Krankenversicherung

  • Hallo,


    Ich kam vor Jahren, damals ledig und ohne Kinder, auf die super Idee mich privat zu versichern.
    Nun bin ich verheiratet, meine Frau ist Hausfrau, und ich habe drei Kinder. Alle schön privat versichert.
    Selbständig bin ich immer noch.
    Komischerweise will mich und meine Familie die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr haben.
    Naja, lange Rede kurzer Sinn, ich zahl mich dumm und blöd!
    Am liebsten hätte ich eine billige Versicherung, meinetwegen mit einem hohen Selbstbehalt, welche nur den kostentechnisch schlimmsten Fall, wie eine große, teure Operation, abdecken würde.
    Den Kleinkram würd ich aus eigener Tasche bezahlen.


    Noch lieber würd ich in die gesetzliche, und jetzt kommt endlich der S&P Bezug, ich Angst habe die privaten Versicherungen könnten pleite gehen, und mein persönlicher S&P Bezug, ich es mir nicht mehr leisten kann.


    Wäre euch sehr dankbar falls ihr einen Rat hättet.


    Gruß
    O.Bey

  • Hallo!


    Ein Rat aus der Ferne ist da sehr schwer. Vielleicht ist es auch so, daß Dich die gesetzliche Krankenversicherung auch nicht mehr haben darf?


    Du könntest mit Deiner Versicherung reden und nach einem anderen Tarif fragen (Verringerung der Leistung, Erhöhung des Selbstbehalt, .....).
    Oder -wenn noch jung und gesund- den Versicherer wechseln.
    Deine Frau könnte evtl. eine Beschäftigung aufnehmen. Ein familiärer Arbeitgeber könnte es auch sein - Du bist doch auch einer.
    Wie alt sind Deine Kinder - fangen sie evtl bald eine Lehre an?
    Oder Du gibst Deine Selbständigkeit auf?


    Eine "enfache" Lösung ohne auf den speziellen Einzelfall zu schauen ist wohl nicht möglich.
    Und glaube mir, auch als gesetzlich versicherter Mensch kannst Du Dich dumm und blöd zahlen. Immer höhere Beiträge und dazu gekürzte Leistungen sind das, was mich seit Jahren ärgert. Und mein Aufenthalt im Krankenhaus nach einem Unfall war auch nicht gerade preiswert. Von allen Seiten hagelte es Rechnungen. Vom Krankenhaus, vom Betreiber des Rettungswagens, vom Krankengymnasten, vom Hausarzt, bei dem ich vorher war. Das waren zwar alles noch Kleinbeträge, die aber in der Summe nicht gerade ein "Schnäppchen" waren.


    Von einer "nur für das Krankenhaus"-Versicherung würde ich die Finger lassen. Nach einem Unfall wirst Du aus dem Krankenhaus entlassen und mußt zur Krankengymnastik, in die Reha, zur Nachsorge. Und dann?


    Gruß,


    Müller

  • Übles Thema O.Bey,


    die Beratung dazu war auch mal mein Job, ist aber so ein Spezialwissen geworden, dass ich zuletzt nur noch mit mir bekannten Spezialisten, die nur KV beraten, zusammengearbeitet habe.


    Ja, Du selbst wirst nur rauskommen, wenn Du eine zeitlang in einem Angestelltenverhältnis arbeitest. Eine PKV-Pleite ist relativ unwahrscheinlich, weil sie jederzeit Beitragsanpassungen vornehmen können. Also gehst eher Du pleite als die PKV, die sich zudem derzeit alle durch Fusionen zu stärken versuchen.


    Wechsel der PKV ist, gerade wenn Du schon lange drin bist, nur sehr selten empfehlenswert. Wegen weitgehender Verluste der angesparten Rückstellungen fürs Alter, auch wenn der Gesetzgeber da etwas nachgebessert hat, wodurch die PKV letztlich noch teurer wurde. Auch sogenannte "Basistarife" sind keine Lösung, davor kann man nur abraten.


    Jetzt flattern wieder die Erhöhungen für nächstes Jahr ins Haus. Und die sind teils wieder sehr saftig.


    Wenn Deine jetzigen Tarife auch höhere SB-Stufen ermöglichen, solltest Du den Weg gehen. Bei den Kindern aber lieber einen niedrigen Selbstbehalt wählen. Einfach mal schauen was es am Beitrag ausmacht. Manchmal lohnt es sich sehr, manchmal kaum.


