Hallo Kartoffelknilch,
wo steht dass der Besitz einer Armbrust in D-Land verboten ist?
Nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 ist erlaubnisfrei nach
Nr. 1.10 der Erwerb und Besitz von Armbrüsten
Nr. 3.2 das Führen von Armbrüsten
Nr. 4.2 der Handel und die Herstellung
Nr. 7.8 das Verbringen und die Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
Leider fällt die Armbrust nicht unter die vom Gesetz ausgenommenen Waffen, denn für sie ist von der Ausnahme
wiederum eine Ausnahme gemacht worden (Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 2 erster Spiegelstrich).
Schlussfolgerung: Der Umgang mit der Armbrust ist in den wichtigen Fällen des Erwerbs, Besitzes, Überlassens,
Führens und Mitnehmens erlaubnisfrei.
Dies gilt allerdings nur für Erwachsene (ab 18 Jahren).
LG
Günter