Wie funktioniert das mit einer Patientenverfügung?

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  • Zitat von Bernie;234945


    - wenn es nach der Erstversorgung möglich ist, den weiteren Verlauf und die Konsequenzen abzuschätzen und ich nicht ansprechbar oder urteilsfähig bin und es darum geht, die weiteren Behandlungen festzulegen.


    Hallo Bernie, auch da habe ich eine gewisse Vorsorge getroffen. Ich habe eine unübersehbare rot umrandete Notfallkarte ein der Brieftasche, wo ganz klar draufsteht, dass ich nach einem Unfall mit Kreislaufstillstand länger fünf Minuten (Hirnschäden!) keine Wiederbelebung wünsche. Die PV ist notariell hinterlegt, das ist auf einem kreditkartengrossen Dokument ersichtlich und ausserdem ist sie auch noch in einem Mini-USB-Stick zur Notfallkarte gepackt, wo auch noch gross draußsteht, PV auf der Rückseite als Memory Stick.


    Ich denke, die Werteerklärung ist extrem wichtig. Du kannst nicht jeden Einzelfall in einer PV abdecken, aber ein Arzt ist an den mutmasslichen oder besser schriftlich geäusserten Patientenwillen gebunden. Genau das: Wenn Du schriftlich äusserst: "Was macht für mich ein gutes Leben aus und mit welchen Einschränkungen will ich nicht mehr leben"


    Meint


    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Zitat von Waldschrat;235001

    Hallo Bernie, auch da habe ich eine gewisse Vorsorge getroffen. Ich habe eine unübersehbare rot umrandete Notfallkarte ein der Brieftasche, wo ganz klar draufsteht, dass ich nach einem Unfall mit Kreislaufstillstand länger fünf Minuten (Hirnschäden!) keine Wiederbelebung wünsche. Die PV ist notariell hinterlegt, das ist auf einem kreditkartengrossen Dokument ersichtlich und ausserdem ist sie auch noch in einem Mini-USB-Stick zur Notfallkarte gepackt, wo auch noch gross draußsteht, PV auf der Rückseite als Memory Stick.


    Ohne deine persönliche Willensbekundung/Ansichten in Frage stellen zu wollen, aber warum gerade 5 Minuten? Und warum nur nach einem Unfall? Und wie genau definierst du Kreislaufstillstand? Ist damit nur die Zeit in der du liegst und niemand etwas tut (Zeit bis Eintreffen Rettungsdienst, wenn keien Ersthelfer da sind, bzw diese keine Herzdruckmassage druchführen) gemeint oder auch wenn Herzdruckmassage durchgeführt wird?
    Ich kann dir aus der Praxis sagen, dass du auch mit dieser Karte primär behandelt werden wirst - denn zum einen weiß niemand, wie lange der Kreislauf wirklich schon steht (dafür müsste man an eine funktionierende arterielle Blutdruckmessung angeschlossen sein), zum anderen sind die Angaben wie gesagt etwas zu schwammig. Zumal eine Prognose anhand aktuell bestehender Evidenz bzgl. Überleben und Qualität des Überlebens innerhalb der ersten 5 Minuten nicht möglich sind - selbst bei etwas so kritischem, wie dem traumatisch bedingten Herzkreislaufstillstand. Dafür müsste der Kopf schon ab sein (oder vergleichbares) - und dann reanimiert eh keiner mehr.
    Auch wird in einer Reanimationssituation in 99,9% der Fälle erst nach Papieren/Identitätsnachweis (d.h. der Brieftasche) gesucht, wenn man sich a) schon für einen Abbruch der Reanimation entschieden hat oder b) die Reanimation primär erfolgreich ist (der Patient wieder einen eigenen Kreislauf hat). Das ist einfach der Situation/der Aufgaben in einer solchen geschuldet. Das ist aber ein generelles Problem bei präklinsichen reanimationssituationen, bei denne keine Angehörigen anwesend sind, die eine Patientenverfügung aktiv ins Geschehen einbringen.
    Man muss allerdings auch dazu sagen, dass solche Situationen im Vergleich tatsächlich eher seltener bzgl. Patientenverfügung relevant sind, auch wenn sie natürlich besonders präsent in den Köpfen der Leute sind. Viel häufiger und damit zumindest statistisch relevanter sind Situationen wie: soll der (kritisch kranke) Patient noch zur Behandlung aus der Häuslichkeit oder dem heim in die Klinik gebracht werden (Stichwort Pflegepatient), wenn der Patient im Krankenhaus behandelt wird (und wenn nur im Rahmen einer Routinemaßnahme/Eingriff, möchte er bei einer (plötzlichen) Verschlechterung auf die Intensivstation, welche Maßnahmen sollen (nicht) ergriffen werden, ist eine Reanimation gewünscht.


