Hi!
Weil die Frage bei nahezu jedem Messer oder Multitool hier auftaucht und jedesmal neu diskutiert wird,
bitte ich Euch hier einen Anhalt über die derzeitige Sicht Eures Gesetzesgebers hier mitzuteilen.
Sinnvoll wäre es diesen Beitrag dann Sticky zu setzen und einfach auf diesen hinzuweisen.
Vorab: es soll als Anhalt/ Orientierung gelten.
Hier wird keine Rechtsauskunft gegeben, jeder muß sich selbst bei Unklarheiten kundig machen.
Somit das wohl Wichtigste vorab:
DEUTSCHLAND:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Bitte weitere Ergänzungen und Erläuterungen unterhalb setzen.
Vor allem was verbotene Messer betrifft und Multitools, oder Rettungsmesser....
...sowie was erworben werden darf, was nicht, usw.
Danke,
Occam