich bisher nur begegnet, als ich erst im Dunkeln unterwegs war und einer mir entgegenfuhr. Der sich wahrscheinlich gefragt hat, was einer da mit vollgepacktem Rucksack um diese Zeit macht...


    Der Ton macht die Musik würde ich sagen. D.h. nicht in Gruppen auftreten (1-2 Familien, bei mehr würde ich eine Bewilligung einholen), möglichst wenig Spuren, spät das Camp aufstellen, nachts keine Party machen und früh das Camp wieder abbrechen und es sollte an den meisten Orten keine Probleme geben. Beim Camp selbst wurde ich bisher erst zwei- oder dreimal gesehen und der Wald hier im Mittelland wird doch rege genutzt. Am ehesten rechne ich mit Konflikten mit den lokalen Jägern, denen ich bisher nicht von meinen Waldübernachtungen erzähle (ich bin in Kontakt mit diversen, habe keine Abneigung gegen sie). Ich gehe ihnen aber bei den Übernachtungen bestmöglich aus dem Weg resp. störe sie nicht beim Jagen und hoffe so, dass sie mich auch in Ruhe lassen. Wenn die Schüsse fallen liege ich meist schon im Schlafsack und ich bin sowieso gern möglichst unauffällig unterwegs (ohne Licht, Lärm und Feuer auch nicht immer und dann meist als Grubenfeuer).


    Herzliche Grüsse
    linthler

  • Wall of Text... vielleicht ein paar Absätze einbauen damit man nicht vom Text so erschlagen wird.
    Es ist Gesetzmäßig ja sogut wie alles geklärt. Man sollte vielleicht noch die Waffengesetze(in D) beachten weil der gemeine Bushcrafter oft ein Messer mit sich führt.

    Zitat

    Auslöser und Motivation ist bei mir selbstverständlich nicht das herumlungern in der Natur sondern das testen von Ausrüstung.


    Hm dann würde ich laut deiner Aussage ja im Wald herumlungern... seh ich nicht so, das ist für mich Entspannung. Im Wald hocken.
    Klar wird ab und an das ein oder andere getestet, aber das ist der kleinere Teil der Zeit.


    Als ich mich durch beide Texte durchgearbeitet habe(nicht das mir vieles davon schon vorher klar war) war mein erster Gedanke:
    Gut gehste nur noch mit deinem Anwalt in den Wald weil es könnte ja...


    Aber nein, das werde ich nicht tun. Ich mach es wie weiterhin auch. Finde ich einen Guten Platz bleibe ich dort. Bekomm ich den Eigentümer im Vorfeld raus wird gefragt ansonsten müssen sie mich erstmal finden :grosses Lachen:
    Der Ort wird so verlassen wie man ihn vorgefunden hat, so oder so.


    Zwei mal wurde ich bei Tagesausflügen(nicht Übernachtungen) "gefunden". Einmal von einem Jäger und neim anderen mal die Pächter. Beide male sehr verständnisvoll und kurzen Plausch gehalten. Der Jäger hat mich sogar meinen Reis aufm Hobo zuende kochen lassen und sagte mir nur ich solle nacher alles gut ausmachen, dann war er weg.

  • Zitat von linthler;121843

    Mitnichten einfach in CH. Siehe:


    Mir ging & geht es vorrangig um die konkreten gesetzlichen Regelungen. Jedermanns Recht ist Fakt. Das dort das Jedermannsrecht gilt, bedeutet jedoch nicht dass jeder überall machen kann was er will. Dies wurde weder von mir behauptet, noch steht es so auf Wikipedia :winking_face:


    Zitat

    Ebenso allgemein ist das Jedermannsrecht aber auch beschränkt durch das Erfordernis, dass seine Ausübung weder der Natur noch anderen Menschen Schaden, Störungen oder sonstige Nachteile zufügen darf. Insbesondere ist der häusliche Frieden des Landbesitzers zu achten, so dass z. B. zu Wohnhäusern immer ein angemessener Abstand zu halten ist. Überdies kann das Jedermannsrecht in bestimmten Gebieten besonderen Beschränkungen unterliegen, insbesondere in Nationalparks, Naturschutzgebieten oder militärischen Sperrgebieten. So ist beispielsweise in zahlreichen schwedischen Nationalparks das Zelten grundsätzlich verboten.[1]


    Auch wurden die Verweise für A & CH im Zitat durch Kursivschrift extra unterstrichen und extra hervorgehoben:


    Zitat

    Wer genauere Informationen für ein Gebiet in Österreich sucht, der kann im Internet unter www.ris.bka.gv.at das jeweilige Bundesland anklicken und mit dem Suchbegriff »biwakieren« oder »kampieren« die jeweiligen Gesetze finden. Aber auch hier gilt im Zweifelsfall die Devise, die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen.
    Die Gesetze der einzelnen Kantone in der Schweiz sind unter der Internetadresse www.blw.admin.ch einzusehen. Auch hier gelten für das alpine Biwakieren besondere Bestimmungen.



