Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten

  • Hallo zusammen!


    Eigentlich wollte ich auch eine gewisse Menge an brennbaren Flüssigkeiten (Petroleum für Lampen, Spiritus für den Kocher und Benzin als Reserve) im hauseigenen Keller einlagern. Aber nachdem ich ein wenig geforscht habe, ist mir aufgefallen dass nur 20 Liter an hoch- oder leicht entzündlichen Flüssigkeiten und 20 Liter an entzündlichen Flüssigkeiten erlaubt sind. Die Feuerwehr Berlin hat da eine sehr gute Übersicht parat. Die Garagenverordnug NRW nennt in §134 die gleiche Menge.


    Stellt sich mir die Frage: Was keiner weiß, macht keinen heiß. Aber was wenn es mal brennt (was hoffentlich nie passieren wird): Was wenn die Versicherung dann die Regulierung mit dem Hinweis auf die überschrittene zulässige Lagermenge verweigert?


    Wie seht ihr das?? Ich für meinen Teil werds wohl lassen und mich an die gesetzliche Regelung halten...


    Viele Grüße
    Mike

  • Nach meinem Kenntnisstand sind in einer Garage o.ä. versicherungstechnisch bis zu 200l in getrennten Behältnissen erlaubt, wenn entsprechende Sicherheitsbestimmungen eingehalten sind.
    Das heißt konkret bis zu 10 Kanister Diesel/ Heizöl, fernab von Zündquellen.
    Wenn man das hätte, könnte man ja erstmal eine Weile auskommen - oder?
    Dass es in einzelnen Bundesländern abweichende Rechtsverordnungen gibt, ist mir so nicht bekannt, würde mich aber überhaupt nicht wundern...:traurig:
    Ich mach mich mal schlau, wenn ich was konkretes habe, komme ich neu.


    M.W. gibt es für Petroleum/ Lampenöl etc. keine Grenzwerte - da derzeit auch niemand damit rechnet, dass jemand hiervon mehr als eine PET Flasche lagert...


    Gruß vom bastler

  • So, jetzt konkret:


    Es gibt in der Tat ländereigene Garagenverordnungen, die in Details voneinander abweichen können. Grundsätzlich für die Versicherungswirtschaft interessiert aber ein bundeseinheitlicher Standard. Dieser ist im bundeseinheitlichen Musterentwurf zur Garagenverordnung definiert. Dort steht: in Garagen unter 100m² - das sind unsere privaten Garagen ja (oder???) - 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel/ Heizöl.
    Ansonsten befindet sich die Klassifizierung nach der Gefahrstoffverordnung derzeit in der Überarbeitung.
    Unter folgendem Link könnt Ihr aber Details zur Lagerung von feuergefährlichen Stoffen ziehen:


    http://www.berliner-feuerwehr.de/fluessigkeiten0.html


    Da ist eine Tabelle, die verschiedene Gebäudeformen und verschiedene Lagerunsgmöglichkeiten mit Grenzmengen verbindet.


    Viel Spaß beim Stöbern.


    Gruß,
    bastler

  • In Bayern gilt nach GaStellV § 17, Abs. 4:


    • "In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden".
  • Hallo nochmal,


    ja die Infos der Berliner Feuerwehr sind schon ganz gut.
    Schade dass insgesamt nur so geringe Mengen erlaubt sind.


    Zu beachten ist aber, dass nicht jeweils 20 Liter Benzin/Spiritus und 20 Liter Petroleum als maximale Menge erlaubt ist, sondern folgendes gilt:


    "Werden entzündliche Flüssigkeiten zusammen mit leicht oder hochentzündlichen Flüssigkeiten gelagert, so sind zur Ermittlung der Gesamtlagermenge nach obiger Tabelle fünf Liter entzündliche Flüssigkeit einem Liter hoch- bzw. leicht entzündliche Flüssigkeit gleichzusetzen. Die entsprechend ermittelten Lagermengen der entzündlichen Flüssigkeiten sind dabei der Lagermenge der hoch- bzw. leicht entzündbaren Flüssigkeit hinzuzurechnen." :banghead:


    Diesel nützt mir nix, hab nix, was (im Moment) damit läuft...