    Ein sehr komplexes Thema, bei dem leider nicht immer alles läuft wie gewünscht.

    Take care!

  • Zitat von Hunted;235007

    Ohne deine persönliche Willensbekundung/Ansichten in Frage stellen zu wollen, aber warum gerade 5 Minuten?



    Nun, wenn ich bei einem Kreislaufstillstand 5 Minuten keine CPR oder sonstige Massnahmen von einem Ersthelfer gesehen habe, dann habe ich die Intelligenz einer Salatstaude. Eine Ambulanz kommt typisch in 10-15 Minuten.


    Zitat von Hunted;235007



    Und warum nur nach einem Unfall? Und wie genau definierst du Kreislaufstillstand?



    Ich sag jetzt mal als medizinischer Laie: Unterbrechung der Blutzufuhr zum Gehirn, so langfristig, dass sie zu bleibenden Hirnschäden führt.. Mein Horrorszenario wäre der Wachkomapatient. Ich hoffe ich habe mich da mit einer in der Brieftasche verfügbaren und zusätzlich notariell hinterlegten Patientenverfügung und eine Betreuungsvollmacht für meine Frau, die dann das Abschalten sämtlicher Maschinen kommandieren dürfte, ausreichend gegen so ein Horrorszenario abgesichert!


    In einem amerikanischen Survivalforum habe ich doch tatsächlich gelesen, finde ich persönlich zwar übertrieben, dass sich Leute auf die Brust tätowieren lassen "Do not reuscitate" Sozusagen die unübersehbare Patientenverfügung


    Viele Grüsse


    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Hallo zusammen,


    interessantes Theme!
    Der Landkreis Passau hat dazu vor einiger Zeit ein Heft herausgegeben, eine sogenannte Notfallmappe.
    Der Inhalt umfasst einige der wichtigsten Dinge, gedacht und herausgegeben wurde es hauptsächlich für Senioren........


    Der Inhalt:


    "Medizinischer Notfall" "Versicherungen und sonstige wichtige Daten" "Im Todesfall"
    "Muster- Vollmachten/ Verfügungen"


    Der Letzte Punkt ist der interessanteste, Vordrucke un Muster von Vorsorgevollmacht; Patientenverfügung; BetreuuengsVerfügung; Verzeichnis erteilter Vollmachten und
    Verfügungen.


    Hab das Teil selber erst entdeckt, lag bei uns in der Gemeinde aus, hab da gleich für mein Weiberl und mich mitgenommen.
    Hab nur bis jetzt nichts geschrieben, da ich davon ausging, das hier im Forum jeder sowas hat...................


    Wenn Interesse besteht, scan ich das ganze Dingens ein und lade es hoch??!


    Grüße,
    role

  • Meine Mutter hat vor ein paar Jahren mal eine Patientenverfügung ausgefüllt. Wir verwendeten ein Formular aus dem Internet.
    Meines Wissens muss eine PV notariell beglaubigt sein.
    Der Notar sagte nämlich dass derartige Vordrucke lediglich der Information dienen und juristisch u.U. höchst anfechtbar sind.


    Also auf jeden Fall zum Notar und von dem eine hieb und stichfeste PV machen lassen!



    Gruß vom Nasenbären

  • Nasenbär
    Zumindest in der Schweiz ist die notarielle Beglaubigung nicht notwendig. Spitäler und Heime sind hier auch sehr offen.
    Bspw. wurde beim Eintritt meiner Schwiegermutter explizit nach einer PV gefrsgt. Da die nicht vorhanden war, wurde ihr Wille im Beisein einses Arztes aufgenommen und protokolliert, dabei wurden gute Fragen mit Beispielen gestellt.
    Als "es dann soweit war" handelte man im Heim nach einer kurzen Rückfrage bei uns auch sehr positiv nach dieser PV.


