Lieferengpässe Medikamente

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  • Dass in dem ganzen Gedoens noch keiner mit der Patentfrage wieder an kam (mehr beim Krebs denn Fieber natuerlich).


    Und.. ab wann koennen Kinder Tabletten nehmen - ich erinnere mich, dass ich so mit 8-10 noch uebel damit zu

    kaempfen hatte. Ich wundere mich noch immer, dass nicht mehr Saft in den Apotheken hergestellt werden kann (darf?).


    Bin in drei Wochen dann wieder auf betablocker-Suche :\

  • Ich wundere mich noch immer, dass nicht mehr Saft in den Apotheken hergestellt werden kann (darf?).


    Auch das ist nicht so einfach wie es scheint. Viele Apotheken machen das gar nicht Fiebersäfte selbst herzustellen, wegen Personalmangel. Außerdem müssen alle Grundstoffe hierfür vorrätig sein, aktuell auch ein Problem. Darüber hinaus kostet so ein selbst gemischter Saft meist mehr als ein Produkt aus der Fabrik.


    Und für die Bevorratung ist er überhaupt gar nicht geeignet. Da selbst gemischte Säfte aus Haftungsgründen nur eine sehr kurze Haltbarkeit haben, meist 1 Monat.

  • Auch das ist nicht so einfach wie es scheint. Viele Apotheken machen das gar nicht Fiebersäfte selbst herzustellen, wegen Personalmangel. Außerdem müssen alle Grundstoffe hierfür vorrätig sein, aktuell auch ein Problem. Darüber hinaus kostet so ein selbst gemischter Saft meist mehr als ein Produkt aus der Fabrik.

    Und für die Bevorratung ist er überhaupt gar nicht geeignet. Da selbst gemischte Säfte aus Haftungsgründen nur eine sehr kurze Haltbarkeit haben, meist 1 Monat

    - Personalmangel: OK .. wobei mich auch beschleicht, dass viele Apotheken nur noch Logistik "outlets" sind und das garnicht herstellen koennten - mit passend qualifiziertem Personal

    - Kosten.. wenn das Kind krank ist. Eine Schachtel Para kostet was? 5 Euro? - Was ist "meist mehr" denn quantitativ? 7? 50?

    - gleiche Frage bei der Haltbarkeit. Wenn der Nachwuchs bei 40+ ist, interessiert mich der Lagerzustand in vier Wochen genau wie? ;}

    - Grundstoff: in Tablettenform liegt das Kiloweise im Regal

  • Eine Schachtel Para kostet was? 5 Euro? - Was ist "meist mehr" denn quantitativ? 7? 50?

    Hängt von der Apotheke ab. Nureflex kostet hier ca 8,50 Euro. Selbst gemischt 19 Euro.


    Grundstoff: in Tablettenform liegt das Kiloweise im Regal

    Da merkt man, dass du dahingehend keine Kenntnisse hast. Die Grundstoffe sind nicht gleichzusetzen mit den Tabletten, da diese noch andere Stoffe enthalten.

  • Und wieder müssen es die Vorbereiteten richten. :face_with_tongue:


    https://www.tagesspiegel.de/po…enten-helfen-9052075.html

    Das mit dem Vorbereitetsein für Medikamenten-Engpass ist aber auch ein zweischneidiges Schwert.

    Ich habe z.B. mein Blutdruck-Medikament Candesartan Genericon 16 mg SO EIFRIG bevorratet, dass ich jetzt, wo die Dosis vom Arzt halbiert wurde, wahrscheinlich in einem Jahr abgelaufene Packungen habe. "Flohmarkt" mit wildfremden Menschen als Käufern halte ich für sehr gefährlich. Wenn mir allerdings im Bekannten- oder Freundeskreis jemand glaubhaft versichern (beweisen) kann, dass der Opa genau dieses Medikament verschrieben bekommt, würde doch einer Abgabe nichts entgegenstehen. Aber ich glaube, das DÜRFTE ich als Privatperson gar nicht :rolleyes:

    .... gibt das Leben dir eine Zitrone, mach' draus eine Limonade.

  • Aber ich glaube, das DÜRFTE ich als Privatperson gar nicht

    Die Abgabe von verschreibungs- und apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist ausschließlich Apotheken vorbehalten und wird geregelt im Arzneimittelgesetz §9(2) und §43 (1-3). Auf Verstöße kann eine Strafe bis zu 3 Jahren Haft ausgesprochen werden.

  • "Medikamentenflohmarkt" ist das jetzt die neue offizielle Bezeichnung des Drogenhandels?


