Richtige authentische Holzhütte in Deutschland

  • Hallo allerseits,


    Ich schaue mir öfter die mir auf Pinterest vorgeschlagenen Bilder von urigen Holzhütten an. Ich hab im Netz auch schon Mal gesucht, wo solche Hütten in Deutschland oder Österreich stehen - leider erfolglos.

    Ich suche eine einfache Holzhütte mit Steinkamin ohne Strom und all dem Luxus, welche ich mieten kann.

    Es gibt zwar ein paar Seiten im Netz, die Hütten vermieten. Dort sind die Hütten zwar außen authentisch, innen aber meist doch Recht modern ausgestattet.

    Weiß jemand was von euch dazu oder gibt es diese Hütten nur in den USA bzw Kanada?


    Danke!

  • Hallo,

    wir hatten mal eine Hütte im Zillertal gemietet. Die hatte einen alten Küchenofen, ein oder zwei Glühbirnen via Batteria / PV - muss man aber nicht nehmen.

    Was kam aus einer Quelle vor der Hütte und ging in einen Trog. Plumpsklo neben dem Haus.

    War schon sehr urig, wir waren im Frühjahr dort. Die Anfahrt an sich ist schon ein Erlebnis, will ich im Winter nicht machen ...


    Hier die Mail nach der Buchung und Bezahlung, bitte vertraulich behandeln.

    Link: https://www.huettenland.com/huette.php?objektID=1309


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    Hütteninformation:

    Rieserhütte Zillertal (1600m)


    Der offene Restbetrag ist vor Ort bei der Anreise zu begleichen.


    Mitnehmen:

    - Gewürze

    - Lebensmittel und Getränke

    - Taschenlampe für Abendspaziergänge

    - Bettwäsche und Handtücher

    - Geschirr und Töpfe sind vorhanden


    Anfahrt :

    1) Inntal- Autobahn bis Ausfahrt Zillertal

    2) Zillertal Bundesstraße bis nach Schwendau

    3) Bei der Ampel nach rechts (Hippach abbiegen)

    4) Gleich danach wieder nach rechts abbiegen und auf den Schwendberg.


    Orientieren Sie sich nach den Hausnummern und fahren Sie so weit hinauf bis Sie zur Nummer 402 kommen.


    Zufahrt zur Hütte:

    Der Besitzer fährt dann mit Ihnen auf die Alm und weist Sie ein.

    Beachten Sie bitte, dass es ich um einen Privatweg mit Fahrverbot handelt:

    Für Unfälle wird nicht gehaftet, auch nicht für den Straßenzustand!!


    Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt.

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    Gruß Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von Ben () aus folgendem Grund: Persönliche Daten entfernt

  • Vielleicht könntest Du Mal bei Forstämtern nachfragen.

    Die haben ja meist Kenntnisse von allen alten Hütten in ihren Revieren und so hast Du ggf gleich die offizielle (oder inoffizielle) Erlaubnis, Dich dort für einige Tage aufzuhalten.

  • In CH: Stichwort Maiensäss mieten


    Ein zur Vermietung vorgesehenes Ferienobjekt lohnt sich eigentlich nur, wenn es Strom und fliessendes Wasser hat und auch im Winter gut erreichbar ist, oder dann an Dauermieter, mit denen man wenig zu tun hat.


    Problem aus Vermietersicht ist, dass nur wenige Leute ohne Strom und nur mit Holzherd zurechtkommen. Wenn es abgelegen ist, hat man zudem bei kurzfristiger Vermietung zuviel Aufwand mit der Übergabe. Man muss die Leute einweisen und sich um Holz und Wäsche kümmern. Im Winter sind aber viele Flurstrassen nicht geräumt. Wenn viel Schnee liegt muss man auch den Zuweg frei machen und je nachdem die Hütte ausgraben, damit man überhaupt hinein kann.

    p1171007w.jpg

    So war der Zuweg zu meiner Hütte in einem schneereichen Winter machmal.

    p2211017w.jpg img_2313w.jpg

    Und so sieht das dann bei der Hütte aus. Da Bild von der Eingangstüre nach aussen zeigt, dass man sich zur Türe hinuntergraben musste, wo es normalerweise einige Stufen hinaufgeht.

    Im Winter muss man jedesmal das Wasser abstellen und die Leitungen entleeren und am Tag wo die Leute kommen vorher einheizen. Meist ist die Wasserleitung zum Haus auch nicht frostsicher eingerichtet, d.h. man hat einen Brunnen vorm Haus, den man ausgraben und aufhacken muss, oder muss das Wasser von weiter her mit Behältern holen. Dass das besser ist als Schnee schmelzen merkt man sehr bald selber.

