Gartenkauf - Weinberg kaufen?

  • Da die Grundstückerwerbssteuer nur einige Prozent ausmacht und eine Gewinnsteuer vom Verkäufer zu bezahlen ist, ist das bei den Preisen für Landwirtschaftsland eigentlich egal, d.h. für den kaufentscheid unwesentlich. Um es genau zu wissen, den Notar am Ort fragen.
    Was nützen Angaben darüber für Niederösterreich, wenn der Grund in Thüringen oder dem Emmental liegt?
    Das läuft alles unter Handänderungskosten.
    Zu beachten ist, dass der Grundstücksbesitzer dem Finanzamt gegenüber für diese Abgaben haftet (ebenso für noch geschuldete Erschliessungs- und Vermessungskosten), dh wenn der Verkäufer ohne eine allfällige Gewinnsteuer zu zahlen an seinen SO abhaut, haftest du als neuer Eigentümer dafür (und darfst dann bei dem das Geld samt Zinsen wieder eintreiben, falls du ihn findest). Deshalb werden bei höherwertigen Immobilien diese Summen gewöhnlich über ein Notariatskonto sichergestellt (d.h. Gewinnsteuer wird vom Kaufpreis abgezogen und verbleibt auf dem Notarkonto bis zum Nachweis, dass alle Steuern und Gebühren bezahlt wurde, und wird erst dann überwiesen).

  • So, nun hat das doch recht schnell geklappt.


    1400 m², leichte Hanglage und ein Stückchen recht steil. Zudem ein kleines gemauertes Häuschen mit Ziegeldach( gut für die Wasserversorgung)
    und Betonfundament inkl. 1m hoher Keller, ebenfalls Betonboden.Zudem eine recht große Terrasse mit weitem Blick über die umliegenden
    Gemeinden. Auch nicht schlecht wenn man ein bisschen den Überblick hat.


    Darauf schon ein paar Beete angelegt, aber von Gras überwachsen. Mehrere Obstbäume, Apfel, Mirabelle, mehrere Kirschsorten, Birne.


    Preis war gut, für die Fläche und das Häuschen auf jedenfall, zudem nur 3,5 km zu fuß bzw. 4km mit dem Auto.


    Im Frühjahr kanns dann losgehen :)


    Gruß Avec

  • Da kann man ja nur Gratulieren zum Kauf :))


    Darf ich mal fragen als was dieses Objekt im " Bebauungsplan" steht ? Kleines Häuschen hört sich ja sehr gut an !

    Aus dem Norden von DE bzw. dem Süden von ES gesendet

  • Zitat von Avec;195736

    ...
    Im Frühjahr kanns dann losgehen :)


    Gruß Avec


    Moin Avec,


    auch meinen Glückwunsch zur Scholle!


    Überleg Dir kurzfristig, was Du im Frühjahr etwa wo pflanzen willst und bereite *JETZT* den Boden vor:


    Grasüberwachsene Stellen, die Du als Beet - insbesondere mit Nutzpflanzen - besetzen willst, solltest Du jetzt schon vorbereiten:


    Umgraben / auflockern und falls Du dran kommst jetzt Humus aus dem Komposthaufen einbringen. Alternativ kannst Du auch Stallmist vom nächsten Reiterhof einarbeiten. Gerne im Frühjahr nochmals kompostieren oder die Einsaat nach dem Keimen mit Kompost mulchen. Dann hast Du im Frühjahr lockeren nährstoffreichen Boden mit einer guten Bodenflora. Dafür braucht Du sonst ein weiteres Jahr...


    Ich habe in meiner "Karriere" drei Gärten neu angelegt. Immer konnte ich erst im Frühjahr dran und hatte den ersten Kompost erst im nächsten Jahr zur Verfügung. Bis der Garten "lief" hat es immer zwei bis drei Jahre gedauert...


    Viel erfolg und leckere Ernten!


    Christian

    Hier wird das Licht von Hand gemacht ... und der Motor gehört nach hinten!