    Die Idee mag ja gut gemeint sein, aber auch höchst problematisch sowas zu bewerben. Der ein oder andere wittert vielleicht gutes Geschäft und hamstert jetzt. Auch die Eigenmedikation wird steigen, was kein Vorteil ist.


    Solche Aufrufe zeigen mir aber wie verzweifelt die Situation ist.

  • also waere seine "Idee" eine Anstiftung zur Straftat? Toll.

    Wenn man es juristisch genau betrachtet dann ja. Wobei ich grade nicht weiß ob ein Verstoß gegen das AMG eine Straftat im juristischen Sinne ist. Wäre ja nicht im StGB aufgehangen.


    Aber auf jeden Fall kann diese Aussage ihn den Kopf kosten

  • Die Abgabe von verschreibungs- und apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist ausschließlich Apotheken vorbehalten und wird geregelt im Arzneimittelgesetz §9(2) und §43 (1-3). Auf Verstöße kann eine Strafe bis zu 3 Jahren Haft ausgesprochen werden.

    Irrelevant, weil das AMG nicht auf Privatpersonen anwendbar ist.


    Die private Weitergabe ist nicht strafbar. Man kann allerdings für ungewollte Folgen die bei der Person durch die übergebenen Medikamente auftreten haftbar gemacht werden.


    Siehe https://www.juraforum.de/forum…amente-verteilen.107409/2

  • Die Idee mag ja gut gemeint sein, aber auch höchst problematisch sowas zu bewerben. Der ein oder andere wittert vielleicht gutes Geschäft und hamstert jetzt.

    Ich glaube nicht, dass der Ärztekammer Präsident damit gemeint hat, dass man privat Medikamente weiter verkaufen soll. Man soll sich gegenseitig (kostenlos) aushelfen.

  • Ich glaube nicht, dass der Ärztekammer Präsident damit gemeint hat, dass man privat Medikamente weiter verkaufen soll. Man soll sich gegenseitig (kostenlos) aushelfen.

    Das war mir schon klar, aber man bringt damit manche Leute auch auf Ideen. OP-Masken wurden ja zu Beginn der Pandemie auch mit Gold aufgewogen, obwohl überall der Aufruf war damit auszuhelfen. Ich halte solche Aufrufe für problematisch.

  • Ich hab mir gerade erst ne Packung Amoxicilin auf Vorrat in die Hausapotheke gepackt, soweit ich das gesehen habe ist das allerdings nicht von Lieferengpässen bedroht. Darüber hinaus fülle ich gerade das Erkältungszubehör auf, bin irgendwie die Wochenend/Feiertags-Apotheke meiner Familie.


    Ich hab schon lange meinen eigenen "Medizinflohmarkt", aber nur Familienintern. Der klappt auch Beidseitig, wenn meine Schilddrüsentabletten mal wieder "nicht verfügbar" sind - schnorre ich Tabletten bei meinem Schwager... der hat ausversehen die selbe Wirkkonzentration.

  • Die private Weitergabe ist nicht strafbar.

    Das würde ich so nicht unterschreiben... Und eine Aussage in einem Forum ist hier in meinen Augen auch keine Quelle der ich traue.


    Aber ich bin mir auch andersrum nicht sicher! Sicher ist aber, dass es so oder so Probleme geben kann die ich, egal was ich im Vorrat habe, nicht eingehen würde. Insbesondere nicht für Fremde

  • Das würde ich so nicht unterschreiben

    Solange du kein Gesetz findest, das es verbietet, ist es eben erlaubt.


    Zumindest in Deutschland, in Österreich kann es wieder anders sein. Diesbezüglich habe ich nicht recherchiert.


    In Teufels Küche kannst du dennoch kommen, wenn was passiert.

  • Solange du kein Gesetz findest, das es verbietet, ist es eben erlaubt.


    Zumindest in Deutschland, in Österreich kann es wieder anders sein. Diesbezüglich habe ich nicht recherchiert.


    In Teufels Küche kannst du dennoch kommen, wenn was passiert.

    Ja das stimmt soweit. Wobei ich mich nicht darauf verlassen würde dass jedes Gericht das AMG so auslegt.

    Also wenn es soweit kommt ist es dann am Ende auch egal ob du wegen den §§9/43 AMG, oder §223 StGB oder sonst was dran kommst.


    Nen Blaulicht aufs Dach setzen ist in erster Linie auch mal nur ne OWi und kostet 20 Euro... Aber darauf kannst dich ja mal berufen wenn du erwischt wirst,.


    *aber wir driften vom Thema ab in das spannende Thema juristische Erläuterungen... *