Fluchtwegschiebetür

  • Schau dir die ASR an, bis auf wenige Ausnahmen ist das die Regel und wird baulich auch so bei der behördlichen Abnahme gehandhabt im normalen Büro-/Geschäftsbereich. [...]

    "Bei der behördlichen Abnahme" - wie ist das in schon länger abgenommenen Bauten, gibts da sowas wie Bestandsschutz?

    BY/DE

    Si vis pacem, para bellum.

  • Ja es gibt auch andere Lösungen wie Haltemagnete etc. Hier greift dann (auch) europäisches Recht. Verwiesen sei dabei auf die EN 13637 und bei Beschlägen und Türdrückern auf die EN 179. Die En 179 ist bereits vollständig harmonisiert in Europa.


    Bestandsschutz: du bist in Deutschland zur Einhaltung der ASR in neuester Fassung verpflichtet. Ein Verstoß wird im Schadensfall zum Nachteil für den Arbeitgeber gesehen und kann dich ggf. den Versicherungsschutz kosten wenn es ganz doof kommt.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • In einem anderen Leben habe ich ein paar Jahre Türen und Tore verkauft.


    Das Thema Brandschutz, Fluchttüren usw. ist ein sehr komplexes.

    Ein Problem ist, daß viele Planer nicht in dem Thema eingearbeitet sind und

    einige Fachfirmen auch nicht sattelfest sind - ich muß es so sagen, auch bei der Abnahme habe

    ich mich ab und zu gewundert.


    Ist bestimmt besser geworden.


    Sogar wenn die Ausführung korrekt ist, krankt das Ganze noch an den Fähigkeiten
    und der Verantwortlichkeit der Bediener.


    Ich sehe immer noch T30 und T90 Türen, die mit dem gerne genommenen T10 Holzkeil offen
    gehalten werden – sogar im größten Krankenhaus hier – geht gar nicht.


    Und klar, man kann verstellte Fluchtwege frei räumen, unmöglich wird es aber in einer
    Paniksituation mit mehreren Menschen.


    Wer sich den Mechanismus von Panik noch einmal in Erinnerung rufen möchte, nach Brandkatastrophe
    im Nachtclub The Station suchen.


    Der ungekürzte Film ist nicht ohne.


    P.S.: Was ich sagen will: Natürlich gibt es massig Vorgaben – ist halt die Frage was
    wirklich gemacht worden ist. Geht hier wohl ein bischen ums Recht haben…


    Verlassen tu ich mich in dieser Beziehung auf gar nichts

    Kerls! Wollt ihr denn ewig leben?

    Einmal editiert, zuletzt von Peter ()

  • In einem anderen Leben habe ich ein paar Jahre Türen und Tore verkauft

    Ja ich war auch einige Zeit im Bereich Not- und Fluchtwegsbeleuchtung beruflich tätig.


    Absolut gruselig was da abgeht. Da gibt es in Wien beispielsweise Hotels die keine funktionierende Notbeleuchtung haben. Diese bekommen aber vom zuständigen Magistrat 2 bis 3 Jahre Zeit um das in Stand zu setzen, während sie weiter im Betrieb sein dürfen.

  • Ja, ist auch rechtlich zulässig, da man außerhalb der Öffnungszeiten nicht von Publikumsverkehr ausgehen muss.


    Aber das bedingt oft, dass jemand manuell aufsperren muss und wo Menschen arbeiten passieren eben Fehler.

    Unsere Fluchtwegtüren haben Panikschlösser. Abgesperrt von innen zu öffnen, von außen nicht.


    Sorry, hab grad gesehen, dass das schon erwähnt wurde.

  • Ja ich war auch einige Zeit im Bereich Not- und Fluchtwegsbeleuchtung beruflich tätig.


    Absolut gruselig was da abgeht.

    "Nach dem verheerenden Brand in einem Lokal in der Silvesternacht mit einem Todesopfer und mehr als 20 Verletzten wird nun ermittelt, warum Gäste bei dem Brand den Notausgang nicht gefunden haben."


    Nach Brand: Augenmerk auf Fluchtwege
    Nach dem verheerenden Brand in einem Lokal in der Silvesternacht mit einem Todesopfer und mehr als 20 Verletzten wird nun ermittelt, warum Gäste bei dem Brand…
    steiermark.orf.at

  • Da muss ganz klar etwas schief gelaufen sein.

    Allerdings, ein so kleines Lokal füllt sich sehr rasch mit Rauch, dann kommt Panik auf und dann orientier dich mal, wenn du nicht zu den angeblich nur 15 % gehörst, die routinemäßig Ausschau nach dem Fluchtweg schon beim Betreten einer Lokalität halten.