• Wie sichert ihr eure Testamente ab? Im Normalfall sind mir die gängigen Rechtschprechungen was Form und Inhalt anbelangen bekannt, auch wie ich es eventuell beim Nachlasgericht hinterlege etc.


    Mir schwirrt aber im Kopf rum: Was ist im Notfall. Mal ein Worst-Case-Szenario vorausgesetzt in dem eventuell auch die Gerichte nur noch sehr langsam arbeiten. Oder die Familie getrennt wird und man selber draufgeht und die Unterlagen verloren gehen oder Ähnliches.


    Mir ist klar, dass ich neben dem Testament für solche Umstände auch die wichtigsten Dokumente (Grundbuchauszug, Kaufverträge für Immobilie, Familienstammbuch etc.) für meine Tochte mit beilegen muß, damit gegebenen Falls auch viel später noch Restitutionsansprüche geltend gemacht werden können. Das hie manchmal Jahrzehnte ins land gehen können sieht man ja wunderbar an der Ex-DDR. Auch hier wurden sofern noch stimmige Unterlagen vorlagen Rückübertragungsansprüche bewilligt. Wichtig ist halt die eigene Archivierung.


    Hat sich da von euch schon mal jemand Gedanken gemacht?


    Eine Kopie des testamentes und der Unterlagen (beglaubigt?) auf einem Speichermedium bei sich zu führen ist klar, aber wie macht ihr das, dass potentielle Erben auch beim eigenen Todesfall und dem Verschwinden des mobilen Speichermediums trotzdem noch ihre Ansprüche geltend machen können, wenn wieder ein funktionierendes Staatswesen vorhanden ist. Über Ideen würde ich mich freuen. Danke!

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • Ich würde ihr an deiner Stelle das Dokument als Papier geben. Am sichersten ist es, wenn du zu einem Notar gehst, der es beglaubigt. Das selbe kannst du kopieren oder einscannen und mit dir führen (Original aber zur Tochter). Einer von euch wird es dann haben, im Idealfall beide. Es gilt aber immer das letzte (bekannte) Testament. Das bedeutet, wenn sie ein beglaubigtes von 2013 hat, du aber handschriftlich eines 2021 geschrieben hast, gilt das neuere.


    Aber ich möchte dir noch was ganz anderes ans Herz legen: Patientenverfügung. Das ist fast genauso wichtig, denn wenn du mal im Krankenhaus liegst, gibt es unter Umständen Dinge, die du nicht möchtest. Wie z.B. künstliche Ernährung über 1 Jahr dauer bei austherapierten Erkrankungen (bei denen du nicht mehr deinen Willen kund tun kannst), und anderem.

  • Danke für den Hinweis, patenverfügung hab ich schon erledigt, war mir wichtig, damit meine Tochter auch mal was erbt und alles werthaltige nicht über Umwege bei dem Hospitz/Krankenhaus/Pflegestelle landet :winking_face:

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • Für D gilt zur Zeit : relevant sind nur :


    das handgeschriebene und unterschriebene Testament im Original, Kopie hilft ganz und gar nichts, auch nicht Zeugen, daß es ein bestimmtes Testament gibt. im Zweifelsfall das Testaemnt nochmal abschreiben und unterschreiben.
    das von einem Notar beglaubigte Testament / oder Erbvertrag (Eine Ausfertigung ist auch noch in der Urkundensammlung des Notars, bzw. seines Nachfolgers)
    Ein Testament kann bei Amtsgericht zur Verwahrung hinterlegt werden, oder man gibt es dem, der Erbe werden soll.


    Ausnahemfall in D ist das mündliche Nottestament vorm Bürgermeister mit zwei Zeugen bevor der Notar kommen kann, das Nottestament an einem Ort, zu dem kein Notar kommen kann mit drei Zeugen, oder das Nottestament auf See mit drei Zeugen auf deutschem Schiff außerhalb eines deutschen Hafen. In diesen Fall kann das Testament mündlich ereklärt werden und muß dann von den Zeugen niedergeschrieben werden.



    frieder

  • Zitat von Bärti;156548

    Wie sichert ihr eure Testamente ab? Im Normalfall sind mir die gängigen Rechtschprechungen was Form und Inhalt anbelangen bekannt, auch wie ich es eventuell beim Nachlasgericht hinterlege etc.


