Feuerwerkskörper lagern bzw. besitzen in D

  • Vorab,


    wenn hier Falsch bitte verschieben
    (
    Feuerwerkskörper sind für mich nun einmal keine Waffen)


    oder wenn nicht gewünscht dann kommentarlos löschen.



    Es kann ja immer etwas Übrig bleiben.


    [FONT=&amp]Ein Bekannter hat mir folgende Infos zum Thema Lagerung von Feuerwerkskörpern (Privatperson) über das Jahr zur Verfügung gestellt.


    [/FONT]Nur, sind die Infos korrekt?
    Wer kann weiter helfen?


    Bei den Feuerwerkskörpern handelt es sich um Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 und Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 ... also frei zu kaufen in D (F2: 28.-31.12.XX).


    [FONT=&amp]Ort:[/FONT]
    [FONT=&amp]Wohnung:[/FONT]
    [FONT=&amp]Maximal ein Kilo Feuerwerk der Kategorien F1 und F2.
    [/FONT][FONT=&amp]Stimmt das???[/FONT]
    [FONT=&amp]Einzeln stehende Garage oder Schuppen:[/FONT]
    [FONT=&amp]Bis zu 15 Kilo Feuerwerkskörper [/FONT][FONT=&amp]der Kategorien F1 und F2.[/FONT]
    [FONT=&amp]Stimmt das???[/FONT]

    [FONT=&amp]Lagerbedingungen:[/FONT]
    [FONT=&amp]Kühl, trocken, gut durchlüftet.[/FONT]
    [FONT=&amp]Kein offenes Licht im Raum bzw. nicht rauchen im Raum.[/FONT]

    [FONT=&amp]Sicherheit:[/FONT]
    [FONT=&amp]Vor unbefugtem Zugriff bzw. Zutritt schützten (Gut verschloss).[/FONT]
    [FONT=&amp]Feuerlöscher bereitstellen (2 mal 6 kg).[/FONT]
    [FONT=&amp]Nicht im Flur, Kellerabgang usw.[/FONT]
    [FONT=&amp]Nicht in einem Fahrzeug.[/FONT]
    [FONT=&amp]Nicht in einem Heizraum oder Raum in dem Brennstoffe wie Benzin, Heizöl gelagert werden.[/FONT]
    [FONT=&amp]Nicht zusammen mit Druckgaspackungen lagern.[/FONT]

    [FONT=&amp]Brandfall:[/FONT]
    [FONT=&amp]Feuerwehr verständigen.[/FONT]
    [FONT=&amp]Vor allem, dass Feuerwerkskörper in dem Raum sind.[/FONT]

    [FONT=&amp]Meine Fragen ist nun:[/FONT]
    [FONT=&amp]Stimmen die Werte für Wohnung und Garage bzw. Schuppen?[/FONT]
    [FONT=&amp]Wer weiss wieviel Feuerwerkskörper man besitzen darf, als Privatperson?
    Ohne eine entsprechende Genehmigung zu benötigen und ohne eine Anmeldung.[/FONT]
    [FONT=&amp]Nicht lagern … besitzen.[/FONT]
    [FONT=&amp]Bitte um Ergänzung bzw. Korrektur.[/FONT]

    [FONT=&amp]Nachtrag:[/FONT]
    [FONT=&amp]http://www.bild.de/news/inland/explosion/in-wohnhaus-in-bielefeld-24464554.bild.html
    (Man beachte den Monat.)


    http://"http://www.bild.de/news/inland/explosion/in-wohnhaus-in-bielefeld-24464554.bild.html"[/FONT]

    :waving_hand: bis dann - nutze die Zeit - Wissen schafft Zukunft - epwin - 6DPNC6RE - epwin02@web.de; :winking_face:

  • Ein Blick ins Gesetz hilft wie immer. (Anlage 6 und 7 zur 2. SprengV)


    Also grundsätzlich ist für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen eine Genehmigung nach § 17 SprengG notwendig. Außer man bleibt unter den in der Anlage 6 und 7 der 2. SprengV bestimmten Mengen.



