...Wenn der Spieß oder die Malteser rufen - Kriegsdienstverweigerer

  • Die Frage ist auch absolut müßig. Es wird keinen "V-Fall" geben.


    Wenn sie wüssten, wo sie die Zivis herkriegen, die unser keuchendes Gesundheitssystem noch einigermaßen am Laufen halten, hätten sie die Wehrpflicht längst abgeschaft.
    Wer heutzutage gemustert wird und dann nicht verweigert, hat gute Chancen bei der Einberufung einfach "vergessen" zu werden. -So sieht's aus!


    Was mit Totalverweigern passiert? Theoretisch könnten sie in den Knast kommen. Praktisch wird es niemanden interessieren und man wird sie vermutlich großzügig übersehen.

  • Moin!


    @ Captain F -
    Ob es nun müßig ist oder nicht, und ob ein V-Fall unwahrscheinlichist oder nicht lass ich mal dahingestellt, beantwortet aber noch nicht meine Frage!


    Das eventuelle Totalverweigerer sich im rechtlich ungeklärten Raum auf halten, daran glaub ich in in unserem "Rechtsst§§t" nicht so richtig, das wird geklärt sein!


    Hast du für deine Aussagen auch Quellen, die du hier preisgeben kannst?


    Gruß Bastian

  • Danke Heydl!


    Guter Link, aber wass passiert wenn man seinen "Pflichtdienst" bereits abgeleistet hat, und dann Totalveweigerer werden will?


    Hab jetzt aber auch noch nicht alles gelesen...


    Gruß Bastian

  • Entschuldige, diese Fragestellung habe ich wohl in dem ganzen Hickhack und den Seitenhieben gegen gleich- und gegengeschlechtliche vermeintliche oder tatsächliche Feinde überlesen.

  • Mit Selbstmord vor dem Dienst drücken :winking_face:


    Hallo Leute,


    möchte zwei Dinge anfügen:
    - zur o.t. - Debatte über Selbstmordpraktiken in Deutschland:
    Die DB AG müsste verboten werden, da rein statistisch gesehen sich im Schnitt 900 Personen pro Jahr deutschlandweit auf die Schienen legen!
    Und die armen Helferlein, die das wegmachen dürfen (Leicheteile auf den Bahnkilometern 243, -44 und -45)...


    - Zur Dienstverpflichtung:
    Grundsätzlich sind die Dienstpflichten hier schon angesprochen. Die gelten für dienstfähige Menschen.
    Hinzu kommt noch eine denkbare Verpflichtung zu bestimmten Arbeiten nach dem Bundesleistungsgesetz (BLG). Demnach können bestimmte Behörden nicht nur für die Abgabe von Gerät, sondern, wo erforderlich, auch zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung Leistungsbescheide (zur Not vor Ort) erstellen (z.B. der Bauer hat - aus welchen Gründen auch immer - ein bestimmtes Feld sofort abzumähen, der Baggerführer ein bestimmtes Loch auszuheben etc.). Dafür gibt es dann "Bescheinigungen" für die erbrachte Leistung, die dann später - vielleicht - bezahlt werden...


    Tja Bedingung ist halt in jedem Fall, dass man zur Erfüllung der Pflichten fähig ist - wenn man natürlich (dokumentiert!) schon lange so schwer krank ist, dass man als quasi untauglich eingestuft wird, kann man natürlich auch leider die Leistung nicht erbringen...
    ... Da fällt mir gerade siedend heiß ein, dass ich eigentlich heute noch mal zum Arzt wollte, mein Rücken....


    Schmerzliche Grüße


    der bastler

  • Hallo!


    Fast 4 Jahre in der Versenkung verschwunden kam mir dieser Thread wieder in Erinnerung....


    Inzwischen ist der allgemeine Wehrdienst ausgesetzt, und auch Zivi´s gibt es keine mehr....somit dürften sich die Verweigerungsanträge auch in Grenzen halten.


    DENNOCH bin ich mit meiner Ursprungsfrage noch nicht weitergekommen:


    Kann ich als jemand der seinen Zivildienst komplett erfüllt hat auch TOTALVERWEIGERN?


    Vielleicht gibts ja neuer Erkenntnisse?!


