Bilder eurer letzten Anschaffung

  • Lass dich nur nicht erwischen :winking_face:

    So auf die schnelle könnte ich für Privat nur finden das man im Haus 1 Betriebsfasche und 1 Reserveflasche habe darf,

    weitere dürfen wohl in einem vor unbefugten zugriff geschützten Bereich im freien gelagert werden der min. 5m Abstand zu Nachbargebäuden hat.

    Allerdings finde ich nicht wie viele ich dort Lagern darf.

  • So auf die schnelle könnte ich für Privat nur finden das man im Haus 1 Betriebsfasche und 1 Reserveflasche habe darf,

    weitere dürfen wohl in einem vor unbefugten zugriff geschützten Bereich im freien gelagert werden der min. 5m Abstand zu Nachbargebäuden hat.

    Allerdings finde ich nicht wie viele ich dort Lagern darf.

    Ich nehme an du bist in DE Zuhause, da finde ich auch nichts konkretes. Ich würde mich da mal erkundigen, da kann man gewaltige Probleme kommen, besonders im Brandfall (Stichwort: Evakuierung etc.) oder bei Personenschaden.

  • Habe mir heute einen gebrauchten Weber Gasgrill mit 2x 11 Kg Gasflasche gekauft. Sollte mein Problem Kochen ohne Strom für 3-4 Monate beheben.

  • preppapapa & Aelbler :winking_face:


    Lagerung von Gasflaschen in privaten Wohngebäuden


    Möchten Privatpersonen Gasflaschen aufbewahren, sollten sie diese bestenfalls nicht in Innenräumen lagern. Günstiger sind gut belüftete Außenbereiche, wie Carports, Schuppen oder Gartenhäuser. Wichtig: Um bei einem Brand auch die Feuerwehren vor unvorhersehbaren folgen zu schützen, empfehlen Experten auch im Privatbereich Warntafeln, die auf Gasflaschen in Häusern oder Schuppen hinweisen.


    Weiterführend wäre hier noch dieser Link vom Gok-Blog mit Verweis auf die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF). :)

    there's no harm in hoping for the best as long as you're prepared for the worst.

    -stephen king-

  • Weiterführend wäre hier noch dieser Link vom Gok-Blog

    Den Blogeintrag hatte ich schon gelesen, aber da konnte ich jetzt auch nicht herauslesen wie viel man im Freien lagern darf.


    ZWEI IM HAUS, ABER…

    Sinngemäß heißt es darin, dass der Anwender Gasflaschen bis zu einem Füllgewicht von 16 Kilogramm im Gebäude lagern darf. Aber nur, „wenn die Fußböden allseitig oberhalb der Geländeoberfläche liegen […]“ – so das Originalzitat.


    Folglich bedeutet das für den Privatmann: Er darf theoretisch zwei befüllte Gasflaschen im Haus haben. Eine, um zum Beispiel den Gasherd zu betreiben; eine weitere als Reserve eingelagert. Diese aber weder im Keller noch beispielsweise in Schlafräumen!

    Die Schlussfolgerung finde ich auch irgendwie schwammig 16kg Füllgewicht, ergibt zwei befüllte Gasflaschen?


    Die TRF konnte ich kostenfrei nirgends finden und die TRGS 510 regelt nur für den gewerblichen Bereich, soweit ich das überflogen habe.


    In AT finde ich das transparenter und einheitlicher geregelt.

  • 1x 11, 1x 5 ergibt 16 kg.


    Im Freien darfst du schon ne recht große Menge lagern, dadurch, dass ich in 2 Wohnwagen lebe, "horte" ich 4 x 5 kg und 3 x 11 kg (allerdings in den Flaschenkästen der WW). Noch ist Platz für 2-3 weitere 11 kg. Ist alles zulässig laut unserem zuständigen Gasprüfer/händler.


    Interessant wird es erst bei den 33 kg Flaschen, die müssen in einem verschließbaren, stabilen Schrank verstaut sein, weshalb sie bei uns auf dem Platz auch nicht zulässig sind.

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    -stephen king-

  • 1x 11, 1x 5 ergibt 16 kg.

