Messergesetz Italien

  • Hallo zusammen


    Ich wusst nicht wo ich dieses Thema erstellen sollte und habe es einfach hier eröffnet ada es ja um ein Messer geht(Bitte verschieben falls falscher Ort fürs Thema). Jetzt zum eigentlichen Thema:


    Ich fahre mit meiner Familie dieses Jahr ins Tessin:) und will mein Messer (Fällkniven A1:Cool:) mit nehmen was eigentlich kein Problem ist aber wir fahren über Iselle und das liegt bekanntlich in Italien also kommen wir am Zoll vorbei ... nun die Frage darf ich es mitnehmen oder muss ich es am Zoll irgendwie erwähnen?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen...


    Gruss Survivaltracker

  • Hallo Ernst


    diese Seite habe ich schon unter die Lupe genommen, aber ich bin mir noch nicht ganz sicher ob sie mir am Zoll das Messer wegnehmen oder es mir überlassen, wenn ich Ihnen als Begründung sage dass ich es für Outdooraktivitäten brauche.

  • packs in den Rucksack, ganz normal. Die schauen eh nicht umd wenn doch, du hasts ja nicht zustechbereit im Schulterholster.
    Schon krass, was wir im der Schweiz alles dürfen im Vergleich mit anderen Ländern...

    Fortuna praeparatum potissimum diliget - Das Glück bevorzugt den, der vorbereitet ist.

  • Da es ja hier definitiv um Gesetz betreffend Messer geht möchte ich mal einiges festhalten:
    Hallo Ernst zumindest in Bezug auf Österreich stimmt die von Dir verlinkte Seite nicht wirklich, denn:
    Aussage Magistra Sonja Jell (dafür im Bundesministerium für Inneres zuständig):


    Nach § 1 des Waffengesetzes aus dem Jahr 1996, sind Waffen Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,


    1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen


    oder


    2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.


    Die Abgrenzung bei Messern von „Waffen“ im technischen Sinn und von sonstigen Gebrauchsgegenständen kann im Einzelfall schwierig sein. Eine Einordnung eines Gegenstandes unter den Begriff „Waffe“ im Sinne des § 1 WaffG oder etwa unter § 17 WaffG – verbotene Waffe – erfolgt immer in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung (z.B. Klingenlänge und Gesamtlänge) eines bestimmten Gegenstandes. Vom Ergebnis dieser Einstufung hängt es letztlich ab, ob bzw. welche waffenrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Erwerb, Besitz und Führen angewendet werden. Gewöhnliche Messer (das sind Messer mit stumpfem Rücken, wie Jagdmesser, Hirschfänger, Brotmesser, Tischmesser und Küchenmesser) und insbesondere Taschenmesser aller Art sind in der Regel nicht als Waffen im technischen Sinn, sondern als Gebrauchsgegenstände anzusehen. Selbst dann, wenn sie eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge (sogenannte „Fixiermesser“) besitzen.
    Erst dann, wenn ein solches feststellbares Taschenmesser darüber hinaus noch eine besondere Vorrichtung zum Aufspringen der Klinge besitzt („Springmesser“ und „Fallmesser“), liegt eine Stichwaffe bzw. Stoßwaffe vor und ist als Waffe im Sinne des § 1 Waffengesetz 1996 zu werten. Ein solches „Spring“- oder „Fallmesser“ ist im Regelfall seinem Wesen nach so gestaltet, dass sein Charakter als Waffe überwiegt.


    Auch Dolche, Stilette und Degen sowie ausklappbare sogenannte „Butterfly-Messer“ sind nach Urteilen des Obersten Gerichtshofes jedenfalls als Waffen im Sinne des österr. Waffengesetzes 1996 anzusehen.
    Der Erwerb, der Besitz und das Führen der genannten Waffen ist Personen über 18 Jahren, über die kein Waffenverbot verhängt wurde, erlaubt. Eine waffenrechtliche Urkunde zum Erwerb, Besitz und Führen dieser Waffen ist daher nicht erforderlich. Das Waffengesetz unterscheidet dabei nicht zwischen österreichischen Staatsbürgern und Fremden.

    Die im Waffengesetz festgelegten Strafbestimmungen sehen bei Verwaltungsübertretungen eine Geldstrafe bis zu € 360,-, bei einer gerichtlich strafbaren Handlung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, in qualifizierten Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.
    Beim Führen von Waffen bei Veranstaltungen können spezielle Bestimmungen in den das Veranstaltungswesen regelnden Gesetzen der einzelnen Bundesländer zur Anwendung kommen. Das Versammlungsgesetz verbietet die Teilnahme von bewaffneten Personen.
    Daher dürfen Personen, die Gegenstände bei sich haben, die geeignet sind und dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, nicht an Versammlungen teilnehmen.
    Darauf bezugnehmend würde ich mal behaupten das wir da sogar mehr dürfen als die Schweizer.


    LG Wolfgang

  • Hi, Survivaltracker!


    Zitat von survivaltracker;221831

    ... nun die Frage darf ich es mitnehmen oder muss ich es am Zoll irgendwie erwähnen?