    Wichtig ist, dass die PV alle ca. 3 bis max. 5 Jahre aktualisiert oder zumindest neu datiert und unterschrieben wird. Dies, um zu zeigen, dass sie noch dem aktuellen Willen entspricht.


    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]


    Zitat von Waldschrat;235011


    In einem amerikanischen Survivalforum habe ich doch tatsächlich gelesen, finde ich persönlich zwar übertrieben, dass sich Leute auf die Brust tätowieren lassen "Do not reuscitate" Sozusagen die unübersehbare Patientenverfügung


    Sali Waldschrat


    Das ist nicht ganz problemlos, da so Zweifel am aktuellen (kürzlich geäusserten) Willen auftreten können.
    Alternative: DNAR -Stempel (do not attempt resuscitation) auf die Brust. Der muss alle paar Tage erneuert werden und zeugt so von der Aktualität des Willens. Am besten auf der Brust gleich unterschreiben. :staun: (Ist tatsächlich eine Empfehlung der "Erfinder".)


    Bitte auch den Hinweis auf das Erneuern, mindestens aber neu datieren und unterzeichnen der PV ca. alle drei Jahre beachten.

  • Moin @ll,


    ein "heisses" Thema ...


    Ich beschreibe es Euch jetzt zuerst mal aus meiner Sicht als Rettungsdienstler:


    Ich komme mit einer Alarmierung zu einem Patienten und finde ihn - egal aus welchem Grund - leblos, sprich ohne jegliche Vitalzeichen vor. Da ist mir völlig schnurzpiepenwurschtegal was in den letzen fünf bis sieben bis neun Minuten passiert ist. Solange ich keine sicheren Todeszeichen habe, beginne ich unverzüglich mit Wiederbelebunsgmaßnahmen. Das muss ich nicht nur aus rechtlichen Gründen, das tue ich auch, weil ich am nächsten Morgen den Typen, den ich da im Spiegel sehe waschen muss, ohne dass mir schlecht wird.
    Sprich: Das ist meine ureigenste Aufgabe, alles in meiner Macht stehende zu tun, um dieses Menschenleben zu retten! Und zwar mit aller mir zur Verfügung stehenden Kraft. Und wenn ich mir nicht sagen kann, dass ich alles getan habe, was ich zu Gebote hatte, dann habe ich vor mir selbst, vor dem Patienten und vor seinen Angehörigen versagt. Und das erlaube ich mir als gläubiger Christ anzufügen auch vor Gott!


    Waldschrat: Sorry, aber ich habe weder die Chance in Erfahrung zu bringen, seid wann Du bei einem Unfall ohne Kreislauf warst, noch die Zeit, nach irgendwelchen Unterlagen in Deiner Brieftasche zu suchen. Die "Sekunde Null" ist für mich der Zeitpunkt, an dem ich Diene Atmung kontrolliere...


    Und wenn mir da tausend Angehörige erzählen, es gebe eine Patientenverfügung, mir vielleicht sogar ein Stück Papier vorhalten. Ich habe einfach keine Chance, zu prüfen, ob das echt ist. Ich möchte nicht wissen, wie oft bereits solche Verfügungen gefälscht wurden, weil da etwas zu erben war...
    Wenn dann Notarzt und sein Fahrer (in NRW auch ein qualifizierter Rettungsassistent) vor Ort sind, dann ist irgendwann Manpower genug da, um zu prüfen, was da an Papieren vorliegt. Und gegebenenfalls muss der Notarzt dann entscheiden, wie es weitergeht. Das ist seine Aufgabe. Und wenn dann sicher ist, dass ein Abbruch im Sinne des Willens des Patienten ist, dann habe ich auch wirklich kein Problem damit. Aber bis dahin gilt der Grundsatz, dass ich angefangen habe und weitermache, bis der Arzt kommt!