    Ohne Strom gibt es natürlich auch keine Dusche, bzw. nur über Badeofen, den man im Winter natürlich auch entleeren muss, wenn niemand da ist.

    Das alles kann man Gästen die nur wenige Tage kommen und die Hütte nicht kennen nicht zumuten.

    Dann darf eine Hütte ohne alles natürlich nicht soviel kosten wie eine mit modernem Komfort.

    Zudem hat man bei der Vermietung von Ferienobjekten recht viel Administrativa, und kann das Objekt nicht so bequem nutzen wie wenn es privat genutzt wird.

    Deshalb werden die meisten dieser einfachen abgelegenen Hütten nicht vermietet, man lässt Freunde und Bekannte hingehen oder nutzt es in der Grossfamilie, wenn es wie oft ein Erbstück der Eltern oder Grosseltern ist.


    Würde mich interessieren, wie das in Kanada mit der Vermietung solcher Hütten läuft; ich vermute dass man da nur einen Ofen und einfache Möbel hat und alles andere selbst besorgen muss.

  • Danke für die Antworten!

    Du hast Recht, im Winter ist das alles nicht so einfach. Die kalte Jahreszeit muss ja aber nicht unbedingt die favorisierte sein. Ich würde auf so eine Hütte gerne auch im Frühling gehen. Da wäre dann der Aufwand für den Vermieter und auch Mieter wesentlich geringer.

    Für die wärmeren Tage hast du keine Anfragen?

  • Ich vermiete aus obigen Gründen nicht. Bekannte, Kinder usw. sind gerne dort, ich selber natürlich auch.

    Weil die sich dort schon auskennen, ist der Aufwand überschaubar, die denken mit und voraus. Da geht dann z.B. einer meiner Kinder mit ein paar Kiollegen für ein paar Tage hin. Was die dort machen, muss ich nicht wissen, und nachher ist die Butze sauberer als vorher. So soll es ja auch sein.


    Was du versuchen kannst, wenn du langfristig an so etwas interessiert bist:

    Versuche eine solche Hütte in deiner Wohngegend zu erwerben. Das ist allerdings je nach Gegend nicht ganz einfach. Wenn es zu weit weg ist, wird es rasch umständlich, weil vor allem am Anfang bei bezahlbaren Objekten einiges an Instandstellungs- und Unterhaltsarbeiten anfallen wird.

    Wirklich kaputte Hütten in interessanter Lage und Grösse dürfte es in D sehr viele geben, nur scheinen die im öffentlichen Immobilienmarkt nicht auf. Für Immobilienspekulanten sind diese nicht interessant, weil man mit dem nötigen Aufwand, der Gebäudegrösse und den Auflagen für Bestandesbauten im Aussenbereich keine vernünftige Rendite in Geld erzielen kann.

    Ich habe jedenfalls in Südwestdeutschland, wo ich ab und zu bin, viele eingewachsene und offensichtlich aufgelassene Freizeitgrundstücke in Hanglage mit einer alten Gartenlaube drauf gesehen, verborgen unter einem Gewucher von Brombeeren oder Waldrebe, die alles lohnende Objekte für so etwas wären.


    Dann kannst du versuchen, das Bekannten anzubieten oder Leuten, die es im Tausch mit ihrem eigenen Objekt nutzen lassen. So kann man ab und zu in einer anderen Gegend ähnlich Urlaub machen, und jeder hat die Gewissheit, dass die andere Partei sorgsam mit der Sache umgeht. Da kein Geld fliesst, hat man auch keine Umstände mit den Behörden oder dem Finanzamt.


    Was auch klappen kann, wenn du auf einer Wanderung ein solches offensichtlich unternutztes Objekt antriffst: Den Besitzer ausfindig machen und anschreiben. Wenn man einen langfristigen Gelegenheitsmieter hat, der sich auch ein bisschen kümmert, kleinere Reparaturen macht, Aufwuchs entfernt usw. ist das durchaus auch im Interesse des Besitzers.

    Was du hingegen als Besitzer nicht möchtest, sind dir unbekannte Kurzzeitmieter, die bloss einen Platz suchen, um Komasaufen zu üben.

  • Ich habe jedenfalls in Südwestdeutschland, wo ich ab und zu bin, viele eingewachsene und offensichtlich aufgelassene Freizeitgrundstücke in Hanglage mit einer alten Gartenlaube drauf gesehen, verborgen unter einem Gewucher von Brombeeren oder Waldrebe, die alles lohnende Objekte für so etwas wären.

