Angelausrüstung? Pro und Kontra:

  • Zitat von role74;175334


    Aber es wäre auch wenig sinnvoll, einem "Anfänger" einen Blut-, bzw Tönnchenknoten bei zubringen!


    Hallo Roland,


    der Meinung bin ich nicht. Ich habe erst segeln und dann angeln gelernt. Ich habe mich erst mal ganz einfach gewundert, warum ich hier eine ganz neue Knotentechnik lernen muss und habe bewährte Seemannsknoten ganz einfach mal probiert. Dann wusste ich, warum.


    Ein Palstek in einem Tauende ist ein grundsolider Knoten und hält unter Belastung bombig. Der Versuch, mit einem Palstek einen Haken einen Wirbel oder einen Karabiner für ein Vorfach an die Angelleine zu binden, ist zum Scheitern verurteilt. Der Knoten löst sich unter Zug. Ein in Angelschnur ausgeführter Schotstek oder Kreuzknoten würde schon ohne Belastung wieder aufgehen. Mit einem Rorigstek kann ich perfekt beim Landgang das Beiboot an einem Ring an der Kaimauer anbinden, aber mit einem Roringstek eine Montage an die Angelleine binden? Da lachen die Fische!


    Der Blut- oder Tönnchenknoten macht schon seinen Sinn.


    Meint


    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Natürlich macht ein Tönnchenknoten Sinn, wenn man keinen Wirbel hat und zwei Schnurenden, sei es nun Monofil oder geflochtene Angelschnur miteinander verbinden will!
    Aber macht es Sinn, jemanden diese Techniken beizubringen, bevor er überhaupt einen Haken befestigen kann?
    Auch finde ich es eher sinnvoll, eine Strömungspose von nem normalen Schwimmer unterscheiden zu können!
    ich weiss, ich denke da anders, als viele andere, schon alleine deswegen, weil ich vielleicht das Fliegen binden erlernte, bevor ich überhaupt den Unterschied zwischen Fliegenfischen und Spinnfischen kannte!


    Das nächste Problem sehe ich darin, das die meisten, die nen Angelschein haben, keinen mitnehmen und das fischen beibringen, die keine Berechtigung dazu haben, und dadurch ihre "Fischplätze" beibringen!
    Ich könnte auch mit der Schlinge jagen, werde es aber niemanden zeigen, wie es funktioniert!
    Wer so etwas schon mal gesehen hat, weis, was ich meine!


    Seht mir das bitte ein wenig nach!
    Das heisst jetzt aber nicht, wenn mich jemand nach Anglerknoten fragt, das ich sie ihm nicht zeige!!


    Grüsse, Roland

  • Zitat von role74;175411

    ...
    Das nächste Problem sehe ich darin, das die meisten, die nen Angelschein haben, keinen mitnehmen und das fischen beibringen, die keine Berechtigung dazu haben, und dadurch ihre "Fischplätze" beibringen!


    Hallo Roland,


    das verstehe ich jetzt nicht. Ich darf - deutsches Recht - als Inhaber eines Fischereischeins und eines Angelscheins für das entsprechende Gewässer, jeden - auch Kinder ab 10 Jahren - unter meiner Aufsicht zu Ausbildungszwecken angeln lassen. Ich bin dann natürlich für das Verhalten der Betreffenden am Wasser verantwortlich, etwa dass Schonzeiten und Schonmasse eingehalten werden.


    Wie bin ich denn zu meinem Fischereischein gekommen? Meinen ersten Fisch habe ich unter Aufsicht getötet und ausgenommen.


    Wenn mich jemand an's Wasser begleiten mag und ich ihm ein paar Dinge zeigen kann, warum nicht?


    Ich stelle eher fest, die meisten interessiert es nicht, weil sie der Meinung sind, dass Fische stäbchenförmig sind und aus der Tiefkühltruhe im Supermarkt kommen.


    Soviel zum Thema S&P. Ich wäre sogar glücklich, wenn ich den einen oder anderen Bekannten oder Kollegen begeistern könnte. Den würde ich keineswegs als zukünftigen Konkurrenten um die Beute sehen.


    Meint


    Matthias

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    Benjamin Franklin (1775)

  • Ja, angeln ist so eine Sache.
    Ich glaube auch, dass die Seen und Flüsse in kurzer Zeit leer geräumt werden.
    Anders sieht es an der Nord- und Ostsee und natürlich auf diesen Gewässern aus.
    Erfahrungen habe ich an der Ostsee auch vom Strand aus.


