Worauf achten beim Hauskauf ???

  • Es gibt auch im deutschen Steuerrecht "Fallen", die manche erst zu spät bemerken.
    Selbständige, die in eigenen Räumen werkeln, müssen bei der Betriebsaufgabe dann das betriebsnotwendige Vermögen steuerpflichtig entnehmen.
    Da wird dann all' die hübsche Abschreibung wieder aufgeholt.


    Läßt sich einfach umgehen, indem eben der Gewerberaum gemietet wird (zB von der Frau oder den Eltern) oder indem man als GmbH firmiert und die Räume von sich selbst mietet.


    Das schweizer Konzept der Besteuerung des Eigenmietwertes macht Wertanlage in Immobilien zur EIgennutzung komplett nutzlos. Dazu noch eine Grundstücksgewinnsteuer auch auf fiktive (nicht realisierte) Gewinne.
    Selbst die LINKE käme in Deutschland nicht auf die Idee "Omas klein Häuschen" zu besteuern.

  • Zitat von Asdrubal;312047

    Außerdem ist die Eigennutzung gerade nicht als pures Investment zu betrachten. Es kann durchaus sein, dass man aus guten Gründen sehr wohl dort bauen oder erwerben will, wokein Wertzuwachs zu erwarten ist.


    Auch für mich wäre eine Wertsteigerung nachrangig.
    Wenn ich ein Haus in einer Gegend gefunden habe, in der ich mich längerfristig niederlassen will, weil die Lage (zur Arbeit, die Nachbarschaft, die Infrastruktur, kein AKW vor der Tür, keine sonstigen grausigen Umstände usw.) und das Haus und das Grundstück meiner Vorstellung entsprechen, dann würde ich nicht darauf schauen, ob es Jahrzehnte später mehr wert wäre.


    Auch finde ich es nicht grundsätzlich falsch, emotional ein Haus zu wählen, wenn man die notwendige Rationalität bei der Finanzierung nicht vergisst. In einem Haus, in dem man wahrscheinlich Jahrzehnte seines Lebens verbringt, muss man sich wohlfühlen.


    Da ich irgendwann ein bestehendes Haus kaufen möchte, welches möglicherweise nicht ganz neu ist, wäre auch für mich die Erbpacht ein Ausschlusskriterium. Wenn die Hälfte der Zeit schon um ist, dann würde ich das Ende der Frist noch erleben. Zu hoffen, dass es verlängert wird, wäre mir zu spekulativ.
    Wenn man neu baut und 99 Jahre hat, so dass man selbst und die eigenen Kinder das Ende wohl nicht mehr erleben, wäre es vielleicht nicht so dramatisch. Aber auch schon das Gefühl, ob etwas deins ist, macht (für mich) einen Unterschied.

  • Es gibt übrigens auch Erbpachtverträge mit Vorkaufsrecht für die Nehmer. Das würde der Generation, die den Ablauf erlebt, eine Option mehr geben.


    Ich will dieses Modell hier aber auch nicht verteidigen. Das kann, je nach Umständen, sinnvoll sein oder auch nicht. Nur würde ich es halt nicht von vornherein grundsätzlich ablehnen.

  • Ein Vorkaufsrecht heißt nur, dass du bei sonst gleichen Bedingungen in einen Kaufvertrag einsteigen kannst,
    Da Kaufverträge idR mit einem Rücktrittsrecht versehen werden, wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, heißt das gar nichts. Du kannst den Verkauf an dich nicht erzwingen.


    Das Vorkaufsrecht, auch das gesetzliche des Mieters bei Umwandlung in Eigentumswohnungen, läßt sich aushebeln.
    Eine beliebte Methode ist es, das Grundstück erst über Wert mit einer Briefgrundschuld zu belasten und es dann zu verschenken. Der Beschenkte erwirbt dann den Grundschuldbrief und läßt ihn und das nicht gegen ihn gerichtete Vorkaufsrecht löschen.
    Eine andere Methode ist der Tausch des Grundstücks gegen ein anderes Grundstück oder Recht.


    Das Vorkaufsrecht wird gern gegenüber Unkundigen dazu genutzt, den Anschein zu erwecken sie hätten Einfluss darauf, wer oder zu welchem Preis das Grundstück nachher
    verwertet wird bzw. etwas zu versprechen, das man nachher nicht halten will.


    Ein dingliches Vorkaufsrecht auf ein Grundstück muss in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sein, alles andere ist nichtig.
    Abzugrenzen ist dies zu einem rein schuldrechtliches Vorkaufsrecht. Dieses begründet bei einem Verkauf an einen Dritten lediglich einen Schadenersatzanspruch.


