EDC FAK

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  • Ich verabreiche die Tablette natürlich nicht, sondern biete sie der Person an und sage ihr auch dass die Einnahme auf eigener Gefahr/Verantwortung geschieht. Nach Möglichkeit würde ich auch nicht unbedingt heraus posaunen das ich vom DRK bin, um das Problem der Garantenstellung zu umgehen

  • Zitat von Smileyneu;141608

    Wolfshund
    Bedenke bitte, das Du als Privatperson KEINE Medikamente verabreichen darfst! Maximal noch Deiner Frau/Kindern. Schon bei der Schmerztablette für einen Arbeitskollegen zerreist Dich der Staatsanwalt in der Luft wenn etwas passiert! Zumindest ist es in D so!


    Es stimmt, das nach den aktuellen Leitlinien 1 Tablette ASS empfohlen wird, aber das sagt dann die Rettungsleitstelle am Telefon bzw. der Rettungsdienst vor Ort.
    Leider gibts genügend Menschen die allergisch auf ASS reagieren.


    Amputat bitte in eine Tüte, und diese Tüte in eine Tüte mit Eiswasser (Kaltes Wasser mit einigen Eiswürfeln. Amputat selber NICHT auf Eis bzw. in Wasser lagern.


    Gab es da nicht mal einen Lehrgang, damit man doch Medis geben darf? San-B oder so? Oder gilt das nur für Hessen? (oder ist das einfach veraltetes Wissen?)


    So long,
    Sam

  • Sam de Illian
    Kommt auf die Schule darauf an!
    Beim DRLG in, ich glaub, RLP dürfen Medis zur vorbeiret werden.
    Bei der Schule wo ich war, wurde dem Sanhelfer schon Nitrospray und Berotec (=Asthmaspray) erlaubt mit dem Hinweis, das der jeweilige ärztliche Leiter in der Praxis die Erlaubnis geben muß. Sauerstoff darf der Sanhelfer auch geben.


    Pharmakologie hatte ich erst im Rettungsdiensthelferkurs. Es ist bei den Schulen auch verschieden wie intensiv Medikamente dran kommen. Für die theoretische und praktische RS- Prüfung mußte ich Medis können damit ich bestehen kann.

  • Okay, ich war damals bei der Feuerwehr in Hessen und da sind Kameraden auf San-B gefahren u.a. wegen Medis... aber ob das in Kassel war oder beim DRK... keine Ahnung mehr :winking_face:


    So long,
    Sam

  • Medikamentengabe durch Nicht-Ärzte ist doch nur auf zwei Arten erlaubt:
    1. Die Person gibt es sich selber oder 2. Der ÄLRD hat es authorisiert und es läuft quasi auf seine Verantwortung, oder irre ich mich etwa?
    San A, B und C gibt es mittlerweile nicht mehr, stattdessen gibt es seit ein paar Jahren nur noch einen SAN.
    Sauerstoff und Medikamente vorbereiten darf meines Wissens nach jeder.

  • Also die aktuelle Situation ist ein bissl kompliziert, aber ich möchte se euch mal kurz darstellen:


    Der Ersthelfer darf gar nix (im Bezug auf Medi´s)
    Der Sanhelfer "SAN B" darf auch nix.
    Der Rettungshelfer... darf auch nix.
    Der Rettungssanitäter... darf auch nix.
    Der Rettungsassistent... der weiß selber nicht was er darf und was nicht... aber eigentlich darf er auch nix.


    So wenn der RA nix macht´, macht er sich ggf. strafbar. Aber er darf ja nix... Doof also so oder so strafbar...


    Aber der liebe Gott hat ja jedem Landkreis seinen leitenden Notarzt geschenkt. Dieser gibt Medikamente für RA frei, ggf auch ein paar für RS,RH und SH...
    Jetzt kommt aber das Problem. Nehmen wir mal folgenden Fall an. Ein Ort genau auf der Kreisgrenze von A-Kreis und B-Kreis. Helmut und Horst sägen Bäume. Horst sägt sich in die Hand und der Baum fällt auf Helmut. 2 RTW´s und ein NA werden alarmiert. RTW 1 aus A-Kreis und RTW 2 aus B-Kreis. Helmut bekommt Schmerzmittel, was gegen den hohen Blutdruck und wird wegen seinem Schaden an der Lunge bereits intubiert und beatmet. Horst bekommt eine Wundversorgung und muss mit den Schmerzen auf den Notarzt warten.


    Das kann jederzeit in Deutschland genau SO stattfinden!!! Weil einfach die 2 verschiedenen leitenden Notärzte aus den beiden Kreisen andere Medikamente für ihre RA´s freigegeben haben.