    Das angeln vom Strand ist relativ einfach auf Plattfische oder Dorsche möglich. Auch Dorsche kommen zu bestimmten Zeiten bis in die Nähe des Ufers.
    Selbstverständlich ist auch die Fischerei auf Hering möglich und auch extrem ergiebig.
    Dabei ist es auch noch ausgesprochen einfach.


    Angeln vom Strand auf Plattfische:
    - dicke fette lange Rute, große Rolle, viel Schnur (dick), großes Blei (bis 100 Gramm und mehr)
    - Tauwürmer auf große Haken
    - Wathosen anziehen und rauslaufen und dann noch weit schmeißen
    - warten :winking_face:


    Angeln auf Hering:
    - Zugstrecken kennen (Brücken, Häfen usw.), sehr gut vom Boot (Schwarm muss bekannt sein)
    - Angel mittelstark, Länge egal, mittlere Rolle, rel. dicke Schnur und 10 Haken dran
    - nix an die Haken dran machen - einfach schön blank und goldig
    - ca. 1 bis 2 Stunden für einen oder mehrere Eimer voll :winking_face:


    Angeln von Brücken:
    - kurze rel. weiche Angel (an der Spitze)
    - nur Sehne, etwas Blei und den Haken mit verschiedenen Ködern (Brot, Mais, Wurm - ja nach Verfügbarkeit)
    - Köder einfach ablassen bis die Schnur lose hängt, dann wieder einen Meter hoch (je nach Vorfachlänge)
    - nach Gefühl anschlagen - denn man spürt das anknabbern des Köders
    - geht schnell, wenn Fische da sind (Weißfisch immer) und macht auch Spaß


    Angeln auf Karpfen:
    - nachts
    - super Ausrüstung, sonst zwecklos
    - Meldesysteme (entweder einfach und mechanisch oder elektronisch)
    - viel Erfahrung für halbwegs große Karpfen notwendig
    - mein Größter hatte 42 Pfund und 1,00 m Länge


    Angeln auf Aal:
    - nachts
    - einfache robuste Angel, rel. dicke Schnur (Aaal bei Biss schnell reinholen), Grundblei
    - Tauwürmer, Rotwürmer, Käse, Wurst, Fisch als Köder
    - Aalglocke und selbsthakend die Rute steil aufstellen oder mit Meldesystem
    - kann man bei pennen :winking_face:


    Im Notfalls: diese Jojodinger sind bestimmt extrem gut. Die Videos sind jedenfalls nachvollziehbar.


    Hier mal kleiner Karpfen aus Holland:


    [ATTACH=CONFIG]18282[/ATTACH]



    Grundsätzlich: Oft braucht man viel Zeit, zumindest für große Fische. Weiterhin Ahnung vom Angeln. Selbst nach 40 Jahren Angelei gehe ich oft als Schneider nach Hause. Seit ich tauche, gehe ich nicht mehr angeln - die Fische veräppeln uns.


    Alternativmethode ohne Angel:
    - nur nachts möglich
    - Schnorchel, Flossen, Taucherbrille
    - dicker zum Kreis gebogener Draht (wie so ein Schlüsselbundring aus Mittelalterfilmen)
    - Messer oder Stab mit Spitze - ähnlich Harpune ohne Widerhaken oder nur mit leichten
    - Taschenlampe für Unterwasser
    - losschnorcheln in 1m Tiefe am Strand und Plattfische "aufsammeln"
    - Achtung: in normalen Zeiten streng verboten :winking_face:


    Den Dingern kannste auch was vorhängen - die lassen alle Köder links liegen. Ja so sind se...


    [ATTACH=CONFIG]18285[/ATTACH]



    cu Tom


    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]


    PS: Klar würde ich einen Angelhaken mit Schnur einpacken. Irgendwas geht immer mal (Brücken, Kaimauern, Stege). Jedenfalls auf Weißfisch.


    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]


    PSS: Als kleiner Junge habe ich mit so einem Angelset (nur Schnur, Pose und Haken) immer am Hafen Fische gefangen - ohne Rute und Kram.

  • Hallo eraperb,


    danke für Deinen Beitrag, nur eine Anmerkung dazu



    Deutsches Recht:


    in Baden-Württemberg ist Nachtangeln (mehr als eine Stunde nach Sonnenuntergang) verboten, in Bayern ist es erlaubt.


    Du scheinst irgendwo aus dem Nordosten von Deutschland zu kommen, keine Ahnung, wie das Fischereirecht in Eurem Bundesland aussieht.


