Umschalten auf Batterien-Notstrom

  • Wenn's was fertiges sein darf: http://www.ebay.de/itm/260425817688


    "USV Netzumschaltung - Netzvorrangschaltung für Spannungswandler


    Dieses Gerät ermöglicht einen problemlosen Be*trieb von Wechselrichtern und einem 230 V AC Netz im gleichen Stromkreis.
    Liegt eine zweite (externe) 230 V AC Spannung an, trennt das Gerät den Wechselrichter vom internen Netz.
    Wird die zweite 230 V AC Spannung wieder getrennt, schaltet das Gerät den Wechsel*richter automatisch wieder zu.
    Die Prioritätenschaltung gibt Ihnen die Möglich*keit, aus zwei unterschiedlichen Stromquellen Ihre bevorzugte zu wählen."


    Lt. Abbildung mit CE-Zeichen

  • Hei Grübler,


    also ich habe auch nur Halbwissen, aber Du solltest bei Deiner Skizze noch den PE mit einzeichnen.
    Allein schon deshalb, damit der FI richtig funktionieren kann!
    Zudem "glaube" ich, dass es mit einem simplen Relais Probleme geben kann, wenn da mal ein Kontakt verklebt.
    "Zwangsgeführt" heißt bei den Kontakten übrigens nur, dass ein Überwachungskontakt nicht mitschaltet, wenn der Hauptkontakt verklebt...



    Grüße,


    Tom

  • Der Fi funktioniert auch ohne Erde richtig, da er nur eine Differenzmessung durchführt.


    Die Erde ist ja eingezeichnet, nur die untere Verbindung und der Knoten beim Verbraucher ist am Foto abgeschnitten.


    Verkleben hab ich schon ewig nicht mehr gehört, moderne Relais versprechen 6 Mio Schaltzyklen...

  • Zitat von Grübler;211252

    Verkleben hab ich schon ewig nicht mehr gehört, moderne Relais versprechen 6 Mio Schaltzyklen...


    Verkleben habe ich eher als punktuelles Lichtbogenschweißen verstanden :face_with_rolling_eyes: Also wenn die Kontakte unter Last geschaltet werden.

  • Zitat von Grübler;211252

    Der Fi funktioniert auch ohne Erde richtig, da er nur eine Differenzmessung durchführt.


    Die Erde ist ja eingezeichnet, nur die untere Verbindung und der Knoten beim Verbraucher ist am Foto abgeschnitten.


    Verkleben hab ich schon ewig nicht mehr gehört, moderne Relais versprechen 6 Mio Schaltzyklen...



    Hei,


    also nur weil Du es nicht mehr gehört hast... Okay, dann kann es nicht mehr passieren. :Zunge raus:
    (Ich habe im letzten Jahr 4 oder 5 verklebte (verschweißte) Relais getauscht.)
    Zum FI:
    Wie soll bei Deiner Anordnung nach dem Solarwechselrichter ein Differenzstrom entstehen, der den FI auslöst?
    Du hast ja quasi eine galvanische Trennung...
    Zumindest zwischen FI und Wechselrichter gehört der N ordentlich geerdet und von da an als PE getrennt weiter geführt.



    Viele Grüße,


    Tom


  • Also mir wurde das so erklärt, dass die Differenz zwischen Phase und Nullleiter gemessen wird, und sobald die Differenz großer als ein best. Wert ist, löst der FI aus. Wenn in deiner Version kein Kurzschluss gegen Erde erfolgt würde der dann ja auch nicht auslösen, oder?


    Ich bin ja nicht vom Fach sondern kann auch nur nachplappern was mir der Experte erzählt: "Ein Relais ist dazu gedacht unter Last zu schalten und wenn es das nicht packt, dann solltest du den Chinamüll in die Tonne treten".

  • Hei,


    sorry, aber ich komme mir vor wie der Einäugige, der dem Blinden die Farbe blau erklären soll.
    Mein Rat: Hol Dir Hilfe von nem Profi. Sonst geht das in die Hose!
    (Aber nicht von dem Schlaumeier, der den Mist mit dem Relais verzapft hat! gnnnn)



    Grüße,


    Tom

  • Hier mal eine Schaltung mit dem Umschalter, der schon von Tomduly und auch von Kappa genannt wurde.
    Dieser Umschalter hat eine Umschaltzeit von 1 - 2 Sekunden, so dass man auch bei einer unterschiedlichen Phasenlage beider Eingangsspannungen keine Angst haben muss, sich die Netzteile des Verbrauchers abzuschießen.
    In der Bedienungsanleitung dieser Umschaltstation US-12N sieht man auch andeutungsweise die Bestückungsseite der Platine. Dort sind u.a. zwei Relais mit je drei Schaltkontakten zu erkennen, wovon einer für den Außenleiter, einer für den Neutralleiter und der dritte für die gegenseitige Verrieglung sein dürfte. Also doch ganz anders, als die Schaltung mit nur einem Relais.