    Das Vorkaufsrecht ist eben gerade keine Option und kein selbständiges Ankaufsrecht.

  • Zitat von Abendrot;312164

    Ein Vorkaufsrecht heißt nur, dass du bei sonst gleichen Bedingungen in einen Kaufvertrag einsteigen kannst,


    Ist schon klar, dass du den Eigentümer nicht zwingen kannst, das Grundstück für weniger zu verkaufen, als der Markt hergibt.

  • Zitat von Asdrubal;312167

    Ist schon klar, dass du den Eigentümer nicht zwingen kannst, das Grundstück für weniger zu verkaufen, als der Markt hergibt.


    Nein, du kannst ihn nicht zwingen, es dir überhaupt zu verkaufen. Damit verpufft das Vorkaufsrecht in der Praxis.

  • Zitat von Abendrot;312176

    Nein, du kannst ihn nicht zwingen, es dir überhaupt zu verkaufen. Damit verpufft das Vorkaufsrecht in der Praxis.


    Hei,


    das interessiert mich. Wenn ich ein Vorkaufsrecht habe, dann warte ich, bis der Vertrag unterschrieben ist und noch kein Grundbucheintrag erfolgt ist.
    Dann erscheine ich und sage: Ich nutze mein Vorkaufsrecht und trete anstelle des Käufers in den Vertrag ein.


    Dann muss nach meiner Meinung der Verkäufer auch verkaufen.
    Warum sollte das Vorkaufsrecht verpuffen?



    Grüße,


    Tom

  • Es hat ja auch keiner behauptet, dass man ihn zum Verkauf zwingen kann. Aber ich steige hier mal aus diesem Aspekt des Themas aus. Da bringt eine weitere Debatte nichts.

  • Je nach Gartengröße und Lage des Grundstücks haben auch Landwirte ein Vorkaufsrecht, ohne explizit im Vertrag genannt zu werden. Da kann man den Kauf nur abbrechen und neu aushandeln, wenn man den Landwirt ausstechen möchte.
    Das war bei mir der Fall. ALLE Landwirte in der Umgebung konnten vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen, und ich hätte mal schön doof drein geschaut.
    Sie hatten 4 Wochen Zeit ihr Veto einzulegen, nachdem der Verkaufswunsch geäußert wurde (der Notar meldet es den Landwirten)
    Sobald der Kaufvertrag dann nach den 4 Wochen unterzeichnet war, die Notarkosten beglichen und der Grundbucheintrag angepasst wurde, verpuffte das Vorkaufsrecht der Landwirte.
    Das besserte meine Meinung über Landwirte nicht wirklich :winking_face:



  • Ein Vorkaufsrecht auf Immobilien muss im Grundbuch in Abteilung II eingetragen sein. Deshalb ist es auch dem Verkäufer und dem Notar bekannt. In der Vertragsgestaltung wird das berücksichtigt und ein Rücktrittsrecht des Verkäufers für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts vorgesehen. Übst du nun dein Vorkaufsrecht aus, wird der Vertrag ex tunc (also von Anfang an) unwirksam. Dein Vorkaufsrecht verpufft also.


    Da der Verkäufer aber ja unbedingt an diesen bestimmten Käufer verkaufen will, fragt er nun den Notar oder jemanden, der sich damit auskennt, wie er das nun erreichen kann. Und nun wird das Grundstück eben wie oben beschrieben oder durch eine andere Konstruktion an deinem Vorkaufsrecht vorbei übertragen.


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    Zitat von Samui;312184

    Je nach Gartengröße und Lage des Grundstücks haben auch Landwirte ein Vorkaufsrecht, ohne explizit im Vertrag genannt zu werden. Da kann man den Kauf nur abbrechen und neu aushandeln, wenn man den Landwirt ausstechen möchte.
    Das war bei mir der Fall. ALLE Landwirte in der Umgebung konnten vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen, und ich hätte mal schön doof drein geschaut.
    Sie hatten 4 Wochen Zeit ihr Veto einzulegen, nachdem der Verkaufswunsch geäußert wurde (der Notar meldet es den Landwirten)
    Sobald der Kaufvertrag dann nach den 4 Wochen unterzeichnet war, die Notarkosten beglichen und der Grundbucheintrag angepasst wurde, verpuffte das Vorkaufsrecht der Landwirte.
    Das besserte meine Meinung über Landwirte nicht wirklich :winking_face:


    Das hat mit den Landwirten nichts zu tun sondern mit dem Grundstücksverkehrsgesetz
    https://www.gesetze-im-interne…rdstvg/BJNR010910961.html
    das Spekulation mit landwirtschaftlichen Grundstücken unterbinden soll und verhindern soll, das landwirtschaftlich nutzbarer Grund nicht zur Erzeugung von Nahrungsmitteln verwendet werden (zB Hortung von Bauerwartungsland). Auch soll es den Landwirten ermöglichen, eine wirtschaftliche Betriebsgröße sicherzustellen.
    Das sollte doch eigentlich in unserem Sinne sein.