    Ich teste meine Ausrüstung selbstverständlich in Hessen. Wer das in CH tun möchte sollte sich halt vorher entsprechend informieren. Lesen müssen die Leute schon noch selber.


    Herzliche Grüße
    Vincent


    - - - AKTUALISIERT - - -



    ...

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Hallo,


    der von dir zitierte Artikel von outdoormagazin.com ist zwar lang und breit und ausfürhlich, aber nicht unbedingt korrekt. Ein Beispiel:


    "Wer ungefragt sein Zelt auf einem Privatgrundstück aufbaut, begeht Hausfriedensbruch."


    Falsch.


    Denn: "Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer."
    Und: "Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind." (Quelle für beide Zitate)


    Wenn ich abends meine Isomatte auf einer frei zugänglichen privaten Wiese im Schatten einer Feldscheune ausrolle oder mein Zelt aufstelle, ist das formal noch kein Hausfriedensbruch. Das wird es erst, wenn mich der Besitzer des Grundstücks auffordert, dieses zu verlassen und ich mich weigere.


    Die Aussage: "Und solange es keine Präzedenzfälle gibt, an denen man sich orientieren könnte, sitzt ein missliebiger Förster, wenn auch nicht gerade mit der Hand am Abzug, so doch am längeren Hebel." zeugt auch nicht gerade von differenzierter Betrachtungsweise durch den Autor des Artikel und er hat noch nichts von der Trennung von Forstverwaltung und Jagdpächtern gehört.


    Und "Nutzt alles nichts und will man es trotzdem genau wissen, bleibt nur der Gang zum Katasteramt." hier musste ich aufpassen, keinen Kaffee in die Tastatur zu prusten...Ich glaube, wer bei uns im Katasteramt nach einer Schlaferlaubnis im heimatlichen Wald nachfragt, muss damit rechnen, vorsorglich in eine Akutpsychiatrie gebracht zu werden.


    Der ganze Artikel ist eine - sorry - typisch deutsche Sichtweise.


    Leute, lasst doch die Kirche im Dorf. Ich hab schon zig mal in Wald und Flur wild übernachtet, mal allein, mal mit Freunden. Immer diskret, immer unauffällig und es war immer ein tolles Erlebnis. Einmal gab es Gemecker von einem Landwirt in Bayern, als wir mit einem VW-Bus frühmorgens über seinen Hofweg fuhren (mussten), um vom Besucherparkplatz eines Badesees, an dem wir übernachtet haben, wieder weiterreisen zu können. Der Bauer passte uns ab und drohte "Ich zeig Euch an!" wir haben ihm einen schönen Tag gewünscht und sind weiter, nach dem er seinen Tatvorwurf nicht präzisieren konnte oder wollte. Aber das war auch mit einem Auto, was erheblich provozierender wirkt, als ein Wanderer zu Fuss.


    Es ist klar, dass keine Gemeinde und kein Grundbesitzer die Folgen einer ausser Kontrolle geratenen Facebookparty tragen möchte. Oder wenn Wohnmobilisten entlang der Hauptreiserouten zu hunderten und regelmässig über Stellplätze herfallen, die in einschlägigen Reiseführern als Geheimtipps gelistet sind. Dafür machen die ganzen Paragrafen auch letztendlich Sinn. Aber wenn ich als Wanderer unterwegs bin und ich beschliesse, wg. Wetter oder Kondition oder einfach weil es hier schön ist, heute nicht mehr weiter zu wandern, dann suche ich mir beizeiten (Tageslicht) ein nettes Plätzchen zum Übernachten, vertreibe mir bis dahin noch die Zeit und schlage mein Lager erst in der Dämmerung auf und frühmorgens koch ich mir nen Kaffee und bin schon wieder auf den Beinen, bevor es noch richtig Tag geworden ist. So bekommt keiner gross mit, dass ich da war und niemand fühlt sich belästigt. Wo kein Kläger, da kein Richter, sagt das Sprichwort. Und mit dieser Devise breche ich auch weiterhin als Wanderer Recht und Gesetz. Soll mir mal einer nachweisen, dass ich auf diese Weise irgendwelche Schäden verursacht habe oder die Nutzung eines Grundstücks beeinträchtigt habe.