    Hier nun mein Schaltungsvorschlag:[ATTACH=CONFIG]23862[/ATTACH]


    Da wir hier im öffentlichen Bereich sind, wieder der Hinweis, dass Arbeiten an einer elektrischen Anlage, die über das Wechseln eines Leuchtmittels hinaus gehen, nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden dürfen!


    -Thomas

  • Zitat von Tazman;211301


    Da wir hier im öffentlichen Bereich sind, wieder der Hinweis, dass Arbeiten an einer elektrischen Anlage, die über das Wechseln eines Leuchtmittels hinaus gehen, nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden dürfen!
    -Thomas


    Hei,


    keine Ahnung, in welchem Land Du lebst, aber hier in Deutschland ist das zum Glück NICHT richtig!
    Hier darf ich als Privatmann nach dem Zähler Kasten beliebig in meiner Hausinstallation werkeln.
    Nur: Ich muss sicherstellen, dass meine Installation den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
    Und ich muss die Verantwortung dafür tragen.
    Wenn Du anderer Meinung bist, so gibt doch dafür Quellenangaben an...



    Grüße,


    Tom



  • Nein, du darfst laut Verordnung nicht beliebig werkeln.
    Ja, du musst unter anderem sicherstellen, dass deine Installation u.a. den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
    Ja, du musst die Verantwort tragen. Dazu gehört, dass du verpflichtet bist eine geeignete Fachkraft die Arbeiten durchführen zu lassen.





    Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV):
    § 13 Elektrische Anlage


    (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.



    (2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.


    (3) Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, können vom Netzbetreiber plombiert werden. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des Netzbetreibers vom Anschlussnehmer zu veranlassen.


    (4) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 vom Hundert betragen.








    Ich, kappa3, bin als Elektrofachkraft dazu ausgebildet "Elektrtrische Anlagen" (u.a. unter Berücksichtugung der DIN VDE 0100) zu errichten.
    Ich persönlich darf sie aber nicht an das EVU-Netz anschließen, da ich bei keinen EVU im Installateurverzeichnis eingetragen bin.
    Dies müsste ich dann einer solchen Person, z.B. einem Elektromeister mit Eintragung, überlassen.
    Auch wenn es nur das aufklemmen zweier Drähte wäre :winking_face:

  • Hei kappa3,


    das ist großes Diskussionsthema in zahlreichen Foren und Ausschüssen.
    Hier mal eine kurze Zusammenstellung, damit ich nicht alles nochmal schreiben muss:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Elektrofachkraft


    Zusätzlich könnte man nun auch noch behaupten, dass sich der §13 nur auf "Teil 2 Netzanschluss" bezieht, unter dem Punkt er ja auch aufgeführt ist.
    Alles in allem ist das ziemlich widersprüchlich und schwammig formuliert. Fast so als wenn es Absicht wäre... :peinlich:



    Mit freundlichen Grüßen,


    Tom

  • Hallo,

    Zitat von Booner;211341

    Zusätzlich könnte man nun auch noch behaupten, dass sich der §13 nur auf "Teil 2 Netzanschluss" bezieht, unter dem Punkt er ja auch aufgeführt ist.


    genau so ist es.


    Jeder von Euch hat ein bisschen Recht:


    Ein Laie darf seine Elektroinstallation zuhause nach dem Zähler bis zur letzten Steckdose selbst errichten, wenn er die Arbeiten vor Anschluss an des öffentliche Stromnetz von einer Elektrofachkraft prüfen lässt und das danach folgende Anschliessen ans öff. Netz vom konzessionierten Installateur vorgenommen wird.


    So jetzt lasst uns wieder über das eigentliche Thema diskutieren. Sonst verheddern wir uns künftig bei jedem sicherheitsrelevanten Thema in formaljuristische Spitzfindigkeiten (Darf ein Laie einen Reifen am Auto wechseln/Winterräder montieren?).


