D: Erwerb, Besitz und Führen von Messern und Multitools

  • Ja, da hast Du absolut recht.
    Also in dem Fall die zwei Verlinkungen von Dir als Quelle.
    :Gut:

    "Alle, außer mir, haben sich verirrt!"... Indiana Jones

  • Zitat von mueller;198851

    Auch ich bin selten länger in der Stadt als ich muß. Auf dem Land lebt es sich halt ruhiger :)


    Es hat aber auch schon Fälle gegeben, wo vor einer Gesellschaftsjagd (natürlich auf dem Land...) der ein oder andere uniformierte Mitbürger die verdächtig aussehenden Autos herausgewunken hat. Natürlich rein zufällig auf der Straße, die fast alle zur Anfahrt genutzt haben.


    Irgendwie sehe ich wohl verdächtig aus. :crying_face:


    Also sei mir nicht böse, aber hier möchte ich jetzt doch mal einhaken.


    Ich bin von meinen Gesichtszügen, meiner Statur, meinen Tattoos und meiner Kleidung nach optisch nicht unbedingt der vertrauenerweckendste Menschen auf dem Planeten.
    An anderer Stelle hatte ich bereits mal eine Anekdote erwähnt. In der ersten Ausbildungswoche fragte mich ein Ausbilder eiskalt: "Du willst bestimmt mal zu den Zivis? Rein passen würdest Du!".


    Wie dem auch sei. Ich bin in meinem Leben auch schon mehrmals in eine Verkehrskontrolle geraten. Sei es nun eine Standkontrolle oder aus dem Fließverkehr heraus.
    Noch nie (!!!) wurde dabei, in den ganzen 11 Jahren in denen ich Auto fahre, ich oder mein Fahrzeug durchsucht.


    Irgendwas machst Du also falsch...


    ACD


    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]


    occam
    Nur die Messer betreffend, gibt nämlich noch einige andere verbotene Waffen in DE, ist das ziemlich korrekt zusammen gefasst.


    Zitat von occam;198864


    Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm


    Hier würde ich noch ergänzen: "Solange kein begründetes Interesse besteht."


    ACD

  • Hi, ACD!


    Danke, ergänze ich gerne und erweitere ich, das BMI spricht vom berechtigten Interesse
    (Hier gehts auch wirklich nur um Messer.):


    Verboten sind:


    Springmesser
    o wenn die Klinge nicht seitlich aus dem Griff herausspringt und
    o wenn länger als 8,5 cm oder
    o wenn zweiseitig geschliffen
    Faustmesser
    Butterflymesser


    und, nicht verboten, aber nicht geführt werden dürfen:


    Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    o Ausnahme: es liegt ein berechtigtes Interesse vor, wie zb. Berufsausübung, der Brauchtumspflege,
    dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck


    Quellen:
    http://www.bka.de/nn_206016/Sh…euesWaffenrechtFlyer.html
    http://www.bka.de/nn_196106/DE…t/waffenrechtFrage03.html
    http://www.bmi.bund.de/DE/Them…affenrecht-2008_node.html


    Kommt noch was rein?
    Bitte ergänzen!


    Wie sieht es mit Altersbeschränkungen aus?


    Ciao,
    Occam

    "Alle, außer mir, haben sich verirrt!"... Indiana Jones

  • Ich bin halt ab und zu dienstlich in Städten, in denen es eine linke oder rechte Szene gibt - oder sogar beides. Ich kann mich nicht immer zuvor erkundigen, ob gerade eine Domo abläuft oder nicht. Und bei den Gewaltorgien, die ich dort einmal sehen "durfte" (aus dem Schaufenster einer Karstadt-Filiale) verstehe ich sofort, wenn die Polizei nervös wird.


    Und ich bin ab und zu in einer Stadt, aus der ein früherer führender Politiker kommt bzw gewohnt hat. Wenn der in einem Restaurant war, in das Du auch wolltest, dann wurde halt schon einmal in die Handtasche (meiner weiblichen Begleitung) geschaut. Auch dafür habe ich Verständnis.