    So, und um es kurz zu machen:


    Eine Patientenverfügung muss (in D) nicht notariell aufgenommen werden. Und selbst, wenn sie es ist, dann kann sich der Patient jederzeit anders entscheiden. wird diese andere Entscheidung glaubhaft schriftlich dokumentiert oder vom Patienten mündlich gegenüber einem Arzt klar ausgesprochen, ist das notarielle Papier ganz einfach Makulaur!
    Da wird einfach nur Geld versenkt.
    Wichtiger ist, die Verfügung mit seinem Arzt zu besprechen und ggfs. dort auch in Kopie zu hinterlegen. Denn wenn ein Notarzt oder ein Arzt im Krankenhaus die Chance hat, mit seinem niedergelassenen Kollegen die Verfügung abzuklären, ist das ein gerne und im Sinne des Patienten oft genutzter Weg...
    Einmal abgesehen davon, dass viele Ärzte heute sich mit dem Thema auseinandersetzen und allein schon auf diesem Weg die Formulierung so gestaltet ist, dass der Arzt im Notfall oder in der Klinik eine brauchbare Entscheidungsgrundlage hat.


    Zur Vorsorgevollmacht:


    Ja bitte - auf jeden Fall!!! Die Gerichte respektieren derartige Dokumente gerne, entlastet es sie doch in der Aufgabe den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu ergründen. Sprich: Wenn ich bei klarem Verstand einen Menschen zu meinem Sachwalter bestimme und festlege, dass dieser auch im Falle einer rechtlichen Betreuung eingesetzt wird, so wird dies vom Vormundschaftsgericht in der Regel auch bestätigt. Auch hier bitte klare und eindeutige Formulierungen wählen, auf welche Bereich sich die Vertretung beziehen soll.


    Leider fliegen im Internet neben guten Vorlagen auch ziemlicher Mist herum. Von daher empfehle ich gerne die Broschüre


    "Christliches Patiententestament und Vorsorgevollmacht"


    die gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz um vom Rat der evangelischen Kirche Deutschlands herausgegeben wird. Sie kostet irgendwas um einen Euro herum und ist bei den Gemeindeämtern bzw Gemeindebüros i.d.R. erhältlich.
    Die dort veröffentlichten Vorlagen sind zumindest rechtlich sehr ausgreift und auch für Menschen, die mit Kirche nichts am Hut haben durchaus nützlich...


    Be prepared - und dazu gehört auch dieser Topic!


    Christian

    Hier wird das Licht von Hand gemacht ... und der Motor gehört nach hinten!

  • Hallo zusammen,


    das Teil von der Kirche ist auch ausgelegen, der Inhalt davon ist ziemlich der selbe bis auf die Vordrucke für den ärztlichen Notfall (welche Krankheiten, Medikamente, Allergien, Bluter ja/nein, uswusw), Auflistung der ganzen Versicherungen, Vereine.
    Hab gestern nur die Hauptpunkte geschrieben, da des andere dazu, sprich die Unterpunkte ne gute DIN A4 Seite sind.......


    Bei uns hätten sie für das von der Kirche 1,50 Euronen verlangt, das andere war kostenlos, das sind hald 3 Dosen Bohnen, in meinem Fall für zwei, also 6 Dosen......


    Bei den Vordrucken für Vollmachten und Verfügungen ist immer ein Absatz mit dabei, von wem man beraten wurde, dazu vom Dok eine Bestätigung, das man zum Zeitpunkt der Unterschrift voll zurechnungsfähig war und gut.


    Hab mir das Heft auch gleich kopiert, eins ist in meinem Fluchtgepäck und eins kommt neben das Telefon.


    Das einzige, was ich hoffe, daß ich diese Sache noch lange nicht brauchen werde.


    Grüße,
    role

  • Wichtig ist, beim Personalausweis auch die Kontaktdaten der Vertrauensperson bei sich zu haben, die im Falle eines Unfalls/akuter Erkranung verständig werden soll.
    Die Vertrauensperson kann dann mit Vorsorgevollmacht und Patientenvollmacht im Krankenhaus auftreten.


    Beratung durch Arzt und Feststellung der Geschäftsfähigkeit :


    Ich würde eine Patientenverfügung für 3 unterschiedliche Lebensphasen sehen:


    Noch nicht alter Mensch, keine chronische Erkrankungen , regelt in der Patientverfügung seine Wünsche bei Notfall durch Unfall oder akut auftretende schwere Erkrankung
    die Situation wird man mit seinem Arzt eher nicht besprechen können, da zu allgemein, da gibts im Regelfall auch keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit/Einwilligungsfähigkeit.


