Sogenanntes Wild Campen in D A CH

  • Hallo zusammen


    Ich hadere ein wenig ...........


    Ich habe schon einige Anläufe gemacht um was zu schreiben, immer wieder gelöscht :staun:


    Fand nicht die richtigen Worte!


    An unsere Rechtsspezialisten!


    Wer kann mich in der Nacht dazu zwingen weiter zu laufen wenn ich mich verirrt habe?
    Ausrüstung habe ich wohl dabei weil wir auf einer grösseren Wanderung mit ungewissem Ausgang sind!
    Wer darf mich auf die Strasse schicken wenn ich in einer Waldhütte zu viel gebechert habe (übernachten in der Hütte verboten)
    Wer darf mich auf die Strasse hetzen wenn ich übermüdet auf einem Parkplatz im Auto penne?


    Nein liebe User, es ist kein Aufruf zu irgend etwas was man nicht darf ..


    Wir stehen uns schlicht und einfach selber im Weg!


    Wir können uns noch lange darüber unterhalten!


    Aber grundsätzlich wie schon x-fach gesagt!


    - Fragen wo möglich
    - Wenn nicht?
    - Unauffällig sein, die Natur schonen
    - Bei Kontakt in der Nacht mit irgend einem Verantwortlichen das Gespräch suchen und anständig sein und bleiben.


    UND das hat noch nie zu Problemen .., höchstens zu interessanten Gesprächen geführt.


    Auch wenn wir des Nachts schon im Auto geweckt wurden.


    Viele Grüsse, Ernst


  • Hallo Ernst,


    ich gebe dir ja grundsätzlich recht, aber Vincent als Themenstarter hat sich über die rechtliche Seite geäußert und wollte weitere Quellen haben:
    Zitat vom Ende des Eingangspost:

    Zitat

    Gegen weitere fundierte sachdienliche Hinweise ist nichts einzuwenden, aber bitte nur konkretes und kein blabla a la "ich denke, meine, glaube, hab mal gehört etc". Danke.


    Also geht es doch wirklich darum, was irgendwo steht und nicht, wie ich irgendwelche Gesetze oder Verordnungen umgehen, oder ignorieren kann.
    Auch wie ich mich während eines "illegalen" Campens am besten verhalten sollte ist ebenfalls nicht vom Themenstarter angefragt worden.:nono: /Klugscheißmodus aus!:grosses Lachen:


    -Thomas

    Ich bin nur ein einfacher Mann, der versucht, seinen Weg im Universum zu gehen.
    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Hallo Thomas


    Du triffst es auf den Punkt!


    Aber warum gehst Du dann nicht weiter darauf ein?


    Du scheinst ja mehr zu wissen als Du sagst?


    Viele Grüsse, Ernst

  • Endlich mal wieder 3 Menschen die es verstehen! Wenn jemand nach Rechtsgrundlagen fragt, will er nicht als Antwort bekommen: Mir doch egal... Dass man (ich) Gesetze übertreten kann; braucht nicht als Antwort 10 x erklärt werden! Zumal auch auf die Umstände dass nichts so heiss gegessen wird wie gekocht wird, schon im ersten Post drauf hingewiesen wurde!


    Der Verstoss gegen eine Rechtsgrundlage stellt eine Rechtswidrigkeit dar und kann entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen! Da gibt es nichts zu diskutieren. Was jeder dann für sich draus macht ist doch eine ganz andere Sache. Dieses Thema war aber von mir auschließlich der Aufklärung gedacht. Eben damit jeder in seinem inneren Bescheid weiss was gerade Phase ist, wenn er in Aktion ist, um eben dann bei Begegungen sein Verhalten anpassen zu können. Nicht dass es später heisst: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wenns mal nicht so toll gelaufen ist...

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Hallo Vincent


    Danke für Deine Einschätzung und der Kritik.


    Bitte halte auch Du Dich an die Grundregeln ........, wenn Dir Regeln so wichtig sind!


    Wir schreiben nichts im Blocktext.


    Viele Grüsse, Ernst

  • Zitat von ID 2;223765

    Wir schreiben nichts im Blocktext.


