Car BOB - Auto / PKW / Fahrzeug Rucksack

  • Das stimmt wohl


    meine Überlegung geht eher dahin, sich irgendwo einzugraben.
    Oder zu reisen/fliehen.
    Wie auch immer, möchte ich ein möglichst großes Spektrum abdecken, was es mir erlaubt
    Auch einen spontanen wochentripp / roadtripp zu starten.


    Wie schon hier erwähnt, kann man ja auch im Auto sortieren, wenn's zu Fuß weiter geht.
    Tendiere dazu den Kofferaum von meinem Kombi zu teilen.
    Eine Hälfte Ausrüstung, die andere Alltag.


    Vielleicht in Rucksäcke, verstaut in einer Alukiste, mit Spannungen fixiert.
    Somit leichter rauszunehmen, bei großen Transporten.
    Werde wohl ein Projekt daraus machen.

    Mögen die Schwingen der Freiheit niemals Ihre Federn verlieren....

  • Es mag da ja durchwegs Unterschiede geben von Deutschland zu Österreich,
    aber ich möchte nur erwähnen, daß ich wirklich viel, viel Zeug im Kofferraum
    habe (Axt, Spaten, Bogen, Pfeile, Brecheisen, Werkzeug, Gas, Kocher, Nahrung,
    Wasser, Decken, Jacken, aktuell auch Motorradhelm/im anderen Auto
    Antiriotpanzer, also Körperschutz, Tarp, Zelt, Schutzmasken und und und....)


    ...und sich schon der eine oder andere Exekutivbeamte darüber gewundert hat...
    ja und? Alles superlegal.
    Bei uns zumindest.


    Ach ja...ich hab vergessen: im anderen Auto ist noch Stahlhelm und kleines Kampfgepäck.


    Also bitte. Ne Machete in der Decke kann ja nun wirklich nicht das Problem sein.
    Aber trotzdem schlau machen, wie das Gesetz bei Euch ist, ich spreche nur von Österreich.


    :face_with_rolling_eyes:

    "Alle, außer mir, haben sich verirrt!"... Indiana Jones

  • occam: Auch in Deutschland ist eine Machete im Auto kein Problem, so lange man sich über die Begriffe oder den Umstand "Führen" und "Transportieren" ein bißchen informiert.

  • Diese ganze BOB Geschichte ist doch auch abhängig von den Vorlieben und erst recht dem erworbenem Wissen.Wenn ich nun meinen Rucksack vorstellen würde, wäre er vielen mit Sicherheit zu wenig gefüllt.
    Wir (meine Familie)sind Minimalisten und legen den Wert auf Beweglichkeit und Schnelligkeit.
    Statt einer Machete hab ich lieber meine Fiskars an Bord.


    Ich hab tolle Ausrüstung im Wohnwagen aber im Auto nur den kompakten griffbereiten Rucksack mit 8.6 kg Gewicht. Frau und Kiddis haben ebenfalls Ihre Päckchen zu tragen.Je nach Jahreszeit Fahren wir ins Gelände und testen uns und unsere Taschen und Rucksäcke auf Märschen.Resultat sind immer eingelaufene Schuhe und getestetes Material. Wir wissen wieviel wir am Tag laufen können undwas an Wasser und Essen verbraten wird.
    Inzwischen ist es so das wir bei schlechtem Wetter lieber unterwegs sind als bei gutem.Dann haben wir den Wald für uns. Menschen die uns entgegen kommen sind uns oft ähnlich, man versteht sich auf anhieb und fiindet sich sympatisch.Einfach ein bestimmter Menschenschlag!
    Zuviel Ausrüstung macht uns schwer und langsam. Vieles braucht man einfach nicht und vermittelt meiner Meinung nach eine falsche Form der Sicherheit. Meine persöhnliche Erfahrung und Meinung.


    BTW: Die letzten Trips in den Herbstferien gingen in Richtung Winterberg. Zum Jahreswechsel gehts nach Roßleithen / Pyhrn Priel.Kocher testen!

  • Morgen!


    Den nutzen einer Machete in Westeuropa im Auto lasse ich mal dahin gestellt...


    Das man eine Machete erst ab 18 Jahren kaufen kann, bzw. erst ab 18J der Besitz frei ist - Wo bitte steht das?


    Und wo bitte steht, das man sie nicht "führen" darf?


    Zugegebenerweise fände ich es auch komisch wenn nicht grade Indiana Jones aus dem Auto steigt, das jemand eine Machete am Gürtel hat...,
    aber ich bin immer noch der festen Überzeugung:

    Eine Machete ist ein Werkzeug
    -
    genau wie eine Spaltaxt, und eine Motorsäge, die 6-D Mag-Lite und meinetwegen sogar ein Eispickel...
    Diese Sachen kann ich mir vom Kindergartentaschengeld kaufen....was auch in Ordnung ist! Um das zu beobachten was der Nachwuchs macht sind halt die Eltern gefragt...


    Gegenteilige Behauptungen bitte irgendwomit belegen!


    Gruß Bastian

  • Morgen...
    Die Gesetzeslage bezüglich Führen/Tragen, und anderen Skurrilitäten, sind in D Gummiparagraphen per exellance.
    Auch wenn Macheten Haumesser, also Werkzeuge sind, kann man einem beim freien Tragen schnell auch Verstoß gegen Waffengesetz (da Klinge über 12cm) vorwerfen.
    Kukhris ebenso.
    Tomahawks, welche auch eig. Werkzeuge sind, fallen da auch mit rein. Faktisch sind also die Regelungen in D ziemlich verwaschen, selbst die Behörden und Beamten blicken da nicht recht durch...
    Solange berechtigtes Interesse vorliegt (Camping, Hobby, Brauchtumspflege etc.) sollte es allerding keine Probleme geben, zumal das Werkzeug auch "verschlossen" ist.
    Das Führen selbiger ist also nur in "Ausnahmen" gestattet (siehe dazu Waffengesetz).
    Der Verkauf ab 18 oder nicht ab 18 ist gesetzlich nicht geregelt, zumindest steht nix dazu im Gesetzblatt. Viele Händler verkaufen solche Werkzeuge jedoch erst an über 18jährige.
    Das ganze Spektrum befindet sich hier also in einer "Grauzone"; und im Allgemeinen wird dann individuell gehandelt..
    Abschliessend kann man eigentlich nur dazu noch sagen; Nicht Werkzeuge oder gar Waffen verletzen Menschen- Menschen verletzen Menschen!


    Hoffe damit weitergeholfen zu haben.. lg
    Tas


    -------------------------------


    Info pdf zur Gesetzeslage:


    http://www.dtsdv.de/Verband/Do…ngesetzPolizeispiegel.pdf


  • Yep, das ist es. Diese Argumente mit dem Werkzeug etc. greifen dann, wenn Otto mit seinem Sohn Angeln fährt und die beiden ´ne Machete aus dem Angelshop mitnehmen um ein Paar Brenesseln am Ufer platt zu machen.


    Ich glaube aber nicht, dass das für meine Cold Steel Kukhri Machete gilt, wenn ich mir die Griffbereit in die Autotür lege. Hier wird ein Polizist VIELLEICHT auf den Paragraphen bezüglich feststehender Klingen usw. kommen. Vielleicht aber auch nicht. Hängt vom Polizisten und dem Umstand der Kontrolle ab.


    Auf der sicheren Seite ist man aber, wenn man die Machete unbedingt mitnehmen will und sie einfach in eine verschlossene Tasche in den Kofferraum legt. Der "normale" BOB dürfte für die meisten Leute sowieso wie ein typischer Campingrucksack aussehen, womit auch der Grund geklärt wäre, warum man die Machete mitnimmt.
    Und ja, die Sinnfrage der Machete in Mitteleuropa stellt sich durchaus. Ich würde auch eine Axt oder eine Klappsäge bevorzugen. Als Waffe ist eine Machete jedoch nicht zu verachten...

  • Für all jene von euch die sich mit dem Gedanken tragen nach Italien zukommen (Bsp. zum Urlaub), kann ich nur empfehlen jeglichen scharfen Gegenstand der über ein normales Taschenmesser (SAK) drüber geht, daheim zu lassen.
    Gleiches gilt für eventuellen Hammer, Beil/Axt, usw.
    Es erstaunt mich immer wieder wie einfach es in DACH ist ein Messer oder größeres herumzutragen bzw. mitzuführen.
    In Italien kommt ihr damit aber in Teufels Küche.


    Um ganz genau zu sein ist in Italien nicht einmal ein Taschenmesser erlaubt... es sei den ihr habt einen trifftigen Grund eines zu tragen.
    Ich zum Bsp. dürfte eigentlich nicht mit meinem Swiss Champ rumlaufen.


    Servus

  • Zitat von Tasmanier;114323

    Die Gesetzeslage bezüglich Führen/Tragen, und anderen Skurrilitäten, sind in D Gummiparagraphen per exellance.
    Auch wenn Macheten Haumesser, also Werkzeuge sind, kann man einem beim freien Tragen schnell auch Verstoß gegen Waffengesetz (da Klinge über 12cm) vorwerfen.
    Kukhris ebenso.


    Zitat aus der Auslegungsvorschrift Waffengesetz: "Nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen Werkzeuge (z. B. Macheten, Fahrtenmesser)," folglich fallen sie also gar nicht unter das Waffengesetz und somit auch nicht unter das Führverbot für Messer. Dabei ist auch völlig egal ob es sich um eine klassische Machete mit runder Spitze oder eine Cold Steel Kampfmachete handelt, wenn es als Machete hergestellt wurde ist es keine Waffe.