    Die Sache mit der Gesellschaftsjagd war -ich behaupte einmal frei weg- eine kleine Demonstration der Stärke.


    Die übrigen male war das vielleicht Pech, vielleicht ein guter Riecher der Polizisten. Es war ja bisher nur vier mal.


    Die Taschenkontrollen, die ich dienstlich zu erdulden habe, zähle ich nicht mit. Die kann ich ja vorhersehen.

  • Also ich glaube, es wäre übersichtlicher, wenn im ersten Post dann
    das zunächst kurz ausgeführt wird, wie gerade eben in meinem letzten Posting...
    ...und darunter dann der §42 und dann noch vielleicht Quellen in Bezug auf Rettungsmesser und andere Ausnahmen?


    Was soll da noch sinnvollerweise rein?
    Was meint ihr?
    Vorschläge erbeten.

    "Alle, außer mir, haben sich verirrt!"... Indiana Jones

  • Zitat von mueller;198869

    Ich bin halt ab und zu dienstlich in Städten, in denen es eine linke oder rechte Szene gibt - oder sogar beides. Ich kann mich nicht immer zuvor erkundigen, ob gerade eine Domo abläuft oder nicht. Und bei den Gewaltorgien, die ich dort einmal sehen "durfte" (aus dem Schaufenster einer Karstadt-Filiale) verstehe ich sofort, wenn die Polizei nervös wird.


    Und ich bin ab und zu in einer Stadt, aus der ein früherer führender Politiker kommt bzw gewohnt hat. Wenn der in einem Restaurant war, in das Du auch wolltest, dann wurde halt schon einmal in die Handtasche (meiner weiblichen Begleitung) geschaut. Auch dafür habe ich Verständnis.


    Alle aufgezählten Merkmale treffen auch auf meinen Wohnort zu und trotzdem wurde ich privat noch nie durchsucht. :confused:


    Du scheinst da also sehr viel Pech zu haben.


    ACD

  • Bitte seid so gut und lagert das aus.
    :)
    Eröffnet einfach ein neues Thema....


    Sonst wird das hier zu verwässert, wenn dann wer nachliest und will was über das Messergesetz in D wissen....

    "Alle, außer mir, haben sich verirrt!"... Indiana Jones

  • ... Du bist bei Deinen Kollegen halt bekannt wie ein bunter Hund... :face_with_rolling_eyes:


    Aber Du könntest ja einen neuen Faden aufmachen, indem Du als durchsuchender einmal mitteilst, wie man sich als durchsuchter am besten verhält.


    BTT:
    Altersbeschränkung
    http://www.bmi.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile


    WaffG
    § 2
    Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.



    § 3
    Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
    (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter
    Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.
    (2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.
    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen
    von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht
    entgegenstehen.


    Für Jungjäger und Schützen gibt es Ausnahmen

  • Zitat von Another Cold Day;198871

    Alle aufgezählten Merkmale treffen auch auf meinen Wohnort zu und trotzdem wurde ich privat noch nie durchsucht. :confused:


    Du scheinst da also sehr viel Pech zu haben.


    ACD


    Ich weiß es natürlich nicht aber könnte es sein das Deine Kollegen bei der Kontrolle des FS eventuell auch den Dienstausweis erspäht haben?
    Mein Onkel (Kripo) hatte den Dienstausweis immer so einstecken das man ihn auf jeden Fall bei einer Führerscheinkontrolle gesehen hat und obendrein mit einem freundlichen Hallo Kollegen gegrüßt.


    Wobei ich sagen muss das ich in Österreich auch noch nie durchsucht wurde oder das Auto auf den Kopf gestellt wurde obwohl ich sicher auch nicht gerade seriös wirke mit meinem kahlgeschorenen Schädel.


    LG Wolfgang
    Doppelt zu spät

  • Bitte, Bitte, Bitte...könnt ihr das Thema ausgliedern?


    @ Mueller:
    Ja, aber was heißt das jetzt in Bezug auf Messer?


    Dürfen Messer unter 18 nicht erworben werden?
    Gibts Ausnahmen?