    Das Problem waren sehr oft die Verkäufer, aber auch der Irrglauben vieler Selbständiger oder Besserverdiener, man kann auf Dauer Geld sparen UND bessere Leistungen haben. Die Systeme sind eben grundverschieden. Und wer viele Kinder hat, muss sie alle selbst versichern (Hauptversorger-Prinzip), bis sie auf eigenen Beinen stehen oder wenigstens über eine Ausbildung in die gesetzliche KV können. Nur, als junger gutverdienender Single denkt man darüber nicht immer nach. Und wird auch nicht unbedingt darauf aufmerksam gemacht, dabei ist die Zukunftsplanung entscheidend für eine Empfehlung Pro oder Contra private KV.


    Es gibt sogar Spartarife deren Leistungen viel schlechter sind als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gehören eigentlich verboten, weil das vielen überhaupt nicht klar ist und sie sich als Privatpatient beim Arzt vorstellen und hinterher im Grunde die ganze Rechnung selbst bezahlen dürfen.


    Aber das Thema sprengt die Möglichkeiten eines Forums. Mach Dich erstmal direkt bei Deinem Anbieter schlau (aber im Innendienst, nicht über den Vertreter) und ziehe 1-2 freie Versicherungsmakler oder (gegen Honorar) -Berater hinzu. Dann erst entscheide, denn Du wirst nach einem Wechsel nicht in den alten Tarif zurückkommen.


    Dass noch dazu sämtliche Gesundheitsfragen bis ins Detail neu gestellt werden ist eine weitere Hürde, weshalb ein Wechsel innerhalb der Gesellschaft (denen sind Vorerkrankungen bekannt) weniger gefährlich ist (Anzeigepflichtverletzung=Keine Leistung wenns drauf ankommt) als zu einem anderen Anbieter zu gehen.


    Aber einen konkreten Tipp habe ich für Dich, so es bei Dir passt:


    Stell Deine Frau bei Dir an. Ein "Ehegattenarbeitsvertrag" ist völlig üblich, Geld muss aber auch auf ein Konto Deiner Frau fliessen, sie sollte dafür auch tatsächlich zeitweise etwas für Dich tun (was Partner von Selbständigen sowieso müssen :face_with_rolling_eyes: ) und es darf keine geringfügige Beschäftigung sein. 500,- € Brutto z.B. sollten aber reichen. So bekommst Du Deine Frau wieder pflichtversichert und für recht kleines Geld in die gesetzliche. Gleichzeitig stellst Du ihre private Krankenversicherung um in eine Zusatzversicherung (Zahn-Zusatz, stationär, evt. auch ambulant) und sie behält gute Ergänzungsleistungen und Du/Ihr dürfte(s)t unter dem Strich einige hundert Euro sparen.

    Solltest Du aber mit dem Steuerberater absprechen. Geht aber, wenn es so gemacht wird, sehr schnell. Kündigungsfristen entfallen, da mit Einstellung Versicherungspflicht besteht.


    Das mal auf die Schnelle und alle Angaben ohne Gewähr, da sich hier ständig Änderungen in Vorschriften und Rechtsprechung ergeben.


    LG
    Peace

    Das Paradies liegt nicht jenseits, sondern abseits.

  • Nachtrag aus der Fachpresse, kam gerade per Mail und richtet sich eigentlich an Berater.


    Ist aber genau Dein Thema O.Bey


    http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Aufsehen-in-der-PKV-§-204-VVG-Chancen-und-Risiken-für-Vermittler-ps_23942.html



    Ich kenne die Möglichkeiten daraus auch nicht im Detail, eher was für Juristen, denn alles hat seine Tücken und zu vielem laufen Musterprozesse. Aber vielleicht ein weiterer Weg zu niedrigeren Beiträgen.


    LG
    Peace

    Das Paradies liegt nicht jenseits, sondern abseits.

  • Moin, mojn,


    mal ein paar Denkansätze zum wirken lassen.