  • Gratulation! Glück muss der Mensch haben.
    Christian hat recht. Du kannst umgraben, aber auch nur die oberste Schicht abschälen und kompostieren.
    Wenn du nachher alles recht dick mit organischem Material (altes Heu, Mist, was eben da ist) abdeckst, also eine Art Flächenkompostierung machst, ist der Boden im Frühjahr wunderbar mürbe. Du kannst dann entweder in den Mulch pflanzen, was mit grobem Feldgemüse wie Kohl oder Kartoffeln gut geht, oder alles abkehren und auf den Komposthaufen geben.
    Lass Dir ein tüchtiges Fuder Rindermist anfahren, zuviel ist nicht leicht möglich.
    Das Dachwasser wird kaum reichen, da solltest Du dir noch was einfallen lassen. Ein alter Hänger, darauf ein 1000-Liter-Normbehälter, oder eine alte Weidetränke kann helfen, wenn man sie in der Nähe füllen kann.
    Oder einen Regenwasserbehälter in frostsichere Tiefe versenken, damit man auch das Dachwasser vom Winter nutzen kann. Wenn du gute Zufahrt hast, erledigt das ein Bauunternehmer in einem halben Tag.

  • Danke für die Glückwünsche :)


    Zitat von AndreasH;195742

    Da kann man ja nur Gratulieren zum Kauf :))


    Darf ich mal fragen als was dieses Objekt im " Bebauungsplan" steht ? Kleines Häuschen hört sich ja sehr gut an !


    Das werde ich noch in Erfahrung bringen. Hab ihn aber nach dem Alter gefragt, er meinte das Häuschen ( ca. 8-10 m² Grundfläche) steht wohl seit den 50ern dort.


    Zitat von ksbulli;195748

    Überleg Dir kurzfristig, was Du im Frühjahr etwa wo pflanzen willst und bereite *JETZT* den Boden vor:


    Danke für den Hinweis, das hatte ich an anderer Stelle auch schon gelesen. Ein Kompost bzw. eine betonierte Grube
    mit Inhalt ist vorhanden. Nun muss ich eben erst schauen wann wir da ran kommen und anfangen können. Wenn der
    Kompost nicht geeignet ist werd ich hier vom Reiterhof wohl ein bisschen Mist holen, verteilen und umgraben.
    Außerdem wurde gerade gemäht und das Gras liegt noch drauf, das kann ich ja dann zusammen rechen und
    mit eingraben, oder?


    Allerdings muss ich auch erstmal schauen was man nun genau Pflanzt und auf welchen Flächen. Ich wollte erstmal mit
    kleineren Beeten abfangen um en bisschen rein zu kommen anstatt gleich viel zu Pflanzen und dann geht mir aus Zeit- oder
    Wassermangel alles ein.



    Zitat von jp10686;195755


    Lass Dir ein tüchtiges Fuder Rindermist anfahren, zuviel ist nicht leicht möglich.
    Das Dachwasser wird kaum reichen, da solltest Du dir noch was einfallen lassen. Ein alter Hänger, darauf ein 1000-Liter-Normbehälter, oder eine alte Weidetränke kann helfen, wenn man sie in der Nähe füllen kann.
    Oder einen Regenwasserbehälter in frostsichere Tiefe versenken, damit man auch das Dachwasser vom Winter nutzen kann. Wenn du gute Zufahrt hast, erledigt das ein Bauunternehmer in einem halben Tag.


    Fuder?


    Bzgl. Wasser müssen wir schauen was zu bewässern ist. Unter dem Häusschen befindet sich schon ein Wasserspeicher, allerdings mit aus dem Fundament gegossen und lt. Aussage des Verkäufers nicht mehr dicht. Müsste man schauen ob man da nen Kunststoff einsatz rein macht. Allerdings passt da auch nicht ganz so viel rein.
    Zusätzlich zum Häuschen ist aber auch die ~ 20 m² Terrasse überdacht gewesen, wenn man das erneuert kann man auch da noch gut Wasser sammeln. Zum Wasserspeichern stehen aktuell ein paar 300l-Tonnen ohne deckel da, in der Nähe kann ich aber für 30€ das Stück IBC-Container holen.