    Ciao,
    Occam

    "Alle, außer mir, haben sich verirrt!"... Indiana Jones

  • Messer gelten als Hieb- und Stoßwaffe, wenn der Wille des Herstellers in der Bauart zum Ausdruck kommt (z.B. Dolch, Bajonett). Das heißt, ein Messer ist dann als Waffe im Sinne des WaffG anzusehen, wenn es dazu bestimmt ist, durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen herbeizuführen oder aber als solches geeignet ist und dazu in Anlage 1 WaffG genannt wird.


    Der Umgang ist verboten (§ 2), wenn der Gegenstand (Messer) also eine Waffe ist.


    Wenn ein Messer eine Waffe ist, bedeutet das: Verbot des Erwerb durch Personen unter 18 Jahre und eigentlich auch ein Überlassen an Personen unter 18 Jahre.


    Für mich stellt sich da aber die Frage, wann ist ein Dolch ein Dolch. Kommt es auf die Form an oder auf eine beidseitige Klinge.
    Und es stellt sich für mich die Frage, was soll ich mit so etwas unpraktischem :)

  • Wollt ihr das hier nur auf Messer/Tools beschränken?


    Es gibt eine App der DpolG (Deutsche Polizeigewerkschaft), die hat auch eine Waffen/Messerübersicht drin mitsamt Definition, Beschreibung und Strafparagrafen. Dort ist das Multitool natürlich nicht aufgeführt.


    Hier noch eine kleine Gesamtübersicht über das Thema Messer:


    http://www.messerforum.net/ini…ffengesetz-und-messer.php



    Und Wanderer, so kommest du nach Hamburg, wisse, was dort wo verboten ist:
    http://www.hamburg.de/polizei/navigation-recht/nofl/1614970/waffenverbotsgebiet/






    http://"http://www.hamburg.de/polizei/navigation-recht/nofl/1614970/waffenverbotsgebiet/"


  • Entschuldigung, aber was eine Gewerkschaft glaubt veröffentlichen zu müssen ist belanglos, da es nicht rechtssicher ist, sondern z.T. nur die persönliche Auslegung der beiden POK´s darstellt.


    Wichtig sind die Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Feststellungsbescheide. Was noch hier eingestellt werden sollte/könnte sich entsprechende Gerichtsurteile. So kann man sehen, wie die Gerichte urteilen.


    Hier ist z.B. eins: http://www.messerforum.net/sho…jetzt-Berufung-eingelegt!


    -Thomas

    Ich bin nur ein einfacher Mann, der versucht, seinen Weg im Universum zu gehen.
    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • @taz: das ding ersetzt keinen Richterspruch,allerdings kennt sich nicht jeder Cop mit dem WaffG aus. Und was wird dann im Zweifel benutzt? Wahrscheinlich die App.


    Ich wollte ja keine Werbung dafür machen,sondern lediglich darauf hinweisen,das der Polizist vor Ort dir das Tool wegnimmt,und nicht der Richter. Und der wird sich eher nach der Meinung der Gutachter der dpolg richten.

  • Na, da hat die kleine Katze die Krallen ausgefahren... (Entschuldigung, bitte nicht böse sein)


    Jeder von uns würde mangels anderer Quellen das nutzen, was halbwegs amtlich aussieht. Und das kann dann auch ein Machwerk der DPolG sein.


    Die Tendenz, etwas zu sehen, kann man aber durchaus auch aus diesem Blättchen ableiten.


    Dieser Faden -so verstehe ich ihn jedenfalls- soll eine erste Information schaffen. Er wird nicht davor schützen, von einem übereifrigen oder unsicheren Beamten geschützt zu werden. Oder willst Du mit diesem auf offener Straße vor allen Leuten diskutieren? Viel Spaß.


    Und wenn das Tool weg ist, dann solltest Du es ohnehin einem Profi überlassen, es wieder zu holen.

  • Zitat von mueller;198978

    Und wenn das Tool weg ist, dann solltest Du es ohnehin einem Profi überlassen, es wieder zu holen.