    Anders ist es, wenn man mit einem Fahrzeug oder in grösserer Gruppe auftritt. Das bleibt nicht verborgen und in diesen Fällen würde ich Guerilla-Camping auch vermeiden. Sowas zieht nur Ärger an und wenn es nur die neugierige Dorfjugend ist, die meint, sich im Lager der Gruppe produzieren zu müssen. Aus mehrfacher Erfahrung aus Tunesien und anderen "armen" Ländern funktioniert da wirklich nur den Besitzer eines Grundstücks fragen, ob man übernachten darf - was leider nur eine von zwei Möglichkeiten liefert: nein, man darf nicht oder ja, ihr seid unsere Gäste, kommt zum Abendessen. Letzteres ist zwar schön, aber nach dem vierten oder fünften Abend mit Familienanschluss und Couscous und Palaver bis weit nach Mitternacht sehnt man sich auch mal nach einer ruhigen Nacht und verzichtet auf Gastfreundschaft. (Ein Freund von mir fuhr in mehreren Monaten mit dem Velo von Zug nach Tibet, auf die Frage, was war das Schlimmste für dich antwortete er: die ständigen Einladungen zum Essen und Übernachten, so nett es auch ist, man kann seine Reise dann irgendwann aufgeben, weil man nicht mehr weiterkommt.)


    Oder man wendet eben den Trick des "Vorbeifahrens" an: also frühzeitig am Tag den Übernachtungspunkt erkunden und festlegen, aber sich noch nicht niederlassen. Dann anderswo noch die Zeit verbringen und erst in der Dunkelheit den eigentlichen Schlafplatz anfahren. Funktioniert erfahrungsgemäss recht gut. Die Neugierigen wähnen einen dann ganz woanders und man hat Ruhe.


    Grüsse


    Tom

  • Der Artikel ist eigentlich ziemlich korrekt, richtig und umfassend, von deiner deutschen Haarspalterei mal abgesehen. Und vor allem ist er um Welten besser als so pauschale Falschaussagen wie:


    Zitat

    Eine Nacht kann man überall Campen.


    Im Natur bzw. Landschaftsschutzgebiet z.B. darf man mit einer "Strandmuschel" ohne Boden campen.


    Die Quelle wurde extra nicht genannt, weil es mir wie gesagt um die Richtigkeit der Sache an sich geht und nicht darum jemanden zu diskreditieren. Wenn ich aber was ausprobieren will, habe ich kein Bock auf Stress. Und wenn ich mich selbst nicht vorher informiert hätte, sondern im Fall der Fälle argumentiert hätte, ich hab aber im S&P Forum gelesen dass das so OK ist, wäre ich gleich voll in das besagte Fettnäppchen getreten & hätte die A Karte gezogen. Und die sensationelle Erkenntnis dass die Förster auch sehr oft kulant sind ist dort ebenfalls bereits erwähnt. Wenn mir eine Autorität aber etwas gestattet, was ich eigentlich nicht darf, ist es gut sich auch dessen bewusst zu sein und vor allem gibt es halt einen gewaltigen Unterschied zwischen freiwilliger Kulanz und einem gesetzlich garantierten Rechtsanspruch. Dies wird durch den Artikel wie auch durch diesen Faden exzellent verdeutlicht. Und nein, wenn ich müde bin & gerade alles aufgebaut habe, habe ich überhaupt keine Lust alles wieder abzubauen...


    Gruß
    Vincent

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Huiuiui, hier ist ja eine Diskussion am Entstehen...


    Hier mal ein Link, ich denke, einfacher kann man es nicht erklären und zusammenfassen. Mag zwar "nur" ein Blog sein, entscheidet einfach selbst.


    http://wild-campen.de/
    ----------------------------------------


    Allgemein würd ich da auch nicht so ein extremes Trara drum machen. Draussen schlafen ansich ist nirgends direkt verboten; es geht in den Gestzen um Campen, also Lager aufschlagen; und das ist ein "Gummibegriff". Das einzige "Ding" dran ist, daß die Forste usw. entweder Privatbesitz sind, oder Kommunal. Aufenthalt im Wald ist also (noch) nicht verboten, wobei auch hier in einigen Bundesländern fleissig dran gearbeitet wird; aber das ist ein anderes Thema.


