Messer im Alltag

  • Zitat von witchcraft;218356

    Sitzt wirklich gut und klappert nicht (ich hasse klappernde Ausrüstung)


    Hör doch auf mir noch Gründe zu nennen weshalb ich das haben will... :crying_face:
    Beim Klappern bin ich sowas von deiner Meinung. Ist für mich ein Kriterium was über Tragen oder Nichttragen entscheidet.
    (Zumindest wenns um das EDC geht, bei anderem bin ich grosszügiger.)



    Gruess, Anti

  • Zitat von Nudnik;218291

    Sam,


    heisst das Einhandmesser sind in DE erlaubt, solange sie nicht arretieren?


    Danke
    LG. Nudnik


    Ein Einhandmesser fällt nur unter den Aprilscherz §42a wenn das Messer mühelos einhändig zu öffnen und feststellbar ist.
    Ist das Messer nur feststellbar, wie zum Beispiel viele Vic oder die klassischen Buck Hunter, gar kein Problem.
    Wenn das Messer mühelos einhändig zu öffnen ist aber nicht mechanisch arretiert, ist das auch gar kein Problem.


    Mühelos ist hier auch, seit der WaffVwV sehr wichtig! Es gab hier leider den ein oder anderen über-motivierten Sachbearbeiter.
    Wenn ich genug fummel, etwas geschickt bin und ausreichend Zeit habe, dann pfrimel ich auch ein Vic oder Buck mit einer Hand auf.


    Davon unbetroffen ist natürlich das berechtigte Interesse.
    Definiert wird das u.a. in der Verwaltungsverfahrensvorschrift.
    (Individualinteressen sind kein berechtigtes Interesse.)


    Ein Verstoß gegen den §42a ist im übrigen keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
    Wer noch nie falsch geparkt hat, der darf mich jetzt mit Steinen bewerfen. :face_with_rolling_eyes:


    Grüße,


    ACD


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    Zitat von Sam de Illian;218297


    Leider gibt es von den bekannten Herstellern von Einhandmesser wie z.B. meines Wissens nach (noch?) keine EHM, die auf die deutsche Gesetzgebung zugeschnitten sind, d.h. sich einhändig öffnen lassen und dann mit einem sehr festen Slip Joint oder mit einer manuellen Arretierung ausgerüstet sind.


    Es gibt von Sanrenmu einen (ziemlich ordentlich verarbeiteten) Slipjoint Folder, den man manuell mit einem Stahlstift arretieren kann.

  • Aaaaah, das hört sich doch mal gut an!
    Du hast nicht zufällig die Modellbezeichnung? Bei Ebay habe ich mal geschaut, aber nur SlipJoints ohne Arretierung gefunden... :thinking_face:


    So long,
    Sam

  • Na klar mein Lieber!


    Es handelt sich um das Sanrenmu 9054 MUC-GP.


    Hier habe ich noch ein Video. Da siehst Du Recht gut wie das System funktioniert.
    [video]

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    [/media]


    Grüße,


    ACD

  • Zitat von Nudnik;218291

    Sam,


    heisst das Einhandmesser sind in DE erlaubt, solange sie nicht arretieren?


    Danke
    LG. Nudnik


    1. Einhandmesser sind in BRD durchaus "legal" sie unterliegen aber Trageverboten.
    2. Einhandmesser mit Slip-Joint (also normaler Federwiderstand) sind vom Trageverbot ausgenommen.
    Alles was mit Arretierung ausgerüstet ist z.B. Liner Lock etc. fällt unters das Trageverbot.


    Fazit : Ein FKMD Meskwaki Tracker mit 13,5 cm Klinge ist legal :grosses Lachen: und darf bei sich geführt werden, denn es ist kein Einhandmesser und kein feststehendes Messer :kichern:
    aber das Victorinox Hunter Pro :kichern: unterliegt dem Trageverbot denn es ist einhändig zu öffnen und hat einen Liner Lock. :kichern:
    Diese Gesetzgebung ist von Amateuren und Spinnern gemacht worden.
    Selbst die Polizeiberufsverbände sind entsetzt über diesen Unsinn, denn es ist nach wie vor möglich gefährliche Messer legal zu tragen.
    Feststehende Messer mit nur einer scharfen Klinge (keine Dolche) dürfen problemlose geführt werden mit einer Klingenlänge bis zu 12 cm :grosses Lachen:.