    Rechtslage D, ziemlich simples Testament zwischen meiner Frau und mir, auf Gegenseitigkeit, beim Notar hinterlegt.


    Was allerdings viel wichtiger sein kann, das ist eine Vorsorgeverfügung und eine Patientenverfügung. Beides vorzugsweise (und übrigens in D kostenlos) bei der Bundesnotarskammer zu hinterlegen.


    Es ist übrigens in D ein verbreiteter Rechtsirrtum, dass ein Ehepartner einen Arzt von seiner medizinischen Schweigepflicht entbinden kann oder über die medizinische Versorgung seiner Partnerin/ seines Partners entscheiden könnte. Irrtum! Es braucht eine von beiden Partnern unterzeichnete Vorsorgeverfügung!


    Viele Grüsse


    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Zitat von frieder59;156575


    Ausnahmefall in D ist das mündliche Nottestament


    Für die Schweiz:
    - kann auch bspw. im Spital mit Aerzten und Zeugen gemacht werden. Da kann dann gleich auch das Thema "Urteilsfähigkeit" abgehandelt werden, damit es aus diesem Grunde nicht anfechtbar wird.
    - die Zeugen dürfen dabei nicht zu den Begünstigten gehören
    http://www.testamente.ch/erric…n-uebersicht/nottestament


    Testament:
    - von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder
    - notariell ausgefertiges Testament, da kann man dann auch gleich notariell beglaubigte Kopien anfertigen lassen.
    Zwei Zeugen müssen bestätigen, dass man ihrer Meinung nach urteilsfähig ist und dass man das Testament durchgelesen und vor dem Notar erklärt hat, dass es dem eigenen Willen entspricht.
    Die Zeugen bekommen vom Inhalt des Testaments in dem Falle nichts mit.


    Auf dem Link oben hat es übrigens recht gute Erklärungen (die natürlich nur für die Schweiz gelten)


    Bernie

  • Hallo Matthias, hallo zusammen


    Zitat von Waldschrat;156595

    ...Was allerdings viel wichtiger sein kann, das ist eine Vorsorgeverfügung und eine Patientenverfügung. Beides vorzugsweise (und übrigens in D kostenlos) bei der Bundesnotarskammer zu hinterlegen.


    erst mal vielen Dank für die Information, dieses Register war mir bislang nicht bekannt, aber es ist leider nicht kostenlos.
    Die Eintragung kostet einmalig min. 13.- € (sowie zusätlich 2,50 € pro weiterem Bevollmächtigtem), das ist sicher nicht die Welt, aber es hätte mich schon sehr gewundert, wenn irgend etwas, was auch nur irgendwie mit Notaren zu tun hat kostenlos wäre.


    Gruß
    Paddy

  • Zitat von Bernie;156598

    Für die Schweiz:
    - kann auch bspw. im Spital mit Aerzten und Zeugen gemacht werden. Da kann dann gleich auch das Thema "Urteilsfähigkeit" abgehandelt werden, damit es aus diesem Grunde nicht
    anfechtbar wird.


    - die Zeugen dürfen dabei nicht zu den Begünstigten gehören


    Hallo Bernie,


    gilt in D ähnlich, Testamente können grundsätzlich mündlich vor (meines Wissens nach deutscher Rechtslage zwei) Zeugen errichtet werden, die ebenfalls nicht zu den Begünstigten gehören dürfen. Im Spital macht ein Arzt als Zeuge natürlich Sinn, weil dann eine Anfechtungsklage wegen Unzurechnungsfähigkeit eher ausfällt.

    Zitat von Bernie;156598


    Testament:
    - von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder
    - notariell ausgefertiges Testament, da kann man dann auch gleich notariell beglaubigte Kopien anfertigen lassen.


    Ist in D ebenso. Ist aber vielen nicht klar. Die ausgedruckte und unterschriebene Word-Datei gilt nicht - es sein denn als notariell ausgefertigtes Testament mit notarieller Beglaubigung.


    Letzteres ist ohnehin vorzuziehen, weil der Notar in D die Pflicht hat, sich im Gespräch von der Testierfähigkeit (also dem Geisteszustand) des Betreffenden zu überzeugen, also auch hier nachträgliche Anfechtungen wegen Unzurechnungsfähigkeit juristisch eher schwer sein dürften.