    Gruß Endzeitstimmung



    hier noch ein aktuelles Zitat aus Wikipedia:


    [h=2]Nachträgliche Totalverweigerung[/h] Nach Ableistung des Zivildienstes ist prinzipiell vorstellbar, dass neue Umstände oder ein neuer Gewissensbildungsprozess einen früheren Zivildienstleistenden veranlassen, den Zivildienst nachträglich zu verweigern. Den Behörden bereiten solche Anträge Mühe: Zwar besteht kein Recht auf Totalverweigerung, jedoch wird mit dem Antrag auch gegen kein Gesetz verstoßen, da die Dienstpflicht bereits erfüllt ist.
    Dokumentiert ist ein Fall, bei dem infolge des völkerrechtlich umstrittenen Angriffs der NATO auf die frühere Bundesrepublik Jugoslawien (Kosovo-Krieg) ein ehemaliger Zivildienstleistender nachträglich den Zivildienst verweigerte und einen präventiven Antrag auf Nicht-Einberufung stellte, sollte Jugoslawien völkerrechtsgemäß im Rahmen legaler Verteidigungsmaßnahmen auch die Bundesrepublik Deutschland attackieren. Der Antrag wurde mangels Rechtsschutzbedürfnisses vom Bundesamt für den Zivildienst abgelehnt. Andere rechtliche Konsequenzen gab es keine. Der Antragsteller nahm seinen Antrag und seine Totalverweigerung zurück, nachdem die Kampfhandlungen eingestellt worden waren und die Präsenz ausländischer Mächte durch die Vereinten Nationen legalisiert worden war.
    [h=2]Konsequenzen[/h] Die Totalverweigerung ist in Deutschland kein eigener als solcher benannter Straftatbestand. Sie gilt juristisch dennoch als strafrechtlich relevant und wird vor Gericht meist unter der Anklage der Dienstflucht (bei Verweigerung des Zivildienstes) oder Gehorsamsverweigerung verhandelt. Im letzteren Falle kommt es selten vor, dass die einzelnen Gehorsamsverweigerungen getrennt verurteilt werden. Es gibt Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung von Totalverweigerern spezialisiert haben.
    Je nach Verhalten des Totalverweigerers ist ein Bundeswehr-Arrest oder Untersuchungshaft möglich, vor allem bei vorheriger Fahnen- oder Dienstflucht. So wurde im Mai 2007 der Student Jonas Grote mehrere Wochen in Arrest genommen.[1]
    Das Strafmaß für Totalverweigerer bewegt sich seit den 1990er Jahren in der Praxis zwischen drei und sechs Monaten Haft auf Bewährung beziehungsweise läuft in einem Drittel der Fälle auf eine entsprechend hohe Geldstrafe hinaus. Ausreißer nach oben, auch ohne die Gewährung einer Bewährungsfrist, kommen vor, werden aber fast immer von höheren Instanzen gemildert. Aufgrund des jungen Alters vieler Totalverweigerer kommt oft das Jugendstrafrecht zur Geltung, was in den Augen mancher Totalverweigerer der Totalverweigerung die politische Bedeutung nehmen soll, zum anderen aber für den Verurteilten den Vorteil hat, keinen Eintrag im Führungszeugnis zu verursachen. Das Strafmaß kann hier in sehr seltenen Fällen ein Jugendarrest sein, meist aber eine Geldstrafe oder bis zu 300 und mehr Sozialstunden, das heißt Arbeit in einer als gemeinnützig anerkannten, meist sozialen Einrichtung.
    Das Problem der Doppelbestrafung (verboten nach Art. 103 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG)), wenn eine zweite Einberufung und konsequenterweise wieder eine Totalverweigerung erfolgt, bestand lange Zeit und musste vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Dieses stellte bereits 1968 fest, dass eine wiederholte Verurteilung nicht möglich ist, wenn die Verweigerung aus Gewissensgründen erfolgt (Beschluss vom 7. März 1968 – 2 BvR 354, 355, 524, 566, 567, 710/66 und 79, 171, 431/67 -23, 191).



    Scheinbar keine wirklich oft vorkommende Frage....

  • Ja selbst der früher aktive Soldat kann verweigern.