    EIn Fluss wäre zwar nicht weit, aber Wasser in den Garten bringen...naja, schauen wir mal. Hänger ist so ne Sache, (noch) keine Anhängerkupplung.


    Der Weg führt zwar direkt am Grundstück entlang, eine schräge Zufahrt ( ca. 1m Höhenunterschied) müsste man aber erst schaffen.


    Gruß Avec


    €: Was meint ihr, sollte man sonst so bedenken? Habe zwar schon ein bisschen gelesen aber vlt. gibts ja auch noch ein paar ganz praktische Tips :)

  • Nun gibt es wieder schlechte Nachrichten...
    Ich hab heute mal bei der Gemeinde angerufen und mit dem Zuständigen Sachbearbeiter gesprochen.
    Es handelt sich nicht um ein Gartenhausgebiet, es wäre sogar Landschaftsschutzgebiet und eigentlich
    dürfte man den Garten nicht mal einzäunen. Auf meinen Hinweis das dieser und alle anderen Gärten drum
    herum eingezäunt ist und dort noch deutlich größere Hütten und teilweise kleine Häuser stehen meinte
    er das das zwar sein kann, aber er nicht dafür Zuständig ist das zu überwachen und sowas häufig geduldet würde,
    da das Gebiet in der Nähe von Wohnbebauung liegt.


    Er empfahl vom Verkäufer auf jedenfall bestätigen zu lassen das die Bebauung bisher gedulded wurde
    (er also nicht aufgefordert wurde etwas zu ändern) und auch wann was dort gebaut wurde (eben 50er Jahre).
    Zudem sei relevant als was man es nutzt. Kleinere Häuschen zur Unterbringung von zur Pflege des Grundstücks
    notwendigem Werkzeug und Gerät wären wohl Zulässig. Viel größer als das ist es auch nicht.


    Zur Terrasse: Über die Breite des Gartens ist eine ca. 2,5 m hohe Betonmauer gezogen und dahinter aufgefüllt,
    woraus sich dann trotz Hanglage eine gerade Fläche ergigt und auf der auch das Häuschen steht. Breite der Mauer
    ~ 10-15m, weiß ich nicht mehr genau.


    Was nun? Der Preis ist schon recht niedrig und lt. dem Mitarbeiter das Risiko, das man zurück bauen muss eher
    gering. Aber wenn, dann müsste ich die Landschaft so wieder herstellen, wie sie war, oder? Häuschen weg,
    Terrasse weg etc.



    Gruß Avec

  • Hallo Avec.


    Fuder in diesem Zusammenhang eine Wagenladung voll (etwas altertümlich aber auch bei uns noch gebräuchlich- Bauern sind eben etwas altmodisch :grosses Lachen:) Etwa dasselbe wie Fuhr (ohne e natürlich).
    LG Wolfgang

  • Zitat von Avec;196095

    Was nun? Der Preis ist schon recht niedrig und lt. dem Mitarbeiter das Risiko, das man zurück bauen muss eher
    gering. Aber wenn, dann müsste ich die Landschaft so wieder herstellen, wie sie war, oder? Häuschen weg,
    Terrasse weg etc.


    Auf diese Situation spielte meine Frage nach den " Bebauungsplan" an...


    Mein Senf dazu : Der Mitarbeiter des Amtes hat Dir ja quasi in den Mund gelegt
    " mach was Du willst,aber in dem Rahmen wie es besteht und lass uns damit in Ruhe"


    Wenn der Preis passt,kauf das Grundstück,erhalte die vorhandene Substanz in den " Grundrissen" wie sie seit langem bestehen.Daraus wird Dir niemand einen Strick drehen,besonders wenn Du nicht alleine dastehst.