    Viele Grüsse, Ernst


    Bitte sehr...



    Zitat von ID 2;223765

    Hallo Vincent


    Danke für Deine Einschätzung und der Kritik.


    Gerne geschehen. Hier geht und ging es aber nie um Meinungen. Wurde nie danach gefragt sondern extra drauf hingewiesen, das solche nicht gefragt sind. Das einzige worum es hier ging und geht ist mit anderen Worten:


    Liegt der staatlich und gesetzlich garantierte Rechtsanspruch beim angesprochenen Sachverhalt auf der einen, oder auf der anderen Seite. Wie hier in epischer Breite ausdiskutiert werden musste, liegt er nicht bei den Leuten die wissentlich/unwissentlich bzw. gleichgültig gegen ein Gesetz verstossen! Was die Leute dann draus machen ist was ganz anderes, aber nicht Bestandteil des Themas.


    Viele Grüße
    Vincent

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Hallo Vincent


    Nun gut.


    Du quälst den Faden seit 2012 durchs Forum.


    Viele haben was gesagt, vieles wurde gesagt!


    Bitte verfasse auf Grund Deiner Erfahrungen und Deines Wissens in Rechtsgeschäften eine Statement zur definitiven Rechtslage.


    Da ich Praktiker bin habe ich in einigen Rechtsdingen keine Ahnung, da hast Du natürlich recht. :face_with_rolling_eyes:


    Aber ich bin in den letzten Jahren (viele) durch mein Vorgehen und mein Verhalten in der Natur noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.


    Geschweige denn im Knast gelandet.


    Viele Grüsse, Ernst

  • Zitat von ID 2;223774

    Bitte verfasse auf Grund Deiner Erfahrungen und Deines Wissens in Rechtsgeschäften eine Statement zur definitiven Rechtslage.


    Ich versuche es mal:


    Eine definitive Rechtslage gibt es nicht. PUNKT


    Es gibt Gesetzestexte, jedoch sind in vielen Bereichen Ermessensspielräume gegeben (z.B. bei Privatbesitz) und/oder unklarer Definitionlage in gewissen Situationen oder Verstossbeschreibungen.


    Ausreichende Vergleichsurteile sind nicht verfügbar, allein dies führt zur Unmöglichkeit klarer Definitionen...mal davon abgesehen, dass Recht und Unrecht einem stetigem Wandel unterzogen sind;)


    In diesem Sinne...


    Bleibt sauber, geniesst die Natur und seid freundlich zu euren Mitmenschen.


    LG Buschmann

  • Nö Ernst kannste knicken. Was ich zum Thema recherchiert hab kann man vor allem im ersten Post lesen. Und deine Unterstellungen kannste auch gleich lassen. Ich quäle hier schon mal gar nichts durchs Forum. Andere Leute mit ihren unerwünschten Beiträgen schon eher.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Landeswaldgesetz


    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswaldgesetz


    siehe Post 1. Ich selbst habe das Forum nach Rechtsgrundlagen gefragt und nicht nach Erfahrungen, auch nicht nach deinen. Ich habe auch merfach auf einige Rechtsgrundlagen in der BRD hingewiesen. Nach denen bleibt das Zelten in vielen Gebieten verboten. Du erschöpfst dich wie viele andere hier in sinnlosen und unnötigen Wiederholungen nur um irgendwie das letzte Worte zu haben. Falsch? Gut, dann lass es doch einfach bleiben wenn du keine Rechtsgrundlagen zum Thema beitragen kannst oder möchtest.


    Last but not least haben hier auch viele Land, Grund & Boden Besitzer deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie es nicht dulden würden, wenn jemand ungefragt auf ihrem Besitz verweilt und dann noch mit klugen Sprüchen punkten will, obwohl er definitiv im Unrecht ist. Der Thread dient der Aufklärung und wurde aus edlen, hilfreichen und nützlichen Gründen ins Leben gerufen. Nachdem was ich hier zum Teil unerwünscht lesen musste, würde ich solche Menschen ebenfalls schon aus Prinzip die volle Härte des Gesetzes spüren lassen.