    Fazit 2 : Die gefährliche Szene kauft jetzt möglichst große "zweihändige" Klappmesser und hat ein leere passende Lederscheide bei sich.
    Oder sehr scharfe nicht arretierende Einhand-Messer wie "Spyderco DK". Da man bei Stich mit Zuklappen rechnen muss, gilt der Angriff jetzt als Schnitt der Halsregion.
    Klingt nicht weniger brutal ? Oder ? Eher noch brutaler .

  • Zitat von witchcraft;218506

    Selbst die Polizeiberufsverbände sind entsetzt über diesen Unsinn, denn es ist nach wie vor möglich gefährliche Messer legal zu tragen.
    :grosses Lachen:.


    Was um Himmels Willen ist ein gefährliches Messer? Umkehrfrage was ist ein ungefährliches Messer?
    Für mich ist das Stanley Messer echt gefährlich denn ich schneide mich oft damit genauso wie mit dem Rasiermesser.
    Ungefährlich da ich mich damit noch nie verletzt habe wären mein Aitor oder meine diversen Einhand- Fixierer, Bajonette und Springmesser.


    LG Wolfgang

  • Zitat von Isuzufan;218509

    Was um Himmels Willen ist ein gefährliches Messer? Umkehrfrage was ist ein ungefährliches Messer?
    Für mich ist das Stanley Messer echt gefährlich denn ich schneide mich oft damit genauso wie mit dem Rasiermesser.
    Ungefährlich da ich mich damit noch nie verletzt habe wären mein Aitor oder meine diversen Einhand- Fixierer, Bajonette und Springmesser.


    LG Wolfgang


    Ist jetzt sicher eine rein rhetorische Frage ? "Gefährlich" aus Sicht eines Polizeibeamten, war gemeint.

  • Können wir uns auf "Messer mit Waffencharakter" einigen? Das ist dann etwas weniger subjektiv und immer noch aussagekräftig :winking_face:


    Gefährlich sind -auch für Polizeibeamten- nämlich auch stinknormale Küchenmesser.


    So long,
    Sam

  • Zitat von Sam de Illian;218521

    Können wir uns auf "Messer mit Waffencharakter" einigen? Das ist dann etwas weniger subjektiv und immer noch aussagekräftig :winking_face:


    Gefährlich sind -auch für Polizeibeamten- nämlich auch stinknormale Küchenmesser.


    So long,
    Sam


    Messer mit Waffencharakter sind in der Regel in BRD sowieso mit dem Trageverbot belegt. Das BKA hat Gutachten für die meisten gängigen Messer erstellt. "Kampfmesser" sind fast immer auf der Verbotsliste.
    Auch wenn sie die 12 cm Klingenlänge bei feststehenden Messern einhalten.

  • Zitat von witchcraft;218522

    Messer mit Waffencharakter sind in der Regel in BRD sowieso mit dem Trageverbot belegt. Das BKA hat Gutachten für die meisten gängigen Messer erstellt. "Kampfmesser" sind fast immer auf der Verbotsliste.
    Auch wenn sie die 12 cm Klingenlänge bei feststehenden Messern einhalten.


    Nö.
    Erlaubt ist, was nicht laut WaffG verboten ist. Und solang sie die 12cm Klingenlänge (gemessen werden darf laut eines Rechtsgutachtens was ich vor einem halben Jahr gelesen habe, nur der tatsächlich geschliffene Teil) nicht überschreiten, nicht in irgendwelchen Gegenständen versteckt sind, und nur eine geschliffene Klinge haben, sind sie legal und dürfen geführt werden.


    Ein Tanto z.B. ist per se ein Kampfmesser und genau darauf ausgelegt ist die Klingengeometrie. Unter 12cm? Legal und tragefähig.


    Aber wenn du für deine Aussagen Quellen nachreichen möchtest...?