    Ich möchte jetzt keine Diskussion anstreben wie es in der Praxis läuft sondern nur die durch das deutsche Gesetz mögliche unterschiedliche Behandlung verdeutlichen!!!
    Die Praxis ist anders das weiß ich selber, aber ich will weder mich noch sonst einen Kollegen dazu bringen hier was zu schreiben was er gar nicht darf.

  • Naja, gut dass ich nur medizinischer Laie bin (nur EH Lehrgänge), da gibts für mich die "Nach bestem Wissen und Gewissen"-Klausel.


    Aber grundsätzlich ist das keine schöne Situation, die du da beschreibst... mit dir gehe ich also auf gar keinen Fall Bäume fällen... Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis liegen nämlich auch nebeneinander... :grosses Lachen:


    Danke jedenfalls für die Infos!


    So long,
    Sam

  • Auch wenn ich mir gerade wie ein Moderator vorkomme... so interessant ich Diskussionen über Medikamentangaben für Nichtärzte finde - wir sind gerade super off topic.
    Also lassen wir die Kirche mal im Dorf und beraten unseren Forumskollegen bezüglich seines EH-Einsteiger Sets.
    Btw. ich glaube nicht, dass irgend ein Staatsanwalt sich auch nur bewegen würde wenn ein "Zivilist" einem Kumpel/Familienmitglied etc eine ASS wg. Kopfschmerzen gibt.


    Also zurück zu Pinzetten und Verbandsets für 77 Franken :winking_face:

    IN LIBRIS LIBERTAS

  • Frequenzkatastrophe


    Grundsätzlich gebe ich dir Recht - aber vielleicht wäre es hier auch mal tatsächlich angebracht, dieses Thema von der rechtlichen Seite korrekt darzustellen...dann gibt es endlich mal einen Beitrag, auf den man bei dieser immer wiederkehrenden Diskussion verweisen könnte.


    Grundsätzlich dürfen Medikamente von jedem verabreicht werden, niemand ist davon ausgeschlossen.
    ABER:
    Jemand der Medikamente verabreicht, MUSS aufgrund seiner Ausbildung dazu in der Lage sein, eine Diagnose korrekt zu erstellen und das Medikament vollumfänglich beherrschen. Also nach erfolgter Diagnose das richtige Medikament in der richtigen Dosis und richtigen Darreichungsform auswählen, er muss die Wirkung und den Wirkmechanismus des Medikaments kennen, er muss die Nebenwirkungen kennen und korrekt behandeln können und er muss ebenso in der Lage sein, evtl. Wechselwirkungen und Kontraindikationen zu erkennen und zu beherrschen.


    Da dies alles eine sehr umfangreiche Ausbildung voraussetzt, ist eigentlich nur ein Arzt dazu in der Lage. Ein Ersthelfer usw. würde damit eine eigenmächtige Heilbehandlung mit Diagnosestellung und Therapieauswahl einleiten, was außerhalb des Arzt-Patienten-Verhältnisses den Straftatbestand der Körperverletzung nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen würde.


    Darunter fällt nicht, einem Patienten bei der Einnahme seiner eigenen Medikamete zu unterstüzen, wenn er diesen Wunsch deutlich zu verstehen gibt.

  • Frequenzkatastrophe


    Wenn ich dem Kumpel eine ASS gebe nach einer durchzechten Nacht, und der ist zufällig allergisch darauf ohne es zu Wissen, dann kann mir vor Gericht niemand mehr helfen.


    ASS bei Kopfschmerzen ist eh eine heikle Sache. Ich weis nicht woher die Kopfschmerzen kommen: Ist es einfach eine Migräne, der viele Alkohol oder viel derjenige auf den Kopf, oder Hirnblutung wegen zu starkem Pressen auf der Toilette, oder.....


    Als Elternteil darf ich den eigenen Kindern Medikamente geben, da ich diesen gegenüber eine Garantenstellung habe.

  • Vielen Dank an alle für die zahlreichen Beiträge, darauf lässt sich aufbauen :)


    Kurs werde ich folgenden Besuchen:


    Inhalt des Samariterkurses

    Hautverletzungen


    - Wundbehandlung, -infektion
    - Verbände


    Stürze im Alltag


    - Verstauchungen
    - Zerrungen, Prellungen
    - Knochenbrüche, Fixationen
    - Verletztentransport


    Atem-Kreislauf-Störungen


    - Herzstillstand
    - Schock
    - Blutstillung
    - Asthma, Hyperventilation


    Thermische Schäden


    - Elektrounfall
    - Hitzschlag- Hitzeerschöpfung
    - Erfrierung, Unterkühlung


    Kopf- und Hirnverletzungen


    - Fremdkörper im Auge und Ohr
    - Schädel-/Hirnverletzungen
    - Halsschienengriff
    - Nasenbluten
    - Epilepsie


    Spezielle Notfälle


    - Bauchschmerzen
    - Gynäkologische Notfälle
    - Zuckerkrankheit


    Was meint Ihr? Für den Alltag ist das was oder? Ist organisiert vom SRK.