    Soweit reichen meine mathematischen Kenntnisse auch :winking_face: Aber es wird von Füllgewicht gesprochen. Ist das pro Flasche oder Insgesamt? Da ist viel Interpretationsspielraum.


    Im Freien darfst du schon ne recht große Menge lagern, dadurch,

    Ja aber wie viel darf man konkret lagern, gibts hier keine Mengenbeschränkung und muss man nur die 5m usw. einhalten? In AT ist es genau geregelt, in DE wärs für mich nicht eindeutig, was mich wundert.


    Ich wollts aber nur anmerken, dass man sich die Mengengrenzen vor Ort ansieht um keine Schwierigkeiten bekommt.

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  • Soweit reichen meine mathematischen Kenntnisse :winking_face: Aber es wird von Füllgewicht gesprochen. Ist das pro Flasche oder Insgesamt? Da ist viel Interpretationsspielraum.

    Ach so, sorry :grinning_squinting_face:

    Nein, Füllgewicht bezieht sich immer auf die Menge an Gas, das heißt, eine 11kg-Gasflasche kann schon mal 21 kg gesamt wiegen. Eine Leerflasche mit 11kg Gasvolumen wiegt im Schnitt 10kg.


    Eine (gefühlte) Mengenbeschränkung gibt es vielleicht in steuerlicher oder anderer Hinsicht (ab wann könnte man dir gewerblichen Handel unterstellen, planst du unlautere Dinge mit den Flaschen etc, weil zB 15 11kg-Flaschen für den Eigengebrauch nicht so glaubwürdig für jeden ist), aber nach meinem Wissen nicht in der Lagerung, Ich weiss jetzt nicht, was du mit den 5 Metern meinst, aber wenn du mal bei den großen Baumärkten schaust, wie die Flaschen dort gelagert, dann weißt du in etwa, wie du zuhause größere Mengen lagern müsstest.

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    -stephen king-

  • Nein, Füllgewicht bezieht sich immer auf die Menge an Gas, das heißt, eine 11kg-Gasflasche kann schon mal 21 kg gesamt wiegen. Eine Leerflasche mit 11kg Gasvolumen wiegt im Schnitt 10kg.

    Wir reden wohl aneinander vorbei, vielleicht drücke ich mich aber nur unglücklich aus :) Füllmenge ist selbstverständlich nur Gewicht des Inhalts der Flasche und nicht das Gewicht des Gefäßes (Stahl oder Leichtflasche) selber.


    In dem Blog-Artikel wird von Füllgewicht 16 kg (warum auch immer diese Zahl) und von 2 Flaschen geschrieben, also würde ich sagen, ich darf 32 kg insgesamt lagern (zu je max. 16kg) was in etwa der Menge in AT (35kg im Privatbereich) gleich käme - mehr ist in AT auch im freien nicht erlaubt, egal ob mit oder ohne Flaschenlager wie im Baumarkt. Ich rede nur von Privat, nicht von Gewerblich.


    Mit "den 5m" meine ich Gebäudeabstand etc. was in der Vorschrift zu lesen war.


    Wir sprengen aber hier den Rahmen des eigentlichen Themas. Falls die Admins meinen es könnte auch für andere interessant sein wäre eine Abspaltung des Themas gut. Ich wollte nur darauf hinweisen, das es mögliche Obergrenzen für Gas und andere Gefahrenstoffe im privaten Bereich geben kann, mit dem Ziel das niemand Schwierigkeiten bekommt.

    Einmal editiert, zuletzt von preppapapa ()


  • Ja, mittlerweile wäre eine Abspaltung des Themas sinnvoll. Admin? :smiling_face_with_halo:


    Ich glaube, du gehst, nicht böse sein, mit dem falschen Denkansatz heran.


    16kg Füllmenge ergibt sich nach meinem Verstehen aus der Menge 11+5. Eine 16kg-Flasche gibt es aber nicht. Allenfalls eine 8kg-(Pfand)Flasche, davon würden 2 auch wieder die 16 Kg ergeben. Wie nun der Autor auf diese Zahl kommt, kann ich dir auch nicht sagen.


