Zähler ohne Rücklaufsperre

  • Einspeisung von Solarstrom bis 800W Leistung ohne Anmeldung, ohne Zählertausch über die normale Steckdose sind nun geduldet (Bagatellgrenze)

    Das ist derzeit nur ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen(!) des VDE, kein Gesetz und keine Norm!


    Legal sind 600W, Zähler mit Rücklaufsperre (super wichtig, kann sonst als Betrug ausgelegt werden und Betrug ist eine Straftat) und erwartet wird auch Wieland Stecker und Anmeldung bei Netzbetreiber und BNetzA.

    Wer nicht steckerfertig kauft wird Hersteller der Anlage und haftet für alle Schäden! Ob die Privathaftpflicht das dann immer noch abdeckt sollte man schon sorgfältig prüfen.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Das ist derzeit nur ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen(!) des VDE, kein Gesetz und keine Norm!

    Jein. Das Eckpunktepapier mit den VDE-Vorschlägen zu den Balkonkraftwerken bildet mehr oder weniger die längst geltende(!) Richtlinie der EU ab, die auch für Deutschland verpflichtend ist:


    "Die Europäische Union hat in ihrer EU-Verordnung 2016/631 kleine Erzeuger unter 800 Watt als "nicht signifikat" eingestuft, weil sie "nicht systemrelevant" seien." (www.verbraucherzentrale.de)


    Deswegen wird es auch im deutschen Recht zu einer Umsetzung der 2016/631 kommen müssen, andernfalls riskiert D ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU-Kommission. Es wird daher eine Bagatellgrenze kommen, die alle Erzeugungsanlagen unter 800W aus dem ganzen Bürokratiewust ausnehmen wird, eingeschlossen die Erfassung der Einspeisung solcher Anlagen über Zähler. Juristisch wird in D noch um den Begriff "Anlage" gerungen, die EU-Kommission sieht Balkonkraftwerke nicht als "Anlagen" an, sondern lediglich als kleine Erzeuger, die nicht fest installiert sind (rechtlich is wohl erst eine Anlage definiert, wenn sie immobil ist, weil z.B. die elektrischen Anschlüsse fest geklemmt sind und nur durch Fachkräfte angeschlossen bzw. gelöst werden dürfen). Und nur "Anlagen" unterliegen den in D so beliebten Anmelde-, Mitteilungs- und Genehmigungspflichten. Sobald auch in D BKW nicht mehr juristisch als Anlage gelten, ist auch der Meldewahnsinn obsolet.


    Im Moment erlebt man noch die Rückzugsgefechte der Stromerzeugerlobby aka VDE und VNBs, die ja bislang recht erfolgreich die Vereinfachung der Einspeisung von PV-Kleinanlagen in D verhindert hat. In anderen EU-Ländern ist die 2016/631 längst akzeptiert bzw. ins nationale Recht übernommen worden.


    Natürlich könnte man in D momentan noch dafür belangt werden, wenn man ein Balkonkraftwerk, dessen Wechselrichter den nötigen sicherheitstechnischen Anforderungen genügt und maximal 800W leisten kann, über einen Schukostecker anschließt und dabei in Kauf nimmt, dass der alte Stromzähler gelegentlich rückwärts läuft (das tut er ja nur, wenn die eingespeiste Momentanleistung über dem Momentanverbrauch liegt). Da die in der DIN-Norm festgelegte Eichfehlergrenze beim Ferrariszähler bei +/-2% liegt, wird es bei einem Haushalt mit durchschnittlichem Verbrauch von 1.000kWh pro Kopf und Jahr schwierig, eine Rückwärtszählung überhaupt festzustellen.