    Wegen der Tasche noch. Das sind im Moment meine Favoriten: ITS ETA Trauma Kit Pouch in schwarz oder eben die Maxpedition FR-1 Pouch ebenfalls in schwarz. Was benutzt Ihr so?


  • Klar jedes Wissen, dass man sich aneignet ist gut, vorallem bei Erster Hilfe. Schau bloß dass du dich nicht übernimmst, also lass dir notfalls Zeit damit das Gelernte zu verdauen, bis du zum nächsten weitergehst...


    Eine gut Bekannte von mir, die als Rettungssanitäter arbeitet, hat mich mehrfach darauf hingewiesen, dass helfen immer wichtig ist, egal wie viel du machen kannst, im schlechtesten Fall einfach Sanis informieren, Hand halten und gut zureden, das sollte eigentlich jeder hinbekommen und es ist auf jedenfall eine psychologische Stütze für den Verletzten. Darüber hinaus meinte sie, selbst mit dem Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen kann man viel abdecken und den Sanitätern / dem Arzt helfen.
    Das Schlimmste was man machen kann ist nur da zu stehen und nichts zu machen, da man meist auch noch die Sanis behindert...


    Zitat von Adriano;141766

    Wegen der Tasche noch. Das sind im Moment meine Favoriten: ITS ETA Trauma Kit Pouch in schwarz oder eben die Maxpedition FR-1 Pouch ebenfalls in schwarz. Was benutzt Ihr so?


    Ich benutze das Mini Erste Hilfe Set von Söhngen für mein EDC, ist jetzt nicht so gut bestückt, aber mein EDC soll auch etwas kleiner sein, da ist nicht so viel Platz für ausladende Medizinisches Equipment (aber das notwendigste Verbände, Plaster, Kompresse zumindest einmal dabei)


    Ich denke man muss halt immer abwägen, wie viel man für einen Notfall immer mit sich rumschleppen will. Blöd ist halt nur, wenn man das EDC FAK nicht dabei ist, weil es einem zu schwer war. Daher lieber weniger statt mehr.
    Ein etwas besser bestücktes FAK hab ich dann in meinem Rucksack, den ich auch fast immer dabei hab, aber halt nicht immer...

    Du heil'ger Veit von Staffelstein,verzeih mir Durst und Sünde.

  • Zitat

    Schau bloß dass du dich nicht übernimmst, also lass dir notfalls Zeit damit das Gelernte zu verdauen, bis du zum nächsten weitergehst...


    Ich will ja nicht als Superheld auftreten und dem Sani oderArzt seinen Job machen. Aber ich weiss was du meinst :) Es geht mir darum alles aufzufrischen (ist auch 20 Jahre her seit meinem letzten Nothelferkurs....) und vielleicht (ziemlich sicher sogar) noch etwas neues zu lernen.


    Zitat

    Blöd ist halt nur, wenn man das EDC FAK nicht dabei ist, weil es einem zu schwer war.


    DASS wäre wirklich das blödeste und Geld aus dem Fenster geworfen! :lachen:

  • Ich habe im Alltag (Großstadt, Fahrrad, perpedes, S-Bahn) nur 2 Paar Handschuhe am Gürtel.
    Im Rucksack ein BW-Verbandpäckchen, dann im EDC noch Pflaster und 2-3 verschiedene Tabletten.


    Wenn es in den Wald geht vor allem in der Gruppe dann ein größeres EH Set in einer Tasche von Pax. Selbiges hatte ich letzten Winter mal vorgestellt:
    https://www.previval.org/forum…s-Gr%C3%B6%C3%9Fe-Gewicht


    Im Auto/zu Hause haben wir (1 1/2 Ärzte) nen Notfallrucksack und ein EKG/Defi auf Rettungsdienst Niveau aber das ist schon sehr speziell...



    Zu Deinen Taschenvorschlägen. den FR1 von Maxpedition kann ich uneingeschränkt empfehlen wobei ich mittlerweile eigentlich eher zu wirklich wasserdichten Taschen neige. Für den Alltag im Messenger Bag sind die beiden von Dir vorgestellten Taschen in meinen Augen aber zu groß.

    IN LIBRIS LIBERTAS

  • Nochmals vielen Dank an alle! :) Ich bin jetzt daran mir das EDC FAK zusammen zu stellen und werde asap Bilder hochladen.

  • Zitat

    wobei ich mittlerweile eigentlich eher zu wirklich wasserdichten Taschen neige


    Kannst du da was empfehlen? Ich hab mir auch die PAX Taschen angeschaut, aber da hab ich was von wasserabweisend gelesen.


    LG

  • Kenne ich! Naja nicht als FAK aber als "Schwimmfisch" :lachen: Hier in Basel sehr bekannt als Badehilfe für den Rhein :lachen: