Gartenkauf - Weinberg kaufen?

  • Hallo Zusammen,


    ich dachte zwar mein erster Beitrag sieht etwas anders aus, nun hat sich aber kurzfristig
    ein ANgebot ergeben welches mich zu diesem Faden bringt.


    Wie in meiner VOrstellung anesprochen suchen wir einen Garten. Nun habe ich Grundstück gefunden welches
    ~600 m² groß ist, 200 m² Obstwiese (6 Bäume) und 400 m² Weinberg. Da kein Preis angegeben war habe
    ich mal nachgefragt...fast geschenkt, trotz top zustand. Wir schauen das auf jeden Fall kurzfristig an.
    Hier hben wohl nur ein paar Beete platz, aber die Bäume kann man ja auch ernten. Dazu die Trauben...


    und das wäre die nächste Frage. ich habe ein bisschen gegoogelt, es gibt natürlich verschiedene
    Möglichkeiten, wie Saft, Gelee usw, aber das wären ja ganz andere Mengen. Was könnte man damit anfangen?
    Verkaufen? Selbst in großen mengen haltbar machen? Klar, ich würde mich dann sicher auch an Wein versuchen,
    aber wohl nicht in den Mengen.


    Irgendwelche Ideen oder Erfahrungen?


    gruß Avec

  • Erstmal wäre es gut zu wissen, wie alt die Weinstöcke sind. Sind sie älter als ein paar Jahre, kannst du dich vom Gedanken, einen Teil davon zu roden schon mal verabschieden - die längste Wurzel eines Weinstocks, die ich jeh gesehen habe, war über 110m lang.
    Dann wäre es gut zu wissen, wieviel Ertrag der Weinberg in den Vorjahren gebracht hat - wieviel Kilo Weintrauben und wieviel Liter Most.
    Hast du nur den Weinberg, oder auch den Weinkeller mit den zur Weinherstellung nötigen Gerätschaften?


    Falls ja, bietet sich natürlich an, Most, Federweißer,Wein, Weinbrand und Grappa herzustellen - in den erlaubten Mengen natürlich.
    Falls nicht, Rosinen und den Rest zu einer Mosterei bringen und dort verarbeiten und abfüllen lassen.
    Und wenn es richtig viel und gut ist, bietest du deine Überschussmengen hier im Forum an:grosses Lachen:

  • Ok, zur Erklärung vlt. auch noch der Hinweis das ich von Wein keinen Plan habe. Es bietet sich eben an, der Preis ist niedrig
    und ich würde das wohl schon für die 200 m² Obstwiese alleine zahlen - der Weinberg ist also eher "mit dabei", sollte dann aber
    auch genutzt werden. Ertrag etc. erfrage ich bei der Besichtigung. Evtl. besteht auch die Möglichkeit die Trauben direkt an Nachbarn
    zu verkaufen oder durch diese ernten lassen, das Grundstück ist umgeben von mehreren weiteren Weinbergen.


    Roden wollte ich auch nicht. Der Weinberg ist terrassiert und befestigt (terrassen gemauert). Das würde ich schon so belassen.


    Wie lang ist denn so Most, wenn man ihn von einer Mosterei machen lässt, haltbar?