    Grüsse


    Tom

  • Auch hier steht es:


    § 12 AVBEltV - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)


    (2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.



    Die BGV A3 schreibt folgendes und definiert:

    § 3
    Grundsätze


    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden. DA



    DA zu § 3 Abs. 1:


    Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können.



    Die Forderung "unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft" bedeutet die Wahrnehmung von Führungs- und Fachverantwortung, insbesondere:

    • das Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel,
    • das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen,
    • das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen,
    • das Unterweisen von elektrotechnischen Laien über sicherheitsgerechtes Verhalten, erforderlichenfalls das Einweisen,
    • das Überwachen, erforderlichenfalls das Beaufsichtigen der Arbeiten und der Arbeitskräfte, z. B. bei nicht elektrotechnischen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile.


    Das Betreiben umfasst alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten (siehe DIN 31051) gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung und die Instandsetzung.




    Ich wundere mich immer wieder, warum Laien glauben, Arbeiten eines Ausbildungsberufes mit 3,5 Jahren Ausbildungszeit durchführen zu können und sogarzu dürfen. So etwas finde ich unverantwortlich!
    Warum wurde wohl im Elektrohandwerk nicht die Pflicht des Meisterbriefes abgeschaft, wie z.B. bei Fliesenlegern, wenn es doch so einfach ist???
    Legt ihr auch eure Gasrohre selbst? Man muss mittlerweile ja nicht mal mehr löten können, es wird ja nur gequetscht. (Sarkasmus an:)Und wenn eine Undichtigkeit besteht, was soll´s, man riecht es ja.(Sarkasmus aus)


    Sorry, aber ich da raus - es gibt hier ja offensichtlich genug "ambitionierte Laien", die Ahnung haben.:face_with_rolling_eyes:

    Ich bin nur ein einfacher Mann, der versucht, seinen Weg im Universum zu gehen.
    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Es ist wie immer: Erst nach der Rechtslage fragen und wenn diese dann nicht in den Kram passt, dann geht das plötzlich auch so ohne 3 Durchschläge.
    Letztlich sind wir wieder bei den Preppern, die ihr Bug Out Szenario vorziehen können, weil sie meinen dass in der Krise schon nichts passieren wird. Itonietags mag jeder selbst setzen.

  • 3,5 Jahre Ausbildungszeit und dann bist du Halbgott im Blaumann? Ich hoffe du hast auch einen ECDL-Führerschein, ohne darfst du nämlich nicht an einen PC. Ich glaube nicht, dass ein Schein alleine ein Befähigungsnachweis ist (nur vor dem Gesetz). Wenn du einen PC aufschraubst erlischt die Garantie - auch so ein lustiges Beispiel. Mich wundert, dass in Deutschland die Motorhauben noch nicht von der Werkstatt versiegelt werden.


    Mein Opa hat nach dem WK II das komplette Haus alleine aufgebaut inkl. Wasser-, Elektro- und Heizungsinstallationen. Und das Haus steht heute noch.


    Wenn jemand keine Ahnung davon hat, dann soll er das bleiben lassen. Wenn jemand einen Schaltplan lesen kann und glaubt, dass er das funktionsfähig hinbekommt, dann muss er dafür entweder selber die Verantwortung übernehmen oder sich von einem Fachmann bestätigen lassen.


    Ich verstehe diesen Thread hier als Hilfestellung wie man es lösen könnte sonst können wir uns hier die Diskussion sparen und einfach "Geh zum Elektrikermeister" schreiben.


  • Was auch immer ein ECDL-Führerschein ist, und warum auch immer man ohne nicht an einen PC darf, ich hab ihn nicht.
    Lustigerweise darf ich mich als ausgebildeter IT-Systemelektroniker auch Elektrofachkraft schimpfen, obwohl die Ausbildungsinhalte schon echt dünn waren. Und ich darf auch an Geräten mit Niederstrom ("50-Volt-Schein") rumbasteln, was viele Elektriker eben nicht dürfen.
    Wenn du einen PC aufschraubst, erlischt nicht automatisch die Garantie, wer hat dir denn den Blödsinn erzählt? :lachen:


    Erweitern von Versorgungsnetzen, also alles ab dem Hausanschluss darf und kann ich also durchführen, für die Abnahme bei Neuanschluss muss das trotzdem ein Elektromeister absegnen.