    Eine Soldatin oder ein Soldat, die oder der einen KDV-Antrag stellt, wird nicht sofort aus der Truppe entlassen. Vielmehr wird dadurch zunächst nur das Anerkennungsverfahren in Gang gesetzt. Bis zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bleiben sie Soldatin oder Soldat „mit allen Rechten und Pflichten". Wie mit Soldatinnen und Soldaten, die einen KDV-Antrag gestellt haben, in der Truppe umgegangen werden soll, hat der Bundesminister für Verteidigung in einem Erlass geregelt (siehe weiter unten).
    Grundwehrdienstleistende und freiwillig länger dienende Grundwehrdienstleistende (FWDL) müssen ihren KDV-Antrag an das Kreiswehrersatzamt ihres Heimatortes schicken. Das ist in aller Regel das Kreiswehrersatzamt, das den Einberufungsbescheid ausgestellt hat. Zeit- und Berufsoldatinnen und -soldaten müssen dagegen ihren KDV-Antrag direkt an das Kreiswehrersatzamt schicken, in dessen Bereich sie unmittelbar vor dem Eintritt in die Bundeswehr gewohnt haben. Bei Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten - nur bei diesen - wird das Kreiswehrersatzamt vor der Weiterleitung des Antrages eine Stellungnahme der oder des Disziplinarvorgesetzten anfordern. Bei Grundwehrdienstleistenden und freiwillig länger dienenden Grundwehrdienstleistenden ist eine solche Stellungnahme nicht erforderlich und im Gesetz auch nicht vorgesehen.
    Die Vorgesetzten sind angewiesen, auf die besondere Situation der Kriegsdienstverweigerer einzugehen und sie von der Bedienung der Waffe zu befreien, wenn der Waffendienst unzumutbar erscheint. Voraussetzung dafür ist also, dass die oder der Vorgesetzte bei der vorgeschriebenen Befragung zum Waffendienst (siehe Ziffer 2.2 des Erlasses) den Eindruck gewinnt, dieser würde den Kriegsdienstverweigerer besonders belasten. Manchmal kann es schwierig sein, die eigenen Probleme mit dem Waffendienst deutlich zu machen. Vermittelnd unterstützen können sicher der Militärseelsorger und die Vertrauensperson der Soldaten, vielleicht auch die Truppenärztin oder der Truppenarzt. Ein rechtzeitiges Gespräch des Kriegsdienstverweigerers mit diesen Personen kann helfen, dass sie über die Gewissenssituation Bescheid wissen und so der oder dem militärischen Vorgesetzten entsprechend Auskunft geben können. Der Kriegsdienstverweigerer kann natürlich auch ausdrücklich die Befreiung vom Waffendienst beantragen. Wer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, muss vom Waffendienst freigestellt werden.
    Nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kommt es darauf an, wie lange man schon bei der Bundeswehr ist. Wer als Soldat noch keine neun Monate Dienstzeit abgeleistet hat, soll durch Umwandlung des Dienstverhältnisses in den Zivildienst versetzt werden.
    Um die Umwandlung des Wehrdienstverhältnisses in das Zivildienstverhältnis schneller und reibungsloser zu ermöglichen, können die Vorgesetzten dem Kriegsdienstverweigerer auch schon vor der Anerkennung Erholungsurlaub, Sonderurlaub oder Dienstbefreiung erteilen, damit er sich nach einer geeigneten Zivildienststelle umsehen kann. Freie Zivildienstplätze findet man am einfachsten über die dafür vorgesehene Suchmaschine des Bundesamtes für den Zivildienst, im Internet unter Freie Zivildienstplätze.
    Diejenigen, die schon neun Monate Soldat sind, diejenigen, die selbst oder für die das Bundesamt keine Zivildienststelle finden und natürlich alle Soldatinnen werden nicht in den Zivildienst „umgewandelt", sondern unverzüglich aus der Bundeswehr entlassen. Nur wer als Wehrpflichtiger weniger als neun Monate bei der Bundeswehr war und entlassen wurde, kann eventuell noch zu Restdienstzeiten zum Zivildienst einberufen werden.
    Bei der Umwandlung des Dienstverhältnisses oder der neuen Einberufung zum Zivildienst verliert man eventuelle militärische Dienstränge. Nur die Einstufung in Soldgruppe eins, zwei oder drei je nach bisheriger Dienstzeit wird in den Zivildienst übernommen.
    Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten müssen wissen, dass die Entlassung auf Grund der Kriegsdienstverweigerung als Entlassung auf eigenen Antrag gilt und zur Rückforderung erhaltener Ausbildungskosten wie bei sonstiger vorzeitiger Entlassung führen kann.

