Was tun wenn … man plötzlich todkrank ist?

  • Also bei mir, bei Leibe kein Ballungsgebiet, kann ich an Hand der aktuellen Angeboten grob sagen pro Zimmer 100.000€ wenn es ein Sanierungsobjekt ist, 150.000€ wenn es halbwegs bewohnbar ist und 200.000€ pro Zimmer wenn es ein halbwegs aktueller Bauzustand ist.

    Also eine 5 Zimmerbutze mit gutem KFWsiegel kostet ne gute Million wenn noch n netter Garten dabei ist , da sind die Freibeträge locker weg, hatte der Erblasser noch Aktien als Altersvorsorge die sind dann weg für die Erbschaftssteuer. Und es soll ja auch Fälle geben in denen Menschen auch noch hart gearbeitet und eisern gespart haben um im Alter Mieteinnahmen zu bekommen , die haben evtl noch ne vermietete Wohnung...


    Und nicht zu vergessen, man sollte es sich die letzten Tage vielleicht auch mal richtig gut gehen lassen.

  • Wenn du in das Haus selbst einziehst ist es völlig egal welchen Wert sie hat.

    Es gibt nur die qm Grenze.

    Bei den Aktien oder der vermieteten Wohnung, greift dann die 400.000€ Grenze JE Kind.


    Davon abgesehen, die Grenzen sind nicht neu. Das ist schon seit Jahren so.


    Eine wichtige Änderung durch das Jahressteuergesetz 2022: Der Sachwertfaktor wird angehoben.

    Bisher lag der Faktor für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen zwischen 0,5 bis 1,5 (Anlage 25 des Bewertungsgesetzes – BewG). Nach der Gesetzesänderung liegt er ab 2023 zwischen 0,8 und 1,8 – eine Anpassung »an das aktuelle Marktniveau«, so die Gesetzesbegründung

    Quelle


    also statt 0,5 bis 1,5 haben wir jetzt 0,8 und 1,8.

    Etwas mehr, aber keine so gravierende Änderung wie uns manche weiß machen wollen.


    Außerdem, es wird keiner daran gehindert schon mal vor dem Tode zu überlegen was er mit seiner Burg macht

    und vielleicht auch schon einfach mal 400.000 Euro an jedes seiner Kinder verschenken.

    Anstatt bis zum Ende auf dem Geld / Aktien hocken.

    Nach 10 Jahren gilt der Freibetrag von neuem.

    Wir sind über 50 und auch gerade am überlegen wie wir das machen.

    Deshalb auch das Sachwerteverfahren. Wir werden abwarten bis die neuen Daten draussen sind und das

    nochmals machen. Dann je nach Wert wird halt ein Teil vom Erbe vorgezogen.

    So kannst du auch schon zu Lebzeiten dein Haus vererben oder z.b. wenn der Wert zu hoch ist, einen entsprechenden Teil

    und das eigene Wohnen mit Niesbrauch und Wohnrecht absichern. Da gibt es genügend Möglichkeiten.

  • Es gibt auch die Möglichkeit Bruchteile an einem Grundstück zu verschenken , also 1/2 , 1/3 auch an mehrere Personen.


    Mit 60 Jahren kann ich zB schon mal 2/3 verschenken und dann mit 70 (10 Jahresfrist) die restlichen 1/3.


    Behält sich der Schenker den Nießbrauch an dem Gebäude vor, müsste sich eigentlich auch der Wert des egschenkten Gegegnstands vermindern, da der beschenkte ja keine Vorteile aus dem Haus ziehen kann.


    Interessant ist dann die genaue Regelung des Nießbrauchs.

  • So kannst du auch schon zu Lebzeiten dein Haus vererben oder z.b. wenn der Wert zu hoch ist, einen entsprechenden Teil

    und das eigene Wohnen mit Niesbrauch und Wohnrecht absichern. Da gibt es genügend Möglichkeiten.

    Ganz heißes Eisen, es ist nicht lustig, wenn man aus dem eigenen Haus herausgeekelt wird. Einem Bekannten passiert.

  • Da muss ich Herzhaus leider recht geben. Nicht alle Kinder sind so Fürsorglich wie man denkt. Eine Frau/Mann kan vieles verändern und dann steht man im Alter ohne nichts da. Selber erlebt in einer ähnlichen Situation.

  • Bitte Wohnrecht und Nießbrauch nicht verwechseln.


    Wohnrecht ist personenbezogen für das "eigene Wohnen". Das kann auch in der Urkunde weiter definiert werden um beispielsweise Gartennutzung, Garage, Nutzung von Anbauten, Pools etc.. Es sollte haarklein definiert werden, um Streit zu vermeiden.


    Bei einem Nießbrauch ist man Begünstigter der Miet- oder Pachterträge.


    Was nicht weit verbreitet ist: Nießbrauch kann man auch für Wertpapiervermögen vereinbaren, es gibt jedoch nur sehr wenige spezialisierte Finanzdienstleister für den Abrechnungsservice.

  • In D gehört zum Nießbrauch an Grundstücken auch das Recht, das Grundstück selbst zu bewohnen oder anderweitig zu nutzen, zB zu vermieten. Nießbrauchsrecht geht also weiter als Wohnrecht.

    Aktuell sind ja verschiedene "Verrentungsformen" häufig anzutreffen, Senior verkauft sein Haus/Wohnung für einmalige Summe oder Leibrente (endet mit Tod) und bekommt dann Wohn- oder Nießbrauchsrecht . Bei letzterem kann aber die Vermietung im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden . Problem : der neue Eigentümer will nach dem Tod des früheren Eigentümers und anschließenden Nutzer das Haus/Wohnung selbst nutzen. Und da störts , wenn noch kurz vor ein unbefristigter Mietvertrag mit einem Dritten abgeschlossen wird.

  • Also der Topic geht ja gerade in Richtung Vermögenssicherung.

    Da könnte man für Deutschland ja auch an eine (Familien)stiftung denken.

  • Aufräumen, ausräumen , ausmisten.

    Ausrüstung warten, reparieren, pflegen und mit Bedienungsanweisungen versehen, Nachfolger in den Umgang damit einweisen, auf eventuelle Tücken und Gefahren hinweisen.


    Für bestimmte Stücke den /die passenden neuen Besitzer aussuchen.


    In der Gemeinde / Gemeinschaft noch nen guten letzten Eindruck hinterlassen. Der Feuerwehr vielleicht ne Pumpe schenken wenn man im Hochwassergebiet lebt oder ähnliche sinnvolle /zweckdienliche Dinge machen.


    So und das war mein tausendster Beitrag. Sogar ein halbwegs sinnvoller.