    In einem 3-Personen-Haushalt mit 3.000kWh Jahresverbrauch muss demnach der Zähler um mehr als 120kWh rückwärts gezählt haben, um überhaupt über die Eichfehlergrenze zu kommen. Ein 300W-Balkonkraftwerk schafft in der Praxis vielleicht 250kWh im Jahr zu erzeugen, ein 600W-BKW entsprechend 500kWh. Um damit nennenswert über die Eichfehlergrenze hinaus rückwärts ins Netz einzuspeisen, darf man praktisch keinen Grundstromverbrauch im Haus haben. In der Praxis wird man das meiste des Balkonkraftwerk-Stroms im eigenen Wohnungsnetz verbrauchen, bevor es überhaupt vom Ferraiszähler als Rückwärtseinspeisung erfasst werden kann.

    Das muss der VNB erst mal konkret nachweisen. Wenn ich unseren Strombezug über die Jahre so ansehe, dann sind da Schwankungen von Jahr zu Jahr im Bereich von 500-700kWh durchaus drin, wobei die Jahresbezugsmenge tendenziell immer weiter zurückgeht.


    Der Drops mit Zählerrrücklaufstraftat und Wielandstecker-Pflicht bei Anlagen <800W ist gelutscht, die Fassung der Bagatellgrenze im nationalen Recht wird schätzungsweise dieses Jahr in D noch kommen.


    Balkonmodule: VDE erlaubt Zähler ohne Rücklaufsperre und Steckdosen-Anschluss bis 800 Watt
    Immer mehr Menschen beschäftigen sich privat mit der Energiewende, denn schon zuhause fängt sie an. Eine Möglichkeit, privat aktiv zu werden, sind…
    www.energie-experten.org

  • Da die in der DIN-Norm festgelegte Eichfehlergrenze beim Ferrariszähler bei +/-2% liegt, wird es bei einem Haushalt mit durchschnittlichem Verbrauch von 1.000kWh pro Kopf und Jahr schwierig, eine Rückwärtszählung überhaupt festzustellen.

    Es genügt, wenn einer mal einen Blick darauf wirft, während das Ding rückwärts dreht. In meiner Wohnung wäre das die meisten Zeit der Fall, in der Elektriker auch arbeiten, denn ich brauche jetzt tagsüber kaum Strom.

    Wäre ich der Energieversorger würde ich Selbstverständlich anzeige machen, Straftatbestand Betrug, vielleicht sogar gewerbsmäßiger Betrug(?).


    Knast fände ich in dem Fall übertrieben, aber ne fette Geldstrafe sehe ich da schon. Betrug darf sich nie rechnen.


    Übrigens ist meines Wissens der Aufruf zum Begehen einer Straftat auch eine Straftat.


    Volkswirtschaftlich ist es absoluter Irrsinn den Zähler rückwärts laufen zu lassen. Deutschland braucht Solarstrom für 5ct/kWh, keinen für 40ct/kWh!


    Aber wie immer bei der Energiewende haben wir keinen klugen Plan, sondern wirklich jeder verfolgt ausschließlich die eigenen Interessen, koste es was es wolle.


    Ob die 800W künftig kommen oder nicht (gut möglich, da widerspreche ich nicht) ist Stand jetzt erstmal irrelevant, jetzt gelten die 600W und das ist auch die Leistunsggrenze, wo die Anlage aktuell noch vom Laien beim Netzbetreiber gemeldet werden darf. Diese Meldung ist Pflicht.


    Wechselrichterleistung, nicht Modulleistung, falls das einem Mitleser nicht klar sein sollte.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Robert John Doelling von energie-experten hat seine Meinung, die auch gefärbt ist.


    Solange es so ist wie es ist baue ich mir keine zusätzliches Balkonkraftwerk irgendwohin.


    Wenn ich es tun würde und alles entsprechend korrekt installiert wird, wäre es für mich ein Verlustgeschäft, da ich dann nicht mehr den ganzen Strom meiner bestehenden Solaranlage vergütet bekomme.


    Anscheinend sind die Netzbetreiber über die kleinen Solaranlagen nicht unbedingt erfreut. Kommentar war: Wenn wir das Personal hätten, würden wir einfach mal die Straßen abfahren und sehen, wer seine Mimianlage angemeldet hat.

  • Übrigens ist meines Wissens der Aufruf zum Begehen einer Straftat auch eine Straftat.

