Hallo zusammen,
zum Thema Patientenverfügung gibt es ja bereits einen eigenen Thread:
https://www.previval.org/forum…r-Patientenverf%C3%BCgung
Auch auf das Thema Vorsorgevollmacht wurde schon mehrfach eingegangen zum Teil im oben bereits verlinkten Thema, aber auch in anderen Themen. Dabei stößt man immer wieder automatisch z.B.im Beitrag:
https://www.previval.org/forum…252&viewfull=1#post270252
auf das verlinkte Dokument "Vorsorgevollmacht" vom Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Als ich dieses ausgefüllt hatte, stellte sich mir ein Frage, die ich auch direkt per Mail an das Bundesministerium gerichtet habe:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
auf ihrer Internetseite verweisen Sie mit dem Text "Formular:
Vorsorgevollmacht" auf folgendes Dokument:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/…are/Vorsorgevollmacht.pdf
Hinter diesem Link verbirgt sich das angehängte Dokument. Die
Überschrift des Dokumentes lautet jedoch nicht "Vorsorgevollmacht",
sondern nur "Vollmacht"!
Zusätzlich vermisse ich innerhalb des Dokumentes einen Passus, aus dem
hervorgeht, unter welchen Voraussetzungen diese Vollmacht gültig ist.
Mir scheint, als wäre diese auch gültig, wenn der Vollmachtgeber im
Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist.
Meines Erachtens kann diese Vollmacht uneingeschränkt und unabhängig von
der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers genutzt werden!
Sollte aber eine Vorsorgevollmacht nicht ausschließlich für den Fall
sein, dass der Vollmachtgeber nicht mehr selbst entscheiden kann?
Ich freue mich über Ihre Stellungnahme und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
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Ich hab es natürlich jetzt erstmal unterschrieben und gut verstaut, da ich keine Sorge habe, dass meine Beva das Dokument nutzen würde um mich zu hintergehen. Aber ich finde, dass da etwas entscheidendes in dem Vordruckfehlt, oder habe ich etwas übersehen? Mich würde interessieren wie Ihr das Thema seht.
Habt Ihr andere vergleichbare Vordrucke gefunden? Wurden dadrin formuliert, in welchem Fall diese Vollmacht gültig ist?
Gruß Wasser
PS.: Mir ist bewusst, das die Rubrik vollkommen falsch ist, aber ich habe beim bessten Willen nichts passenderes gefunden. Sollte das Thema daher verschoben werden, begrüße ich das sehr!