    Hinweis für die Schweizer und Österreicher: Jagd- und Fischereirecht ist in D Landesrecht.



    Viele Grüsse


    Matthias

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  • @ role74: ob es sowas in D gibt, keine Ahnung, aber so wie ich D kenne (zugegebenermassen nicht gut) glaube ich nicht daran... Hier ein Beipsiel aus dem Kanton Zürich


    @ eraperp: Danke für deinen Beitrag! V.a. die Punkte über das Meerangeln sind sehr interessant, auch wenn ich wohl kaum je dazu kommen werde, Erfahrung darin zu sammeln. Als Schweizer, der wenig reist, bin ich selten am Meer:crying_face: ahja: schöner Karpfen!:Gut:


    @ Waldschrat: was denkst du, wieviele Fischereigesetze es in der Schweiz gibt? Ich sage es dir, min. 27. pro Kanton eines, also 26 und dann noch das vom Bund. Allerdings regelt der Bund nur in groben Zügen v.a. Tierschutzrelevante Dinge. Dazu kommen weitere Gesetze, wie das eidg. Tierschutzgesetz, Zivilgesetzbuch (Betretungsrecht), Kantonale Gesetze, Verordnungen, Erlasse, blablablablabla:sleep: Bald wird man Jurist sein müssen, um fischen zu können. Aber scheint mir so, dass heutzutage sowieso wegen jedem Sch**** ein Gesetz gemacht wird, was v.a. mit solchen Id***** zu tun hat, die sich nicht zu benehmen wissen. Egal, sorry fürs OT.
    Wie auch immer, Jagd, Fischerei, Polizei (drei Klassiker), teilweise Zivilschutz, zum grossen Teil Steuern und vieles mehr sind bei uns Kantonssache:Gut:

    Fortuna praeparatum potissimum diliget - Das Glück bevorzugt den, der vorbereitet ist.

  • Zitat von hjoggel;175425


    Wie auch immer, Jagd, Fischerei, Polizei (drei Klassiker), teilweise Zivilschutz, zum grossen Teil Steuern und vieles mehr ist bei uns Kantonssache:Gut:


    Hallo hjoggel,


    all das von Dir genannte bei uns in D auch, ich setze noch einen Klassiker drauf, das Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Hochschule. Wir leisten uns in Deutschland 16 Bildungssysteme, 16 Polizeiorganisationen, zur der als 17. die Bundespolizei dazu kommt (Aufgaben von Grenzschutz an Flughäfen bis länderübergreifender Delikte wie Terrorismus, Drogenschiebereien im grossen Stil, organisierte Kriminalität). Von bundeseinheitlichen Organisationen wie dem THW abgesehen ist der Zivilschutz bei uns oft sogar auf Gemeindeebene organisiert, als Teil der Freiwilligen Feuerwehr, die dann halt mal einen ABC-Trupp aufstellen darf, der von der Gemeinde das Material und aus Landesmitteln eine KatSchutz-Ausbildung erhält.



    Viele Grüsse


    Matthias

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  • Danke.


    matthias: Ich hab damals auch viel im Ausland geangelt in Holland, Belgien, Dänemark, Schweden, Norwegen oder Südengland z.B. im New Forest Nationalpark (fette Karpfen gibt es da). Die Engländer sind ja wahre Karpfenspezialisten und da konnte man oft auch nachts angeln (aber grundsätzlich nur catch and release).


    In MV habe ich immer nachts geangelt. Heute müsste ich mal nachsehen, was das Gesetz sagt :winking_face:
    Aufm Schiff interessiert das sowieso niemanden - jedenfalls in der Ostsee. hab da nachts noch nie jemanden getroffen.


    cu Tom

  • Zitat von eraperp;175429


    Aufm Schiff interessiert das sowieso niemanden


    Hallo tom.


    stimmt :face_with_rolling_eyes:


    Speziell ausserhalb der 12 sm Zone.


    Matthias

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    Benjamin Franklin (1775)

  • @ Waldschrat
    Natürlich darfst Du hier in D Leute bis zum 18 Lebensjahr mitnehmen, man darf auch mit 2 Ruten fischen, also muss man mir erst mal nachweisen, das die 2. Rute meinem "Kumpel" gehört!
    Auch ist das Nachtfischen erlaubt, allerdings nur bis eine Stunde nach Mitternacht und dann nur mit einer Rute und auf Wurm!
    Du kannst auch mit lebendem Köderfisch angeln, solange Du Dir bei ner Kontrolle noch ne Kippe anglimmen kannst und beim einkurbeln rein versehentlich die Schnur/ das Silk ab brennst....!