    ( Der soziale Druck auf Ämter und Behörden sollte grad im ländlichen Bereich nicht unterschätzt werden,grad was "Gewohnheitsrechte" angeht. Die Mitarbeiter wohnen meist auch in der nähren Umgebung,müssen auch im täglichen Dorfleben mit den Eigentümern "diverser Altlasten" auskommen Schützenverein,Sportverein,Ehrenämter,FFW,Boßelverein,Lokalpolitik um nur ein paar Beispiele zu nennen...Da wird - um den Frieden zu erhalten - eine Vorschrift meist in sehr weitem Ermessensspielraum gehandhabt. )


    Halte die " Duldung" ein wenig vertraglich fest,lass Dir schriftlich bestätigen das keine Abrissverfügung oder ähnliches Unbill droht..und greif zu :winking_face:


    Für den unwahrscheinlichen Fall das du irgendwann " räumen musst" - Alles was mobil ist bedarf keiner Baugenehmigung,da liegt doch eine Bauwagenlösung nahe,ist rechtssicher,den kannst du notfalls mit " Vorführeffekt" einen Meter verschieben.


    Auch ein evtl Abriss eines 10 m² Hüttchens wird Dich finanziell niemals runieren,so eine Sache ist mit 2-3 Leuten incl. Abtransport an einem Tag erledigt,incl Bier und Mettbrötchenpausen :devil:


    Lass Dich also wegen Dingen die noch nicht einmal ausgesprochen sind nicht von Deinem Vorhaben abbringen,eine 101% ige Rechtssicherheit hast du sowieso bei keinem Geschäft dieser Welt !

    Aus dem Norden von DE bzw. dem Süden von ES gesendet

  • Den Abriss der Hütte schaff ich allein, mehr Sorgen machte mir der Abriss der Mauer :)


    Aber so denke ich das auch und der Verkäufer, ein wirklich netter, älterer Mann hat das auch so erklärt.


    Dank und Gruß


    Avec

  • Wenn die Hütte seit den 50er Jahren steht, sehe ich das als geduldeten Altbestand.
    Wenn man sich mit sowas nicht auffällig verhält, dann macht da kaum ein Amt Probleme.
    Solltest Du anfangen dran- und draufzubauen oder laute Parties dort feiern, weckst Du natürlich schafende Hunde (oder Amtsschimmel)

  • Wir haben auf unsererm Grundstück eine Hütte stehen, ohne Genehmigung - steht schon solange das die irgendwann mal vom Amt erfasst wurde und mittlerweile im Grundriss aufgeführt ist.
    Ist aber keine nachträgliche Genehmigung- im Grunde alles nur geduldet - und in Zukunft mit allen Nachbarn gut stellen dann gibt es keinen Stress...
    Leider ist Neid der meiste Auslöser der solche Bauten zum Abriss bringen

  • Moin avec,


    zunächst zum rechtlichen:


    Habt ihr schon einen notariellen Kaufvertrag?


    Wenn nein, dann lass Dir das "Gewohnheitsrecht" sprich die bisherige geduldete Bebauung dort gleich mit testieren!


    Quasi mit einem Passus "seit anno 1949 besteht dort diese oder jene Bebauung, die zu keiner Zeit von Amts wegen bemängelt wurde"...


    Meine Eltern haben einmal ein Grundstück gekauft, an dessen unterm Rand sogar ein Fußpfad in der Grundbuchskizze eingezeichnet war, der weder durch irgendwelches Recht festgelegt, noch durch tägliche Praxis untermauert war. Den hatte es "anno pief" mal gegeben, aber er war niemals grundbuchrechtlich verankert gewesen. Reines Gewohnheitsrecht. Ein Nachbar hatte sein Grundstück bis an die rechtlichen Grenzen irgendwann durch einen Zaum eingefriedet, damit war der Pfad vom Weg abgetrennt und dem Vergessen anheim gefallen. Aber im Plan war er noch eingezeichnet...


    Da sollte auch anders herum gehen. War schon immer da und ist altes Recht über Generationen hinweg. Und dieses Gewohnheitsrecht kann doch ebensogut vererbt wie veräußert werden...


