Hallo,
angeregt durch die Diskussion über das Führen von Multitools in Deutschland, dachte ich mir, ich schreibe mal etwas dazu, wie die Rechtslage in Österreich aussieht.
Einerseits lebe ich in Österreich und weiss daher, wie sich die Exekutive gegenüber Messerträgern verhält und andererseits bin ich Waffenbesitzer und habe mir von daher schon einigermaßen einen Überblick über die Gesetzeslandschaft verschafft.
Da es für die Schweiz und Deutschland schon einen "Messergesetz"-Thread gibt, dachte ich, ich nenne den hier auch so, obwohl es de facto kein Messergesetz in Österreich gibt.
Das Waffengesetz 1996 in der Fassung vom 20.09.2017:
Begriffsdefinition:
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
Wichtig ist hier die Formulierung, "ihrem Wesen nach".
Verbotene Waffen
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind.
Das wären zB. Stockdegen, Kugelschreibermesser etc.
Eine Einordnung eines Gegenstandes unter den Begriff „Waffe“ im Sinne des § 1 WaffG oder etwa unter § 17 WaffG – verbotene Waffe – erfolgt immer in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung, z.B. Klingenlänge und Gesamtlänge.
Gewöhnliche Messer mit stumpfem Rücken, wie Jagdmesser, Hirschfänger, Brotmesser, Tischmesser, Küchenmesser und Taschenmesser aller Art sind in der Regel nicht Waffen im technischen Sinn, sondern Gebrauchsgegenstände.
Selbst dann, wenn sie eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge besitzen.
Erst wenn ein feststellbares Taschenmesser auch eine Vorrichtung zum Aufspringen der Klinge besitzt, liegt eine Stichwaffe oder bzw. Stoßwaffe vor..
Dolche, Stilette und Degen sowie Butterfly-Messer sind nach Urteilen des Obersten Gerichtshofes jedenfalls als Waffen anzusehen.
Der Erwerb, der Besitz und das Führen der genannten Waffen ist Personen über 18 Jahren, über die kein Waffenverbot verhängt wurde, erlaubt.
Für Messer die erst gar nicht unter die Definition einer Waffe fallen, also die allermeisten, gilt gar keine Einschränkung. Diese dürfen auch unter 18 geführt werden.
Das Veranstaltungsgesetz kann das Führen von Waffen einschränken.
Ordnern und Security ist oft der Unterschied zwischen Werkzeug und Waffe nicht bekannt. Daher werden gerne jegliche Art von Taschenmessern einkassiert.
Das Versammlungsgesetz verbietet generell die Teilnahme von bewaffneten Personen.
In solchen Fällen ist es besser, gar kein Messer mitzunehmen.
LG. Nudnik