    Bis auf das Nachtfischen kann Dich der Rest hier in Niederbayern, Passau, wo der Altbischof das Deutschlandlied von der Kanzel pfeift, so ziemlich alles kosten!
    Also, so Sachen wie die Sportschützen- WBK sind weg, da die sogenannte Zuverlässigkeit nicht gegeben ist!!


    Der Kleine von meiner Lebensgefährtin ist ja auch dabei beim Fischen, solange er den Gameboy mitnehmen kann und ich die Fische nicht töte......


    Grüsse, Roland

  • Zitat von lord_helmchen;134800

    Ich selber habe das auch nicht in der Ausrüstung. Ich habe nicht mal einen Fischereischein.


    Aber: Ein paar Haken und ein paar Meter Schnur, Schwimmer und Blei. Nimmt keinen Platz weg und wiegt fast nichts. Und kann den Speiseplan bei Bedarf bereichern.


    Ich denke, dass ich das mit aufnehmen werde.


    Ja, das ist so wenig belastend, klein und leicht und bleibt deshalb in der Ausrüstung. Im Prinzip ist ein Fisch leichter auszunehmen und zu schuppen als Wild auszunehmen und zu zerlegen (was nicht so einfach ist,wie es aussieht).
    Bleibt aber wie vieles in der Notausrüstung solange Theorie bis man es unter ernsthaften Bedingungen gebraucht hat.

  • Wenn ich mich nicht irre, dann ist die Altersgrenze für das Angeln ohne Angel- und Fischereischein in Begleitung eines erwachsenen Erlaubnisinhabers in D 12 Jahre. Alles Andere ist Schwarzangeln und wird mit Strafe bedroht.
    Am Besten macht ihr nen Fischereischein und bezahlt die Jahresfischereiabgabe. Dann könnt ihr angeln wo ihr es euch leisten könnt und braucht auch nicht +über die teilweise recht seltsamen rechtlichen Grundlagen hier in diesem Faden zu sinnieren.


    Petri Heil.

  • Petri Dank, drudenfuss!
    Geltendes Fischereirecht in D: ab 12. Lebensjahr Jungfischereischein und ab 18. normaler Fischereischein!
    Bis zum 18. darf jeder mit einem Fischereiberechtigten mitgehen!


    Das Dingens nennt sich Fischereischein auf Lebenszeit, wird einmalig ausgestellt! Wer sichs leisten kann, löst ihn auf Lebenszeit, wer nicht, immer für die Dauer von 5 Jahren!
    Das Teil ist in der Regel blau und mit einem silbernen Hechtmotiv verziert!!
    Ferner ist er nur in Verbindung einer Tages-, Monats-, Gast- und/ oder Jahreskarte gültig!


    Mir wurde das "Teil" natürlich nach bestandener Prüfung am 18.04.2000 ausgestellt! Das ganze im Bürgerbüro von Passau in der Abteilung für Fischerei und Jagd!


    Sollte sich seit 2000 irgendetwas daran geändert haben, so bin ich dir, lieber drudenfuss, dankbar für deine Belehrung!


    Grüsse, Roland



    P.S.: Die Jahre zuvor fischte ich mit dem "schwarzen Europaschein"!!(mittlerweile verjährt!!!)

  • Zitat

    Ferner ist er nur in Verbindung einer Tages-, Monats-, Gast- und/ oder Jahreskarte gültig!


    Anders herum. Der Fischereischein ist ist die Grundlage, der Angelschein die Berechtigung.
    Bis 2004 habe ich immer zuerst die Marke im Fischereischein haben müssen.

  • Guten Morgen!
    Natürlich brauchste erst den Fischereischein, um eine der genannten Karten zu lösen!


    Eine "Marke" hab ich bisher nur einmal gesehen, und das war ein Herr vom Landratsamt!
    Um das gehts hier aber nicht, sondern eher um Grunddinge der Anglerei bzw Pro und Contra!
    Wäre doch absoluter schwachsinn, wenn jeder losrennt und die Anglerprüfung macht!!
    Kannst Du Dir vorstellen, wie es an den Flüssen und Seen zugeht?!?!


    Und wer bleibt in einer Krisensituation gesetzestreu?


    Grüsse, Roland

  • Zitat von drudenfuss;175506

    Wenn ich mich nicht irre, dann ist die Altersgrenze für das Angeln ohne Angel- und Fischereischein in Begleitung eines erwachsenen Erlaubnisinhabers in D 12 Jahre. Alles Andere ist Schwarzangeln und wird mit Strafe bedroht.