  • Ich weiß nicht welchen Wiki-Artikel Du gelesen hast, aber hier:


    http://de.wikipedia.org/wiki/K…in_Deutschland#Grundrecht


    steht unter anderem folgendes:


    Zitat


    Was unter „Kriegsdienst“ und „Waffe“ im Sinne von Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes zu verstehen ist, entschied das Bundesverwaltungsgericht erst nach jahrelangen Auslegungsstreitigkeiten. Verweigert werden können demnach alle unmittelbaren Waffeneinsätze: nicht nur in völkerrechtlich definierten Kriegen, sondern auch in anderen bewaffneten Konflikten wie Bürgerkriegen, Partisanenbekämpfung usw., aber auch indirekte Kriegsteilnahme, etwa beim Beobachten des Kriegsgegners, Munitionsnachschub, Bedienen von Peil- und Steuerungsgeräten, Radarerfassung feindlicher Raketen usw. Als für Verweigerer zulässige waffenlose Dienste gelten dagegen reine Verwaltungs-, Betreuungs-, Verpflegungs- und Sanitätstätigkeiten bei der bewaffneten Truppe.
    Das Bundesverfassungsgericht stellte 1960 klar, dass nach Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes auch die Ausbildung zum Kriegsdienst an der Waffe, also der Wehrdienst, verweigert werden darf:
    [INDENT] „Es ist bezweifelt worden, ob angesichts dieses Wortlauts der Dienst mit der Waffe im Frieden, die Ausbildung mit der Waffe, verweigert werden dürfe. Die Frage ist zu bejahen.
    Durch den Art. 12 Abs. 2 GG wird aber der Art. 4 GG dahin verdeutlicht, daß er jedenfalls nunmehr – d. h. nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht – das Recht umfaßt, den Dienst mit der Waffe schon im Frieden zu verweigern. Das ist auch sinnvoll – nicht nur, weil der Staat kein Interesse daran haben kann, Wehrpflichtige mit der Waffe auszubilden, die im Kriegsfall die Waffenführung verweigern werden, sondern auch vom Standpunkt des Einzelnen aus, dem eine Ausbildung nicht aufgezwungen werden darf, die einzig den Zweck hat, ihn zu einer Betätigung vorzubereiten, die er aus Gewissensgründen ablehnt.“


    [/INDENT]

    Zitat

    [h=3]KDV von nicht Wehrpflichtigen[/h] Auch nicht wehrpflichtige Frauen und Männer können den Kriegsdienst verweigern und formal rechtsgültige KDV-Anträge stellen, da dies nicht an die Wehrpflicht geknüpft ist.
    Der zwangsweise Einsatz in zivilen Sanitätsorganisationen, im militärischen Lazarettwesen und sonstige Dienstpflichten sind waffenlose Dienste nach § 12a Abs. 4 Wehrpflichtgesetz. Sie können weder von anerkannten männlichen Kriegsdienstverweigerern noch von ehemaligen Zivildienstleistenden verweigert werden. Diese können im sogenannten Verteidigungsfall zu waffenlosen Einsätzen in diesen Bereichen herangezogen werden. Wenn sie ihrer Dienstverpflichtung nicht nachkommen oder im Dienst die Arbeit verweigern oder eine Arbeitsstelle ohne Zustimmung der zuständigen Behörde kündigen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese gilt nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz als Straftat, wenn sie geeignet ist, die Sicherstellung der Arbeitsleistung merkbar zu beeinträchtigen. Dies kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

  • Zitat von User-ID-506;43340

    In der Schweiz kommen Jährlich etwa 1800!!! Menschen durch
    Schusswaffen um,ein wirklich böses böses Waffenland:staun:...................


    Woher hast Du denn diese Zahl ?


    In der Schweiz gibt es durchschnittlich 300 Schusswaffentote. Die aktuellste Zahl, die ich gefunden habe, war von 2009. Da waren es 277. Von diesen 277 haben 253 Suizid begangen.

  • Zitat von Überlebenskünstler;165507

    Woher hast Du denn diese Zahl ?