    Zum abgemähten Gras:


    Klar, kannst Du mit in den Boden einarbeiten, da wo Du bearbeiten magst.


    Auf der fürs nächste Jahr vorgesehenen "Brache" würde ich das nicht liegen lassen, das "erstickt" nur den Boden. Zieh es mit dem Rechen zusammen und packe es auf den frischen Komposthaufen. Das würde normaler weise nicht gut verrotten, daher folgender Tipp:


    Die Maht mit dem Kompost und einem Kompostsarter durchmischen / umsetzen. Den Starter kannst Du preisgünstig selbst ansetzen:
    Vermische ein Kilo normalen Kristallzucker mit vier Tütchen Trockenhefe und arbeite das mit in den Kompostansatz ein. Du wirst sehen, das wirkt Wunder! :Gut:


    CU
    Christian

    Hier wird das Licht von Hand gemacht ... und der Motor gehört nach hinten!

  • Hallo


    naja, das hört sich ja erstmal ganz gut an. Klar, man muss halt schauen, Neben dem Häuschen würde mich vorallem
    Stören wenn ich diese Mauer entfernen müsste sowie die Tatsache das ich das Grundstück möglicherweise nicht mehr einzäunen dürfte.


    Aber man wird sehen. Wie gesagt, der Preis ist gut. Es sind ältere Leute die es nicht mehr bearbeiten können und die Kinder wollen nicht davon wissen...


    Früher war das wohl ein Weinberg, und die Hütte der Geräteschuppen (typisch Weinberg halt)


    Wir haben den Garten letzte Woche angezahlt, Termin ist erst im Januar. Die genannten Punkte ( keine Räumung angeordnet etc) haben wir schon auf
    der Quittung für die Anzahlung festgehalten, kommt aber natürlich auch mit in den Kaufvertrag. Zugang zum Garten bekommen wir schon in ca. 2 Wochen,
    wenn die VOrpächter ihren Kram gepackt haben. Dann können wir und alles nochmal im Detail anschauen, Pläne machen etc.


    für den Kompost sammeln wir ab jetzt auch alle organischen Küchenabfälle, die Asche aus dem Ofen etc., zudem das Laub was hier gerade mal wieder in Mengen anfällt.
    Es gibt eine betonierte Grube, weiß noch nicht wie tief, in der Schnitt von den Reben etc kompostiert wurde. Ob sich diese noch sinnvoll nutzen lässt ist aber noch nicht klar.
    Ist 1m lang und nen halben breit. Ansonsten stell ich erstmal ein bisschen Maschendraht im Kreis und hau Laub, gras etc erstmal da rein.


    Gerät wollen wir erst kaufen wenn der Vertrag unterschrieben ist, schauen aber jetzt schon immermal bei Kleinanzeigenportalen nach guten, gebrauchten Sachen.


    Gruß Avec

  • Nun muss ich doch nochmal Fragen, da ich ein bisschen verwirrt bin.


    Der Verkäufer hat einen Termin beim Grundbuchamt vereinbart. Doch soll das Grundstück auf mich übertragen werden.
    Nun hab ich gerade das Schreiben wegen dem Häuschen aufgesetzt und dazu ein bisschen gegoogelt.
    Ich habe jetzt unterschiedliche Aussagen dazu gefunden, ob man nun einen notariellen Kaufvertrag benötigt.


    Nach Aussage des Verkäufers würde schon die Übertragung beim Grundbuchamt genügen. Baulastenverzeichnis etc.
    kann ich ja dort auch einsehen. Auch auf dem Grundbuchamt hat man scheinbar kein Problem damit. Wäre ein Notar erforderlich
    dürfte dieses doch auch nur auf anweisung des Notars das Grundbuch ändern, oder?


    Ein Vertag in dem Sinne besteht auch nicht, lediglich das o.g. Schreiben.


    Vlt. kann mir hierzu noch jemand einen Rat geben.


    Gruß Avec

  • Hat sich erledigt...der Notar kommt einmal im Monat aufs Grundbuchamt und die machen dort alles in einem Vorgang fertig.