    Warum? Wenn etwas Sichergestellt wird muss der Sicherstellende Beamte dir einen Abdruck der Sicherstellung aushändigen. Hier werden unter anderem deine Personalien, Grund der Kontrolle, Art der Sicherstellung und noch einige Sachen mehr aufgeführt.
    Zudem gibt es eine Stelle an der man ankreuzen kann ob einem der Gegenstand nach Ende der Verhandlung wieder ausgehändigt werden soll. Nachdem es sich hier ja nicht um einen verbotenen Gegenstand handelt und der Besitz ja durchaus erlaubt ist, spricht nichts dagegen sich diesen wieder aushändigen zu lassen.


    Einfach im Hinterkopf behalten, sich das Protokoll vor der Unterschrift nochmal durchlesen und immer höflich bleiben.
    Es handelt sich immerhin nur um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um ein Vergehen (Ausnahmen erspare ich euch jetzt lieber).
    Wer strafrechtlich eine saubere Weste hat brauch hier auch nicht viel befürchten.


    Gruß


    Havana Club

  • Nachdem ich geduldig alles durchgelesen habe, komme ich zu dem Entschluss, daß manche Sachen ein wenig Auslegungen sind, die ich nur minimal beeinflussen kann.
    Es scheint die Pflicht eines jeden Bürgers zu sein, das Waffengesetz zu kennen, auch wenn es sich alle Jahre etwas ändert.
    Dies schützt mich aber nicht, wenn ich die Änderung nicht zeitnah mitbekommen habe.


    Auf jedenfalls werde ich mich noch weiter in die Waffengesetze vertiefen - eigentlich ein ganz interessantes Thema, finde ich!
    Da machen sich Menschen wirklich viel Mühe, möglichst einfach das ganze Thema zu gestalten...
    Ich liebe es, wenn dann die Ausnahmen kommen, da verdreht es mein Gehirn so schön...


    Vielen Dank auf alle Fälle für die vielen Links!


    LG von der Survival

    ~ Nunquam Non Paratus ~

  • Zitat von lord_helmchen;198999


    Owi = Ordnungswidrigkeit.
    :face_with_rolling_eyes:


    Stimmt, hätte ich ausschreiben sollen :)



    Zitat von survival;198998


    Auf jedenfalls werde ich mich noch weiter in die Waffengesetze vertiefen - eigentlich ein ganz interessantes Thema, finde ich!


    Eher ein ziemlich nerviges Thema. Denn es ist zwar vieles geregelt, nur halt nicht ganz genau.


    Das ist gut für diejenigen, die mit dem Gesetz arbeiten müssen. So haben sie viel Spielraum für eine Entscheidung und können mit Augenmaß agieren.


    Wenn sie es können.


    Es ist aber schlecht für diejenigen, die absolute Sicherheit haben wollen. Und wenn Du sagst, Du hättest von dem Verbot nichts gewußt, heißt es dann, daß Du Dich ja hättest erkundigen können.


    Ja, dieses Thema hat viel Sprengstoff.


    Beispiel:
    Du kaufst ein Küchenmesser in einem Fachgechäft. Schön groß und lang. Vielleicht sogar ein gefährlichen Brotmesser, also mit Wellenschliff.
    Du packst es in eine Tüte und gehst aus dem Geschäft.
    Draußen wirst Du kontrolliert, warum auch immer. Demo in der Nähe, Bundeskanzlerin kreuzt Deinen Weg, Schalke spielt gegen Dortmund oder was auch immer.
    Und siehe da, Dein Messer mit einer Klinge von über 12 cm ist nicht in einem verschlossenen Behältnis. Es ist kein sozialadäquater Zweck, ein Brotmesser mit sich zu führen, wenn Du in der Stadt unterwegs bist. Dieser Zweck ist nur gegeben, wenn Du Köchin bist und zum Kunden gehst. Oder gerade eine Brotzeit machst. Oder ....


    Der Polizist wird wohl sagen: Zeigen Sie mir den Kaufbeleg. Danke. Auf Wiedersehen.


    Oder auch nicht.