    In der Schweiz gibt es durchschnittlich 300 Schusswaffentote. Die aktuellste Zahl, die ich gefunden habe, war von 2009. Da waren es 277. Von diesen 277 haben 253 Suizid begangen.


    Hallo Überlebenskünstler


    Weisst Du warum er nur Gast ist ........, weil er nur Mist gequatscht hat.


    Nicht mehr und nicht weniger :grosses Lachen:


    Ernst

  • @ De_Ba_De


    Dein Zweites Zitat triffts auf den Kopf!


    Sollte das Richtig sein - bei Wikipedia weiss man ja nie so genau
    wäre das Fernbleiben oder Totalverweigern im V-Fall mal grade eine Ordnungswidrigkeit und KANN mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr geandet werden...


    Das wäre doch ein durchaus überschaubarer Rahmen sich komplett raus zu halten, wobei diese Strafe sicherlich noch zur Bewährung ausgesetzt würde....


    Sicherlich - der eine oder andere Patriot bekommt jetzt Zahnschmerzen, aber wenn man - und wie es aussieht - könnte man die Option wählen - im V-Fall bei seiner Familie zu bleiben ebend diese Option wählen...


    Und OB es überhaupt zu einem Verfahren kommt ist ja nicht mal sicher - auf jeden Fall kommen wohl nicht die Feldjäger...


    Gruß Endzeitstimmung


  • Dann lass mich mal als "Patriot" antworten. Der Patriot verzichtet gerne auf "Kameraden" die nicht den Willen, die Kraft und die Einstellung haben im Ernstfall ihre Heimat zu verteidigen. Solche Leute gehören nicht in die Truppe, auch nicht zwangsgepresst. Sie wären für den aktiven Soldaten eine Gefährdung und keine Unterstützung.
    Daher ..keine Zahnschmerzen..sondern Erleichterung, dass diesen "Mitmenschen" eine Chance gegeben wird sich erfolgreich zu drücken.
    Sie stellen keinen Verlust für eine Truppe dar.

  • Ich denke ganz pragmatisch und würde es gut empfinden wenn es
    für Jeden eine Wehrpflicht geben würde, aber Jemand der Probleme wegen Armee und so hat, sollte
    Zivildienst leisten müssen.
    Eine totale verweigerung von Allem würde ich nicht akzeptieren, denn die Altenheime, Behindertenheime und
    gewisse Notfallinstitutionen brauchen Zivis und es ist eine gute Sache.
    In einer Katastrophe sind wir doch guten Zivilschutz angewiesen und Hut ab von derer Leistung.


    LG


  • Ich befürchte das ist bei ZIVIS auch nicht anders als damals bei Wehrpflichtigen. Es gibt immer einige, die sich wirklich bemühen und versuchen aus der Zeit etwas sinnvolles zu machen und mitzuziehen, aber viele sind sich eben den ganzen Tag bewußt, dass sie nur da sind weil sie dazu gezwungen wurden. Und so ist dann auch die Leistung.
    Zwangsrekrutierung , egal zu was, ist meist nicht sehr erfolgreich.

  • Schön, das sich hier was tut und so sachlich darüber Diskutiert wird!


    Wichtig ist doch das man zumindest weiss, was man für Wahlmöglichkeiten hat, und welche nicht.


    Auch ist es ja immer noch ein Himmelweiter Unterschied, ob man von seinem Heimatland irgendwo im Nirgendwo einfach "Verpulvert" wird, oder ob man eingesetzt wird um tatsächlich DIREKT sein Heimatland zu verteidigen!


    Und klar ist dann der Zivilschutz oder die Zivilverteidigung immer noch mal was ganz anderes als ein Quasi- Frontdienst im Feldlazarett ausserhalb der Heimatlandgrenzen.


    Gruß Endzeitstimmung

  • Ich finde diese Debatte ja sehr hypothetisch, geb jetzt aber auch mal meinen Senf dazu ab. :)


    witchcraft hat vollkommen Recht:

    Zitat

    Der Patriot verzichtet gerne auf "Kameraden" die nicht den Willen, die Kraft und die Einstellung haben im Ernstfall ihre Heimat zu verteidigen. Solche Leute gehören nicht in die Truppe, auch nicht zwangsgepresst. Sie wären für den aktiven Soldaten eine Gefährdung und keine Unterstützung.


