Puhh, das ist ja richtig Arbeit
Zitat von Peacefool;86159Ich würde meine Hand nicht dafür ins Feuer legen.
Musst du auch nicht, es reicht wenn das SGB dafür die Hand ins Feuer legt: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/10.html
"(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist;.."
Zitat von Peacefool;86159
Zumal ich für eine solche Aussage einem Kunden gegenüber haftbar zu machen wäre, wenn er doch zur Kasse gebeten wird.
Nö, kannst du nicht. Denn es würden keine Kosten entstehen. Die GKV würde (wenn es denn nicht möglich wäre, was es ja ist ) einfach die Familenversicherung ablehnen. Aus der Ablehnung wiederum, würde nicht automatisch eine freiwillige Mitglidschaft gegen Beitragszahlung der Kinder entstehen.
Zitat von Peacefool;86159
Auf die Überschreitung der Entgeltgrenze kommt es m.E. nicht an, sondern nur darum, wer von beiden Elternteilen besser verdient.
Lies einfach den geposteten Gesetzestext im SGB, dort steht genau drin das es massgeblich ist ob die JAEG überschritten wird oder nicht, ich denke es mir nicht einfach aus .
Zitat von Peacefool;86159
Bin aber auch seit 3 Jahren nicht mehr aktiv in diesem Bereich, das nimmt also Blackout auf seine Kappe
Blackout? Wer ist Blackout :unschuldig:...
Gruß
Whiteout