    Ich sehe es als grundlegendes Recht des Menschen an, sich in Erholungsgebieten, worunter Wälder ja mittlerweile zählen, aufzuhalten, und dort auch übernachten zu können. Solange man keine Spuren hinterlässt, seh ich da keine Problem, und der Großteil der Waldbesitzer wohl eher auch nicht (sicher gibts Ausnahmen)
    Aber wir diskutieren hier im Forum auch über ganz andere Themen, wie im Waffenbereich z.B. die schon eher Grenzwertig sind, als im Wald pennen.
    Im Zweifel, wie immer: Nicht erwischen lassen; in Dämmerung den Schlafplatz herrichten, morgens bei Dämmerung aufstehen und weg...
    Und aufpassen oder vorher informieren daß nicht grad Jagdzeit ist..
    Aber das ist meine persönliche Auffassung!


    Ach, Wikipedia ist auch eher eine zwiedeutige Quelle... Sehe ich auch nicht grad als "seriös" an, was auch immer das bedeuten mag; scheint aber wohl mittlerweile die Hauptinformationsressource zu sein.
    Nix für ungut...
    lg Tas


  • Zitat von Tasmanier;121860

    Huiuiui, hier ist ja eine Diskussion am Entstehen...


    Ich hoffe du hast kein Problem wegen eines sachlichen Meinungsaustauschs...

    Draussen schlafen ansich ist nirgends direkt verboten; es geht in den Gestzen um Campen, also Lager aufschlagen; und das ist ein "Gummibegriff"


    So so...


    Genau es geht ums Campen, genau wie in diesem Faden :winking_face:
    Sogenanntes Wild Campen in D A CH ...
    https://www.previval.org/forum…-A-CH?p=121863#post121863


    Zitat

    In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist Zelten explizit verboten und bedarf einer besonderen Erlaubnis der unteren Forstbehörde.


    Und für den typisch Deutschen hab ich auch noch einen, so zu sagen von Haus aus.


    Zitat

    5.a Inhalt und Form des Beitrags dürfen nicht gegen geltendes Schweizer/ Deutsches/ Österreichisches oder EU Recht verstoßen.


    Quelle: https://www.previval.org/forum…/4-Forum-Regeln?p=4#post4 :winking_face:


    Ich denk mal das tut man wenn man erklärt, das eine Handlung die per Gesetz verboten ist, erlaubt sein soll...


    Gruß
    Vincent

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Keine Problem Vincent :) Sachlicher Austausch ist doch i.O.


    Und, da bringz auch fettgeschrieben nix: Zelten und Campen ist verboten, Ja. Nicht der Aufenthalt, oder evtl. Nächtigen. Wie geschrieben, es sind "dehnbare" Paragraphen, selbst in Juraforen gabs da schon witzige Gespräche drüber.
    Und somit stellt diese Aussage auch nix mit 5.a dar, da es eine Grauzone ist :winking_face:


    Wenn man zulange im Wald ist, und sich z.B. verlaufen hat, es dämmert... Tja was macht man denn da? Polizei anrufen und "Selbstvermisstenanzeige" ?
    Hilfe, ich hab mich verlaufen? Schnell einen Suchhubschrauber?
    Ah, wie dem auch sei. Viel Spass und Freude beim Draussensein, wo auch immer, wielange auch immer.


  • Zitat von Tasmanier;121865

    Keine Problem Vincent :) Sachlicher Austausch ist doch i.O.


    Und, da bringz auch fettgeschrieben nix: Zelten und Campen ist verboten, Ja. Nicht der Aufenthalt, oder evtl. Nächtigen. Wie geschrieben, es sind "dehnbare" Paragraphen, selbst in Juraforen gabs da schon witzige Gespräche drüber.
    Und somit stellt diese Aussage auch nix mit 5.a dar, da es eine Grauzone ist :winking_face:


    Wenn man zulange im Wald ist, und sich z.B. verlaufen hat, es dämmert... Tja was macht man denn da? Polizei anrufen und "Selbstvermisstenanzeige" ?
    Hilfe, ich hab mich verlaufen? Schnell einen Suchhubschrauber?
    Ah, wie dem auch sei. Viel Spass und Freude beim Draussensein, wo auch immer, wielange auch immer.