    Gruß Avec

  • a) Weinstöcke kann man roden, es müssen ja nicht alle Wurzeln raus, damit die Pflanzen absterben.
    b) Wenn es ein Weinbaugebiet ist, gibt es oft recht strenge Regime bezüglich Anbau und Pflanzenschutz. Dein Gemüsegarten könnte also im Sommer alle zwei Wochen gegen falschen Mehltau zwangsbehandelt werden - vom Helikopter aus, Abdrift gibt es immer. Erkundige Dich, ob für die Fläche eine Rebbaugenossenschaft zuständig ist, und erkundige Dich dort.
    c) In Weinbergen stinkt es im Sommer oft nach Spritzmitteln. Dagegen kann man nichts machen.
    d) Oft sind die Böden steil und flachgründig und halten das Wasser schlecht - für Gartenland also nicht geeignet. Man sollte das mindestens an Ort genau prüfen.
    e) Oft sind die Böden extrem mit Schwermetallen aus früheren Epochen belastet - Kupfer und Arsen sind Hauptverdächtige. Keine guten Voraussetzungen für Gemüseland.
    f) Weinbau ist recht arbeitsintensiv - man muss den Boden bearbeiten oder die Gründüngung mähen, schneiden, aufbinden, schneiden, entblättern, ernten - und dann noch der Pflanzenschutz, wenn es keine pilzresistenten Sorten sind. Da diese aber für den Weinbau nicht zugelassen sind, ist damit leider nicht zu rechnen.
    g) rechne rund 1 kg Ertrag pro Quadratmeter. Wenn du die Ernte einem Keller verkaufst (dazu muss ein Kontingent auf der Fläche sein, Rebgenossenschaft oder Verkäufer fragen) und den Erlös durch die aufgewendeten Arbeitsstuden teilst, wirst du herausfinden, dass das das Betteln versäumt ist. Wenn du selber Wein machst, hast du nachher 300 Liter eigenen Rachenputzer, den Du auch noch gut finden musst, um dich nicht über den Aufwand zu ärgern.
    ---> man muss als Kleinwinzer angefressen sein, oder man sollte es lassen. Wenn die Rebgenossenschaft gemeinsam vinifiziert und den Ertrag (abzüglich Eigenverbrauch bei der Kellerarbeit, das ist meistens viel) verteilt, kann es lustig sein und man kann von der Erfahrung der anderen lernen, die oft ganz gute Landweine zu erzeugen wissen.


    Du kannst den Weinberg verpachten und nur das Obstland nutzen - Punkte b und c sind aber immer noch problematisch.
    Dann sollte man wissen, wie das mit dem Wasser ist - du brauchst Wasser auf dem Grundstück.

  • Hallo JP,


    danke für die Umfassenden Informationen und Denkanstöße. Das Weinbau recht arbeitsintensiv ist habe ich schön gehört.
    Wie das mit dem Wein genau ist erfahre ich eben erst vor Ort. Wir fahren am Samstag hin - da ist Weinlese :)


    Es ist zwar ein Weinbaugbiet, aber ein einigermaßen kleines. Heli denke ich nicht, aber wie es genau ist kann ich aktuell nicht sagen.


    DIe Obstwiese schließt am Fuß des Weinberges an und ist eben, also keine Hanglage mehr. Ca. 50 M entfernt fließt ein kleinerer Fluss,
    auch gibt es eine kleine Hütte oder Geräteschuppen, da könnte man wohl auch ein kleineres Regenfass mit füllen.
    Wasser wäre also auch zu beschaffen.


    Verpachten wäre allerdings auch eine Möglichkeit. da wüsste ich spontan aber auch nicht was man da ansetzt...


    Gruß Avec

  • Wenn der Preis gut ist und die Umstände so sind würde ich es kaufen, das Rebgelände gegen Naturalien (12 Flaschen oder so) einem verpachten, der dort in der Genossenschaft ist, und den Obstgarten nutzen. Die Tatsache, dass dir die Rebgenossenschaft dann wohlgesonnen sein wird, ist mehr wert als ein paar Euro Pachteinnahmen. Wie gesagt, Weinbau ist nicht wirklich rentabel, ausser in erstklassigen Lagen mit gutem Namen.
    Man kann dann vielleicht noch etwas von der Kellerarbeit lernen, mit den Leuten dort mal einen Imbiss nehmen und wird mit der Zeit auch den einen oder anderen wertvollen Tip wegen einem anderen Grundstück oder so bekommen - oder auch nur den einen oder anderen guten Kollegen gewinnen.

  • Ich denke das wäre eine gute Option. Und ein paar gute Flaschen wein vom eigenen Weinberg sind doch auch was feines, und das ohne Aufwand.
    Ist es möglich den Pächter zur Erhaltung des Zustands zu verpflichten? Ich würde dann ungern einen Geplegten Weinberg verpachten und nach ein paar Jahren, wenn der keine Lust mehr hat verwuchert alles.