    Das mag so sein. Jedoch gibt es m.W. bislang keine Urteile wegen rückwärtslaufender Zähler, die durch kostenlose Einspeisung von Strom durch den Täter verursacht wurden, den Dritte (nämlich der Versorgungsnetzbetreiber) dem nächsten Kunden ja gegen Berechung verkaufen.


    Bisherige Urteile, die auf dem Vorwurf der Manipulation technischer Erfassungseinrichtungen basieren, wurden gefällt, wenn es um eine Störung des Zählvorgangs ging, um Strom ohne korrekte Zählung zu entnehmen, aka Stromdiebstahl. Je nach Manipulationsart am Zähler kam auch noch der Vorwurf der Sachbeschädigung hinzu. Ein Zähler der wegen rückwärts eingespeistem Strom rückwärts zählt, ist allerdings weder Sachbeschädigung, noch Manipulation des Zählgeräts noch ist es Stromdiebstahl. Es wird ja im Moment des Einspeisens rückwärts über den Zähler Strom an den Stromnetzbetreiber verschenkt. Dem Stromnetzbetreiber entgehen zwar in dem Moment Einnahmen, weil er während der Rückwärtseinspeisung mir keinen Strom verkaufen kann, aber er bekommt dafür kostenlos Strom, den er an die Verbraucher im Umfeld herum sofort verkauft - für den Preis, den er mir sonst für seinen Strom berechnet hätte. Nur mit dem Unterschied, dass ihn der rückwärts eingespeiste Strom nichts gekostet hat.

    Hier wird es ziemlich schwierig, juristisch einen Schaden nachzuweisen. Bei größeren Mengen im viele 1.000kWh-Bereich könnten nicht gezahlte Durchleitungsentgelte ein Thema werden, aber Strom, der von Wohnung A im Haus eingespeist und von den Wohnungen B, C und D umgehend über deren Zähler verbraucht wird, wird auch gar nirgends gebührenpflichtig durchgeleitet. Auch hier ist ein Schaden zumindest im Bereich der BKW-Kleinmengen schwer nachweisbar.


    Bleibt das Thema Steuerhinterziehung für nicht gezahlte Stromsteuer. Wenn ich aber Fremdbezug legal verringere (durch Eigenverbrauch) und Überschüsse kostenlos dem VNB überlasse, kann man mir eigentlich keine Steuerhinterziehung vorwerfen. Und der VNB, der "meine" eingespeisten kWh an andere verkauft, bekommt von den Kunden die Stromsteuer und führt sie ab. Auch hier stellt sich die Frage, wer wird geschädigt?


    Fun fact am Ende: es wird derzeit überlegt, für Bagatell-Einspeisungen die Rücklaufsperren in an sich rücklaufgesperrten Zählern aufzuheben (z.B. über eine gedeckelte Freimenge an kWh im Jahr oder einen Prozentsatz vom Gesamtverbrauch des Anschlussnehmers.):


    "Zur Förderung des Zubaus von Mini-Energieerzeugungsanlagen dürften „rückwärts laufende Zähler“ aufgrund der psychologischen Wirkung vielen Fördermaßnahmen deutlich überlegen sein. In Bild 5 liegt in der Spanne des Stromverbrauchs von 2100 bis 3900 kWh/a die maximale Netzeinspeisung zwischen 475 und 270 kWh/a. Wenn der Gesetzgeber die Verbreitung von Steckersolargeräten boostern will, dürfte dies neben der technisch bedingten Duldung rückwärts laufender Ferraris-Zähler auch mit einer vergleichbaren vereinfachten Berücksichtigung bei Zweirichtungszählern gelingen. Grenzen für die Verringerung der vom Bezugszähler erfassten Strommenge um die vom Einspeisezähler erfasste Strommenge für die Stromrechnung könnten über einen Prozentwert des Netzbezugs und / oder einen kWh-Deckel gesetzt werden." (www.tga-fachplaner.de vom 5.2.2023)

    5 Mal editiert, zuletzt von tomduly ()

  • Dem Stromnetzbetreiber entgehen zwar in dem Moment Einnahmen, weil er während der Rückwärtseinspeisung mir keinen Strom verkaufen kann, aber er bekommt dafür kostenlos Strom, den er an die Verbraucher im Umfeld herum sofort verkauft - für den Preis, den er mir sonst für seinen Strom berechnet hätte. Nur mit dem Unterschied, dass ihn der rückwärts eingespeiste Strom nichts gekostet hat.