    Ja, gibt es nach meinen Beobachtungen beim Wandern auch in Rheinland-Pfalz und Hessen vielerorts. Soweit ich weiß, schauen die Baubehörden da inzwischen genau hin und solche Bauten im Außenbereich werden nicht mehr geduldet. Vielerorts gibt es daher die Auflage, dort keinen Gebäudeerhalt mehr zu machen. Die Hütten werden gewissermaßen dem Verfall überlassen. Die Eigentümer dürfen sie halt noch so lange nutzen, wie es für sie erträglich ist, aber dann war es das.


    Das müsste also schon ein wirkliches Freizeit- oder Gartengrundstück sein, wo dann auch eine Hütte stehen darf (auf Gartenland aber eigentlich nicht zur Übernachtung), und das sind die wenigsten insbesondere unter den einzeln gelegenen.


    Natürlich kann man immer darauf hoffen, dass niemand einen beim Amt anlappt, aber das ist halt immer ein Glücksspiel.

  • Soweit ich weiß, schauen die Baubehörden da inzwischen genau hin und solche Bauten im Außenbereich werden nicht mehr geduldet. Vielerorts gibt es daher die Auflage, dort keinen Gebäudeerhalt mehr zu machen

    Das scheint mir sehr erstaunlich, ausser es wären Schwarzbauten oder sie wären auf öffentlichem Grund mit Baurechtsverträgen beschränkter Laufzeit errichtet und es gibt inzwischen ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Entfernung. Das kann beispielsweise in Naturschutzgebieten passieren. Ansonsten hat man Bestandesschutz und darf rechtswidrige, aber wegen Planungsprozessen zonenwidrig gewordene Objekte unterhalten und nutzen, wie das zur Zeit der Baubewilligung üblich war. Ein Widerruf einer einmal bewilligten Nutzung eines Grundstückes enspricht einer materiellen Enteignung.

    Es gibt allerdings im schweizerischen Raumplaungsrecht einen Passus, wonach der Bestandesschutz erlischt, wenn der Besitzer die darunter fallende Nutzung inzwischen zweifellos aufgegeben hat. Als Indiz dafür dient der verfallene Zustand des Gebäudes.

    Ebenfalls hat man kein Anrecht auf Leistungen, die im Baugebiet die Gemeinde erbringt. Das betrifft insbesondere Energie-, Wasser- und Abwasserversorgung sowie eine Verbesserung der Zufahrt.

    Oft wird auch eine Wohnbewilligung verweigert. Das ist aber kein Problem, weil das dann in der Praxis keiner kontrolliert, wie oft man da ist, falls man sich unauffällig verhält.


    Mein Rat: Wenn du etwas siehst, was noch nicht ganz kaputt ist und dir gefällt, versuch es zu erwerben und dann instandzustellen, ohne das äussere Erscheinungsbild zu verändern. Heikel ist insbesondere auch die Veränderung der Umgebung. Hier gibt es bei uns in praktisch allen Gemeinden strenge Auflagen. Man darf also nicht den Zugangsweg teeren, einen Sitzplatz ausebnen und mit rosa Betonsteinen auslegen, Gartenteiche ausgraben, mausoleumsartige Gartengrills aus Waschbeton aufstellen, geometrisch in Form geschnittene Kirschlorbeerhecken anlegen und dergleichen.


    Die Anfrage an die unbekannten Besitzer braucht etwas Fingerspitzengefühl und die richtige Mischung aus Geduld und Hartnäckigkeit.

  • Das Baurecht in D kennt den Begiff der "Duldung". Dazu gibts eventl. auch einen "Duldungsbescheid". Das ist keine Baugenehmigung 2. Klasse, sondern eine Erklärung der Baubehörde bis zum Termin sowieso, nicht gegen den baurechtswidrigen Zustand einzuschreiten. https://www.frag-einen-anwalt.…estandschutz--f35041.html

    Darüber hinaus muß die Bauhörde immer ein "Ermessen" ausüben. Das heißt sie können nicht so einfach jemandem das Haus über dem Kopf wegreißen, wenn dieser dadurch obdachlos wird. Längerfristig ist das natürlich keine Option.

    Bevor einer sich in den Clinch mit dem Bauamt begibt, bitte erst ganz genau kundig machen, und baujuristischen Expertenrat einholen. Dabei Vorsicht, nicht alle Juristen kennen sich mit dem Baurecht aus.