Hallo JP,
Danke für deien Beitrag.
Das waren auch meine Gedanken. V.A. ist das Grundstück eben, also vollständig befahrbar, was beim Garten ja nicht der Fall ist.
Ich hatte vergessen das die Hecke an der zugewachsenen Seite aus seit Jahren wuchernden Brombeeren besteht. Kaum oder
nur schwer verletzt zu überwinden :grosses Lachen:
Nur die Zufahrt darf man eigentlich nicht mit einem Tor versehen...ein Feldweg, der im nichts verläuft geht ein Stück am Grundstück lang.
Ich werd wohl eins hin machen, und wenn einer kommt mach ichs halt weg :grosses Lachen:
Weitere Anregungen, vlt auch zur Schadstoffbelastung? Im Netz finden sich hierzu leider wiedersprüchliche Angaben...
Gruß Avec