    Es ist Diebstahl von Bezugsstrom für z.B. 40ct/kWh. Du beziehst diesen Strom, zählst ihn aber nicht


    Der Stromversorger kann Deinen ohne Vertrag ungewollt rückgespeisten Strom keineswegs an den nächstbesten für 40ct/kWh weiterverkaufen, sondern vielleicht für derzeit 10ct/kWh + die ganzen Umlagen, die dann aber an den Staat gehen. tatsächlich kann er ihn garnicht verkaufen, weil der Balkonsolarstrom nirgends erworben oder Bilanziert wurde. Der ist "negativer Netzverlust" oder was auch immer,


    Wenn ich beim Bäcker drei Semmeln ohne zu bezahlen mitnehme und dann am nächsten Tag zwei altbackene Brezen zurück lege ist das deswegen auch nicht legal.


    Das ist schon eine krasser Argumentation.


    wie wenn das Stromnetz ein kostenloser Service wäre, wo jeder nach Belieben was rausnehmen und einleiten kann ohne dafür zu bezahlen.


    Ich hatte tatsächlich zu solchen Steckersolaranlagen schon reichlich Anfragen aus Kleingärten. Da ticken die Leute ganz genauso.


    In Kleingärten sind rückwärts laufende Unterzähler noch sehr üblich und die Leute haben da ernsthaft die Vision, sich ne 600W Solaranlage hinzustellen.


    Da hast du dann am Jahresende gemütliche 0kWh auf Deinem Zähler oder in mancher Leute Vorstellung gar was negatives, der Hauptzähler vom Versorger dreht sich aber nicht rückwärts, der Verein kann also alle Stromkosten, auch die die die Steckersolarleute verursachen auf die umlegen, die keine solche Anlagen haben. Wenn dann mal die Hälfte der Leute sowas hat wird es richtig teuer (bzw. bei uns würde vorher die dünne Hauptleitung schmelzen, 40x 500W Solarstrom = 20kW über Stunden an einem Sommertag verträgt die nämlich nicht)


    ---


    Das heißt alles nicht, dass ich Balkonsolaranlagen zum preppen ablehne. Nein, kann man natürlich machen.


    Wer es kann soll sich die 600W hinbauen und ich würde auch empfehlen, die Anlage zu melden und auf gar keinen fall würde ich den Zähler aktuell rückwärts drehen lassen. Und wer sich das zutraut und das Risiko eingehen will, der kauft sich noch einen große Powerbank dazu und bei Stromausfall klemmt man die Solarmodule halt um.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Anlage anmelden und gut. Wenn der Netzbetreiber dann einen rückwärts drehenden Zähler nicht tauscht, ist er selber schuld.

  • Also ich kann schon verstehen, dass ein rückwärts laufender Zäher Abrechnungsbetrug ist. Eigentlich ganz einfach:


    Dreht der Rechner vorwärts beziehst du Strom aus dem Netz, den du nicht beim Netzbetreiber bezahlst sondern deinem Stromlieferanten. Soweit so gut.

    Läuft der Zähler jetzt rückwärts verringert sich deine Rechnung beim Stromlieferanten. Das ist meiner Meinung nach Betrug, denn du hast ja zuvor tätsächlich Strommenge X bezogen, brauchst jetzt aber nur Strommenge X-Y zu bezahlen.

    Dass du die Menge Y eingespeist hast ist zwar nett, aber hilft dem Stromanbieter auch nicht weiter. Er liefert die eine bestimmte Menge die du aber aufgrund von Zählermaniulation nicht (an ihn) bezahlst. Mein Mitleid hält sich zwar in Grenzen, aber der Stromanbieter kauft den Strom, den er an dich weiterverkauft ja selbst irgendwo ein, oder erzeugt ihn selbst.


