Zitat von Another Cold Day;171428
§32 StGB - Notwehr / Nothilfe
(2) "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Hallo Another Cold Day und die restliche mitlesende Audienz....
Zu diesem Quote....
Achtet Euch bitte ganz genau was da steht. "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um.....
die rhetorische Frage dazu:
Was bedeutet das konkret?
die Antwort mit einer Anekdote aus der Schweiz, Kanton Bern, vor einigen Jahren in einem Zeitungsartikel gelesen:
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Ein ca. 40 jähriger Mann musste aufgrund einer Anzeige wegen Raufhandelns und Körperverletzung vor dem Gerichtshof antanzen und sich verantworten...
Weil: Er in einer Nacht von ca. 6 zwischen 20 bis 25 jährigen Männern angegriffen wurde und sich verteidigen musste. <= Das war also "Notwehr", meint der Laie.
Die Angreifer wussten leider nicht, dass der 40 jährige "Knacker" seit 20 Jahren boxt.
Fazit: Dem Anführer der Hobby-Rocker hat der 40 jährige Boxer mehrfach den Unterkiefer gebrochen, und zwar so,
dass der Kiefer mit einem externen Drahtgeflecht um das Kinn herum gerichtet und stabilisiert werden musste.
Von den restlichen 5 Angreifern hat er noch 3 weitere Krankenhausreif geschlagen.
Ergebnis: 1 Schwerverletzter, 3 leicht Verletzte.
Man beachte das Verhältnis: 1:6!
Gerichtsspruch:
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Der 40 jährige Mann mit 20 jähriger Box-Erfahrung wurde der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig gesprochen.
Mit der Begründung des Richters, dass ein Mann mit 20 Jahren Box-Erfahrung sehr wohl dosiert zuschlagen könne, ohne dass
gleich 4 Personen ins Spital eingeliefert werden müssen.
Die lesende Audienz hat sicher immer noch das Verhältnis von 1:6 auf dem geistigen Monitor.
Da schreit der Laie in der Schweiz auf und findet das ungerecht.
Da ich kein Jurist bin und der Gesetzesgebung und Auslegung der angewandten Gesetze in Deutschland und Österreich schon gar nicht
mächtig bin, weiss ich jetzt nicht, wie in einer Gerichtsverhandlung bei A oder D ein solcher Vorfall bemessen, beurteilt und gewogen wird.
In der Schweiz ist es auf alle Fälle so, egal ob ich in einer Rauferei unterliege oder gewinne, im Falle einer Anzeige immer 50:50 gemacht wird.
Es kommen also beide dran. Der Angreifer und der Verteidiger. Je mehr ich mit "Martial-Art", Nahkampf-Skills, Strassenkampf-Skills, etc. bestückt bin,
und dies die Audienz der Rechtsprechung weiss, desto mehr fällt der Richterspruch zu Gunsten des Angreifers aus. Egal ob er unverletzt, verletzt oder tot ist.
Die lieben Polizisten in der Schweiz wissen das ganz genau (das ist kein Vorwurf). Und somit wird ein Polizist in Zivil, ausgestempelt und im Feierabend, falls
er in ein Handgemenge gerät, schauen, dass er unter keinen Umständen jemanden verletzt. Falls er selber unterliegen sollte und gar verletzt wäre, wird er
ins Spital gehen und erzählen, er seie unabsichtlich die Treppe heruntergefallen. Soldaten im Dienst, die Ausgang haben, wird von Anfang an eingebleut, was
Schlägereien für den Soldaten bedeuten (Zumindest in der Schweiz). Egal ob er die Schlägerei angefangen hat oder der "Militär-Gegner".
Lessons Learned oder ein "Risk-Management" zum Thema Verteidigung:
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1. In einem Falle der Selbstverteidigung muss ich nicht nur mit mir und der Situation mental umgehen können, sondern auch mit der Gefährlichkeit und Wucht meines Angreifers.
2. Je weiter meine Nahkampf-Skills entwickelt sind, desto mehr muss ich mich in Acht nehmen, keine verletzenden oder gar tödlichen Verteidigungs-Methoden anzuwenden
3. Falls es zu Ausschreitungen gekommen sein sollte und mir unabsichtlich etwas verletzendes ausgerutscht ist, sofort überlegen, wie ich das mit normalen Worten und Otto-8-15
"dreinhauen" erklären kann. Evtl. ist der Angreifer ja eine Treppe hinuntergestürzt oder ungewollt ausgerutscht und mit ca. 180 km/h in die Wand gelaufen.
