Hallöchen zusammen,
da die SuFu kein Ergebnis lieferte, das mir geholfen hätte, frag ich halt einfach mal in einem neuen Fred nach.
Wie ist das Messergesetz in der Schweiz? Ich weiss, der Kantönligeist ist natürlich immer da. Ich hab mal beim Kanton Thurgau was gefunden:
http://www.kapo.tg.ch/documents/1201_Messer_und_Dolche.pdf
In Deutschland hört man ja immer vom Artikel 42a, dass ein Messer nur eine Klingenlänge von 12cm haben darf. Wenn ich aber den Text aus dem Thurgau lese, dann kann ich gut ein "Messer" mit einer festen, nicht Symetrischen Klinge, welches eine Klingenlänge von unter 30cm hat, mitführen. (ich denke über 30cm gilt es dann als Schwert) sehe ich das soweit richtig? Nicht dass ich mir jetzt so einen langen Hegel zutun wollte, denn ich bin der Meinung, dass 12cm ausreichend sind, es geht mir nur darum, dass ich über dieses Gesetz bescheid weiss.
Hat da jemand von euch richtig Ahnung davon?