    Mensch hat eine Vorerkrankung, die zu gewissen Komplikationen führen kann, hier ist das Gespräch mit dem Arzt sinnvoll, da gewisse Entwicklungen vorab erkennbar sein könnten. Auf die Frage der Geschäftsfähigkeit kommts nicht drauf an.


    Die dritte Phase ist dann die Auseinandersetzung mit Behandlungen in der Zukunft, bzw. Einleitung-,Abstellung der Behandlung, wenn man wegen Demenz oder anderen psychischen Einschränkungen hierzu nicht mehr in der Lage ist. In der Situation werden die meisten wohl schon etliche Vorerkrankungen haben , und dies mit dem Arzt besprechen, andererseits kann es dann vorallem für die Vorsorgevollmacht sinnvoll sein, daß die Geschäftsfähigkeit eindeutig festgestellt ist.


    Interessant wäre dann ja noch sowas wie die Prepper-Patientenverfügung für den worst-case , der Gnadenschuß den landy ...



    Frieder

  • Matthias ich schätze dein Wissen in vielen Dingen, aber das was du da schreibst ist diplomatisch ausgedrückt sehr grenzwertig.


    Bei einer Situation, bei der eine CPR notwendig ist, ist der Zeitpunkt zwischen Beginn und erster Masnahme sehr wichtig, aber es sieht oft im Einzelfall anders aus. Ich habe Reanimationen gemacht, da sind wir neben dem Patienten gestanden und haben sofort begonnen, es gab anschließend massive Hirndefizite und ich habe Patienten 30min reanimiert, die sind mit nur wenigen Defiziten aus dem Krankenhaus entlassen worden. Deshalb ist es wichtig, daß die eintreffenden Einsatzkräfte die Situation richtig einschätzen und eine Abschätzung der Situation machen, macht eine Reanimation noch Sinn oder nicht.


    Und es ist leider Fakt im Notfall am Unfallort wird kein Ersthelfer erst nach einer Karte suchen sondern anfangen zu reanimieren bis der Notarzt kommt.


    Jonn


  • Da kann Waldschrat dann nur drauf hoffen, daß seine Ehefrau mit der Vorsorgevollmacht neben ihm steht und unter Verweis auf die Patientenverfügung jeden darauf hinweist, daß er sich strafbar macht, wenn er jetzt noch irgendwelche Behandlungen durchführt.


    Ich find jetzt allerdings die Äußerung von jonn 68, die Haltung von Matthias in seiner Patientenverfügung sei" grenzwertig" , ihrerseits mehr als grenzwertig.


    Jeder hat das Recht eine Patientenverfügung zu machen oder auch nicht. Und jeder hat das Recht sie nach seinen eigenen Wertvorstellungen zu formulieren.


    Ich habe auch mit Patientenverfügungen mein Problem, wenn es darin heißt , ich wünsche keine lebensverlängernde Maßnahmen , da diese Formulierung meiner Ansicht nach im Regelfall etwas unüberlegt ist, da man damit auf die ganze Notfal-Intensivmedizin zB nach einem Unfall verzichten würde.


    Andererseits macht auch diese Formulierung in manchen Situationen bei manchen Menschen zB mit Vorerkrankungen durchaus Sinn.


    In den meisten Patientenverfügungen verzichtet man im übrigen auf weitere Behandlungen und verlangt die Einstellung der Behandlung, wenn mit großer Sicherheit festgestellt wird, daß man selbst nicht mehr kommunizieren kann und deshalb den dann aktuellen Willen nicht mehr äußern kann, so daß der vorher bereits festgelegte Wille gelten soll.


    Frieder

  • Zitat von frieder59;235177

    Ich habe auch mit Patientenverfügungen mein Problem, wenn es darin heißt , ich wünsche keine lebensverlängernde Maßnahmen , da diese Formulierung meiner Ansicht nach im Regelfall etwas unüberlegt ist, da man damit auf die ganze Notfal-Intensivmedizin zB nach einem Unfall verzichten würde.