  • Hei,


    ich hab das jetzt z.B. aus Sicht eines Mieters gesehen, der ja auch ein Vorkaufsrecht für die von ihm bewohnte Wohnung hat und dieses Vorkaufsrecht ist nicht im Grundbuch, aber im BGB verankert.


    Ich kann mir nur schwer vorstellen, wie man dieses Vorkaufsrecht wirksam umgehen kann. Das haben schon viele probiert und sind gescheitert.
    Ist der Grundbucheintrag erfolgt, dann bleibt dem Mieter leider nur noch eine Schadensersatzforderung an den Verkäufer.



    Grüße,


    Tom


  • Das generelle Vorkaufsrecht des Mieters ist ein Rechtsmythos. Dieses Vorkaufsrecht besteht nur dann, wenn die Wohnung erstmals in Wohneigentum umgewandelt wird. Das kommt idR nur zum Tragen, wenn Wohnungen von Wohnungsbaugesellschaften in ETW umgewandelt werden. Moderne Gebäude werden ja schon als ETW "geboren".http://"http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/100828.htmBei"


    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/100828.htm</a></p><p><br></p><p><a href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/wann-besitzen-mieter-bei-einem-wohnungsverkauf-ein-vorkaufsrecht-13763989.html">http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/wann-besitzen-mieter-bei-einem-wohnungsverkauf-ein-vorkaufsrecht-13763989.html</a></p><p><br></p><p>Bei privaten Vorkäufern kommt so etwas nur vor bei Einliegerwohnungen oder in Zweifamilienhäusern. Da hebelt man bei Bedarf mit obigen Konstruktionen das Vorkaufsrecht aus. Oder man verkauft das ganze Haus an eine GbR und die zerlegen dann das Haus im Zuge der Auseinandersetzung der GbR.

  • Meine Anmerkungen zur Frage, ob kaufen oder nicht:


    Die Sache mit dem Eigenmietwert ist nicht so schlecht wie dargestellt. Zwar erhöht er die Steuern, aber weniger als wenn man ein Objekt mieten müsste.
    Was beim Eigenmietwert vergessen wird: Der Mieter hat diesen Zuschlag nicht, muss aber die volle Miete vorher als Einkommen versteuern.
    Als Besitzer kriegt man weniger als die Marktmiete als fiktives Einkommen aufgebrummt, zahlt aber nur den Steuersatz davon als Steuer.
    Als Mieter finanzierst du nach Steuern Amortisation, Fremdfinanzierung und Eigenkapitalrendite des Vermieters ganz alleine. Das ist ungerechter als der Eigenmietwert und deshalb wurde dieser Murks wohl auch erfunden.
    Wenn man als armer Rentner eine Immo erbt und diese zu hochpreisig geworden ist, dann vermietet oder verkauft man sie zum Marktpreis - davon kann man dann eine kleine passende Wohnung mieten.
    Dass man Hypozinsen vom Eigenmietwert abziehen kann ist eine feine Sache, nur muss man die vollen Hypozinsen der Bank zahlen. Unterm Strich also auch kein Geschäft, ausser man benötigt billige Liquidität für andere Geschäfte.
    Wenn man den Eigenmietwert abschaffen wollte, was ich befürworte, müsste man auch die Fremdkapitalkosten und den Unterhalt nicht mehr von der Steuer abziehen dürfen. Sonst wäre es eine krasse steuerliche Ungleichbehandlung von Mietern gegenüber Eigentümern.