  • Schade...schon verkauft. Ich hasse das wenn der Verkäufer den Eindruck vermittelt als hätte man alle Zeit der Welt und schnapp, weg...


    Naja, dann weitersuchen. Bei dem Preis hätte ich aber einfach zuschlagen sollen, wäre fast egal gewesen was noch dran hängt...


    Danke trotzdem für die Tipps.


    Gruß Avec

  • Bei Landwirtschaftsflächen gibt es generelle Vorkaufsrechte für Landwirte...


    Wenn ein Landwirt die Fläche zum markttypischen Preis kaufen will, hilft es nicht, wenn ein Privater oder ein Investor das doppelte bezahlen würde

    sagt der Sven

  • Zitat von Avec;188861

    Der Weinberg ist terrassiert und befestigt (terrassen gemauert).


    Schade, daß es für Dich weg ist :frowning_face:


    Ich würde bei sowas an das Anlegen eines unauffälligen Erdkellers denken, wenn es eine Hanglage ist.
    Das wäre ein guter Vorratsraum und womöglich für andere Zwecke auch ganz praktisch.

  • Das mit dem Vorkaufsrecht ist nicht ganz richtig. Der Landwirt hat zwar das Vorkaufsrecht jedoch muss er den selben Preis zahlen wie ein andere Interessent.

  • In ner Schweiz gelten zum Schutz gegen Bodenspekulation folgende Regeln:
    Ein ortsansässiger Landwirt, der das Grundstück selber bewirtschaften will (ortsansässig ist in diesem Sinne zu verstehen, er kann also auch im Nachbardorf wohnen) hat das Vorkaufsrecht zum kapitalisierten Ertragswert, der vom kantonalen Landwirtschaftsamt geschätzt wird.
    Das Gesetz greift nicht bei Parzellen < 2500m2 und bei Rebland < 1500 m2 und nicht bei Flächen innerhalb der Bauzone. Landwirtschaftsparzellen grösser als diese Flächen dürfen nicht in Stücke unterteilt werden, die kleiner sind.
    Der Vertrag muss im Amtsblatt publiziert werden, damit sich melden kann, wer das Vorkaufsrecht beanspruchen möchte.
    In Deutschland dürften ähnliche Regeln in Kraft sein, ein Vorkaufsrecht ohne Preisbindung wäre ja als Spekulationsschutz witzlos.

  • Das tut mir wirklich leid für Dich das es nicht geklappt hat ! Wirf aber die Flinte nicht gleich ins Korn,beobachte den Markt und höre Dich um :winking_face: Uns ist es bei der Anschaffung des "SO" ähnlich gegangen,das hat erst im dritten Anlauf geklappt...


    Wenn du also ein paar Kröten auf er Kante hast ist es nicht verkehrt über was " Immobiliges" nachzudenken,das hat ganz sicher mehr Beständigkeit als bunt bedruckte Zettelchen von der EZB,die schmecken - selbst mit leckerster Sosse dazu - auch in schlechten Zeiten nicht !


    Kleiner Tip von mir : Sieh öfter mal die diversen Kleinanzeigenbörsen durch,speziell Angebote ohne Foto und mit mieser Angebotsbeschreibung. Diese Strategie hat uns schliesslich zum Erfolg geführt. Hinter dem Begriff " Freizeitgrundstück" hatte sich ein kleines Häuschen mit angrenzendem selbst nutzbaren Wald versteckt :winking_face:


    viel Glück bei der Suche :winking_face:


    Und : Danke an die Weinexperten,das waren für mich als Norddeutschen viele Dinge die ich noch nicht wusste !

    Aus dem Norden von DE bzw. dem Süden von ES gesendet

  • Hey, wie ist das in der Schweiz eigentlich mit Grunderwerbsteuer?
    Also in Deutschalnd sind diese ja von Bundesland zu Bundesland verschieden (siehe hier), Sachsen liegt da mit 3,5 % noch in einem Bereich wo ich mir den Kauf eines Gartens noch vorstellen kann...
    Ist das auch von Kanton zu Kanton verschieden?