    So long,
    Sam

  • Ich frage mich ja, wie ein Messer einen Waffencharakter haben kann, macht es doch ausschließlich der Mensch dahinter zur Waffe, egal wie es aussieht und wofür es gebaut wurde....


    Man sollte vielleicht mal prüfen ob bestimmte Lackspraydosen nicht Vandalismuscharakter haben, das mit den Graffitis kostet den Steuerzahler ja auch nen Haufen Geld....:peinlich:

  • Zitat von Nudnik;218539

    Ich frage mich ja, wie ein Messer einen Waffencharakter haben kann, macht es doch ausschließlich der Mensch dahinter zur Waffe, egal wie es aussieht und wofür es gebaut wurde....


    Man sollte vielleicht mal prüfen ob bestimmte Lackspraydosen nicht Vandalismuscharakter haben, das mit den Graffitis kostet den Steuerzahler ja auch nen Haufen Geld....:peinlich:


    Naja, bei manchen Messern lässt die Klingengeometrie schon den Schluss zu, dass dieses Messer als Waffe besonders geeignet ist (oder sogar für gar nichts anderes). Ausgeprägte Parierelemente, in Verbindung mit dicken Klingen, stichbetonten Spitzen mit verjüngtem Rücken, Schlagelemente am Griff, Kerambits... oder schau dir mal die Serie "Reality-based Blades by Jim Wagner" von Böker an :winking_face:


    Lackspray was für Sachbeschädigung verwendet wird, ist das gleiche wie ein als Waffe verwendetes Küchenmesser. Ist eigentlich nicht dafür gedacht. Es gibt durchaus Graffitti-Künstler, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen.


    So long,
    Sam


    Edit:
    Hier ein paar Beispiele für Messer, auf die der Waffencharakter eher zutrifft... achja... alle legal und frei zu führen.
    Böker+ Rampage (Name ist Programm)
    Böker+ MA4
    Eickhorn Ranger
    Böker Jim Wagner Reality-Based Blade Fixed Tanto


    Tops Knives Takedown (auf der Klinge steht "Taliban Take Down"... sehr subtil)
    Gerber Warrant
    Pohl Force Lima One Survival Gen. Two
    PumaTec Gürtelmesser DropPoint
    Böker+ Steel Ranger


    Nur ein paar von HUNDERTEN bis TAUSENDEN möglichen...

  • Zitat von Anti;218359

    Hör doch auf mir noch Gründe zu nennen weshalb ich das haben will... :crying_face:
    Beim Klappern bin ich sowas von deiner Meinung. Ist für mich ein Kriterium was über Tragen oder Nichttragen entscheidet.
    (Zumindest wenns um das EDC geht, bei anderem bin ich grosszügiger.)



    Gruess, Anti


    :kichern: es halbiert auch Brathähnchen, ist ein Pizzacutter und man kann als Wiegemesser damit Kräuter schneiden und Zwiebeln würfeln...:unschuldig: also ideal auch in der Campingküche...

  • Witchcraft ich wäre Dir verbunden wenn Du nicht für PolB sprichst.
    Du unterliegst da einer mächtigen Fehleinschätzung!


    Auch deine rechtliche Interpretation hat einige Fehler.
    Sam hat dich ja schon korrigiert.
    Auf das andere, was er nicht erwähnt hat, gehe ich ein wenn ich Zuhause bin.


    Ist nicht böse gemeint!


    Abgesehen davon sollten wir den Thread nicht wieder zu einer Rechtsdiskussion verkommen lassen.


    Grüße,


    ACD


    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]


    SAM


    Ich gehe weitestgehend mit dir unisono, nur beim Karambit widerspreche ich dir.
    Das Karambit war und ist ursprünglich ein Thailändisches Feldwerkzeug für die Reisernte.

  • Zitat von Another Cold Day;218547


    SAM


    Ich gehe weitestgehend mit dir unisono, nur beim Karambit widerspreche ich dir.
    Das Karambit war und ist ursprünglich ein Thailändisches Feldwerkzeug für die Reisernte.


    Diese ganzen Reisfelder in DACH... :grosses Lachen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Karambit
    Aber Recht hast du allemal, es ist keine als solche entworfene Waffe, dennoch besitzt es qua Design Waffeneigenschaft.


