Ja es ist fragwürdig. Ist aber kein ursächliches Problem der Schulleitung, das Problem wurde weiter "oben" verursacht. Der Gesetzgeber hat da Mist gebaut.
Zitat aus dem Link:
"In dem Bericht heißt es weiter, dass sie das RP auf das Schulgesetz berufe. Hier gebe es einen Paragrafen, der die Verhüllung des Gesichts bei schulischen Veranstaltungen untersagt."
Die Schulleitung wird also missbraucht, den Unfug, den der Gesetzgeber verzapft hat, wieder auszubügeln.
Das Kultusministerium hat die Entscheidung vom RP anscheinend schon kassiert:
Masken in Schulen untersagt: Ausnahme Gesundheitsschutz | ka-news
Das Kultusministerium in Baden-Württemberg hat darauf hingewiesen, dass an öffentlichen Schulen zwar grundsätzlich untersagt ist, das Gesicht zu verhüllen - ...
www.ka-news.de