    Wie tryppp gesagt hat, von der Wertsteigerung haben nur die Erben etwas. Wenn das Land oder Haus hochpreisiger wird, wachsen die Kartoffeln nicht besser, die Sonne scheint nicht früher übern Berg und der Ofen braucht immer noch genausoviel Holz wie vorher.
    Der Preis ist keine Eigenschaft der Liegenschaft, sondern nur ein Mass für die Gier, mit welcher andere dasselbe haben wollen.
    Mir muss es wohl sein in meiner Bleibe, und dazu gehört ein Umfeld, in dem ich mich wohl fühle und sein kann, wer ich bin. Dann kommt die finanzielle Tragbarkeit - was nützt mit ein schönes Haus, wenn mir vor Schulden das Liegen weh tut? So mancher wird durch ein überteuertes Eigenheim Knecht der Bank. Das ist nicht Sinn der Sache!
    Also achte man auf geringe Fixkosten, das ist mehr wert als ein Marmorbadezimmer auf Pump.
    Ebenfalls dazu gehört die Sicherheit, dass nicht irgendwelche Immobesitzer Eigenbedarf anmelden oder auf meinem Buckel eine Rendite optimieren wollen (was natürlich im Eintretensfalle nicht so direkt kommuniziert wird). Das geht am einfachsten in der Rechtsform des Besitzes.
    Zweitbeste Möglichkeit sind Wohnbaugenossenschaften mit Zielsetzungen und Statuten, die zur eigenen Weltanschauung passen.


    Zum Vorkaufsrecht: Hier geht das so, dass der Notar den Kaufvertrag rechtskräftig macht. Dann erst wird der Vorkaufsberechtigte benachrichtigt. Der kann zu den Bedingungen des Käufers an seine Stelle treten. Verzichtet er vorher auf sein Vorkaufsrecht, hat das den Vorteil, dass der neue Eigentümer rascher im Grundbuch geschrieben werden kann.
    In der Schweiz sind zudem Rechtsgeschäfte und Konstruktionen unwirksam, wenn sie nur dazu dienen, ein bestehendes Recht zu umgehen oder unwirksam zu machen. Als übergangener Vorkaufsberechtigter könnte man also gegen Schenkungen an Dritte usw. klagen, wenn man davon erfährt und genug juristische Kenntnisse hat. Vermutlich kann man aber nicht dagegen an, wenn die Gegenseite alle Tricks kennt.


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    Ach ja, zur Beurteilung einer Altliegenschaft ist es wie mit dem Kauf von Gebrauchtwagen: entweder versteht man selbst etwas davon, oder man nimmt jemanden mit, der etwas davon versteht. Was man nicht delegieren kann, sind zwei Dinge: Man sollte wissen, was man eigentlich will, und man sollte sich einen Überblick über das Angebot und die üblichen Preise im angestrebten Wohngebiet erarbeiten.

  • Wir ziehen doch nicht nach Rheinland Pfalz.
    Je nach Gegend zu teuer oder zu weit weg von allem.
    Oder die Anbindung nicht so wie von der Tochter gewünscht.


    Ein tolles Haus im Kraichgau gefunden.
    Für den Mann die Autobahn gleich ums Eck.
    Die Tochter hat die Bahn.
    Für die Buben sind die Schulen nicht weit weg.


    Und ich bekomme ein Haus mit Kamin , Garten und viel Platz zum Vorräte zu lagern.


    Die Nachbarn sind zwar nicht Flintenschussweite entfernt ;-), aber es ist freistehend.
    Und der Garten grenzt direkt an Felder.

  • Möchte auch etwas zu diesem wichtigen Thema schreiben. Ein Haus gehört für mich zu 100% zur Vorsorge, eine Vorbereitung auf künftige Krisenereignisse kann ich mir persönlich mit einer Mietwohnung nicht vorstellen. Wenn man betrachtet wie viele ihr Heil in einer Flucht in die Wälder sehen...geht's wohl andern auch so.
    Das fängt schon mit dem Platzangebot an und geht weiter mit der (fehlenden) Möglichkeit einen Kaminofen einzubauen.


    Ich bin bestimmt kein Profi was einen Hauskauf angeht. Schreibe nur, worauf ich geachtet habe: Lage, Höhe, Umfeld, Bausubstanz - Dach und wenn vorhanden Keller. Dies sind erstmal die wichtigsten Punkte. Danach kommt: Leitungen (Wasser, Elektrik), Heizung, Dämmung, Fenster (Zustand-Zeitgemäß?). Dann für unsere Prioritäten vielleicht nicht ganz unwichtig: Garten - und ist evtl. frei verfügbares Wasser in der Nähe? Bachlauf oder See.


    Bin zwar Handwerker, aber alles kann ich auch nicht selbst bewerkstelligen. Dazu kommt das man bei einem Besichtigungstermin gar nicht alles aufnehmen kann. Jedenfalls habe ich meinen Vater (Baupolier) zur Besichtigung mit genommen. Vier Augen sehen mehr als zwei!
    Ich war insgesamt drei Mal an und im Haus und trotzdem habe ich nicht alle Details registriert... z.B. war ich nicht auf dem Dach, weil Schnee lag... möglichst im Sommer besichtigen.


    Und vor allem,den Äußerungen des Maklers nicht zu viel Bedeutung beimessen!