Szenario: Putin's Angriff auf Österreich

  • Achja, nicht unwesentliches Detail am Rande:

    Von den mehr als 1.000.000 ausgebildeten Wehrpflichtigen im Alter von 18 bis 50 (bzw. 65) stehen etwa 25.000 im Präsenzstand (circa 15.000 Berufssoldaten und circa 10.000 Grundwehrdiener), circa 40.000 im Milizstand und theoretisch circa 945.000 im Reservestand. Durch die auf sechs Monate reduzierte Grundausbildung sind die Grundwehrdiener nach Meinung der Österreichischen Offiziersgesellschaft jedoch nicht mehr feldverwendungsfähig

  • Sehe mich aber dennoch als "Zivilbevölkerung".

    Dann siehst du dich falsch. Als österreichischer Staatsbürger unterliegst du dem Wehrgesetzt. Solltest du einberufen werden, bist du kein Zivilist mehr. Die Meinung der Offiziersgesellschaft zählt da nicht und ich teile sie nicht, weil die letzten Monate verbringst eh hauptsächlich mit Nasenbohren und zusammenkehren und nicht mit Gefechtsübungen.

    Ich bin mit 51 aus der Nummer raus...

  • die letzten Monate verbringst eh hauptsächlich mit Nasenbohren

    also ich hab hauptsächlich gatsch und schnee geschaufelt und die burgenländische grenze bewacht.


    die VbK hätte ich garnicht machen können, weil ÜK.

    Die Miliz wollte ich Anfangs, mir ist das aber in Live dann aber vergangen. vor allem weil mir meine MobUO's aus verschiedenen Kompanien und auch auf Bat-Ebene keine schlüssigen erklärungen und zusammenhängende Konzepte erklären konnten wie das jetzt so ist mit der miliz. kurz vorm abrüsten gabs dann noch die nächste miliz verkleinerung.

  • burgenländische grenze bewacht.

    Stimmt das hab ich vergessen.... Nasenbohren an der Ungarischen Grenze.



    Reserve bist automatisch nach dem Präsenzdienst, wennst dich nicht zur Miliz meldest.

    §1 Wehrgesetz

    (4) Dem Milizstand gehören Wehrpflichtige außerhalb des Präsenzstandes an, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und nicht in den Reservestand versetzt oder übergetreten sind (Wehrpflichtige des Milizstandes).

    (5) Dem Reservestand gehören Wehrpflichtige an, die weder dem Präsenzstand noch dem Milizstand angehören (Wehrpflichtige des Reservestandes).

  • Was ist eigentlich mit den Untauglichen? Fallen die da in der Statistik durch den Rost?

    I expect chocolate for breakfast. If you don’t feel sick by mid-morning you’re not doing it right.

  • Dann siehst du dich falsch. Als österreichischer Staatsbürger unterliegst du dem Wehrgesetzt.

    Ich sehe mich keineswegs falsch, das ist deine Meinung. Ich habe eine andere. Meiner Ansicht nach ist meine Meinung zeitgemäßer und realistischer.


    Das Wehrgesetz ist in dieser Form totes Recht, da über 60 Jahre alt, unter anderen Voraussetzungen geschaffen, nicht durchsetzbar und somit überholt.


    Es entstand zu einer Zeit, als man einen großen Krieg hinter sich hatte, mitten im Kalten Krieg war und das Bundesheer noch eine entsprechende Mannstärke und Infrastruktur vorzuweisen hatte. In der Zwischenzeit sind dank Jahrzehnten an Frieden große Teile des Bundesheeres eingespart worden. Über 50% der Infrastruktur wurde veräußert.


    Angenommen es kommt in 3 Monaten zu eingangs erwähntem Szenario, wäre eine Einberufung selbst von nur 500.000 Reservisten nicht machbar. Keine Waffen vorhanden, von Ausrüstung und Verpflegung rede ich gar nicht.


    Die "russische Strategie" aus dem 2. Weltkrieg "2 Mann, 1 Gewehr, stirbt der 1. nimmt der 2. das Gewehr auf und kämpft weiter" ist nicht nachahmenswert. Vor allem da sie bei uns wohl auf 10 Mann und 1 Gewehr rauslaufen würde, im besten Fall.