    GEWERBLICH


    Vorschriften über die Aufbewahrung und Lagerung (2.SprengV)


    [HR][/HR] Allgemeines:


    Feuerwerkskörper müssen in der Ursprungspackung des Herstellers aufbewahrt werden. Geöffnete Verpackungen sind unverzüglich wieder zu verschließen. Feuerwerkskörper, mit Ausnahme von Knallbonbons, dürfen in Schaufenstern nicht, in Verkaufsräumen nur in verschlossenen Schaukästen ausgestellt werden. Dies gilt nicht in Verkaufsräumen für von der BAM geprüfte Verpackungen.
    Die Prüfnummer und der Hinweis, dass das Zurschaustellen unbedenklich ist, sind aufgedruckt. Feuerwerkskörper müssen so aufbewahrt werden, dass ihre Temperatur 75˚C nicht überschreiten kann. Rauchen und offenes Feuer in Aufbewahrungsräumen sind verboten. Geeignete Einrichtungen zur Brandbekämpfung müssen vorhanden sein.
    Höchstmengen:
    Die Höchstmengen für die Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern der Kategorie 1, 2 und T1 werden ab 2010 in Nettoexplosivstoffmasse (NEM) berechnet. Umrechnungstabellen für nach altem Recht gekennzeichnete Gegenstände sind vorzuhalten.
    Feuerwerkskörper der Kategorie 1, 2 und T1 gehören, versandmäßig verpackt, zu den Lagergruppen 1.4G und 1.4S. Die Versandkartons sind entsprechend gekennzeichnet.
    Verkaufsraum:
    max. 70 kg NEM in von der BAM geprüften Endverbraucherverpackungen (siehe Hinweis auf der Packung) oder max. 14 kg NEM „lose” Ware und 56 kg NEM in geprüften Endverbraucherverpackungen.
    Nebenraum:
    max. 100 kg NEM in von der BAM geprüften Endverbraucherverpackungen oder max. 20 kg NEM „lose” Ware und 80 kg NEM in geprüften Endverbraucherverpackungen. Der Nebenraum darf nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen.
    Lagerraum:
    max. 350 kg NEM in von der BAM geprüften Endverbraucherverpackungen oder max. 70 kg NEM „lose” Ware und 280 kg NEM in geprüften Endverbraucherverpackungen. Als Lagerraum geeignet ist ein unbewohntes Nebengebäude oder ein Raum eines ausschließlich gewerblich genutzten Gebäudes oder ein Baustellenwagen, Schranklager, Container usw. Auf Diebstahlsicherheit ist zu achten!
    Größere Lager, in denen mehr als 350 kg NEM aufbewahrt werden sollen, müssen durch die örtlich zuständige Behörde genehmigt werden. Angaben
    und Hilfestellung bieten wir auf Anfrage an. Das Lagern im Freien oder auf Fahrzeugen ist nicht gestattet. Über die Lagerbedingungen und -mengen für
    Feuerwerkskörper der Kategorie 3 und 4 informieren wir Sie gern auf Anfrage: Bauliche Anforderungen der Lager siehe „2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz”,
    zu beziehen bei der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 1320 in 53003 Bonn.
    Zulässige Mengen in kg Nettoexplosivstoffmenge für pyrotechnische Gegenstände sowie pyrotechnische Munition, davon höchstens 20% ohne Verpackung
    nach §21 Abs. 4 der 1. SprengV, Lagergruppe 1.4.
    [TABLE="width: 886"]

    [tr]


    [TD="width: 179"]

    Verkaufsraum


    [/TD]
    [TD="width: 194"]

    Gebäude mit
    Wohnraum


    [/TD]
    [TD="colspan: 2"]

    Gebäude ohne Wohnraum


    [/TD]
    [TD="width: 200"]

    außerhalb eines Gebäudes / ortsbewegliche Aufbewahrung


    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Lagerraum


    [/td]


    [TD="width: 141"]

    Lagerraum


    [/TD]
    [TD="width: 138"]

    Lagerraum mit
    mind. F30 / T30


    [/TD]

    [td]

    z. B. Container


    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    70 kg NEM


    [/td]


    [td]

    100 kg NEM


    [/td]


    [td]

    100 kg NEM


    [/td]


    [td]

    350 kg NEM


    [/td]


    [td]

    350 kg NEM


    [/td]


    [/tr]


    [/TABLE]


    Auflistuing geklaut von Pyro-partner.de


    PRIVAT


    Anlage 7


    https://www.gesetze-im-interne…/anlage_7_zum_anhang.html


    Pyrotechnik Gebäude mit Wohnraum 10kg, Gebäude ohne Wohnraum 15kg immer bezogen auf die Nettoexplosivmasse
    für T1 jeweils nur 1kg
    und maximal 2kg NEM lose Ware, also nicht originalverpacktes (entscheidend ist der Aufdruck das Zurschaustellen ist unbedenklich).Damit man überhaupt lagernd darf, müssen die Regelungen der Sprengstofflagerrichtlinie 410 eingehalten werden.
    Das heißt, der Keller muss zumindest ein Fenster als Druckausgleichsfläche haben und mit feuerhemmenden Türen von den anderen Räumen getrennt sein. Wenn kein Fenster vorhanden ist, dann halbieren sich die zulässigen Lagermengen. Außerdem muss der Keller auch ausreichend beleuchtet sein. Kein offenes Licht usw.