    Es profitiert - tja wer eigentlich? Der Netzbetreiber vermute ich mal..

  • Da der Netzbetreiber den Strom nicht verkauft sondern nur die Messstelle bereitstellt (Zähler), kann es dem eigentlich egal sein was der Zähler anzeigt. Der Strom der deinen Zähler rückwärts dreht wird vom erstbesten Nachbarn schon wieder verbraucht. Der bezahlt den Strom an den Stromversorger. Der Strom den du verbraucht und später zurückgespeißt hast ist summentechnisch eine Leihgabe die du später beglichen hast. Das ganze hat 2 Haken:

    1. Strom der hin und her gehandelt wurde und dabei nicht versteuert wurde

    2. Der zeitlche unterschied zwischen verbrauch und einspeisen. Wenn das alle im großen Umfang machen würden, dann müssten Nachts die Kraftwerke auf volle Kraft laufen, am Tag würden wir viel Regelleistung benötigen um den Überschuß los zu werden und keiner müste was bezahlen denn der Zähler zeigt nicht viel an.

    Was mir an Fachwissen und Intelligenz fehlt mach ich mit (hier könnte ihr Produkt stehen) wieder weg.

    lutra incognita aus DE B/BB

  • Wir werden es ja sehen, was der Gesetzgeber aus dem Positionspapier des VDE macht (das ja die Duldung rückwärts laufender Zähler unterhalb der Bagatellgrenze ausdrücklich vorsieht). Die 180°-Wende des VDE in dieser Angelegenheit kommt ja nicht von ungefähr.


    Die EU-weite Definition der Bagatellgrenze von 800W bei Erzeugern ist bereits geltende europäische Rechtsnorm. Da kommt kein Mitgliedsland drumherum.


    Ich schätze mal, dass die tatsächliche bzw. absolute Genauigkeit der bislang verwendeten Zählvorrichtungen (egal ob Ferraris- oder elektronischer Zähler) in der Praxis ohnehin schlechter ist, als die in den Normen zu findende +/-2%-Angabe. Verbraucherschützer raten z.B., ab einer Messabweichung von 15% den Energieversorger zu kontaktieren, weil die Zähler tendenziell wohl eher zu Ungunsten des Kunden falsch zählen. Die mit BKW bis 800W EInspeiseleistung möglichen Energiemengen dürften liegen ja zum großen Teil noch im Bereich der Mess-Ungenauigkeit der Stromzähler, wenn man es mit den üblichen Jahresverbräuchen von Privathaushalten vergleicht. Und bei einem typischen BKW-Szenario (Haushalt mit stets vorhandener Grundlast und nicht unbewohnte Schrebergarten-Hütte) dürfte die tatsächliche Überschuß-Einspeisung durch BKW deutlich vernachlässigbar sein.


    Das ist mal wieder eine sehr deutsche Diskussion, BKW-Betreibern mit rechtlichen Konsequenzen wie Gefängnis etc. zu drohen, weil das, was sie tun eine Straftat sein könnte oder wenn wir im vorauseilenden Gehorsam selbst das darüber reden kriminalisieren.

  • Nein, Concideratus


    Du beziehst sagen wir 2500 Kilowattstunden von deinem Stromanbieter X, bezahlst aber nur 2000.

    Dass dein Nachbar dadurch weniger Strom bei seinem Stromanbieter Y einkaufen muss, hilft dem X ja auch nicht.

    Du bezahlst halt nicht, was er dir liefert, weil du deinen Zähler (Abrechnungsinstrument) manipulierst. Also bös gesprochen.

    Aber wie Tomduly schon schreibt wir werden sehen was kommt.

  • Wenn der Zähler rückwärts zählt, ohne das ich ihn baulich verändert habe, dann ist der Zähler nicht manipuliert. Sonst würde das ja auch bedeuten das der VDE in seinem Vorschlag die Manipulation der Zähler fordern würde.


