Hallo zusammen!
Eigentlich wollte ich auch eine gewisse Menge an brennbaren Flüssigkeiten (Petroleum für Lampen, Spiritus für den Kocher und Benzin als Reserve) im hauseigenen Keller einlagern. Aber nachdem ich ein wenig geforscht habe, ist mir aufgefallen dass nur 20 Liter an hoch- oder leicht entzündlichen Flüssigkeiten und 20 Liter an entzündlichen Flüssigkeiten erlaubt sind. Die Feuerwehr Berlin hat da eine sehr gute Übersicht parat. Die Garagenverordnug NRW nennt in §134 die gleiche Menge.
Stellt sich mir die Frage: Was keiner weiß, macht keinen heiß. Aber was wenn es mal brennt (was hoffentlich nie passieren wird): Was wenn die Versicherung dann die Regulierung mit dem Hinweis auf die überschrittene zulässige Lagermenge verweigert?
Wie seht ihr das?? Ich für meinen Teil werds wohl lassen und mich an die gesetzliche Regelung halten...
Viele Grüße
Mike