    Um das ganze nicht völlig abdriften zu lassen: Ein Bild von einem legalen Einhandmesser (auch wenn es durch die Detention fast unmöglich ist, das einhändig zu öffnen)
    [ATTACH=CONFIG]24932[/ATTACH] Eins meiner öfter mal genutzten Vespermesser oder beim Pilze jagen... Edelstahl läuft nämlich nicht an und bei dem Messer ist mir das in der Erde rumpopeln völlig egal :grinning_squinting_face:


    So long,
    Sam


  • Aber gerne..Urteil des BGH mit Aktenzeichen:


    Im Sinne des § 242 StGB stellen Waffen Gegenstände dar, die ihrer Konstruktion nach zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen allgemein bestimmt sind. Sie sind bereits zu dem Zweck, sich unschwer zur Herbeiführung von Verletzungen einsetzen zu lassen, entwickelt worden (vgl. BGHSt 4, 125(127) und § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG)


    Auszug aus dem WaffG "tragbare Gegenstände,a)die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;"




    Erläuterung zu dem Gesetz


    2.3 Hieb- und Stoßwaffen (Waffen im Sinne des Waffengesetzes)


    Das Waffengesetz definiert in § 1 Abs. 2 Nr. 2a und 2b:
    „Waffen sind „... tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.“
    Waffen sind „...tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind“.
    In der Anlage 1 zum WaffG wird dann genauer definiert, was Hieb- und Stoßwaffen sind: „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.“.
    Der entscheidende Teil in dieser Definition ist die Zweckbestimmung.
    Eine Zweckbestimmung als Hieb- und Stoßwaffe ist z.B. gegeben bei:
    Degen, Dolchen, Bajonetten, Säbeln und Schwertern. Ein Säbel zum Beispiel ist in seiner ursprünglichen Bestimmung ein Kriegsgerät zum Einsatz gegen Menschen.
    Eine Zweckbestimmung als Waffe ist jedoch z.B. nicht bei Macheten gegeben. Denn eine Machete ist ein Werkzeug, das dazu verwendet wird, einen Weg durch Dickicht zu schlagen.
    In den meisten Fällen ergibt sich die Zweckbestimmung aus der Bauweise. Für die Beurteilung, ob ein Messer im Sinne des WaffG eine Waffe darstellt, kann aber auch die vom Hersteller genannte Zweckbestimmung eine Rolle spielen. Ein als „Kampfmesser“ beworbenes Messer wird man dann als Waffe einstufen, wenn Bauart und der beschriebene Verwendungszweck darauf schließen lassen, dass dieses Messer hauptsächlich als Waffe konzipiert wurde.
    Andersherum bleibt ein Dolch immer eine Waffe im Sinne des WaffG, auch wenn der Hersteller ihn als Brotzeitmesser anbieten würde. Und ein Besteckmesser bleibt ein Besteckmesser, auch wenn es als Kampfmesser angeboten wird.
    Es gibt eine Unzahl an Messertypen auf den Markt, auch in den diversen Mischformen. Im Einzelfall kann die Einstufung eines Messers unklar sein, die Begrifflichkeit des WaffG ist eine allgemeine, die nicht jeden Messertypus erfassen kann. Wer verbindliche Aussagen zur Waffeneigenschaft eines Messers haben möchte, hat die Möglichkeit, beim BKA einen (kostenpflichtigen) Feststellungsbescheid zu beantragen.
    2.4 Verbotene Messer


    2.4.1 Einige wenige Messertypen werden vom Gesetz (WaffG Anlage 2) als verbotene Waffe eingestuft:



    • Fallmesser (Messer, deren Klinge beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft aus dem Griff schnellen und selbständig festgestellt werden)
    • Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2
    • Faustmesser (Das sind Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden) , Ausnahmen siehe 2.4.2
    • Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen, also so genannte Butterfly-Messer
    • Messer, deren Typ im Gesetz als Waffe benannt ist und die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Das sind zum Beispiel Spazierstöcke mit einem Degen (sogenannte Stockdegen) oder Gürtelschnallen mit einem Dolch im Inneren.