    Hallo Drudenfuss,


    das mag bei Dir so sein. Fischereirecht ist in D Landesrecht und in der Schweiz kantonales Recht. Da gibt es einen Flickenteppich ganz unterschiedlicher Bestimmungen. Es gibt weder in D noch in CH so etwas wie ein nationales Fischereirecht.


    In CH wie in D gibt es auf Bundesebene nur einige allgemeine Gesetze, wie etwa das Tierschutzrecht.


    Das Fischereigesetz in Baden-Württemberg sagt z.B.:


    § 32


    Jugendfischereischein


    (1) Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein) erteilt werden, soweit sie nicht die für die Ausstellung eines Fischereischeins gemäß § 31 erforderliche Sachkunde besitzen oder in einem Ausbildungsverhältnis als Fischwirt stehen.


    (2) Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mindestens achtzehn Jahre alten Person, die Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist. § 31 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.



    Also: Mit dem Jugendfischereischein, der ohne Formalitäten oder Kenntnisnachweise vom Bürgermeisteramt ausgestellt wird, kann ein Zehnjähriger in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Sollte er dagegen den Sachkundenachweis nach §31 Landesfischereigesetz besitzen - also Kurs und abgelegte Prüfung - dann bekommt er in BaWü schon mit 10 den vollen Fischereischein. Wobei ich das für eine eher theoretische Regelung halte. Die Kursinhalte - Gewässerökologie, Wasserchemie, Fischkrankheiten - sind so anspruchsvoll, dass das jemand unter einem Alter von ca. 14 intellektuell nicht schaffen wird.



    Die Regelung für Jugendliche ist also in Baden-Württemberg ziemlich liberal, dafür darf hier niemand nachts angeln, strikt verboten. in Bayern ist Nachtangeln dagegen erlaubt


    Petri Heil


    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Hallo, Waldschrat!
    Ja, aber nur bis eine Stunde nach Mitternacht und nur auf Wurm mit einer Rute!
    Wir hier in Bayern sind immer etwas hinten oder strenger mit Gesetzen!
    Leider!


    Grüsse, Roland

  • Hi! Also, ich hatte mal ein Fischereichein für 5 Jahre, und ich wär devinitiv verhungert! Aber zum glück kann man ja Fischstäbchen kaufen!
    Na, ich denke das Angelzeug ist was, am ende der Welt, wenn man nichts mehr zu beißen hat. Dann kann man es ja mal probieren mit dem Angeln. Aber im Alltag, wo ich etwas Angelschnur und Haken dabei hab, das hab ich um mal was aus nem Schacht rauszuangeln, oder um Ausrüstung mit der Schnur zu reparieren. Improvisieren halt!
    Grüße, forensiker

  • Hallo,


    Bewährt hat sich fuer mich eine PET Flasche als Reuse:

    Hals abschneiden, vorderen Teil nach innen stülpen, ein paar Kreuzstiche,
    Stein und ein paar Brotkugeln rein, auf den Grund legen, fertig.

    Die Luxusversion brachte 20 Fische in einer Stunde,
    die Quick&dirty immerhin vier.

    Kleine Fische sind bevorzugt weil mit Kopf & Gräten verzehrbar.
    Die Galle kommt trotzdem deutlich durch, also ausnehmen,
    Süsswasserfische immer durchgaren.


    [ATTACH=CONFIG]19479[/ATTACH]
    [ATTACH=CONFIG]19480[/ATTACH][ATTACH=CONFIG]19481[/ATTACH]


  • Solang du das nicht außerhalb von Notzeiten in Deutschland machst: eine gute Idee!
    Ansonsten gefährdet das Fangen untermaßiger Fische nämlich Fortbestand und Vermehrung von Fischbeständen.


    ~*~
    Ansonsten bin ich Angeln gegenüber durchaus positiv eingestellt, meinen Petri-TÜV habe ich mit 12 damals gemacht und bereue keinen der vielen Tage am Wasser (mit und ohne Fang), oder die vielen Tausend Mark und Euro, die in Ausrüstung geflossen sind.
    Leider musste ich 2013 von quasi nichts wieder aufbauen und ich habe mal wieder gemerkt, Fisch im Restaurant essen zu gehen ist im Durchschnitt günstiger :winking_face:
    Aktuell bin ich übrigens vereinslos und am Rhein unterwegs... mal schauen, vielleicht suche ich mir auch mal wieder einen netten Verein in der Gegend. Stehende Gewässer sind irgendwie mehr meins...


    So Long,
    Sam