    Oder um deine Frage zu beantworten; wer das Recht hat dich und andere in Deutschland von seinem privatem oder öffentlichen Gebiet unter Umständen zu verweisen, auch wenns dir nicht passt, zu beantworten: Ganz leicht, der Besitzer, der Förster, die Polizei! Rechtsgrundlagen s.o. bzw. Post # 1 :)



    Viele Grüße
    Vincent


    P.S. Ich habe das Gesetz schon mehrfach übertreten und es ist nichts passiert ist keine Rechtsgrundlage :winking_face:


    Zitat

    In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist Zelten explizit verboten und bedarf einer besonderen Erlaubnis der unteren Forstbehörde.
    Das Übernachten ohne Zelt ist in den Waldgesetzen nicht geregelt. Ähnlich wie beim Zelten in der freien Landschaft schläft man also gewissermaßen in einer juristischen Grauzone. Ob das wilde Nachtlager geduldet wird, liegt im Ermessen der Förster. Diese üben Hoheitsrechte im Wald aus, will heißen, man ist ihnen gegenüber ausweispflichtig, und sie dürfen im Zweifelsfall auch Personen festnehmen. Es lohnt sich also, höflich zu bleiben und nicht allzu selbstbewusst aufzutreten.


    Zitat

    Liegt die Schlafstelle auf Privatgrund, benötigt man ohnehin die Einwilligung des Grundstückeigentümers. Wer ungefragt sein Zelt auf einem Privatgrundstück aufbaut, begeht Hausfriedensbruch. Pächter oder Eigentümer können den Übeltäter vom Grundstück verweisen. Sollte Letzterer hartnäckig sein und sich weigern, macht er sich zusätzlich strafbar. Hinzu kommen eventuelle Sachschäden wie zum Beispiel Flurschäden auf Wiesen. Keinen Hausfriedensbruch, sondern eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer unerlaubt auf öffentlichen Flächen zeltet. Das wird, je nach Land, in schweren Fällen mit Strafen von bis zu 10000 Euro geahndet.


    Zitat

    Für Hausfriedensbruch im Sinne von § 123 StGB beträgt die Höchststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, woraus sich nach § 78 StGB eine dreijährige Verjährungsfrist ergibt.

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Zitat von Vincent;223779

    Nachdem was ich hier zum Teil unerwünscht lesen musste, würde ich solche Menschen ebenfalls schon aus Prinzip die volle Härte des Gesetzes spüren lassen.


    Ich finde diese Aussage ganz schön unfair, da praktisch ausnahmslos alle hier von gutem Umgang mit und in der Natur, höflichem Benehmen gegenüber Land- und Forstbesitzern/Ordnungspersonen und allgemein respektvollem Miteinander und Achtung geschrieben haben.


    Ich bleibe dabei, dass es KEINE allumfassende Rechtssprechung zu diesem Thema gibt. Genau diese Verworrenheit hat anscheinend zu den Missverständnissen in diesem Thema geführt, ist aber nicht auf dem Mist von den "beratungsresistenten" Foris gewachsen, sondern liegt in der Natur der Sache begraben.


    Du lebst anscheinend das "ZERO-TOLERANCE"-Prinzip voll aus, das will ich Dir auch nicht absprechen. Meine Meinung dazu ist aber, das es sowas nur auf dem Papier gibt und in einem normalen, gesellschaftlichen Kontext niemals zu 100% funktionieren kann.


    Dazu kommt die allgemein gültige Unmöglichkeit, jedes Gesetz, jedes Urteil, jeden Landbesitzer, jede Rechtslage usw. zu kennen und selbst wenn, auch umsetzen zu können. Wie bei fast allen Lebenslagen kann man nur das vermeintlich beste für alle Parteien eruieren und nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Und mein persönliches Gewissen/Moral ist in meinem Kopf und nicht in irgendwelchen Büchern niedergeschrieben.


    Und nochwas: "unerwünschtes Lesen" gibt es nicht! Beachte doch einfach die Beiträge, welche Dir zusagen und Dir bestmöglich zur Beantwortung Deiner Fragen helfen und ignoriere die anderen.