    1. Private Krankenversicherungen bereiten sich seit einiger Zeit darauf vor ihr Geschäft der Vollversicherungen zu Gunsten einer "Bürgerversicherung" zu verlieren. Bisher habe ich diese Info nur "unter der Hand" bekommen, nichts offizielles aber dafür von völlig unterschiedlichen Quellen und von Menschen die sehr genau wissen was so manch ein Vorstand, bzw. so manch eine Abteilung in der privaten Krankenversicherung aktuell macht.
    Es wird sich intensiv auf ein Geschäft mit Zusatzversicherungen zur Bürgerversicherung vorbereitet.
    So intensiv das ich mittlerweile davon ausgehe, dass auf höherer Etage Leute anscheinend Informationen haben, die noch nicht öffentlich sind.
    Du könntest also ausharren und warten was die Zukunft bringt...


    2. Peacefool hat es schon angeschrieben. Es gibt eine schnelle Lösung!
    Wenn deine Frau einen kleinen Job auf Steuerkarte haben würde, 405 Euro würden schon reichen. Würde sie sofort in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein. Wenn du wiederum die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht überschreitest, wovon ich ausgehe, sonst würde der Beitrag zur privaten KV keine so großen Probleme machen, könnten deine 3 Kinder kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung deiner Frau mitversichert werden.
    Ich würde aber eher eine Tätigkeit bei einem Gewerbetreibenden Freund oder Bekannten empfehlen (wenn denn möglich). Familenarbeitsverträge obliegen einer besonderen Beobachtung und Überprüfung und es könnte zu Nachfragen kommen.


    Gruß


    Blackout


    EDIT:
    Nur kurz zur Info, folgende Kosten würden entstehen wenn deine Frau eine 405 Euro Tätigkeit hätte:


    Für Arbeitnehmer:
    Brutto: 405 Euro
    Alle Sozialversicherungen: 83,51 Euro
    Netto: 321,49 Euro


    Für den Arbeitgeben:
    Gesamt Belastung mit Lohn: 484,87 Euro


    Deine Frau hätte also 321,49 Euro jeden Monat auf dem Konto und alle Ausgaben (AG und AN) belaufen sich auf 168,38 Euro.
    Für 168,38 Euro ist dann also deine Frau und deine 3 Kinder Krankenversichert und deine Frau noch zusätzlich Renten- und Arbeitslosenversichert.

    Alle Zahlen können aufgrund von mir geschätzter Parameter variieren, die Schwankungen würden aber gering sein.


    P.S.
    Der Arbeitgeber deiner Frau hätte natürlich auch noch knapp 6.000,-- Euro zusätzliche Betriebskosten durch eine Angestellte, was sich auch positiv auf seine Steuer auswirkt ...

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder

  • Darüber und auch darüber, das im Alter die Beiträge weit in de 4 stelligen Bereich gehen, wurde vor ein paar tagen im TV berichtet. Leider finde ich weder die Sendung noch das Programm. Was ich gefunden habe ist hieraus: http://www.spiegel.de/wikipedi…_Krankenversicherung.html


    Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung


    Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden, unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist[4] bzw. eine Familienversicherung möglich ist.


    Basistarif


    Seit dem 1. Januar 2009 muss jede PKV den Basistarif anbieten, dessen Leistungen sich an denen der gesetzlichen Krankenkasse orientieren und dessen Beitrag durch den Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung begrenzt ist. Grundlage ist § 12 Abs.1a und b VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Es handelt sich beim Basistarif damit um einen brancheneinheitlichen Tarif für alle Unternehmen aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung. Freiwillig gesetzlich Versicherte können in einem Zeitraum von sechs Monaten, nachdem sie die Voraussetzung für eine Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfüllt haben, in den Basistarif wechseln. Berechtigte Anträge auf Versicherung im Basistarif dürfen vom PKV-Unternehmen nicht abgelehnt werden. Ab 65 Jahren besteht diese Möglichkeit unabhängig vom Einkommen, jedoch muss eine Zugehörigkeit von zehn Jahren in der privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden. Der Beitrag für den Standardtarif ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt.


    Bei der Abrechnung kann es im Basistarif zu Komplikationen kommen. Der Versicherte erhält zwar bei den meisten Gesellschaften eine Versichertenkarte mit der Aufschrift Standardtarif, aber da der Privatversicherte beim Arzt keine Karte benötigt und er weiterhin als 'normaler' Privatversicherter gilt, wird er auch nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Im Basistarif sind jedoch nur die verminderten Gebührenordnungssätze der GOÄ/GOZ versichert, d. h. für persönlich-ärztliche Leistungen max. der 1,7-fache Steigerungssatz, für medizinisch-technische Leistungen max. der 1,3-fache Steigerungssatz, und für Laborleistungen max. der 1,1-fache Steigerungssatz.