    Auch seine letzten Dinge rechtzeitig zu ordnen, ist übrigens S&P.


    Aber ich bin doch jung und gesund ....


    ... und wie viele solcher jungen und gesunden Menschen sterben am nächsten Tag bei einem Verkehrsunfall und hinterlassen ihrer Familie neben dem Verlust auch völlig ungeklärte finanzielle Verhältnisse und möglicherweise erbitterte Rechtsstreitigkeiten darüber, wer denn nun das Haus zu wieviel Prozent erbt, die nicht selten in einer Zwangsversteigerung enden?



    Live long ans prosper :)



    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Bei wird am Ende wohl nur der letzte Stuhlgang zu erben sein.


    Wenn nicht, kommt automatisch das ZGB, Art. 481, Abs. 2 zum tragen.
    In meiner Familie sehe ich da keine Probleme, inkl. mündlicher Abmachungen die allen Betroffenen bekannt sind.
    Und wenn doch Probleme auftreten.......sind wir ehrlich.....das juckt mich dann nicht mehr.


    Aber sobald grössere Vermögenswerte im Raume stehen ist ein Testament sicher Sinnvoll.


    Gruss, Worber

  • Hallo Matthias,


    in Deutschland gilt nur das schriftliche Testament, außer es wurde beim Notar errichtet.


    Das mündliche Nottestament vor dem Bürgermeister oder vor zwei Zeugen geht nur in den drei im Gesetz beschriebenen Fällen:


    wenn ein schriftliches Testament nicht mehr gemacht werden kann und kein Notar mehr kommen kann, siehe §§ 2249 , 2250 und das Nottestament auf See 2251 !


    frieder

  • Moin @ll,


    mir ist erinnerlich, dass beim Notar errichtete Testament auch noch (in D) den charmanten Vorteil hat, einen Erbschein zu ersetzen. Damit verkürzt sich der weitere Ablauf erheblich, da sich die Gerichte heute schon viel Zeit lassen. Und die Gerichte müssen ja im Zweifel auch erst prüfen, ob nicht noch Erbberechtigte existieren, die nicht im Testament genannt sind. All dies ist beim notariellen Testament bereits im Vorfeld geschehen...


    Falls ein Jurist mitliest wäre ein klärendes Wort herzlich willkommen!!!


    Christian

    Hier wird das Licht von Hand gemacht ... und der Motor gehört nach hinten!

  • Zitat von frieder59;156724

    Hallo Matthias,
    ....und das Nottestament auf See 2251 !


    frieder


    § 2251 BGB (Deutschland)
    Nottestament auf See


    Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach §2250 Abs. 3 errichten


    Hallo Frieder,


    mir war noch gar nicht klar, welche Rechte ich als Skipper eines Schiffes unter deutscher Flagge habe.:)


    Bisher wusste ich nur, dass ich Piraten unter der Backbordsaling des Grossmasts hängen darf (Nie unter der Steuerbordsaling, da weht beim Anlaufen eines ausländischen Hafens die Gastlandflagge und nie ein Pirat! :devil:) und dass es in den Bereich der Urban Legends gehört, dass Schiffskapitäne rechtsgültige Trauungen auf See vornehmen dürfen. Sie dürfen - unabhängig von der Schiffsgrösse - nicht. (Letzteres haben wir zumindest mal beim Hochseeschein gelernt :lachen:)


    Lästerliche Grüsse


    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • @ ksbulli
    meines Wisens brauchts in D-land für die Eintragung der Erben im Grundbuch nachwievor einen Erbschein . Für Banken dürfte ein vorm Notar errichtetes Testament in den meisten
    Fällen ausreichen.


    frieder

  • Zitat von Waldschrat;156765


    Bisher wusste ich nur, dass ich Piraten unter der Backbordsaling des Grossmasts hängen darf


    Ist das ein Scherz oder gibt es tatsächlich ein entsprechendes Gesetz für Standrecht auf hoher See? :staun:

  • Zitat von Rübe;156774

    Ist das ein Scherz oder gibt es tatsächlich ein entsprechendes Gesetz für Standrecht auf hoher See? :staun:


    Hallo Rübe,


    nein, das war ein Scherz. Aber Hafenkapitäne wirken wirklich irritiert, wenn unter der steuerbordseitigen Grosssaling ein Pirat flattert.:)



    Meint


    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)