    Der Besitz dieser Messer ist illegal.
    Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Straftat, auf die eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren steht!


    Diese sehr unterschiedlichen Feststellungsbescheide findet der (sehr) kundige Bürger übrigens hier :


    http://www.bka.de/nn_205618/DE…heideMesser__tabelle.html


    Das Urteil auf §242 ...dabei ging es zwar um die Nutzung von waffen bei Straftaten, hat aber trotzdem "Definitionswirkung" zum Thema Waffe ist KEIN Werkzeug.


    Wenn nichts mehr geht, gilt dein Messer dann nicht als Waffe sondern als "gefährlicher Gegenstand" ...aber bitte erspare mir auch hier in die tiefsten Details einzusteigen.

  • Liebe Mitforis, Kollegen, Freunde


    Bitte bitte bitte...


    Erspart mir NOCH eine Endlose, zu nichts führende, da nicht greiffbar oder Logisch Nachvollziehbare Diskussion dank des wunderschön schwammig formulierten §42A .


    Da zusätzlich noch in jedem Bundesland, zum Teil sogar Region, die unterschiedlich geschulten Polizisten noch jeweils A nach Lust und Laune der "Anweisung von Oben" oder aus x anderen Gründen und je nachdem wo, Steintor, Kiez, Fussballmatch, Einkaufszentrum grüne Grenze, Naturschutzgebiet und oder etc.... sowieso jeweils die Entscheidung zu Gunsten des Messerträgers oder des Beamten ausfällt.



    Ansonsten sehe ich mich gezwungen mein unauffälliges, da als 8,499998999 mm langer Strohhalm getarntes doppelseitig geschliffenes auf Knopfdruck ausfahrbares, selbstverriegelndes Tantomässiges superduper 3m Ninja Breitschwert zu zücken, und damit in jeder Rechtsbibliothek in DE ein Massaker an Euren Gesetzesbücher vorzunehmen.......


    Fakt ist : Egal wie dämlich und Sinnlos dieses Gesetz auch ist, da es nicht einen einzigen bösartigen Kriminellen der eine Straftat vorhat ihn daran hindern kann diese auch auszuführen, und die meisten "Messermorde" sowieso mit den überall völlig Legal erhältlich Haushaltsmessern geschehen...


    Wir alle müssen uns an die im jeweiligen Land geltenden Gesetze halten.
    Also fragt doch mal den Messerhändler Eures Vertrauens und lasst Euch von Ihm ein Amtlich besiegeltes Trage- und Führzeugnis ausstellen.....:lachen:
    Damit wäre dann wohl auch die Deutsche Messerindustrie am Ende und Solingen um 3000 Arbeitslose reicher....
    Im Gegenzug würden dafür 5000 Neue Beamtenstellen geschaffen um diese Dokument auszustellen. Das allerdings dann nichts bringt weil ja keine Messer mehr hergestellt werden:-) Kopfkratz....



    Liebe Grüsse
    Indi

    Usque ad finem ! Good logistics alone can’t win a war. Bad logistics alone can lose it.


  • Ja ich höre jetzt auch auf und werde mich nicht mehr zu dieser Diskussion äußern. Ist leider nicht alles so einfach wie teilweise angenommen.

  • Derzeit nutze ich das Scarus Messer von Meru.
    Bin bisher recht zufrieden mit dem Messer. Habe es zwar noch nicht lange, aber es hat sich bisher bereits bewährt :)


    Die Klinge hat eine Länge von knapp 9cm und ist aus 420er AISI Stahl.


    [ATTACH=CONFIG]25439[/ATTACH]


    Da das Messer leicht mit einer Hand zu öffnen ist und die Klinge festgestellt ist (siehe Bild) vermute ich, dass das Messer in den Messern gehört,
    die in Deutschland nicht erlaubt sind, frei zu führen? Bin mir aber nicht 100%ig sicher. Vielleicht kann mir hierzu jemand einen Tipp geben
    ob ich richtig liege oder ob meine Sorge nicht zu trifft?


    [ATTACH=CONFIG]25440[/ATTACH]

  • In diesem Zustand nicht, erst wenn Du die Öffnungshilfe demontierst (falls das geht).

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