    Die Frage, die sich mir da natürlich aufdrängt ist: Sollte ich das alles selber machen? Wenn es um eine saubere E-Installation mit vernünftiger Dokumentation geht, kann ich da eine ganze Menge machen. Wenn es um einen Altbau mit Textil-Leitung geht, wo alle Verbraucher über einen Stromkreis geführt werden... dann lasse ich da definitiv die Finger davon. Beides schon gehabt...
    Was ich nicht mache, sind außerberufliche Elektro-Arbeiten für irgendwen außer mir. Warum? Weil ich dann verantwortlich gemacht werden kann und werde, wenn an der Installation irgendwo was fritte geht und jemand zu Schaden kommt, ein Brand ausgelöst wird, etc. Alles so Späße, wogegen man im Berufsalltag versichert ist.
    Abgesehen von der Tatsache, dass ich seit Jahren nichts mehr mit Strom gemacht hab und die VDE100 so lückenhaft kenne, wie die Bibel... ...habe ich seit über 10 Jahren meinen Haus- und Hofelektrikus. Der hat seinen Job vernünftig gelernt und nicht 3 Wochen Workshop gemacht (wie ich) :grosses Lachen:.


    Mein Tip: Selbermachen, oder zum Elektrofachbetrieb gehen! Keine Dritten da privat drin rumeiern lassen. Wenn was passiert, sind eh BEIDE am Arsch.
    Beim Selbermachen halt eben nur man selbst, bei Auftragsarbeit an eine Firma ist nur diese haftbar.


    So long,
    Sam

  • Hallo Tazman,


    die dt. AVBEltV gilt seit November 2006 nicht mehr. Sie wurde durch die Niederspannungsanschlussverordnung abgelöst. Diese bezieht sich im Wesentlichen auf den Anschluss, nicht auf das, was nach dem Anschluss kommt. Für diesen Teil der Elektrik heisst es in der NAV in §13, Abs. 2: "[Satz 4] Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.(...) Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."


    D.h. für Instandhaltungsarbeiten am elektrischen Netz nach dem Zähler muss kein konzessionierter Installateur herangezogen werden. Die Verantwortung für die korrekte Ausführung der Arbeiten liegt beim Betreiber der Anlage.


    Kniffliger ist die Lage bei selbstgebauten Verbrauchern, die in die Steckdose eingestöpselt werden (was der in diesem Thread angedachte Notstromumschalter ja ist). Der Bastler ist hier Hersteller der Anlage, bringt sie aber nicht "in Verkehr", weil er sie nur für seine Zwecke nutzt. Dennoch muss er sicherstellen, dass von seiner Anlage keine unerwünschten Rückwirkungen ins Netz ausgehen können, insbesondere die Rückspeisung von elektrischer Energie in das Netz, die andere gefährden kann, wenn z.B. das Netz von aussen zu Wartungszwecken abgestellt wurde und die selbstgebaute Anlage durch einen Defekt Strom ins Netz speist und dort ein Wartungstechniker zu Schaden kommt. Am sichersten geht der Bastler, wenn er seinen Selbstbau a) nach den "anerkannten Regeln der Technik" ausführt und b) zwischen Netz und Selbstbau einen "BISI" bzw. NA-Schutz schaltet. Dieser überwacht ständig, ob das öff. Netz vorhanden ist und trennt automatisch die Verbindung des an ihn angeschlossenen Geräts zum Netz, wenn das Netz ausfällt. Damit ist der Bastler rechtlich und technisch IMO auf der sicheren Seite und kann hinterm BISI in seinem Hausnetz tun und lassen was er will (mehr oder weniger).


    Aber - sei's wie's will pflegen wir bei uns zu sagen - am Ende ist ein automatisches Umschaltkonzept auf Netzspannungsebene für den angestrebten Zweck unsinnig.
    Wie ich schonmal schrieb, lässt sich das mit dem "Betrieb aus dem Akku"-Konzept ja auch DC-seitig elegant lösen:


    230V-Netz -> Steckdose -> Netzladegerät -> Akku -> 12V-Verbraucher, fertig.


    Dass das Netzladegerät nicht unbedingt exotische Ladezyklen mit erhöhten Spannungen fahren sollte und die 12V-Geräte möglichst bis 14,4V spannungsfest sein sollten (Reglerspannung bei Kfz-
    Lichtmaschinen, d.h. 12V-Geräte für Kfz halten diese Spannung i.d.R. aus) wurde ja auch schon erwähnt.