    Das ist ein Himmelfahrtskommando.


    Würde sich so ein Szenario abzeichnen, würde ich meine Familie schnellstmöglich außer Landes bringen.


    Es steht aber natürlich jedem frei es anders zu sehen, dem Ruf zu folgen und sich in die Schlacht zu werfen.

  • Eine Meinung ist eine Meinung und ein Gesetz ist ein Gesetz. Das Wehrgesetz ist geltendes Recht (Stand 2001, also nicht 60 Jahre alt) und das österreichische Bundesheer ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems eingerichtet. Da kannst du dich sehen wie du willst. Wenns dich in eine Uniform stecken, dann bist kein Zivilist sondern Soldat und als solcher musst du ausgerüstet und bewaffnet werden. Dafür bedarf es Gerät und das muss angeschafft werden, nicht nur für den Präsenzstand.

  • Du hast ja gesehen, wie schnell es auch im Jahr 2022 geht und kein Mann im wehrfähigen Alter darf das Land nach einer Generalmobilmachung mehr verlassen.


    Ich kann mich noch an eine Diskussion Anfang 2020 erinnern, als mir abgesprochen wurde, dass es bei uns jemals Ausgangsbeschränkungen in größerem Ausmaß geben könnte... Da wurden wir auch sehr schnell von der Realität eingeholt.

    Sich auf Gesetze zu berufen, in einer Lage, in der mehr oder weniger nur noch martial law gilt, wird einem nicht helfen.

    acta, non verba - viribus unitis

  • Die Rechtslage ist eindeutig. Du musst dich als Wehrpflichtiger zb. auch beim Militärkommando melden wenn du vorhast länger als 6 Monate das Land zu verlassen.

  • Eine Meinung ist eine Meinung und ein Gesetz ist ein Gesetz. Das Wehrgesetz ist geltendes Recht (Stand 2001, also nicht 60 Jahre alt) und das österreichische Bundesheer ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems eingerichtet. Da kannst du dich sehen wie du willst. Wenns dich in eine Uniform stecken, dann bist kein Zivilist sondern Soldat und als solcher musst du ausgerüstet und bewaffnet werden. Dafür bedarf es Gerät und das muss angeschafft werden, nicht nur für den Präsenzstand.

    Die entsprechenden Bestimmungen bzgl Mobilmachung stammen aus den 60er Jahren. Wie gesagt. Nicht zeitgemäß. Nicht exekutierbar, also totes Recht.


    Da es weder Uniformen, noch Waffen für Reservisten gibt, brauchen wir gar nicht über eine Mobilmachung reden. Sie wird nicht stattfinden.

  • Die Rechtslage ist eindeutig. Du musst dich als Wehrpflichtiger zb. auch beim Militärkommando melden wenn du vorhast länger als 6 Monate das Land zu verlassen.

    Ein weiteres totes Recht. Das macht kein Mensch, dass er sich beim Militärkommando meldet, weil er länger als 6 Monate das Land verlässt. Das weiß wohl auch kaum einer. Ich habe davon noch nie gehört.

  • Ein weiteres totes Recht. Das macht kein Mensch, dass er sich beim Militärkommando meldet, weil er länger als 6 Monate das Land verlässt. Das weiß wohl auch kaum einer. Ich habe davon noch nie gehört.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und nur weil du damit nicht einverstanden bist, wird daraus deswegen nicht totes Recht. Du kannst dich wahrscheinlich nicht erinnern aber das wurde dir bei der Stellung gesagt.

  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und nur weil du damit nicht einverstanden bist, wird daraus deswegen nicht totes Recht. Du kannst dich wahrscheinlich nicht erinnern aber das wurde dir bei der Stellung gesagt.

    Ah, das erklärt einiges. Gilt nicht für Reservisten. Da geht's um die Wehrpflichtigen, die noch keinen Grundwehrdienst abgeleistet haben.

    Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Wehrpflichtige, deren dauernde Untauglichkeit festgestellt worden ist oder die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und dem Reservestand angehören.

    Und totes Recht hat nichts damit zu tun, ob ich damit einverstanden bin. Gesetze die nicht exekutiert werden, sind totes Recht.