    Zur Lagerung schreibt http://www.feuerwerk-vpi.de der Verband der Feuerwerksindustrie


    1. Es sind Maßnahmen zu treffen, um unbefugte Entnahme und Diebstahl zu verhindern.


    2. Pyrotechnische Gegenstände sind so aufzubewahren, dass deren Temperatur 75 °C nicht überschreitet.
    Das Abstellen dieser Gegenstände in unmittelbarer Nähe von oder auf Heizkörpern oder Heizleitungen
    sollte vermieden werden.


    3. In unmittelbarer Nähe der explosionsgefährlichen Stoffe und pyrotechnischen Munition dürfen keine
    Stoffe gelagert werden, die zu einer Gefahrenerhöhung beitragen (z.B. Spraydosen).


    4. Im Aufbewahrungsraum darf nicht geraucht sowie offenes Licht oder Feuer verwendet werden.


    5. Geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung sind vorzuhalten und müssen jederzeit erreichbar sein.


    6. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur in der Versandverpackung oder in der kleinsten
    Verpackungseinheit aufbewahrt werden. Bei angebrochenen Packstücken muss dafür gesorgt
    werden, dass der Inhalt nicht beeinträchtigt wird und die Gegenstände nicht nach außen
    gelangen. Es ist ratsam, die angebrochene Originalverpackung wieder mit einem Klebeband
    zu verschließen.


    7. Die Packstücke (z.B. Versandkartons)sind so zu stellen und zu stapeln, dass sie von sich aus
    ihre Lage nicht verändern können. Werden die Packstücke gestapelt, ist darauf zu achten,
    dass sie sich durch das Gewicht nicht in einer die Sicherheit gefährdenden Weise verformen.
    Eine sichere Handhabung der Packstücke muss möglich sein.

  • Also ich hab mir jetzt zu Silvester auch mal 2-3 Mixpackungen an Feuerwerk in den Keller gelegt. Aber nicht um es an Silvester zu verballern, sondern für Notsituationen in denen man sich irgendwie bemerkbar machen muss. Kann nicht schaden finde ich. Und teurer als Notfackeln oder Rauchpatronen ist es auch nicht.


    lg

  • Zitat von Womble94;315401

    .......... Aber nicht um es an Silvester zu verballern, sondern für Notsituationen in denen man sich irgendwie bemerkbar machen muss. Kann nicht schaden finde ich. Und teurer als Notfackeln oder Rauchpatronen ist es auch nicht.


    lg


    Feuerwerksraketen als Signalraketen ... auch eine Idee.:Gut:


    Böse ein:
    Chinaböller in Beutel mit Chilli-Pulver - mehr sag ich nicht :kichern:.
    Nur soviel:
    Weit weg werfen oder schnell weglaufen.
    OK, war OT.
    Böse aus:

    :waving_hand: bis dann - nutze die Zeit - Wissen schafft Zukunft - epwin - 6DPNC6RE - epwin02@web.de; :winking_face:

  • Hm.....


    Ich verstehe einfach nicht so ganz, wozu sowas einlagern?:ehm:
    Kann mir da mal jemand helfen?


    Selbst in einer Notsituation nützt mir das zeug zuhause im Keller nichts.
    Oder geht ihr mit einer Rakete im Rucksack spazieren? :winking_face:


    meint
    der Boxer

    Das Leben ist das, was dazwischen kommt, wenn man alles geplant hat

  • Nur mal so ein paar Ideen aus der Hüfte:


    - In einer untechnisierten Welt ist ein Knalll sehr auffällig und weiter als heute zu hören.
    - Bengalos und Rauchkörper erzeugen schnell viel Rauch (Vernebelung)
    - Silvesterrakete statt teurer Signalrakete.
    - Lautstärke hilft unbequeme Besucher zu vertreiben. So ein Knalltrauma ist schon seh beeinträchtigend.


    oder einfach


    Einfach Spass haben in der Krise.

  • Mit dem Spass bin ich bei euch,
    aber der Rest...


    Für mich geh ich davon aus, dass wenn eine derartige Krise eintritt ( was ich nicht glaube), dass ich Besucher vertreiben muss,
    es sicherlich nicht mit ein paar Silvesterkrachern getan ist.
    Erzeugen viel Rauch. Richtig. aber wenn ich da ran will, dann warte ich die paar Minuten ab bis es verraucht ist.
    Auch Knalltrauma ist richtig. Aber wahrscheinlich habe ich das dann auch...
    Und nur für den Krach (was wirklich was bringen kann) würde ich eine Schreckschusswaffe bevorzugen. Knallt öfter und ist legal wenn richtig gehandhabt.