    Damit erspart man sich die 230V-Bastelei und treibt den gelernten Elektrikern nicht den Blutdruck in die Höhe :)


    Grüsse


    Tom (der Ende dieses oder Anfang nächstes Jahr die VNB-Konzession beantragen wird, das vorgeschriebene Mess-/Werkstatt-Equipment und Know-how ist da, die TREI80-Schulung steht noch aus, die ich als E-Ing. zusätzlich brauche)

  • Hei,


    ich habe übrigens im Auto einen 1,5kW Wechselrichter, der auch an das Stromnetz angeschlossen werden kann.
    Dann lädt er die Batterie und wenn das 230V Stromnetz wegfällt, schaltet der auf die Batterie um.
    Das Ding war spottbillig, hat intern auch nur ein Relais und war zwar in Deutschland erhältlich, aber ob der allen Normen so konform geht, weiß ich natürlich nicht.


    Habe mal ausprobiert, meinen PC damit zu betreiben. Eine Umschaltung auf Batterie hat der problemlos mitgemacht.
    Wobei das eher am Schaltnetzteil des PC lag, das die kurze Unterbrechung weggepuffert hat.


    Normalerweise betreibe ich damit Kompressor, Heckenschere und Flex.
    Alles aber nur im Minutenbereich.



    Viele Grüße,


    Tom

  • Ich würde auch ein US-12N nehmen, hat einen recht geringen Eigenstrombedarf und vor allen Dingen definierte Schaltschwellen. Für den Preis würd ich das Rad auch nicht neu erfinden wollen.
    Genau genommen, muss aber auch ein RCD (FI) mit dran und somit brauchen wir auch eine vernünftige Hauserde und einen Sternpunkt am "Stromerzeuger" bzw. muss man eine Inverterseite ordentlich erden (Schleifenwiederstand der Erde ist zu prüfen).


    Aber auch Tazman hat ein Stück weit Recht und tomduly hat es ja auch schon anklingen lassen, mit einem einfachen Relais ist es NICHT getan, man muss sicher Stellen, dass z.B. klebende Kontakte nicht zu einer Brückung der Netze führen können. Die machanischen Netzumschalter gehen ja auch allpolig über die definierte Null-Stellung und sind nicht als einfacher Wechsler ausgeführt.


    Und bitte vor Inbetriebnahme wirklich von fachkundiger Stelle prüfen lassen!


    Gruß Wasser


    PS.: hab gerade gesehen, dass da noch zwei weitere Seiten folgten,... lass das oben geschreibene aber trotzdem mal so stehen.

    Nein, ich gehe nicht immer den Weg des geringsten Widerstandes - ganz im Gegenteil!

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir den Thread mal durchgelesen und leider musste ich irgendwie ständig mit dem Kopf schütteln. Nicht weil die Empfehlungen oder technischen Beschreibungen schlecht wären...im Gegenteil; sondern, weil hier irgendwie nach dem Motto geantwortet wurde: Warum einfach wenn´s auch schwer geht.


    Genauso scheint der Threadstarter "Gegenfeuer" sich nicht mit einzubringen, stellt eine Frage und war seit dem nicht mehr aktiv.


    Also, ohne genau zu wissen wie seine "Notstrom-Solaranlage mit Gel-Batterie" aufgebaut ist, kann man hier die tollsten Vorschläge machen, kommt aber zu keinem Ziel.


    Auf die Fragestellung:

    Zitat von Gegenfeuer;210861

    Der "Schreibtisch" soll also im Normalbetrieb am Netz hängen und z.B. per Schalter auf Batteriebetrieb umschaltbar sein.


    Wie und womit stelle ich sowas an?


    Lautet meine Antwort: Mit einem Allpoligen-Umschalter oder besser mit einem I-0-II Umschalter, der sowohl Phase als auch Neutralleiter vom Netz auf Solaranlage umschaltet.


    Da wir hier aber weder wissen ob ein Wechselrichter vorliegt, oder wie viel Kapazität/Ladepower die Solaranlage hat, ist dieser Thread wohl eher als Ideenschmiede zu verstehen, anstatt Hilfestellung auf spezifische Fragen des Threadstarters.


    Sorry für die klaren Worte.


    LG Buschmann