Zitat von Metaller;140106
Darf in Österreich auch über den Willen des Patienten hinweg entschieden werden.
Nehmen wir an, man hat sich registriert, damit einem keine Organe entnommen werden dürfen. Können die Angehörigen das aufheben?
Und wie sieht das dann im Ausland aus, sollte dort etwas passieren? Wird das dort ernstgenommen?
occam
welchen Dienstgrad hast du?
Dies ist nicht als juristische Auskunft zu werten:
generell gilt es darf nicht über den Willen des Patienten hinweg entschieden werden.
[Außer er gefährdet sich dadurch selbst oder andere.
(Suizidgefahr bzw. Bedrohung Leib und Leben Dritter)]
Wenn man sich dort registriert hat, dann werden die Organe nicht entnommen.
Da können dann auch nicht die Angehörigen kommen und meinen sie hätten gerne daß die Organe entnommen werden können...
(Etwas abwegiger Gedanke, der jeder Judikatur widerspricht.)
Ausland ist Ausland. Andere Länder andere Sitten, andere Gesetze.
Zur Frage nach dem Dienstgrad gebe ich keine Auskunft.
Es gibt sowieso zu viel Informationen über mich im Internet und ich spreche auch ab und
an schon mal (meines Erachtens zuviel) über meine militärische Laufbahn.
Wenn Du Dich auf den Avatar beziehst...der soll mich an eine sehr interessante,
herausfordernde aber auch gefährliche Ausbildungskompanie vor langer Zeit erinnern.
(Ich bin nicht mehr aktiv im Dienst.)
Ciao,
Occam