Ich hoffe, das ist nicht zu sehr off topic:
Wenn man irgend etwas eigentlich komplett legales sowohl im Start- als auch im Zielland (z.B. ein Victorinox, Klinge ca. 7 cm) ins Fleugzeug mitnimmt, ohne Vorsatz und es dummerweise bei der Kontrolle nicht auffällt, aber dann bei der Landung oder im Flugzeug.... handelt man da gesetzeswidrig, ist das eine Straftat, eine Ordnungswidrigkeit oder nur ein "Vertragsbruch", weil es irgendwo im Kleingedruckten beim Flugticket steht?
Nick