Jede Medikamentengabe ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und potentiell Körperverletzung.
Sie darf daher nur nach ärztlicher Abwägung des medizinischen Nutzens mit möglichen Risiken und mit informierter Zustimmung des Patienten erfolgen.
Die Nutzung einer Form der Energiegewinnung, die im Havariefall die flächendeckende Medikalisierung von nicht einwilligungsfähigen Ungeborenen, Babys und Kindern durch Laien von vorherein einplant, ist ein Verstoss gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Beweis für eine menschenverachtende Haltung, die Profit und Komfort über die menschliche Gesundheit stellt.