    Tja so langsam wirds peinlich. Hier nochmal ein Link als Beispiel:


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…n=N&menu=1&sg=0#det222706


    Ich zitiere aus § 3


    Zitat

    (1) Verboten ist das


    a) Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten,
    b) Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen,
    c) Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird,
    d) Betreten von forstwirtschaftlichen, jagdlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und
    e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,


    Wo ist da jetzt die Grauzone? :] Welchen Teil von: "Zelten im Wald, ist in Nordrhein Westfalen verboten" verstehst du denn nicht? :] Wenn du oder andere hier also nach Aufklärung immer noch behaupten, es ist erlaubt, obwohl bewiesen wurde, dass es verboten ist; verstösst du gegen die zitierte Forenregel. Da nützt auch keine Realitätsverweigerung. Sorry :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)


  • ...

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Ich bin Revierpächter und habe im Sommer 2 Truppen 16 jähriger Kids aus meinem Revier geschmissen mit Berufung auf oben genannten Paragraphen des Landesforstgesetzt NRW.


    Dies tat ich allerdings nur, weil ich es wie jeder andere normal denkende Mensch nicht gut heiße wenn man im Sommer mitten im Wald grillt, alles zumüllt und durch eine überragende HiFi Anlage das halbe Münsterland beschallt :winking_face:


    Wenn jemand sehlen ruhig eine Nacht im Busch verbringt und sich ein wenig anstrengt bemerkt man es sowieso nicht, wenn doch gilt das Sprichwort; wie man in den Wald hinein ruft......


    So oder so rechtens ist es nicht, jedoch ist der Ermessensspielraum groß. Jedoch betrachten immer mehr Leute die Natur als ihr Eigentum, die Leute vergessen die Natur gemeinsam zu nutzen zu pflegen und zu behalten.

  • Danke, genau so. Die rechtlichen Grundlagen sind eindeutig, freiwillige Kulanz liegt im individuellen Ermessen & ist möglich... :)

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • In Österreich ist das Übernachten im Wald nur mit Genehmigung des Waldbesitzers erlaubt:


    Forst Gesetz §33 Abs (3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig.


    lg
    vltava

  • Also daraus hab ich gelernt :
    Zelte nicht, schlag höchstens ein Not-Bivak auf.. und sonst das 11 te Gebot beachten.


    Du sollst Dich nicht erwischen lassen.
    LNT sollte selbstverständlich sein

    Usque ad finem ! Good logistics alone can’t win a war. Bad logistics alone can lose it.

  • Zitat von GrimmWolf;122104

    Also daraus hab ich gelernt :
    Zelte nicht, schlag höchstens ein Not-Bivak auf.. und sonst das 11 te Gebot beachten.


    Du sollst Dich nicht erwischen lassen.
    LNT sollte selbstverständlich sein


    Genau, wenn der Förster seine Hoheitsrechte ausübt und dir mit § der gültigen und verbindlichen Gesetzgebung kommt, machst du einfach einen auf Realitätsverweigerung und erklärst ihm das er nun mal keine Ahnung hat und du nicht zeltest sondern trotz festem Wohnsitz biwakierst. Außerdem hast du dich verlaufen und wurdest von der Dunkelheit überrascht. Danach gestattest du ihm dich gefälligst in Ruhe zu lassen und Feierabend zu machen. Super Idee, du hast es einfach drauf & verstanden wie's läuft...

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Hallo Vincent
    Du wirst es nicht glauben... aber wenn ich mein Bivak ab 22.00 aufschlage, früher nur wenn s wirklich schüttet wie aus Kübeln oder extremen Schneefall hat, hab ich noch nie Probleme bekommen.
    Bei geschätzten jährlich 50 Bivaks hab ich in den letzten 20 Jahren in mindestens 16 Ländern sicher mit mehr als 50 Jägern / Förstern / Polizisten / Grundbesitzern / und Spaziergängern mit Hund noch KEIN EINZIGES Mal mein Bivack räumen müssen. Darunter waren auch 3 Bivacks in Nationalparks ! in denen es wirklich verboten wäre. Aber Aufgrund des schlechten Wetters wurde das akzeptiert.
    Ich denke die Wahl des Platzes / Situation / und wie man sein Lager aufbaut / zeigt den andern schon mal ob man geduldet werden kann oder nicht. Dazu kommt dann noch wie man sich verhält ( nicht wie man aussieht.. da hätte ich wohl 10x umziehen müssen )
    Ich will und wollte keinem einen Freibrief für : mach doch einfach mal... ausstellen.
    Kann auch nur sagen was und wie Ich es bisher erlebt habe.
    Egal ob Gesetz oder Vorschrift, vernünftiges Verhalten führt zu vernünftigen Lösungen
    Gruss

    Usque ad finem ! Good logistics alone can’t win a war. Bad logistics alone can lose it.