Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)

  • Der deutsche Bundestag hat letzte Woche mit der Risikoanalyse des Zivilschutzberichts für 2023 begonnen.


    Grundlage ist die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) aus dem Jahr 2016 und darauf aufbauend soll ein „Gesamtszenario Zivile Verteidigung“ unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erstellt werden.


    Das Szenario teilt die Bedrohung in 4 Phasen ein:


    Deutscher Bundestag - Bundestag berät Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2023
    Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. März 2024, erstmals den „Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2023“ beraten, den die Bundesregierung als…
    www.bundestag.de


    Risikoanalyse für den Zivilschutz 2023 (PDF)

  • Weil auf dem Teaserbildchen zu dem Artikel die schönen Zivilschutzfahrzeuge zu sehen sind: das ist so eine Sache in D.


    Die Hilfsorganisationen bekommen diese Fahrzeuge kostenlos zur Verfügung gestellt und sollen dafür Personal bereit halten und mit den Faherzeugen und restlichem Material regelmäßig üben. Übt man zuwenig, bzw. werden die Fahrzeuge zu wenig bewegt, können einem die Fahrzeuge wieder weggenommen werden.

    Ist unserem DRK-Kreisverband letztes Jahr passiert. Das betroffene Fahrzeug ging dann an die feixenden Malteser, ein paar Kilometer weiter. So erzieht man die HiOrgs zu regelrechten Feindschaften untereinander und dass aktuell niemand "hier" ruft, wenn mal wieder Fahrzeuge aus dem Zivilschutz angeboten werden.


    Die Anforderungen, die von Bund und Land gestellt werden, sind happig, so müssen z.B. für einen 8-Sitzer MTW für Katastrophenschutz permanent 16 Einsatzkräfte vorgehalten werden, unbezahlte Ehrenamtliche natürlich. Hat man zwei solcher MTW, sind es 32 Kräfte, die man dafür bereithalten muss usw. Das können die wenigsten Ortsvereine, die komplett auf Spendenbasis und mit unbezahten Ehrenamtlichen funktionieren, langfritig durchhalten.


    Da macht man dann lieber sein eigenes Ding und kauft sich ein gebrauchtes Fahrzeug mit eigenen Mitteln auf dem freien Markt und baut es in Eigeneistung um. So haben wir jetzt einen VW T6 mit Allradantrieb als MTW des Ortsvereins, da kann uns dann auch keiner reinreden und wegnehmen erst recht nicht (juristisch gehört das Fahrzeug der Kommune, nicht dem Kreisverband und überlässt es dem Ortsverein).


    Unschön, dass solche Kniffe notwendig sind, aber Katastrophenschutz/Zivilschutz/Bevölkerungsschutz ist in D ein reiner Papiertiger, wenn man mal vom THW absieht. Für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Alltag sind die örtlichen Feuerwehren zuständig, für punktuelle Großschadenslagen kommt das THW zu Hilfe, bei ausgedehnten Schadenslagen dann noch die Bundeswehr (hierfür gibt es eigens ein Faxformular für Bürgermeisterämter, mit dem man über eine spezielle Faxnummer um Amtshile bitten kann).

    Ansonsten gibbet nüscht, bei einer flächendeckenden Lage (z.B. V-Fall) sind wir vollkommen blank.


    Man könnte es ja mit mehr Ehrenamtlichen versuchen, aber da stehen sich die HiOrgs selbst im Weg: die Anforderungen, um z.B. ein ehrenamtlicher DRKler zu werden, sind ziemlich aufwändig und sehr bürokratisch: Grundvoraussetzung sind ein Erste-Hilfe-Kurs, nicht älter as 6 Monate, dann eine 3-tägige Einsatzkräfte-Schulung in Vollzeit und ein ganzes Bündel an Online-Kursen mit Multiple-Choice-Tests (von Datenschutz bis erweiterter erster Hilfe). Dann erst darf man z.B. einer Rotkreuz-Bereitschaft beitreten. Man hat dann aber nich keine Fachdienst-Qualifikation, die kann/muss man sich dann auch noch erwerben: Sanitätsdienst, Betreuung, Technik&Sicherheit usw. Das sind dann 1-2wöchige Kurse, regelmäßig zu wiederholen. Wahnwiitzigerweise gelten die Anforderungen auch für berufstätige Mediziner, Krankenschwestern, Rettungsassitenten, Notfallsanitäter usw. Mit anderen Worten: ein als Notarzt bereits tätiger Mediziner darf ohne Absolvierung der Grundkurse (auch Erste-Hilfe-Kurs!) nicht in die DRK-Bereitschaft aufgenommen werden.