    Nashua

    - Der wichtigste Vorrat ist Wissen, den können selbst Plünderer nicht mitnehmen -

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  • Ich glaube ( da ich gerade den SGB V §§ nicht finde) nicht an, daß bei der Variante mit dem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Ehefrau auf 405 € Basis auch die Kinder bei der Ehefrau in der gesetzlichen KV mitversichert sind.
    Meines Wissens sind die Kinder immer bei demjenigen zu versichern, der ein höheres Einkommen hat.


    Ansonsten wäre es sinvoll, mal anzuschauen , welche leistungen die private KV im Basistarif anbietet und wie es dann mit einem Verlust der Altersrückstellungen aussieht.



    Wolpi

  • Zitat von wolpi;86124

    Ich glaube ( da ich gerade den SGB V §§ nicht finde) nicht an, daß bei der Variante mit dem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Ehefrau auf 405 € Basis auch die Kinder bei der Ehefrau in der gesetzlichen KV mitversichert sind.
    Meines Wissens sind die Kinder immer bei demjenigen zu versichern, der ein höheres Einkommen hat.


    Wolpi


    Nö, ist ein weit verbreiteter Irrglaube, leider wissen es sogar angebliche Berater nicht besser.
    Es müssen lediglich oben genannte Parameter erfüllt sein.


    Zitat von wolpi;86124


    Ansonsten wäre es sinvoll, mal anzuschauen , welche leistungen die private KV im Basistarif anbietet und wie es dann mit einem Verlust der Altersrückstellungen aussieht.
    Wolpi


    Die Basistarife haben meistens nur eine geringe Einsparung, die Leistungseinbusen sind aber oft sehr hoch. Guten Gewissens kann man die meisten Billigtarife keinem anbieten, jeder Versicherungsvertreter der es macht, handelt in meinen Augen nur im Interesse des Versicherungsunternehmens, nicht im Interesse des Klienten.


    Wenn es alternative Möglichkeiten gibt (wie oben geschildert), würde ich es immer vorziehen. Vor allem wenn die Frau und drei Kinder die Entscheidung ausbaden müssen...


    Blackout


    P.S.
    Im übrigen wenden sich immer mehr Krankenversicherungen von den Billigtarifen ab. Die Kunden dieser Tarife sind der Grund Nr.1 warum Millionen von unbezahlten Beiträgen bei den Krankenversicherungen auflaufen. Speziell diese Kundengruppe stellt überdurchschnittlich häufig die Beitragszahlung ein, bezieht aber trotzdem noch Leistungen die nicht verwehrt werden können!
    Die Billigtarife sind ein sinkendes Schiff und werden in Zukunft mit sehr hohen Beitragsanpassungen vom Markt "entfernt".

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder

  • hallo Blackout,


    mit dem "Irrglauben " gebe Dir recht .Ich habe jetzt den § 10 SGB V zur Familienversicheurng in der gesetzlichen KV gefunden :



    (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; .


    Ich interpretiere die Bestimmung dahingehend, daß das Kind dann nicht famileinversichert ist, wenn ein Elternteil nicht Mitglied einer gesetzlichen KV ist , sein monatliches Einkommen höher als 4125 € ist und höher als das Einkommen des anderen Elternsteils, das in der KV versichert ist.


    Hat der selbständige , in der privaten KV versicherte Vater ein Monatsgesamteinkommen von weniger als 4.125 € und die sozialversicherte Mutter verdient 405 €, dann können die Kinder bei ihr versichert werden .



    Man lernt nie aus ! Glauben heißt , nix wissen !



    wolpi

  • Jupp, so ist es geregelt.


    Wenn er mehr als 49.500 Euro im Jahr verdient, könnte er immer noch entscheiden ob seine 3 Kinder in der privaten Krankenversicherung bleiben oder freiwillig in der GKV versichert werden. Sie müssen also auch dann nicht zwingend in die private Krankenversicherung.


