@ Papa Bär
sorry, da hat mich wahrscheinlich folgende Aussage des Landratamts Fürth auf seiner Web-Seite verwirrt :
[h=3]Aufbewahren von Waffen
[/h]
Wer Schreckschusswaffen, wie alle Waffen oder Munition - besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen, oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Exakte Anforderungen an die Aufbewahrung von Schreckschusswaffen sind zwar nicht im Waffengesetz enthalten, jedoch ist die Verpflichtung gegeben diese sicher aufzubewahren.
wolpi