    LG Buschmann

  • @ Buschmann


    dein gesamter Beitrag ist leider total Off Topic und trägt nichts zur Fragestellung bei. Gar Nichts! Niemand hat behauptet dass es die Antwort für 3 verschiedene Länder gibt. Niemand! :) Im Gegenteil, es wurde mehrfach drauf hingewiesen (Post # 1!!)dass die Situation in D A CH individuell ist. Genau dieser Aufklärung dient ja der Faden, denn Gesetze ändern sich ja auch, wie wir lobenswert festgestellt haben. Abgesehen davon geht es nicht hier nicht um deine Empfindungen sondern um Rechtsgrundlagen. Wie oft denn noch :)


    Das bedeutet auch, das eine pauschale Aussage wie: Ich habe das Gesetz (hier & da) schon mehrfach übertreten und es ist nichts passiert in vielen Teilen der BRD ebenfalls nicht stimmt. Und zwar überhaupt nicht! Sachliche Beweise? Gerne doch! siehe Post # 1 siehe Post #69.


    Wenn du nichts zur Kernfrage des Themas beitragen kannst oder möchtest, empfehle ich dir einfach wie vielen anderen auch, in diesem Faden nichts zu posten. Its so easy...


    LG
    Vincent


    P.S. Und überhaupt: Niemand muss alle Rechtsgrundlagen in allen 3 Ländern (und mehr) kennen. Es reicht im Idealfall die Rechtsgrundlage der Örtlichkeit zu kennen, in der man seine Ausrüstung testen möchte. Dafür ist in diesem Forum dieser Faden intiiert. Oder als Alternative mit eventuellen Konsequenzen zu leben...

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Zitat von Vincent;223782

    Niemand hat behauptet dass es die Antort für 3 verschiedene Länder gibt. Niemand! :) Im Gegenteil, es wurde mehrfach drauf hingewiesen dass die Situation in D A CH individuell ist.


    Mit meiner Aussage meinte ich eigentlich das auch innerhalb EINES Rechtsraumes keine 100% allgemeingültige Regelung besteht. Diese 100% wirst Du nicht in diesem Faden bekommen, auch nicht in Jura-Foren oder bei der Justiz/Polizei/Ordnungsamt, was auch immer.


    Und genau das ist es, warum hier so viele Foris von ihren Erfahrungen und eigenen Ansichten schreiben. Nehmen wir zwei völlig identische "Wild-Campen-Setups". Diese werden kontrolliert und es wird nach den entsprechenden Texten massgeregelt. Die Chance ist groß, dass es zu einer unterschiedlichen Beurteilung der Situation kommt, mit entsprechend unterschiedlichen Auswirkungen auf die Protagonisten.


    Du wirst die allumfassende Antwort auf Deine Fragen also nicht finden. Höchstens die bestmögliche, deswegen halte ich Deine Eingangsfragen auch für gut und berechtigt, aber es gibt halt nicht die allumfassende Antwort darauf!


    Als OT empfinde ich meine und viele andere Zeilen hier auch nicht, da mir persönlich der Faden insoweit geholfen hat, den bestmöglichen Wissenstand bzgl. Gesetzgebung zu erlangen und gleichzeitig bei unklaren Gegebenheiten einen Vorsprung durch die geposteten Erfahrungen und Moralvorstellungen der einzelnen Leute erhalten zu haben.


    Damit ist für mich die Sache abgeschlossen und ich widme mich nun anderen Themen.


    LG Buschmann

  • Zitat von Buschmann;223783

    Mit meiner Aussage meinte ich eigentlich das auch innerhalb EINES Rechtsraumes keine 100% allgemeingültige Regelung besteht.


    Diese Aussage ist leider falsch! Sachliche Beweise? Gerne, no problem, siehe Post #1 und Post #69 sowie viele mehr.


    Zitat von Buschmann;223783

    . Nehmen wir zwei völlig identische "Wild-Campen-Setups". Diese werden kontrolliert und es wird nach den entsprechenden Texten massgeregelt. Die Chance ist groß, dass es zu einer unterschiedlichen Beurteilung der Situation kommt, mit entsprechend unterschiedlichen Auswirkungen auf die Protagonisten.