    Wir werden aber in der zivilen Verteidigung sehr viel mehr Helfer und Einsatzkräfte benötigen. Im Ahrtal hatte man in D das erste Mal mit dem Phänomen der "Spontanhelfenden" zu tun, die sich teils gut organisiert, teil etwas chaotisch, überall an den Einsatzstellen einfanden und einfach helfen wollten. Das überforderte die bürokratische Hilfsmaschinerie des Staates und der HiOrgs ziemlich. Mittlerweile hat das Thema der selbstorganisierenden Spontanhilfe in die Katastrophenschutz-Forschung Einzug gehalten und auch die HiOrgs befassen sich teilweise intensiv damit - und produzieren, wenig überraschend, erstmal Formulare und Prozeduren, wie man die Spontanhelferei organisatorisch, rechtlich und haftungsseitig "einbinden" könnte. Es ist zum Mäuse melken.

  • Genau deshalb kann ich mich nicht Ehrenamtlich einbringen. Mit meinem Job in der Pflege habe ich einfach nicht die Zeit erstmal hunderte von Stunden in Lehrgänge zu investieren. Geht schon damit los dass ich nicht jedes Wochenende frei habe, Spätdienste oft bis 22 Uhr gehen und ich an anderen Tagen um 5 raus muss. Lehrgänge Werktags ab 19 Uhr fallen dann schon mal weg. Jetzt würde ich aber tatsächlich gerne etwas in diesem Bereich machen.

  • Das kenne ich auch vom THW. Nach der ärztlichen Eignungsuntersuchung startet

    erstmal die Grundausbildung etwa 1/2 bis 1 Jahr, idR einmal wöchentlich abends.

    Dann ist man aber erstmal nur Helfer.

    Dann benötigt man die THW-Fahrerlaubnis, in unserem Regionalverband dauert die Ausbildung 2 Wochenenden.

    Danach wird man in die Gruppen eingeteilt und durchläuft dort dann, quasi während dem Dienst, die Ausbildung zum Fachhelfer.

    Von da an kann man sich, je nach Eignung und Wunsch, weiterentwickeln, was meist Lehrgänge von 1 bis 2 Wochen Dauer benötigt, zT mehrfach. Oft finden die dann an den THW-Ausbilungszentren in Hoya, Neuhausen o. E. oder in Brandenburg/Havel statt.

    Zu den Regeldiensten kommen dann noch zusätzliche Dienste, Veranstaltungen, Aus-/Weiterbildungen etc.

    Man ist also nicht "mal eben" THW-Helfer...

    "Gegen eine Dummheit, die gerade in Mode ist, kommt keine Klugheit auf." Theodor Fontane


    Als ich zur Schule ging, fragten sie mich,

    was ich werden will, wenn ich erwachsen bin.

    Ich schrieb: "Glücklich".

    Sie sagten mir, ich hätte die Aufgabe nicht verstanden.

    Ich sagte ihnen, sie hätten das Leben nicht verstanden.

    - John Lennon -


    DE/Hessische Bergstrasse

  • Ich finde das ist immer ein zweischneidiges Schwert.

    Auf der einen Seite will man fachlich, methodisch und persönlich gut ausgebildete Helferm mit hoher Handlungskompetenz haben, was nunmal auch einen gewissen Aufwand beinhaltet. Andererseits verstehe ich auch jeden der sagt das er eben durch all diese Lehrgänge stark abgeschreckt wird. Bei uns im KV ist man jetzt !!!! 2024 !!!! ernsthaft am "üebrlegen" ob man Ausbildungen nicht auch Online machen kann. Bisher ist das alles noch nur in Präsenz zu bekommen. Da gehen dann von Neuhelferbewerbung (ein Wort was ich ja auch hasse) bis zum fertigen Fachhelfer je nach persönlicher Verfügbarkeit und Lehrgangsverfügbarkeit schon mal 1-2 Jahre ins Land.


    Ich persönlich glaube man sollte unterscheiden in (Spontan-)Helfer die bei Bedarf angefragt werden können und eben dann kommen oder nicht. Und Schlüsselpositionen, die dann aber ggf. auch (finanziell) gefördert werden müssen und auch juristisch sicherer sein müssen als ein Passus in einem Gesetz wie "dem Helfer dürfen durch seine Tätigkeit keine Nachteile entstehen" den im Endeffekt keinen Arbeitgeber scheren.

  • Zumal die Rechtstellung z.B. der ehrenamtlichen HvO (Helfer-vor-Ort), die bei uns im ländlichen Raum bei Verkehrsunfällen und häuslichen medizinischen Notfällen die ersteintreffende Einheit sind, so ist, dass sie während der Arbeitszeit auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen sind, ob er sie zum Einsatz gehen lässt oder nicht, wenn der Piepser schrillt. Bei der freiwilligen Feuerwehr ist es eindeutig geregelt: sie dürfen jederzeit für einen Hilfseinsatz den Arbeitsplatz verlassen, die Arbeitgeber müssen das dulden und dem Arbeitnehmer dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. Der Hilfs-Sani ist dagegen der Depp (arbeitsrechtlich). Zumindest in Baden-Württemberg.