4. Falls eine SHTF-Ambience das Revier meines momentanen Aufenthaltsortes dominiert und ich mich kurz vor der Nötigung sehe, mich selber verteidigen zu müssen kurz mal überlegen,
ob die Executive Gewalt des vorherrschenden Ortes, meistens Polizei genannt, noch Zeit, Ressourcen, etc. zur Verfügung hat, einer allfälligen Anzeige des Angreifers nachzugehen.
(Tönt seltsam, aber ich persönlich würde so etwas trotzdem abwägen).
5. Den Angreifer kurz mal analysieren und versuchen festzustellen, ob er irgendeiner gewaltverherrlichenden Gruppierung angehört (Hells Angels, Broncos, Skinheads, etc.).
Solche Gruppierungen funktionieren meistens nach dem Verhaltensmuster des Barrakuda-Fisches. Wenn er alleine unterliegen könnte, wird er meistens so rasch als möglich
den Schwarm alarmieren.
6. So lange als möglich und wirklich so lange als möglich versuchen, sich aus der Gewalt-Situation herauszuhalten und wirklich lieber die Flucht ergreifen, als seinen Mann/seine Frau
stehen zu wollen. Auch wenn ich man sich seiner Kampf-Skills bewusst und sicher ist.
7. Falls in der Situation der Notwehr, meine Partnerin oder BEVA im Spiel ist, muss ich trotz meinem erwachten Beschützerinstinkt und den schreienden und anfeuernden Rufe meiner Freundin
oder BEVA mit ihrer symbolischen Blanco-Unterschrift auf dem symbolischen "License-to-Kill-Ausweis" mental in der Lage sein, die Kräfte in mir zu kontrollieren, die da hervortreten werden
und mich davor hüten, den Angreifer in eine undefinierbare Brei-Masse zu verwandeln.
8. Die erweiterte Stufe von Punkt 7 meiner unbedeutenden Meinung nach, ist die Situation, wenn meine leiblichen oder adoptierten Kinder mit im Spiel wären und mein Stammhirn
auf Stufe Gorilla mit Grizzly gekreuzt, geschaltet hat und es mir egal ist ob mein Gegner 2.10 m gross und 120 kg schwer ist, und ich ihn trotzdem ausknipsen werde aus dem schlichten
und ergreifenden Grund heraus, weil ich nach biologischer, spiritueller und intellektueller Hinsicht der Vater der Kinder bin und diese soeben bedroht sehe. Spätestens hier werden sämtliche
Eltern der Spezies Home Sapiens begreifen, was der Unterschied zwischen dem autonomen Nervensystem des Menschen und dem Vortex des Gehirns (die vorderen Stirnlappen) bedeutet.
Der Vortex wird schlicht und ergreifend seines Thrones mit Entscheidungsbefugnis enthoben und das Stammhirn übernimmt ab hier.
=> Fundamentalistische Durchsage des Stammhirns: Don't ever mess with Children when their Parents are around! => Fight-Modus: Der Angreifer hat 0,25 Sekunden zu fliehen
und zwar spurlos, geruchlos, substanzlos, absolut keimfrei... nach 0.25 Sekunden => Kill! (Okay, 0.25 Sekunden ist übertrieben und erfunden).
9. Egal ob im Normalzustand oder im SHTF-Zustand immer vor Augen halten, auf wen oder was ich mich da einlasse. Egal ob im trainierten oder untrainierten Zustande.
Ein trainierter und gewalterfahrener Gegner kann auch mich als trainierten Verteidiger überraschen. Ein untrainierter Gegner kann auch mich als trainierten Verteidiger überraschen.
=> Er beisst. Ein menschlicher Biss ist einer der giftigeren Bisse => Entzündung, Infektion, etc.
Disclaimer zum obigen Post:
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Aus der Perspektive wenn ich mich auf einen Nahkampf einlassen muss. Aus der zweiten Perspektive, falls es möglich sein könnte, dass meine Verteidigung
doch noch von Polizei und Gericht durchleuchtet werden könnte. Selbstverständlich aus der Perspektive meiner unbedeutenden Meinung, mit ein oder zwei Körnchen
Erfahrung aus selber Erlebtem, aus Berichten von Kollegen, die beruflich Polizisten sind.
meint
gandroiid