  • Es freut mich zu hören, dass es mit Deinem Projekt weiter geht. Irgendwie klingt das ganze gut!


    Ich drück´Dir die Daumen,


    Christian

    Hier wird das Licht von Hand gemacht ... und der Motor gehört nach hinten!

  • Glaub mir, fühlt sich auch gut an :lachen:


    Der Verkäufer war wohl die Tage mal da und meinte heuteam Tel das er doch sehr erstaunt war was sich schon getan
    hat - gerade in Anbetracht das im Winter im Garten eigentlich nicht viel zu tun ist.


    Aber ist garnicht mehr lang bis man dann reelmäßig Wasser braucht, die Schnittzeit für bäume ausläuft etc. Von daher lieber
    etwas früher als zu spät. Aktuell ists ja auch wieder etwas ruhiger, Bewässerung vervollständigen und Bäume zurückschneiden steht noch
    an und dann gehts wohl im März weiter...


    Gruß Avec

  • Hallo


    nun muss ich hier doch nochmal nachfassen...es steht ein weiterer Zukauf an.
    Wir haben ein gutes Angebot für ein 26 Ar großes Grundstück bekommen. Etwas
    günstiger wie der Garten sogar. Dafür nicht einzäunbar und nicht bebaubar. Das Grundstück
    ist aber länglich und an einer Seite auf ganzer Länge mit Sträuchern, Bäumen etc bewachsen,
    da kommt und sieht keiner durch. Und auf der anderen Seite...liegt die Autobahn. Das Ende des
    Grundstücks liegt ca. 10 Meter von der Fahrbahn, das Grundstück entfernt sich dann ca.
    im 45° Winkel von der Fahrbahn, sodass das andere Ende ca. 170 Meter von der Fahrbahn entfernt ist.


    In dem entfernten Bereich stehen gut tragende Apelbäume, die ich um weitere, auch andere, ergänzen möchte.
    Nahe der Fahrbahn würde ich zu den schon vorhandenen Tannen und Fichten weitere ergänzen
    wollen und die Fläche auch zum Lagern von n Brennholz etc nutzen. Zudem stehen noch einige Walnussbäume
    und anderes auf dem Grundstück, aber alles Sämlinge. Könnte später mal Brenn- oder Wertholz daraus werden.
    Im Übrigen ist es v.A. als Freizeitgrundstück gedacht. Lärm ist aufgrund vorhandener Lärmschutzwände kein großes
    Thema, auch ist der Bereich zwischen Fahrbahn und Grundstück komplett bewaldet.


    Aufgrund der Lage und der Standardwindrichtung in diesem Bereich ist damit zu rechnen das
    die Abgase eher weniger auf das Grundstück verweht werden - aber natürlich trotzdem ein Teil darauf landet.


    Bis auf die Lage an kritischer Infrastruktur sehe ich kein Problem. Die nächste Ausfahrt ist ein gutes Stück entfernt
    was sonstige Straßen angeht liegt es sogar recht abgelegen. Einsicht ist von keiner Seite gegeben.


    Ich würde mich dennoch freuen ein paar Meinungen und Gedanken dazu zu hören. V.A. bezüglich des Obstes und der Lage...


    Gruß Avec

  • Kaufen, wenn du flüssig bist.
    Bunte Papierchen mir dem Aufdruck "Nachdruck verboten" und so Nummern drauf gegen Grund eintauschen, für den man Verwendung und Freude dran hat ... wer überlegt da noch lange?
    Wegen der Lage an der Autobahn:
    "Eine Fliege, die nicht geklappt werden will, setzt sich am besten auf die Klappe selbst" (Lichtenberg) ... und die Lärmschutzwand schützt dich nicht nur vor Lärm.
    Ansonsten ist zur Abwehr von ungebetenem Besuch eine breite dichte Brombeer- und Schlehenwildnis gut und billig. Dann bleiben dir immer noch reichlich 20 Ar für Kartoffeln und Apfelsaft.