    In Deutschland darf man max 2 Flaschen a 11 Kg im Innenraum haben, aber nicht beide im gleichen Raum. Für die Lagerung draußen gibt es keinerlei Mengenbeschränkun


    Die 5 M Abstand beziehen sich auf Einrichtungen, von denen Gefahren wie zB starke Erwärmung ausgehen. Das ist ja bei einer normalen Hauswand nicht der Fall. Bei einem (deutlich schlechter isolierten) Wohnwagen auch nicht, bei 5 M Abstand könnte keiner mehr seinen Wohni heizen. :grinning_face_with_smiling_eyes:

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    -stephen king-

  • Da ich die M2000 der Bundeswehr noch besitze und ich in dem Bereich kein Stück vorgesorgt habe, hatte ich zur Gewissensberuhigung eine kleine Bestellung aufgeben. Dazu noch 2 Overgarments. Hier geht es nicht um den nuklearen Krieg, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Störfalls durch Fehler gestiegen und es soll eine kurzfristig überschaubare Zeit überbrückt werden.


    Meines Erachtens nach sind diese ewig haltbar. Plombe etc. Ist auch noch dran. Ggf. weiß da ja jemand mehr.

  • An heizen habe ich dabei nicht gedacht. Ich brauch die Buddeln nur für den Gasgrill.

    Ja Problem ist hier wieder das lagern.

  • Meines Erachtens nach sind diese ewig haltbar. Plombe etc. Ist auch noch dran. Ggf. weiß da ja jemand mehr.

    Die Dinger haben nicht ohne Grund ein Haltbarkeitsdatum.


    An sich macht denen ein gewisses Überlagern nix aber die Kohleschicht löst sich, ebenso die Filtereinsätze und dann wars das mit Schutzwirkung und man hat Kohlestaub in der Maske oder Fasern der Filtervliese

  • Da ich die M2000 der Bundeswehr noch besitze und ich in dem Bereich kein Stück vorgesorgt habe, hatte ich zur Gewissensberuhigung eine kleine Bestellung aufgeben. Dazu noch 2 Overgarments. Hier geht es nicht um den nuklearen Krieg, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Störfalls durch Fehler gestiegen und es soll eine kurzfristig überschaubare Zeit überbrückt werden.


    Meines Erachtens nach sind diese ewig haltbar. Plombe etc. Ist auch noch dran. Ggf. weiß da ja jemand mehr.

    Puh ich kenne mich ehrlich gesagt nicht aus aber ich würde hier mehr oder weniger genau auf das Ablaufdatum achten.

    Wenn im Bedarfsfalle dann die Schutzwirkung nicht gegeben ist verhält man sich wohlmöglich nicht so umsichtig wie es angebracht wäre.


    Aber hier wäre tatsächlich etwas Erfahrung von einer Person die sich damit auskennt hilfreich.

    Habe auch einen Kombinationsfilter für die Dräger X-Plore 6300 daheim und würde Ihn im Moment Entsorgen wenn er überlagert ist da ich es nicht besser wüsste. Sind leider nicht ganz billig...

  • Das ist richtig.


    Ich habe einen Bekannten der auch Vorsorge betreibt und auch einen sehr großen Wissensschatz hat. Er schrieb mir dazu:


    "Wenn sie gut gelagert waren, die Gummipinnökel/Siegel noch in Ordnung sind, das Blech keinen Rost hat... passt schon. Definitiv besser als nix. Und Atomar heisst "nur" Stäube. Chemisch ist schwieriger..."


    Da ich davon ausgehe dass der Staat die Sachen vernünftig Lagert(kommt aus einem Katastrophenschutzdepot) gehe ich davon aus, dass diese in Ordnung sind. Werde bei Zeiten auch Mal einen Testen. Ich habe auch noch einen Nagelneuen, der nicht abgelaufen ist. Als Vergleich.

  • Ich bin früher mit überlagerten und verbeulten Filtern regelmäßig im ABC Üb-Raum gewesen. Dieser war mit CS oder CN Gas befüllt.

    Die Filter haben gehalten!

    Deshalb habe ich kein schlechtes Gefühl, überlagerte aber verplombte Filter zu verwenden. Verbeult sollten sie nicht sein und wenn mann sie leicht schüttelt darf sich nichts bewegen im Innern.


    Tsrohinas