    Und nochmals die Frage. Packt ihr euch wirklich eine Silvesterrakete in den Rucksack?


    meint
    der Boxer

    Das Leben ist das, was dazwischen kommt, wenn man alles geplant hat

  • Trenne dich mal von der Vorstellung der Silvesterrakete und den Knallern aus dem Baumarkt. Es gibt da noch ganz andere Pyrotechnik.
    Gegen das eigene Knalltrauma kann man [URL="https://www.bueromarkt-ag.de/gehoerschutz_3m_peltor_h540a_optime_iii,p-h540a,l-94511215,pd-b2c.html"]geeignet [/URL]vorsorgen.
    Den Sinn von Vernebelung hast du wohl nicht verstanden.

  • Jetzt endlich sind wir beim Thema.


    Ganz genau! Es gibt ganz andere Möglichkeiten als das Baumarktzeugs.


    Und genau aus diesem Grund macht das Einlagern von so etwas für mich keinen Sinn.


    Über den Sinn des Vernebelns können wir gerne an anderer Stelle diskutieren. Hier gehört es ja wohl nicht hin.


    meint
    der Boxer

    Das Leben ist das, was dazwischen kommt, wenn man alles geplant hat

  • Zitat von Abendrot;315460

    Trenne dich mal von der Vorstellung der Silvesterrakete und den Knallern aus dem Baumarkt. Es gibt da noch ganz andere Pyrotechnik.
    Gegen das eigene Knalltrauma kann man [URL="https://www.bueromarkt-ag.de/gehoerschutz_3m_peltor_h540a_optime_iii,p-h540a,l-94511215,pd-b2c.html"]geeignet [/URL]vorsorgen.
    Den Sinn von Vernebelung hast du wohl nicht verstanden.



    Äh,


    ich bezog meine Frage(n) auf F1 und F2 Feuerwerkskörper


    nicht auf "ganz andere Pyrotechnik".


    Vernebelung hilft u.U. selbst zu türmen oder weitere Vorbereitungen zu treffen.
    Aber ich denke, dass ist nicht mit F1 und F2 möglich.


    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]



    OK, nochmal


    einlagern ... weil ügrig geblieben zu Silvester.
    Nur darum ging es mir.


    Mir ging es nicht um "ganz andere Möglichkeiten"!
    Ich hab schon verstanden .. du hast andere Möglichkeiten.
    Aber das war auch nicht meine Frage.


    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]


    Zitat von Boxer;315455

    Mit dem Spass bin ich bei euch,
    aber der Rest...


    .....
    Und nochmals die Frage. Packt ihr euch wirklich eine Silvesterrakete in den Rucksack?


    meint
    der Boxer


    Ähhh,


    also ich sprach nie von einem Rucksack oder BOB usw.


    Ausserdem gibt es für den Rucksack "Seenot-Raketen" zu kaufen.
    Sind die noch frei käuflich in D?

    :waving_hand: bis dann - nutze die Zeit - Wissen schafft Zukunft - epwin - 6DPNC6RE - epwin02@web.de; :winking_face:

  • Nur so nebenbeibemerkt: Knaller vertreiben hundeartige und katzenartige Tiere recht zuverlässig.


    Fackeln sind meistens P1 also ab 18.
    zB http://www.firework-shop.de/Fe…eisszuendung::104025.html
    oder klassische Fußball-Bengalos


    Die sehr viel teurere P2 Ware gibt es nur gegen Fachkundenachweis oder den im Bootsführerschein mit eingetragenen Befreiungsvermerk (§1 (3) 1. SprengV) Da wirds beim Mitführen bei der Wanderung also schon eng.
    zB http://www.pyrotechnik.net/04-…ittel-P2:::15_100020.html

  • Zitat von Abendrot;315481

    Nur so nebenbeibemerkt: Knaller vertreiben hundeartige und katzenartige Tiere recht zuverlässig.


    ... und handelsübliche Pfeffersprayzerstäuber die Zeitgenossen die Haustiere mit solchen bewerfen.

  • Zitat von Womble94;315401

    Also ich hab mir jetzt zu Silvester auch mal 2-3 Mixpackungen an Feuerwerk in den Keller gelegt. Aber nicht um es an Silvester zu verballern, sondern für Notsituationen in denen man sich irgendwie bemerkbar machen muss. Kann nicht schaden finde ich. Und teurer als Notfackeln oder Rauchpatronen ist es auch nicht.


    lg


    Ich hatte dieses Jahr weder Böller noch Feuerwerk gekauft, hatte aber noch vom letzten Jahr welche im Keller.