    Aus meiner Sicht ist weder Einfuhr noch Transport meldepflichtig oder untersagt.
    Nur ist gerade Italien sehr heikel was Waffen und Messer betrifft und ich würde es stark vermeiden in der Öffentlichkeit
    mit einem offensichtlich gefährlichen Gegenstand mich sichtbar zu zeigen. (Abseits des Verbots dieses zu führen.)
    Die Exekutive reagiert ebenso recht willkürlich...ich sag mal dann doch anders als in DACH.
    Da habe ich selbst schon Erfahrung damit machen dürfen.
    Das kann zwar durchwegs ein Vorteil sein, weil vieles auch "lockerer" gesehen wird,
    aber ein extremer Nachteil, wenn Du auf jemanden stösst, der sich selbst als das Gesetz sieht.


    Ciao,
    Occam

    "Alle, außer mir, haben sich verirrt!"... Indiana Jones

  • Hallo,


    Zitat von hjoggel;221859

    packs in den Rucksack, ganz normal. Die schauen eh nicht umd wenn doch, du hasts ja nicht zustechbereit im Schulterholster.


    da ich weiss, dass Du noch ein bisschen aufs Geld schauen musst, würde ich Hjoggels Tip nicht mit dem Fällkniven machen.
    Denn, im schlechtesten Fall bist Du es los, was doch einen beträchtlichen finanziellen Verlust bedeuten würde. Auch wenn das Risiko sicher sehr klein ist.


    Kauf Dir doch noch ein günstiges Mora und nimm das, irgendwo verpackt (nicht versteckt!) mit. Wird es konfisziert ist der Verlust zu verschmerzen.
    Erwähnen würde ich es am Zoll nicht.
    Über die rechtlichen Folgen würde ich mir aber auch keine Gedanken machen, ausser Du hast sehr heikle Eltern.


    Grüsse, Gresli

  • Weil ich gerade Greslis Beitrag lese, gehe ich nun davon aus, daß Du selbst noch minderjährig bist?


    In dem Fall wäre es sehr klug mit Deinen Eltern zu reden, was Du bei so einer Reise vor hast mitzunehmen.
    Und da spreche ich nicht nur von einem Messer sondern generell.


    Ciao,
    Occam

    "Alle, außer mir, haben sich verirrt!"... Indiana Jones

  • Hallo,
    hab ich das richtig verstanden? Ihr fahrt von Emmental ins Tessin (beides in der Schweiz), nur führt die Strecke über Italien. Ihr steigt in Italien also nicht aus oder so?


    Ich kenne ja jetzt die Grenzkontrollen an der grenze CH/I nicht, aber ich glaub jetzt einfach mal nicht, daß die jedes Auto filzen, oder?


    Gruß
    Gerald

  • "Grenzkontrollen"??


    Die Schweiz ist doch Schengen Raum genauso wie Italien, oder täusche ich mich?


    LG Wolfgang

  • Zitat von Isuzufan;221889

    "Grenzkontrollen"??
    Die Schweiz ist doch Schengen Raum genauso wie Italien, oder täusche ich mich?


    Stichproben können trotzdem jederzeit erfolgen. Der einzige praktische Unterschied zu früher ist, dass heutzutage die Kontrollen vom Zoll auch überall im Inland erfolgen können.


    Grüsse von Gresli, der in Genf auch schon sein ganzes Auto ausgeräumt hat

  • Ich wurde in den vergangenen 20 Jahren bei zahlreichen Fahrten in die Schweiz und nach Italien nie an der Grenze oder sonstwo kontrolliert. Was aber nicht heißen soll das es diese nicht gibt.


    Gruß Kupfersalz

  • Vielen Dank für die Antworten in so kurzer Zeit.
    Ich werde es mir noch überlegen ob ich das Risiko eingehen werde oder ich mir eine Alternative kaufen werde.
    Und was bedeutet :schengen Raum?

  • Hi,


    ich bin vor 5a auf der E35 beim Grenzübergang bei Como kontrolliert wurden.
    Und Schengen-Gebiet bedeutet ja nicht, daß es z.B. keine Zollkontrollen gibt.


    Gruß


    Rocky

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...

  • Zitat von survivaltracker;222124

    Durchsuchen die die ganze Person ( muss man auch die Schuhe ausziehen?) oder nur Kofern und Gepäck?...

    ...das wird wohl auf die Umstände ankommen.
    Bei mir wurde gefragt: woher, wohin. Lascher Blick aufs KFZ, in den Paß, aufs Fährticket (von Genua nach La Goulette) und den Kofferraum. Damit war die Notwendigkeit von Messern gegeben.




    Gruß


    Rocky

  • Hallo,


    Zitat

    Fährticket (von Genua nach La Goulette) und den Kofferraum. Damit war die Notwendigkeit von Messern gegeben.


    Klar zum "in See stechen", oder? :grosses Lachen:


    Gruß
    Gerald
    PS.: Sorry, aber ich konnte das jetzt einfach nicht zurück halten :)