    Zitat von wolpi;86140

    hallo Blackout,
    ...
    Hat der selbständige , in der privaten KV versicherte Vater ein Monatsgesamteinkommen von weniger als 4.125 € und die sozialversicherte Mutter verdient 405 €, dann können die Kinder bei ihr versichert werden .
    ...
    wolpi


    Und bei einem Gehalt von den z.B. 405,-- Euro für gerade mal Kosten von sage und schreibe knapp 170 Euro im Monat.
    Jetzt müsste sie nur noch einen Arbeitgeber finden der gerade so eine Arbeitskraft benötigt :face_with_rolling_eyes:



    Gruß


    Blackout

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder


  • Fast alles richtig, nur darf O. Bey seine Kinder dennoch weiter bezahlen. Als Hauptversorger gibts keine Familienversicherung mehr wie früher. Bestenfalls kann er wählen, ob er Extrabeitrag in der GKV oder PKV FÜR JEDES EINZELNE KIND bezahlt. Über die Mutter ohne Extrabeitrag läuft es aber garantiert nicht. Und bei Kindern ist sogar die Belassung in der PKV oft günstiger und vor allem besser als in der GKV.


    Der Missbrauch, auf diese Weise die Familie billig unterzubekommen wurde längst ausgeschlossen. Und im Grunde ist es auch richtig so.


    LG
    Peace

    Das Paradies liegt nicht jenseits, sondern abseits.

  • Zitat von Peacefool;86143

    Fast alles richtig, nur darf O. Bey seine Kinder dennoch weiter bezahlen. Als Hauptversorger gibts keine Familienversicherung mehr wie früher. Bestenfalls kann er wählen, ob er Extrabeitrag in der GKV oder PKV FÜR JEDES EINZELNE KIND bezahlt. Über die Mutter ohne Extrabeitrag läuft es aber garantiert nicht. Und bei Kindern ist sogar die Belassung in der PKV oft günstiger und vor allem besser als in der GKV.


    Der Missbrauch, auf diese Weise die Familie billig unterzubekommen wurde längst ausgeschlossen. Und im Grunde ist es auch richtig so.


    LG
    Peace


    Nö, da haben wir ja schon wieder diesen Quatsch.
    Verstehe ich nicht, wird das von den privaten Krankenversicherungen so falsch geschult oder wo kommen diese falschen Informationen immer her?


    Also noch mal:


    Papa selbständig und in der Privaten aber Einkommen unter JAEG.
    Mama pflichtversichert in der Gesetzlichen mit z.B. mtl. Brutto 405 Euro.
    Kinder können in die Familienversicherung der Mutter! Aus.


    Ob das gut oder schlecht ist, sollen andere entscheiden...


    Gruß


    Blackout

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder

  • Also, ich versteh den § 10 SGB V schon so, dass eine Familienversicherung in der Konstellation, wie von O.Bey beschrieben, ausgeschlossen ist.

  • Zitat von Blackout;86144

    Nö, da haben wir ja schon wieder diesen Irrglauben.
    Verstehe ich nicht, wird das von den privaten Krankenversicherungen so falsch geschult oder wo kommen diese falschen Informationen immer her?


    Gruß


    Blackout


    Hi Blackout,
    was geschult wird von verkaufsorientierten Produktgebern steht oft im diametralen Gegensatz zu dem, was richtig ist :face_with_rolling_eyes:


    Es geht hier um tausende Seiten SGB und dessen fast täglichen Wandel. Seit vielen Jahren aber gilt dieses Hauptversorgerprinzip und ich habe nie mehr erlebt, dass ein solches Konstrukt durchgeht. Wahlfreiheit der Kindermitversicherung unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber immer gegen Extra-Kohle.


    Was meinst Du, warum ich keinen Bock mehr auf die Scheiße hatte. Dass PKV-Geschäft kann man nur noch als absoluter Spezialist seriös betreiben.


    Ein qualifizierter Makler der heute einen Neukunden zur PKV berät, muss im Grunde mit 3 Angeboten etwa 1.000 Seiten Dokumentation zur Verfügung stellen. Wird dann auch gemacht, aber per CD oder USB-Stick :staun:


    LG
    Peace

    Das Paradies liegt nicht jenseits, sondern abseits.

  • Zitat von qittatun;86147

    Also, ich versteh den § 10 SGB V schon so, dass eine Familienversicherung in der Konstellation, wie von O.Bey beschrieben, ausgeschlossen ist.


    Das mag natürlich sein das du es so verstehst, dadurch wird es aber trotzdem nicht richtiger :).