    Und da es genau deshalb auf exakte Formulierungen ankommt, gehe ich zu einem Notar.


    Klar, der kostet Geld. Aber dafür kaufe ich mir das Fachwissen. Machen wir doch in anderen Bereichen auch, oder?


    Die Patientenverfügungen der Notare sind auch medizinisch hinterfragt, da kein Notar hier einfach so etwas niederschreibt und vertickert. Oftmals sind die Verfügungen ein Gemeinschaftswerk, nur daß der Notar dann auf die spezielle rechtliche Situation eingehen kann.

  • Zitat von role74;235013

    Vorsorgevollmacht;


    Hallo role74,


    die ist extrem wichtig! Weil viele Leute bilden sich ein, in einem medizinischen Notfall könnte der Ehepartner bestimmen. Kann er nicht! Zumindest nicht nach deutschem Recht.


    Also ist eine Vorsorgevollmacht auf Gegenseitigkeit ein extrem wichtiges Dokument! Noch viel wichtiger wird das bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften! Da hat die Partnerin nämlich rein gar nichts zu sagen!


    Hey? Ich bin jung und gesund, was geht mich das an? Morgen habe ich einen üblen Verkehrsunfall und liege vielleicht mit einer Tetraplegie im Spital ....


    Meint


    Matthias

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    Benjamin Franklin (1775)

  • Zitat von mueller;235185

    ... Die Patientenverfügungen der Notare sind auch medizinisch hinterfragt, da kein Notar hier einfach so etwas niederschreibt und vertickert. Oftmals sind die Verfügungen ein Gemeinschaftswerk, nur daß der Notar dann auf die spezielle rechtliche Situation eingehen kann.


    Moin Mueller, moin @ll,


    nun, das kann jeder Rechtsanwalt auch. Und da gibt es dann noch die Fachanwälte für Medizinrecht...


    Nicht, dass ich Notare schlecht achte oder ihnen irgend eine Fähigkeit absprechen will. Ich möchte nur vermeiden, dass durch den Gang zum Notar ein falsches Gefühl der Sicherheit aufkommt. Die notarielle Verfügung ist um keinen deut verbindlicher als die auf einem Blatt kariertem Papier von mit handschriftlich verfasste und eigenhändig von mir unterschriebene Variante.


    Das Problem besteht IMVHO eher darin, dass am Ende ein Arzt in der Klinik mit den schriftlich fixierten Aussagen zu einer dem Patientenwillen entsprechenden Entscheidung kommen muss. Und da geht es dann ausschließlich um medizinische Entscheidungskriterien. Die müssen so klar niedergeschrieben sein, dass sie unmissverständlich sind. Andernfalls gilt:


    In dubio pro vita!


    Und nocheinmal: Am Notfallort ist primär keine Zeit um im Falle einer Gefährdung für Leib und Leben noch eine solche Verfügung zu würdigen. Zumal - und da danke ich Jonn ausdrücklich für seinen Post - zu Beginn einer Reanimation selbst unter optimalen Ausgangs- und Verlaufsbedingungen das coming out für den Patienten keinesfalls absehbar ist!


    Habt doch einfach mal Vertrauen in Euren Hausarzt und holt Euch da mal eine Beratung...


    Be prepared!


    Christian

    Hier wird das Licht von Hand gemacht ... und der Motor gehört nach hinten!

  • Die not. Beurkundung stellt Deine Geschäftsfähigkeit und eine Aufklärung sicher.
    Zudem ist bei der Verfügung über eine Immobilie eine not. Urkunde notwendig.


    Natürlich können Personen ohne Immobilie hin gehen wo sie wollen. Unklarheiten gehen aber zu Lasten des Betroffenen.

