Bei ebooks und anderen digitalen Inhalten kommt es darauf an, was in den Nutzungsbedingungen steht. Teilweise hat man bei ebooks nur ein Lizenz zum Lesen der ebooks, solange man ein gültiges Konto beim Anbieter hat. Die meisten Ebooks sind DRM-geschützt (digital rights management). D.h. sie sind grundsätzlich verschlüsselt bzw. selbst im heruntergeladenen Zustand zunächst nicht zu öffnen. Die DRM-Funktion prüft, ob man die entsprechenden Rechte/Lizenzen besitzt, um das Ebook öffnen zu dürften. Es kam in der Vergangenheit schon mehrfach bei Anbietern von DRM-geschützten Inhalten vor, dass sie die Rechteerteilung verweigerten bzw. zurückzogen. Das gilt paradoxerweise auch für einzeln gekaufte Ebooks und nicht nur für Flatrate-Abos.
Amazon hatte 2009 z.B. Ebooks auf Kundengeräten aus der Ferne gesperrt (und immerhin die Kaufpreise gutgeschrieben), weil sich wohl herausstellte, dass der anbietende Verlag die Ebook-Lizenzen rechtmäßig nicht besaß und Amazon das Buch hätte gar nicht zum Download bereitstellen dürfen.
Microsoft hatte bis 2019 ebenfalls Ebooks per DRM-Verwaltung im Angebot und zog sich aus diesem Geschäftsbereich zurück. Mit der Abschaltung der DRM-Server im Juli 2019 endete auch die Nutzungsmöglichkeit der Ebooks, die bereits auf den Kundensystemen installiert waren, denn sie konnten nicht mehr freigeschaltet werden.
Bei Streaming-Diensten (z.B. für Musik) hat man lediglich das Recht, die Inhalte abspielen zu dürfen. Die Playlists, die man sich zusammenstellt, sind keine Musik-Daten-Archive sondern lediglich Verzeichnisse die zum Aufruf der beim Anbieter lagernden Inhalte dienen.
Es kann bei Büchern, Audio- und Video-Medien daher nicht schaden, sich zumindest ein paar ausgewählte physische Datenträger (aka Bücher, CDs, DVDs etc.) ins heimische Archiv zu legen, wenn man sicher sein will, dass man unter allen Umständen diese Titel besitzen und nutzen können möchte.