Schlösser öffnen

  • Bei zugefallener Tür fallen mir da zwei Sachen ein, beide auch ab und an in Blitzangeboten eines bekannten Onlinehändlers zu finden:


    Türfallenkarte (lassen sich auch mit einer aufgeschnittenen PET-Flasche improvisieren)
    Türnadeln (räftiger Draht funktioniert auch)


    Vor allem die Karte hinterlässt meist keine Spuren, da weich.
    Ansonsten bleibt das bereits angepriesene Lockpicking, sowie der gute alte Notschlüssel beim Nachbarn oder auf den Grundstück (gut) versteckt.
    Einbrechen in Fenster etc...nunja, ist nicht das Beste meiner Meinung nach. Passanen rufen die Polizei, man tut sich selbst weh, reißt die Dachrinne ab oder ähnliches.


    Revedere Romal

  • Ich habe einen Schlüssel eingeschweißt bei mir auf dem Grundstück deponiert.


    Eine ziemlich geniale Idee habe ich letzte Woche auf YT gesehen: E-Picking mit einer umgebauten billigen E-Zahnbürste.


    In die eigene Wohnung einsteigen hat schon viele Male die Polizei auf den Plan gerufen. Wird ganz schön teuer...



    Liebe Grüße


    Semper Fi

    Geht los!!!

  • Zitat von Semper Fi;282295

    In die eigene Wohnung einsteigen hat schon viele Male die Polizei auf den Plan gerufen. Wird ganz schön teuer...


    Hei,


    das würde mich jetzt aber interessieren! Für wen und mit welcher Begründung?



    Grüße,


    Tom

  • Die Auslösung von sogenannten Falschalarmen durch entsprechende Handlungen (nicht Fehlallarmen) unterliegt in vielen Bundesländern der Gebührenpflicht und soll nicht von der Allgemeinheit getragen werden.
    Da wird dann der § 145 d STGB gebogen...


    § 145dAbs. 1 Nr. 1 StGB lautet:
    [INDENT]Wer wider besseren Wissens einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
    [/INDENT] Definition: Vortäuschen ist das Erregen oder Verstärken des Verdachts einer rechtswidrigen Tat.
    In der Regel geschieht dies durch eine unrichtige Anzeige bei den zuständigen Behörden. Möglich ist aber auch die Täuschung durch das Verschaffen einer verdachtserregenden Beweislage. Dazu gehört das Vortäuschen eines verdächtigen Verhaltens, das auf eine Deliktsbegehung hindeutet, wie beispielsweise das Fahren von Schlangenlinien.


    Ausschlaggebend ist, dass die Vortäuschung zu einem ungerechtfertigten Einschreiten der Ermittlungsbehörden führen muss. Dabei ist unerheblich, welches Gewicht der Tat beigemessen wird.


    Meistens mußten die dagegen klagenden Bürger in der BRD am Ende bezahlen.

  • Hei,


    hmmm, dass "Vortäuschen einer Straftat" so stark verbogen werden kann, dass der "Einbruch" ins Eigenheim schon darunter fällt war mir neu!
    D.h. wenn ich mit der Axt im Garten etwas zertrümmere, kann ein Bürger Sachbeschädigung annehmen und mich anzeigen.
    Sachbeschädigung fällt dann zwar flach, aber ich bin wegen Vortäuschen einer Straftat dran? Kann ich mir jetzt ehrlich nicht vorstellen.
    Mein Rechtsverständnis ist so, dass dass ich absichtlich eine Straftat vortäuschen möchte um deswegen bestraft zu werden.
    Aber vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand.


    Wieder was gelernt. Danke! Allerdings muss ich danach noch etwas googeln, denn so ganz klar ist mir das noch nicht...



    Grüße,


    Tom


  • Ja klingt weit hergeholt, aber irgendwie müssen die Kosten ja wieder rein.
    Es gab viele Klagen und viele unterschiedliche Urteile zu diesen Themen. Bei Beträgen um die 90 Euro würde ich das Risiko von zusätzlichen Gerichtskosten nicht eingehen und den Kram bezahlen.

  • Im Prinzip sollte man die Polizei vorher davon benachrichtigen, dass man in die eigene Wohnung einzusteigen gedenkt, weil der Schlüssel weg ist.
    Mal ne Frage zu den Schlossknackerwerkzeugen: Die habt ihr selbstverständlich ausserhalb der Wohnung aufbewahrt?
    Ich stelle mir die häufigste Situation vor, nämlich dass man im Morgenmantel die Zeitung holt und dann ist die Tür zu.
    Deshalb gut versteckter Zweitschlüssel ausserhalb.

  • Irgendwie finde ich einen "gut" versteckten zweit Schlüssel nicht so optimal. Damit kann man auch die Tür öffnen wenn sie abgeschlossen wurde und dann auch noch ohne Spuren zu hinterlassen. Bei den meisten Fällen des Aussperrens fällt die Tür allerdings nur ins Schloss, daher wäre mein primär Plan eine Lösung zu finden wie ich die Tür, welche nur ins Schloss gefallen ist, öffnen kann. Wenn die Tür abgeschlossen ist soll sie ja "geschlossen" sein und bleiben ausser man hat einen Schlüssel.
    Bei einem versteckten zweit Schlüssel hatte ich immer das Gefühl das jemand den Schlüssel findet, sicher ist da eine gewissen Paranoia dabei.


    Das jemand die Polizei ruf weil ich in meine eigene Wohnung einbreche davor hätte ich weniger Angst. Die Nachbarn welche das sehen könnten kennen mich und wissen das ich dort wohne. Das mag nicht für jeden und auch nicht überall zutreffen dem bin ich mir bewusst.

  • Also ich würde einen Zweitschlüssel nicht einfach nur verstecken. Das muss schon etwas sehr kreatives sein. Ich denke da insbesondere an das Erdreich. Ich habe bei mir ohne Schlüssel keine Chance. Haustür mit Automatikschloss & Mehrfachverriegelung. Da müsste ich bei Schlüsselverlust schon eine Scheibe einschlagen ...

  • Zitat

    - von aussen kann z.B. der Vermieter nicht so einfach seinen Reserveschlüssel benutzen wenn von der Innenseite unser Schlüssel steckt.


    Zumindest hier verboten. (Wobei mir klar ist das fast jeder einen hat!)

  • Wichtig ist, dass der Ersatzschlüssel weit genug vom Hauseingang weg verborgen ist und dass man ihn trotzdem rasch und einigermassen unauffällig ohne Werkzeug nehmen kann.

  • Ich wohne in einem ziemlich großen Wohnblock. Ins Haus reinzukommen ist kein allzugroßes Problem.
    Einen zweitschlüssel habe ich beim Hausmeister hinterlegt, und einen weiteren im Haus so versteckt, dass er nicht so leicht einer bestimmten Wohnung zuzuordnen ist, also nicht in unmittelbarer Nähe meiner Wohnungstür.
    Sicherlich nicht die optimale Lösung, aber besser als garnichts.


    Nasenbär