    Als Totes Recht wird eine Rechtsnorm verstanden, die Teil der Gesetze eines völkerrechtlichen Gebildes (z. B. eines Staates) ist, jedoch trotz ihrer Existenz kaum oder nie angewendet wird oder nicht mehr angewendet werden darf (z. B. die Todesstrafe in Europa nach Artikel 2 EMRK).

  • Da es weder Uniformen, noch Waffen für Reservisten gibt, brauchen wir gar nicht über eine Mobilmachung reden. Sie wird nicht stattfinden.

    Nimand braucht Uniformen, ein Stück gelbes Klebeband um den Oberarm reicht auch aus, wie man derzeit ja sehen kann.


    Waffen werden sich schon auftreiben lasse, gerade an Schusswaffen mangelt es in einem Krieg zumindest nach einer Weile nicht mehr.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Und totes Recht hat nichts damit zu tun, ob ich damit einverstanden bin. Gesetze die nicht exekutiert werden, sind totes Recht.

    Genau, nur weil du es nicht magst, macht es nicht zu totem Recht. Das Wehrgesetz in der geltenden Fassung ist nicht totes Recht. Ich verstehe auch nicht, wie du auf die Idee kommst.

    Selbst wenn es so wäre setzt es dieser Umstand nicht ausser Kraft.


    Das Pandemiegesetz galt tatsächlich als totes Gesetz. Die Umstände haben das ganz schnell geändert.


    Wenns Kracht werden Reservisten eingezogen. Die brauchen Waffen; auch Panzerabwehr, nicht nur die Präsenzsoldaten um zum eigentlichen Punkt zurückzukehren um den es hier geht. Das hat eben nichts mit Zivilisten bewaffnen zu tun.

  • Nimand braucht Uniformen, ein Stück gelbes Klebeband um den Oberarm reicht auch aus, wie man derzeit ja sehen kann.


    Waffen werden sich schon auftreiben lasse, gerade an Schusswaffen mangelt es in einem Krieg zumindest nach einer Weile nicht mehr.

    Na wenn du in eine Armee eingezogen werden willst, wo du außer einem "gelben Band" nichts bekommst und dir deine Schusswaffe irgendwo selbst auftreiben sollst, nur zu.

  • Denn Österreich ist auch kein NATO Mitglied. Wird dann auch in Österreich davon abgesehen einzugreifen, um keinen Weltkrieg zu riskieren? Sieht man da auch zu wie Wien, Graz und Linz bombardiert werden?

    Ohne den restlichen Thread gelesen zu haben formuliere ich es bewusst provokant so: Österreich hat sich die letzten Jahrzehnte bewusst gegen die Teilnahme an der gemeinsamen Verteidigung im Rahmen der NATO entschieden - da kann man eben nicht unbedingt erwarten, von der NATO verteidigt zu werden… Ich sehe es zum Beispiel auch mit gemischten Gefühlen, dass in den nordeuropäischen Staaten nun über einen Beitritt spekuliert wird, in guten Zeiten hat man sich rausgehalten, und kaum ist man in der Situation, Schutz zu benötigen, diskutiert man den Eintritt.


    Und nein, ich bin nicht dafür, Österreich den Russen zu überlassen, aber man sollte über den oben geschilderten Hintergrund mal nachdenken.

  • Das Wehrgesetz in der geltenden Fassung ist nicht totes Recht. Ich verstehe auch nicht, wie du auf die Idee kommst.

    Ganz einfach aufgrund des Verhältnismäßigkeitsprinzips unserer Staatsordnung.

    Mit Verhältnismäßigkeitsprinzip wird der Rechtsgrundsatz bezeichnet, dass bei Eingriffen in persönliche Rechte, die im Falle eines öffentlichen Interesses als zulässig gelten, ein gewisses Maß gehalten wird. Der Grundsatz gehört zum elementaren modernen Konzept eines Rechtsstaates

    Es ist nicht verhältnismäßig hunderttausende Menschen zur militärischen Landesverteidigung einziehen zu wollen, ohne sie auch ausrüsten und bewaffnen zu können.


    Vor 60 Jahren war das noch anders, ergo verhältnismäßig.


    Sind diese Voraussetzungen durch umfangreiche Anschaffungen wieder erfüllt, sieht die Welt anders aus.