    Ausschlaggebend ist ob die JAEG überschritten wird oder nicht (so wie es im SGB steht :Cool: ), was O.Bay nicht geschrieben hat...


    Gruß

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder

  • Zitat von Peacefool;86148

    Hi Blackout,
    was geschult wird von verkaufsorientierten Produktgebern steht oft im diametralen Gegensatz zu dem, was richtig ist :face_with_rolling_eyes:


    Da gebe ich dir recht, das gilt aber nicht nur für Finanzprodukte. Das gilt auch für Ärzte, Kfz-Mechaniker und nahezu alle Dienstleistungen und Gewerke, die sich von den Anbietern der zu vertreibenden Produkte schulen lassen.
    Wenn ein Arzt nur das glauben würde was er auf den Pharmaschulungen hört, wenn ein Kfz-Mechaniker immer glauben würde "das kann man nicht reparieren, das muss man tauschen", sind es die gleichen Situationen.
    Es ist kein Problem der Finanzbranche, es ist ein gesellschaftliches Problem!


    Zitat von Peacefool;86148


    Es geht hier um tausende Seiten SGB und dessen fast täglichen Wandel. Seit vielen Jahren aber gilt dieses Hauptversorgerprinzip und ich habe nie mehr erlebt, dass ein solches Konstrukt durchgeht. Wahlfreiheit der Kindermitversicherung unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber immer gegen Extra-Kohle.


    Doch, es geht "durch". Es ist Gesetz und wird auch so gehandhabt!
    Manche (gute) Krankenkassen informieren sogar über diese Möglichkeit, so wie es auch ihr Job ist das zu machen. Ich kenne aber auch Krankenkassen die so eine Möglichkeit bewusst verschweigen.
    Machen müssen sie es aber alle!


    Gruß

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder

  • Also, festgehalten:


    Vater muss
    a) privat versichert
    b) am meisten Geld nach Haus bringen
    c) über Jahresarbeitentgeldgrenze verdienen
    => dann muss Kind privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden.


    Ist zB c) nicht erfüllt, so ist Kind durch die Mutter familienversichert, sofern diese eine GKV hat.


    Korrekt?


    Beste Grüße

  • Jupp, wenn c) nicht erfüllt ist greift die Familienversicherung.


    Gruß


    Blackout


    Edit:


    Da eine Vollversicherung für Kinder gerne mal mtl. 120 Euro kosten (x3) und für eine Frau (je nach Leistung) gerne mal 350 Euro kostet, könnte O.Bay also locker mal 550 Euro im Monat sparen ...

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder


  • Ich würde meine Hand nicht dafür ins Feuer legen.


    Zumal ich für eine solche Aussage einem Kunden gegenüber haftbar zu machen wäre, wenn er doch zur Kasse gebeten wird.


    Auf die Überschreitung der Entgeltgrenze kommt es m.E. nicht an, sondern nur darum, wer von beiden Elternteilen besser verdient. Bin aber auch seit 3 Jahren nicht mehr aktiv in diesem Bereich, das nimmt also Blackout auf seine Kappe :face_with_rolling_eyes:


    LG
    Peace

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  • Guten Abend,


    Jetzt bin ich aber ziemlich beeindruckt und möchte mich für eure Hilfsbereitschaft herzlich bei allen bedanken!
    Hoffentlich interessiert das Thema auch andere!


    Ich bin in meiner eigenen GmbH angestellt. Mein Gehalt übersteigt die 49.500€. Ich bring noch das meiste Geld nach Hause. Es läuft relativ schlecht und ich muß voraussichtlich bald Einbußen hinnehmen, bzw. wenn es so weiter geht zusperren.
    Meine Schratzen sind 3, 7 und 9 Jahre alt.
    Meine Frau war schon vor unserer Ehe privat versichert und war, bis unsere Kinder kamen, berufstätig.
    Sie war jetzt 9 Jahre im Mutterschutz und somit Hausfrau.
    Der Mutterschutz ist jetzt ausgelaufen und sie müßte jetzt somit wieder anfangen zu arbeiten. Es wurde jedoch eine Aufhebung des Arbeitsverhältnis verhandelt. Sie bekommt jetzt noch mal für drei Monate Gehalt, dann endet das Arbeitsverhältnis.


    Gruß
    O.Bey