Ich kann mir gut vorstellen, wäre man an einem sonnigen Tag des Jahres 1947 mit einer brennenden Kippe im Mundwinkel und einer Stange Zigaretten in der Tasche durch die Straßen einer deutschen Stadt geschlendert ... wäre man mit einer Tasche voll Sammlermünzen, Broschen, Goldkettchen und Verlobungsringen wieder nach Hause gekommen.
Das heißt, dass z.B. ein Päckchen Feinschnitt zu 30 Gramm und einem derzeitigen Preis von EUR 3,90 in einer richtig derben Krise mindestens das 10-fache wert sein wird. Und zwar nicht nur illiquide Werte, wie etwa Schmuck, bekäme man dafür, sondern auch Gegenwerte, die man schon während einer Krise braucht. Aus einer Schachtel Zigaretten ließen sich u.U. mehrere Kilo Schweinefleisch machen. Daher sollten ausdrücklich auch Nichtraucher sich mal mit diesem Thema anfreunden.
Bauern haben sich nach dem Krieg am Silberbesteck und dem Meißner Porzellan der Städter gesund gestoßen, manche von denen hatten schon kurz nach der Währungsreform die modernsten Traktoren auf dem Hof stehen. Wer vorsorgt, könnte von einer Krise also sogar auch noch profitieren. Und neben Schmalzfleisch in Dosen wären also erst recht Tabak und Bohnenkaffee unter gewissen Umständen mehr wert als Silber.
Wer gerade als Nichtraucher vielleicht davor zurückschreckt, hier und jetzt einige hundert Euro in Tabak zu investieren, den er selber gar nicht (b)raucht, für den hätte ich noch eine interessante Tatsache:
und zwar fallen Tabakpflanzen und Tabakblätter gar nicht unter die Tabaksteuer! Man kann allen Ernstes im Internet getrocknete Tabakblätter kaufen, teilweise zu 10 Euro das Kilo und diese gelten nicht als steuerpflichtige Tabakwaren! Die wären ja auch noch nicht rauchbar. Denn sie müssten erstmal fermentiert werden. Und erst, wenn sie dann auch noch geschnitten werden, gelten sie als Tabakwaren.
Allerdings würde man sich hier in einer rechtlichen Grauzone bewegen: die Beschaffung und der Besitz solcher Tabakblätter ist erlaubt und zieht noch keine Steuerpflicht nach sich. Sobald man aber daran geht, daraus Rauchtabak herzustellen, wird man steuerpflichtig! Diese Auskunft bekam offenbar ein User des bekannten Tabakanbau-Forums von einem Zollangestellten auf Anfrage:
ZitatAlles anzeigenAuf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass eine Privatperson im Ergebnis nicht die Möglichkeit
hat, ohne Steuerentstehung Tabakwaren aus Rohtabak herzustellen, wenn sie den Tabak
nicht selbst angebaut hat (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 TabStG). Die Person würde eine Erlaubnis als
Steuerlagerinhaber nach § 6 TabStG benötigen und müsste die sich daraus ergebenden
gesetzlichen Pflichten erfüllen.
Zwar sind gem. § 30 Abs. 1 Nr. 3 TabStG Zigaretten, die aus versteuertem oder steuerfreiem
Rauchtabak mit der Hand oder einem einfachen Gerät hergestellt sind, steuerfrei, wenn sie
nicht entgeltlich abgegeben werden sollen. Die Herstellung des Rauchtabaks als Vorstufe ist
jedoch nicht steuerfrei möglich. § 30 Abs. 1 Nr. 3 TabStG eröffnet einer Privatperson daher
nicht die Möglichkeit, aus gekauftem Rohtabak steuerfrei Zigaretten herzustellen.
(Quelle: http://www.tabakanbau-forum.de/viewtopic.php?t=4858)
Wäre Deutschland ein lupenreiner Rechtsstaat, könnte einem also durch den bloßen Ankauf solcher Tabakblätter nichts aber auch gar nichts passieren. Da in Deutschland aber rechtswidrige Hausdurchsuchungen an der Tagesordnung sind, aber sehr wohl! In der Praxis genügt nämlich die bloße Unterstellung einer möglichen Absicht für einen Durchsuchungsbeschluss. Dass solche Hausdurchsuchungen rechtswidrige Beschlüsse sind und im Nachhinein auch regelmäßig als rechtswidrig erkannt werden, hat keinerlei Effekt, weil die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung keinerlei Konsequenzen für die Verursacher hat. Das ist der Punkt, der mich davon abhält, bei einem dieser Anbieter zu bestellen und dort meine Daten zu hinterlassen.