  • Das schrfeit doch schon nach Caches oder? Sicherlich wird niemand Benzin im Garten verbuddeln, alleine wegen der Umweltgefahr, aber ein kleines Gartenhäusschen, möglichst aus mehr oder weniger brandfesten Material, mit Sicherheitsabstand zum Haus oder ähnliches sollte doch realisierbar sein?


    Wie sieht das dann aus?Gilt ein Geräteschuppen/ein Gartenhäuschen auch als "Private Garage" bzw. Gibt es dafür Verordnungen?

  • Ich habe mir vor einiger Zeit die gleiche Frage gestellt und bin auch auf die Infos der Feuerwehr Berlin gestoßen. Wegen des Themas Versicherung habe mich dazu entschieden, (derzeit) nur einen 20-l Kanister einzulagern. Bei Bedarf werde ich den Vorrat aber deutlich erhöhen und notfalls auch noch den Balkon zur Lagerung nutzen. Zusätzlich achte ich darauf, dass das Auto immer vollgetankt ist. Für eine einfache Flucht sollte das reichen (Ziel ist nur 300 km entfernt). Noch schwieriger fand ich es, etwas zum Thema "maximale Anzahl von Gasflaschen" (Kartuschen für Kocher) herauszufinden. Ich habe daher direkt bei der Feuerwehr angerufen. Dort wurde mit mitgeteilt, dass keine Beschränkungen für solche Kartuschen bekannt seien. Grundsätzlich sollten diese aber immer oberirdisch gelagert werden. Vielleicht noch am Rande: Ich war nicht sicher, wie lange Benzin (Super) lagerfähig ist. Im Internet findet man unterschiedliche Informationen. Bei mir hat´s nach 2 Jahren Lagerung (im Blechkanister) auf jeden Fall noch problemlos funktioniert.

  • Ich handhabe die Treibstofflagerung mit 60l Fässer. Leicht genug das sie noch von mir Transportiert werden können. Außerdem wirklich Luftdicht verschließbar und so die Entzündunggefahr stark einschränkend.

    Auch stehen sie Kühl und Dunkel im Keller,wo es kein offenes Feuer oder Rauchen gibt.
    Man kann die brandgefahr nicht 100% vermeiden,aber so gut wie möglich
    verringern.

    lg
    kawa

  • Zitat von Mic2010;51346

    ...Thema "maximale Anzahl von Gasflaschen" (Kartuschen für Kocher) herauszufinden....
    ...keine Beschränkungen für solche Kartuschen bekannt seien. Grundsätzlich sollten diese aber immer oberirdisch gelagert werden...


    Wenn ich mir die (Propan-) Gasflaschenlager einiger Baumärkte ansehe, kann ich mir auch nicht vorstellen, das es dort eine Begrenzung gibt. Da stehen ja tausende Liter Gas neben dem Eingang in einem leichten Drahtgitterkäfig.


    Propangas ist meines Wissens schwerer als Luft. Daher sicher der Hinweis zur oberirdischen Lagerung. Wie sich dieses Propan/Butan - Gemisch der Campingkartuschen verhält weiss ich jedoch nicht.


    LG, jla :)

  • hmm, ich und mein Gartenhäuschen....

    Nächstes festes Wohnhaus 20-30 m weg....

    Also wenn das Abbrennt und die Versicerhung zahlt es nicht, ja dann tun mir 700€ fürs Holzhüttchen richtig weg.

    Eher das Entsorgen des Bodens wäre teuer...

    Dies ist meine Meinung. Jeder kann seine eigene Meinung und eine andere haben. Aber dies ist meine Meinung.

  • Zitat von Funker;51594

    Eher das Entsorgen des Bodens wäre teuer...


    Du könntest zusätzlich noch eine Wanne aus Stahl oder Beton mit einem Spezialanstrich überlegen.


    LG, Tom

  • Zusätzlich zur Erdreichentsorgung kommt evtl noch der Feuerwehreinsatz...