    Dies ist zwar ebenfalls eine Mutmassung & keine Rechtsgrundlage, welche aber genauso impliziert dass es nun mal auch schlecht laufen kann. 'Und genau das möchte (wollte) ich halt für mich vermeiden, selbstverständlich auch für andere...


    Zitat von Buschmann;223783

    Damit ist für mich die Sache abgeschlossen und ich widme mich nun anderen Themen.LG Buschmann


    Freut mich dass dir der Beitrag was gebracht hat, genau dies ist der Sinn des selbigen. Danke!


    LG
    Vincent


    P.S. Ich für mich habe diesbezüglich überhaupt keine Fragen mehr. Es geht hier mittlerweile allgemein um Aufklärung im Sinne des erwünschen Service to others

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Es geht doch wirklich nix über eine gepflegte Streitkultur.:grosses Lachen:


    Door Miesegrau


    Der ein besonders gesetzestreuer Bürger ist........:devil:

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom..........;-)

  • Ich möchte mich hier doch mal bedanken! :)


    Beide Seiten haben ihre Sichtweise sehr gut und verständlich erklärt - tatsächlich gehe ich jetzt etwas schlauer durch das Leben! :Gut:



    LG von der Survival

    ~ Nunquam Non Paratus ~

  • Schnell noch Senf von mir- es riecht nach dicht machen.


    Da ja auch Österreich angesprochen ist möchte ich die Aussage das mich ein Förster festnehmen kann auf das entschiedenste bestreiten.


    Also festnehmen kann dich in Österreich nur die Polizei! Und auch diese hat strenge Auflagen dafür.


    Eine Festnahme (Verhaftung) ist nicht zulässig, wenn sie unverhältnismäßig ist. Dies ist beispielsweise beim Diebstahl einer Zeitung vom Zeitungsständer der Fall. (https://www.help.gv.at/Portal.…nt/246/Seite.2460304.html)


    Das Anhalterecht hat in Österreich ein Förster nur genau so wie auch jeder Andere. Allerdings muss er auch genau so wie jeder andere Bürger sich notfalls vor Gericht dafür verantworten( eventuelle Freiheitsberaubung, ungebührliche Gewalt etc).


    Ich glaube das der Förster der versucht mich festzunehmen mehr Probleme bekommt als ein Camper.


    LG Wolfgang

  • - Warum soll ich überfallen werden
    - Warum und wo wurde ich überfallen
    - Wie und wo bin ich entdeckt worden
    Wer hat tatsächlich Interesse daran mich zu verjagen und dies durchzusetzen?


    Vielleicht ist es auch einfacher sich an Gesetze zu halten und deshalb einen Grund zu haben etwas
    NICHT zu tun. Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Leben ist das, was jeder selbst daraus macht.

  • a "Dieser Wald gehört mir, du darfst nicht bleiben."
    b "Gut, so nehme denn deinen Wald und gehe damit davon, ich möchte jetzt schlafen."
    a "Ich kann den Wald aber nicht mitnehmen!"
    b "Wie kommst du dann darauf das er dir gehört?"


    Das Land und die Natur gab es schon vor den Menschen. Wir können bestenfalls das Land, den Wald und die Meere nutzen, besitzen können wir sie nicht.


    Door Miesegrau


    Hatt so seine eigenen Ansichten..............

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom..........;-)

  • Wir könnten es doch jetzt gut sein lassen, oder?
    Denn wirklich Neues kann ja nicht mehr kommen! :face_with_rolling_eyes:


    LG von der Survival

    ~ Nunquam Non Paratus ~

  • Hallo Door,
    Spruch auf Haus eines Bekannten von Mir:


    Dies Haus ist mein und doch nicht mein,
    Dem Nächsten wird es auch nicht sein,
    Den Nächsten trägt man auch hinaus,
    Drum Wanderer sag,wem ist dies Haus?


    LG Wolfgang


    OT Ende