    Obwohl mein Keller halbwegs trocken ist, hatte ich gestern den Eindruck das das Schwarzpulver nicht mehr so gut zündete wie "neue" Böller.


    Dann hatte ich noch so 4-5 "Tischfeuerwerke", auch vom letzten Jahr, die waren zwar recht hübsch anzusehen, waren schön bunt und laut, etwa 2 Meter hohes Feuer, aber innerhalb 5 Sekunden abgebrannt.


    "Für Notsituationen in denen man sich irgendwie bemerkbar machen muss" sind sie daher eher ungeeignet, es sei denn Du hast einen ganzen grossen Karton voll und magst alle paar Sekunden einen neuen zünden.


    Frohes Neues an Alle!
    Hayko

    Ich krieg' die Krise, wenn ich sie nur sehe!

  • Warum du das lagern willst, musst ja du wissen.
    Tu die Dinger mit einem Beutel Silicagel oder anderem Trocknungsmittel in einen dicht schliessenden Blechbehälter (eine alte Mun.Kiste mi Gummidichtungen), dann sollte eigentlich nichts passieren.

  • Zitat von hayko;315508

    Ich hatte dieses Jahr weder Böller noch Feuerwerk gekauft, hatte aber noch vom letzten Jahr welche im Keller.


    Obwohl mein Keller halbwegs trocken ist, hatte ich gestern den Eindruck das das Schwarzpulver nicht mehr so gut zündete wie "neue" Böller...


    Ich schieße die meisten Silvester genau eine Rakete in die Luft. Mein Reste vom "Raketensortiment" dürfte jetzt geschätzt 10 Jahre alt sein und funktionieren noch immer einwandfrei. Ich lagere die "ganz normal". Schwarzpulver zieht keine Feuchtigkeit.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Zitat von Cephalotus;315529

    Ich schieße die meisten Silvester genau eine Rakete in die Luft.


    Ja genau, an Silvester.


    Wenn jemand allerdings im Sommer, ob Tag oder Nacht, eine Silvesterrakete hochschiesst, dann würde ich eher denken da feiert einer Silberhochzeit, nicht aber an einen Notfall.

    Ich krieg' die Krise, wenn ich sie nur sehe!

  • Zitat von Cephalotus;315529

    Schwarzpulver zieht keine Feuchtigkeit.


    Bei zu hoher Luftfeuchtogkeit kommt es zu Klumpenbildung, Zündverzögerung und Zündversagern.
    Schwarzpulver wird durch befeuchten vernichtet.
    Nur bei trockener Lagerung ist Schwarzpulver praktisch unbegrenzt haltbar.

  • Zitat von hayko;315532

    Ja genau, an Silvester.


    Wenn jemand allerdings im Sommer, ob Tag oder Nacht, eine Silvesterrakete hochschiesst, dann würde ich eher denken da feiert einer Silberhochzeit, nicht aber an einen Notfall.


    Hmm,


    in einer Krise (z.B. Blackout) ... wenn u.a. das Telefon nicht funktioniert ... ist das ... denke ich Anders.
    Kann mich aber auch täuschen.

    :waving_hand: bis dann - nutze die Zeit - Wissen schafft Zukunft - epwin - 6DPNC6RE - epwin02@web.de; :winking_face:

  • Zitat von epwin;315550

    Hmm,


    in einer Krise (z.B. Blackout) ... wenn u.a. das Telefon nicht funktioniert ... ist das ... denke ich Anders.
    Kann mich aber auch täuschen.


    ... nun, bei der Titanic hats nicht funktioniert ...


    Weiß der


    Christian,


    auf praktische Erfahrung bauend ...

    Hier wird das Licht von Hand gemacht ... und der Motor gehört nach hinten!

  • Zitat von epwin;315550

    Hmm,


    in einer Krise (z.B. Blackout) ... wenn u.a. das Telefon nicht funktioniert ... ist das ... denke ich Anders.
    Kann mich aber auch täuschen.


    Was spricht dagegen für Notsignale einfach genau solche Notsignalgeber einzulagern?


    Ich hab so ein Set von Comet, das ist sehr klein, sehr leicht, man muss es nicht anzünden und es macht genau das was es soll, nämlich eine rote Kugel hoch schießen, die so 3-4 Sekunden lang hell rot leuchtet (hatte ich mal an Silvester ausprobiert)

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.