    Ich war zu "meiner" Zeit freiwillig GWDL. Also noch vor der Musterung beworben usw. (Ich war jung und war verblendet was viele Dinge anging) . In meinem Zug waren fünf, sechs Leute die mehr oder weniger unfreiwillig dabei waren, entsprechend unmotiviert ist auch immer alles abgelaufen wo man als Gruppe funktionieren musste. Wenn ich das jetzt mal von der AGA auf den V-Fall ummünze...dann lieber zu Hause bleiben.


    Da wir aber nicht über die Grundausbildung Friedenszeiten sprechen:
    Vom heutigen Standpunkt aus würde ich den Teufel tun, als mich für einen wie auch immer gearteten Konflikt "verheizen" zu lassen. Wofür? Für die Interessen der Reichen und Mächtigen, wie es schon immer gewesen ist?
    Patriotismus, Ideologien gleich welcher Coleur sind m.M. nach nur "erfunden" worden um die Masse und somit späteres Kriegsmaterial zu lenken und zu instrumentalisieren. Ich mache da nicht mit, für die BRD GmbH schon mal gleich gar nicht. :winking_face:
    Ich will nicht wieder politisch werden und das ganz große Faß aufmachen. :Sagenichtsmehr:


    Mein Sohn ist drei Jahre alt. Keine Tausend Teufel würden mich dazu bringen, mein Kind bzw. Kind und Frau (und zwar in der Reihenfolge!) auf unbestimmte Zeit zu verlassen und mich in einen bewaffneten Konflikt begeben aus dem ich mit recht hoher Wahrscheinlichkeit nicht wieder zurückkomme. Ich sehe mich als letzte Instanz für meine Familie, sollte der Spieß rufen ist das der Moment wo BOV & Co zum Einsatz kommen, sollte ich die zwangsweise Zuführung zum Dienst durch die FJ zu befürchten haben und KEINE Option auf Zivildienst etc. bestehen. (den ich ohne zu zögern antreten würde!)


    Wäre ich Single und nur für mich selbst verantwortlich sähe ich das vielleicht anders aber es überwiegt für mich immer das Wohlergehen meines Kindes.


    PS: Davon abgesehen glaube ich kaum, dass ich im V-Fall noch für irgendwas nützlich sein könnte außer als Zielscheibe oder zum Kaffee kochen:Cool: (Diverse kaputte Knochen)


  • Wieder einer der nicht daran glaubt ,dass Deutschland seine Freiheit am Hindukusch verteidigt.:Rol:


    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]



    Das ist doch auf eine ganz andere Art und Weise auch eine Haltung, die nicht frei von Ehrgefühl und Verantwortung ist. Hut ab ! Passt nicht zu mir, aber wenn es zu Dir passt. Anerkennung. Trotzdem.

  • Hi,


    ich hab mich auf freiwillig gemeldet, habe aber so nach ungefähr einem Tag gemerkt, dass es ein ganz blöde Entscheidung war.
    Nach ca. einem Monat habe ich mir schon ganz fest vorgenommen, dass ich, falls mal Kugeln fliegen, meine als allererstes ins Kreuz des nächsten Offiziers gehen. Das haben auch ein oder zwei Kameraden so gesehen, mit denen man über sowas reden konnte. Heute sehe ich das etwas anders, aber ich vermute, dass solche oder ähnliche Gefühle bei mir, den ehemaligen Kameraden und vermutlich auch bei vielen anderen so (wieder) auftreten würden.


    Sehr emotionales Thema. Zum Glück bin ich zu alt für den Kriegsdienst, ...



    Nick

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem

  • Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin..........dann kommt der Krieg zu dir!


    Wenn wir mal vom Verteidigungsfall ausgehen, glaube ich nicht, dass man eine Wahl hat. Es wird wahrscheinlich jeder, der halbwegs gesund ist, rekrutiert. Entweder von der eigenen Armee oder von der möglichen feindlichen Armee. Ansonsten werden es die Verweigerer schwer haben.


    Es gilt meisten das Motto "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns"


    Ich bin mir nicht sicher, wer im V-Fall beschiessender dran ist - die Soldaten oder die wehrlosen Zivilisten.