  • Weil es so schön zum Thema passt und nochmal unterstreicht, wie wichtig es ist nicht nur eine Patientenverfügung (etc) zu haben, sondern, dass diese auch schnell auffindbar sein muss (und bei allen Beteiligten/Bevollmächtigten auch mindestens in Kopie):
    Heute wurde eine schon etwas ältere Dame mit diversten Vorerkrankungen und unter anderem einer nicht mehr zu heilenden Krebserkrankung bei akuter Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei uns eingeliefert. Bisher lebte sie mit Unterstützung der Tochter in der eigene Wohnung. Eine weitreichende Pflegebedürftigkeit lag nicht vor, sie war Herr ihrer Sinne und konnte ihre eigenen Entscheidungen treffen. Nun aber war sie zunehmend verwirrt und auch körperlich in einem schlechten Zustand (die Details tuen nichts zur Sache). Eine Patientenverfügung würde wohl existieren, aber auch nach einem längeren Telefonat meinerseits mit der Tochter und der dringenden Bitte diese doch bitte beizubringen war sie nicht auffindbar.
    Was folgte waren einige sehr anstrengende und für die Betroffenen sehr aufreibende Gespräche mit Mutter und den beiden Töchtern. Neben dieser Menschlichen Komponente in denen ich alle recht deutlich mit dem Zustand und der Gesamtprogrnose konfrontieren musste, waren Entscheidungen bzgl weiterer Maßnahmen zu treffen. Sollte noch Fremdblut transfundiert (verabreicht) werden? Auch war eine erweiterte medikamentöse Therapie notwendig. Und, wir hielten bei der gegenwärtigen Befundkonstellation eine invasiven diagnostischen Eingriff mit evtl. threapeutischen Folgen/Maßnahmen für sinnvoll. Aber das alles musste mit der Patientin besprochen werden - die nun nicht mehr vollständig orientiert war und nur noch fraglich Entscheidungen dieser Dimensionen überblicken konnte. Die Töchter völlig überfordert (was man verstehen kann). Was war von der Patienten gewollt, bzw was hatte sie gewollt,a sl sie noch völlig klar war? Was nicht? Was wenn Komplikationen auftreten sollten oder eine weitere Verschlechterung? Intensivstation? Beatmung? Lebenserhaltende Medikamente? Wiederbelebungsmaßnahmen? Auf all diese Fragen konnten keine wirklich guten Antworten gegeben werden. Klar kann ich so ein Gespräch lenken und deutlich machen, was wir für sinnvoll halten. Aber dabei geht es darum nicht. Denn ich kann ggf. etwas völlig anderes sinnvoll und lebenswert erachten, als der Patient.


    Gerade das sind die Situationen in denen es schwierig wird. Der Patient kann plötzlich nicht mehr entscheiden, aber eine Verfügung ist nicht greifbar, Betreuer gibt es (noch nicht). Der Weg über das Vormundschaftsgericht ist (relativ) lang und unbefriedigend, die Situation nicht so akut lebensbedrohlich, dass ich handeln darf und nachher aufklären. Der Patient muss also verstehen was ich ihm sage und erkläre und in alle Maßnahmen einwilligen, bevor wir sie durchführen.
    Das ist nichts chön für uns als Behandler, nicht im Sinne der Patienten und unendlich belastend für die Angehörigen.


    Also meine Bitte: Macht euch Gedanken, formuliert sie und macht sie zugänglich - informiert eure Angehörigen und alle anderen Beteiligten.

    Take care!

  • Zitat von role74;235309

    @ Waldschrat
    Was zum Geyer ist eine Tetraplegie.......???


    Was ganz übles...


    Das ist eine hohe Verletzung der Wirbelsäule im Halsbereich, wo Du nicht nur querschnittsgelähmt bist, sondern auch Deine Arme gelähmt sind. Will sagen, Du kannst Dich noch nicht mal mehr erschiessen und bist zu 100% anderen Menschen ausgeliefert.



    Siehe etwa der Fall Samuel Koch bei "Wetten dass"



    Das ist deswegen auch ein Fall, für den ich in meiner Patientenverfügung explizit Vorsorge getroffenen habe!



    Viele Grüsse



    Matthias

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  • Zitat von Waldschrat;235473

    Was ganz übles...



    Das ist dein eMeinung! Ischerlich ist das für einen gesunden, im leben Stehenden Menschen ein Schock, jedoch bringt es nicht nur mein Berufs-, sondern auch mein Privatleben mit sich, dass ich Menschen kenne, die trotz, bzw auch mit diesem Schicksal glücklich sind gerne leben - hätten sie übrigens vorher auch nicht gedacht. Also nicht zu vorschnell urteilen...

    Take care!