    Aber mal im Ernst.
    Ich hab heute mit nem Forstwirt geqatscht.
    Man muss eine Auffangwanne bereitstellen falls ein Fass Aspen/Benzin/Diesel leck ist.
    Die Grösse richtet sich nach der Gebindegrösse.
    Angeblich gilt die Garagenregel auch für Kelleräume mit abschliessbarer Türe:confused:

  • Zitat von bastler;51290

    in Garagen unter 100m² - das sind unsere privaten Garagen ja (oder???) - 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel/ Heizöl.


    Dumme Frage: was ist EINE Garage? Wenn ich zwei Garagen nebeneinander habe, im selben Gebäude mit Wand dazwischen, darf sich dann insgesamt 200 Liter oder 400 Liter?

  • Ich hole dieses alte Thema noch mal hoch weil wir in einem anderen genau die Problematik der Brennstofflagerung besprechen.


    Zur Lagerung von flüssigen Brennstoffen habe ich dies gefunden:
    Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten
    [ATTACH=CONFIG]10102[/ATTACH]
    http://www.gaa.baden-wuerttemb…ervlet/is/16500/5_020.pdf


    Hier die Gefahrenklassen:


    • Gefahrklasse A (nicht wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten):

      • Gefahrklasse AI: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C (z. B. Benzin)
      • Gefahrklasse AII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 21 °C und 55 °C (z. B. Petroleum)
      • Gefahrklasse AIII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 55 °C und 100 °C (z. B. Dieselkraftstoff)



    • Gefahrklasse B:

      • Bei 15 °C wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C (z. B. Ethanol)




    http://de.wikipedia.org/wiki/V…nnbare_Fl%C3%BCssigkeiten



    Für mich bedeutet das das ich in Meiner Wohnung nur insgesamt 5 Liter Spiritus und Petroleum lagere und in meinem Keller 20 Liter Super-Kraftstoff und noch einige Liter Spiritus und Petroleum.


    Ich hoffe damit etwas geholfen zu haben.


    Nun stellt sich für mich die Frage was genau ein Keller ist ich habe z.B. einen kleinen Verschlag unter einer Treppe die zu der Souterrainwohnung in dem Haus führt ist das Keller oder Wohnraum?



    Gruß KUPFERSALZ

  • Zitat von KUPFERSALZ;115184

    Nun stellt sich für mich die Frage was genau ein Keller ist ich habe z.B. einen kleinen Verschlag unter einer Treppe die zu der Souterrainwohnung in dem Haus führt ist das Keller oder Wohnraum?


    Viel wichtiger ist eigentlich, dass sich die Mengen auf alle Kellerräume in diesem Haus beziehen, nicht nur auf Deinem.


    Ist die Treppe eiegntlich Fluchtweg für die Bewohner dieser Wohnung, oder kommen die problemlos über die Fenster raus. Ich würde (jenseits aller rechtlichen überlegungen) niemals neben Fluchtwege Benzinkanister lagern! Die Wahrscheinlichkeit, dass es in der Wohnung brennt ist vermutlich höher als die Wahrscheinlichkeit, dass Du kein Benzin mehr bekommst.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Mir ist klar das die Menge kumulativ ist sonst gibt es dort keine weiteren Verschläge sondern nur Stellplätze für drei Fahrräder und die Wohnung auf der Ebene. Die Bewohner der Wohnung können problemlos bei einem Brand zur anderen Seite der Wohnung in den Garten flüchten.


    Nun habe ich noch diese Stelle in der TRbF 20 gefunden Seite 13:3.1 Allgemeine mengenbestimmte Anforderungen an Läger
    3.1.1 Unzulässige Lagerung
    (1) Unzulässig ist die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
    1. in Durchgängen und Durchfahrten,
    2. in Treppenräumen,
    3. in allgemein zugänglichen Fluren,
    4. auf Dächern von Wohnhäusern,


    Jetzt ist die Frage wird mein Verschlag unter der Treppe als Treppenraum gesehen. Ich glaube am besten lagere ich meine Spritreserve in meiner Gartenlaube ist sicher auch mit Restriktionen belegt aber darüber würde ich wahrscheinlich hinwegsehen.