    Zu dem von dir verlinkten PDF: ist das eine offizielle Quelle? Denn da stehen ein paar Sachen drin von denen mir von einem Polizisten gesagt wurde das das völliger Schwachsinn sei (z.b. dass es illegal sei Messer über 12cm zu besitzen wenn man unter 18 ist oder das es verboten sei Säbel und Schwerter an die Wand zu hängen). Im Waffengesetz kann ich auch keine Basis dafür finden, und als ich mir vor zwei Jahren ein 14cm Messer gekauft habe hat mir der Händler im Waffengeschäft auch nochmal bestätigt das ich dazu nicht 18 sein muss.


    Gruß Ulfhednar

  • @ Ulfhednar
    Ähm, hast Du meinen Post richtig durchgelesen???
    Also, nochmal: Macheten, Kukhris u.ä. sind laut WaffG. in D zwar Werkzeuge, weisen aber eine Klingenlänge ÜBER 12cm auf, und unterliegen somit im Normalfalle dem Führungsverbot, d.h. diese dürfen nicht zugriffsbereit geführt werden, ebensowenig "verdeckt", also zwar nicht sichtbar, dennoch zu greifen(ziehen.
    Sie dürfen allerdings getragen, d.h. z.B. im verschnlossenen Rucksack etc. von Punkt A zu Punkt B transportiert werden.
    Ausnahmeregelung bei Ausübung von Beruf, Hobby, Brauchtumspflege usw usf. Dann darf u.U. dieses Werkzeug geführt werden. Das ganze hat mit Hieb & Stichwaffen in dem Sinne recht wenig zu tun.


    Eine Verkaufsregelung, bzw. Altersnachweis gilt in D bei sog. Kampfmessern, Dolchen, beidseitig geschliffenen Klingen, sowie Tomahawks.
    Alles andere KANN ein Verkäufer unter 18 jährigen verkaufen.
    Nach neuem Gesetz darf man sich eig. auch keine Stichwaffen o.ä., wie z.B. Schwerter, Geißeln, Streitäxte usw. einfach an die Wand hängen. Diese müssen laut Gesetzestext entweder mit der Wand fest verschraubt werden, oder gesondert in Waffenschrank aufbewahrt.
    Steht alles im Netz nachlesbar; bei evtl. zweifel oder ähnlichem mal im Messerforum nachfragen..


    Es ist, wie schonmal geschrieben wurde, immer Auslegungssache, wie im Einzelfall entschieden wird, sollte man z.B. in Polizeikontrolle geraten.
    Ulf: stelle mal bitte einen Link zu Deinem Zitat mit ein; und Ja, die verlinkte PDF ist von einer offiziellen Seite.
    Sollten noch Unklarheiten sein, im neuen WaffG steht alles drin!
    lg Tas


  • Zitat von Tasmanier;114815

    Ähm, hast Du meinen Post richtig durchgelesen???
    Also, nochmal: Macheten, Kukhris u.ä. sind laut WaffG. in D zwar Werkzeuge, weisen aber eine Klingenlänge ÜBER 12cm auf, und unterliegen somit im Normalfalle dem Führungsverbot


    Das Führungsverbot gilt soweit ich weiß nur für Messer (Quelle: http://www.messerforum.net/ini…ngesetz-und-messer.php#s2 ). Da es außerdem im Waffengesetz drinsteht müsste es ja eigentlich nur für Waffen gelten (bei dem Teil bin ich mir nicht 100% sicher, da ich mich hier nur auf die Erklärung eines Polizisten verlasse und keine Gesetzesquelle habe).


    Von der Auslegungsvorschrift (offiziel: "Verwaltungsvorschrift") habe ich keinen Link (War mal auf fwr zum Download gestanden, finde ich aber nicht mehr) und auf meinem PC finde ich nur die temporäre (die noch nicht vom Bundesrat bestätigte) Version. Im Bereich über Messer hatte sich allerdings nichts geändert.


    Und zum Erwerb von Messern über 12cm durch unter 18jährige: Zitat aus dem von dir verlinkten Pdf, Seite 3, links unten:
    "Feststehende Messer (unten ein Jagdmesser) mit einerKlingenlänge über 12 cm dürfen weiterhin von Personen über 18 Jahren
    erworben, besessen und transportiert werden"


    Gruß Ulfhednar

  • Bezüglich Transport von Treibstoffen darf man auch mehr wie 15 Liter Transportieren siehe auch
    Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1.1.3.3
    http://www.sidiblume.de/info-rom/gefahrgut/adr1_f.htm


    steht folgendes drin......

    Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden


    Ich hab auch irgendwo gelesen das die Nato Blechkanister von dieser Regelung ausgeschlossen sind und da dürft ihr auch mehr Transportieren nur ich finde den Link nicht. Sollte ich den finden werden ich es nochmal posten.


    Gruß
    Dave