    Ich beziehe 2500kWh von X, speise 500kWh später wieder zurück. X schreibt eine Rechnung über 2000kWh. Mein Nachbar hat auch eine Rechnung von Y erhalten. Da es dem Strom völlig egal ist aus wessen Kraftwerk er kommt oder bei wem ich welchen Tarif gebucht habe bleibt es ein Nullsummenspiel. Rechnerisch habe ich X nur mit 2000kWh belastet, wie abgerechnet, und mir 500 bei Y geborgt, bevor mein Nachbar ihn verbraucht hat, wie abgerechnet.


    Wo ist mein Denkfehler, saltpreppi

    Was mir an Fachwissen und Intelligenz fehlt mach ich mit (hier könnte ihr Produkt stehen) wieder weg.

    lutra incognita aus DE B/BB

  • Hier ist dein Denkfehler:

    Rechnerisch habe ich X nur mit 2000kWh belastet,

    Der Stromanbieter wird aber von anderer Seite mit 2500 kWh belastet.


    Kurzversion:

    Wer bezahlt dem X die zurückgedrehten 500kWh, für die er in Vorleistung gegangen ist?


    Langversion:

    Stell dir vor du wärest Großhändler von Äpfeln und du machst einen Liefervertrag pro Apfel 1 Euro an den Endkunden. Die Äpfel kaufst du für 95c beim Bauern ein.

    Lager und Lieferung hast du outgesourced an Subunternehmer,

    Nun kauft dein Kunde 2500 Äpfel und die werden auch geliefert. Dir entstehen Kosten beim Bauern in Höhe von 2375€.

    Nun hat dein Endkunde aber selbst eine Apfelfarm und nach der Lieferung deiner 2500 Äpfel versendet er einfach so 500 seiner eigenen Äpfel zurück an die Logistik nur dir sagt darüber keiner was und du erhälst als Verkaufserlös nur 2000€.

    Die 500 Äpfel die jetzt zu viel beim Logistiker sind gehen im Rauschen unter, weil die einfach irgendwie in die Lieferungen der anderen Kunden reingemischt werden

    Auf den 375€ Miesen bleibst du sitzen.



    Passt zwar nicht 100% aber so ungefähr läuft es. Den Äpfeln (Strom) ist es natürlich egal von welcher Farm sie kommen und wohin sie geliefert werden, aber dem Verkäufer halt nicht.

    Du bist mindestens mal vertragsbrüchig, weil du die gelieferten 500 kWh nicht an ihn bezahlst, obwohl du es ihm bezahlen müsstest. Dass du zurückspeist ist für die Stromlieferung deines Stromlieferanten unerheblich.


    Oder hab ich nen Denkfehler?

  • Oder hab ich nen Denkfehler?

    Ja.



    Die 500 Äpfel die jetzt zu viel beim Logistiker sind gehen im Rauschen unter, weil die einfach irgendwie in die Lieferungen der anderen Kunden reingemischt werden

    Die werden nicht einfach untergemischt, sondern bei der Lieferung gezählt übergeben, so wie bei mir. Und wenn es gezählt ist wird es berechnet.


    Dein Beispiel ist nicht gut geeignet.

    Was mir an Fachwissen und Intelligenz fehlt mach ich mit (hier könnte ihr Produkt stehen) wieder weg.

    lutra incognita aus DE B/BB

  • Also, ich sehe das so:

    Ich habe ja nicht 2500 kWh bestellt...

    mein Stromanbieter stellt mir Strom zur Abnahme bereit, der dann nach Verbrauch abgerechnet wird. Ich habe laut Zähler nur 2000 kWh verbraucht, die anderen 500 kWh die ich zusätzlich verbraucht habe, werden nicht gezählt, da ich diese ja wieder "eingespeist" habe.... Stehen dem Netzanbieter also zur Verfügung... gehen diese zum Nachbarn, tauchen diese auch auf seinem Zähler auf und werden auch vom Netzanbieter berechnet... Ich sehe da keinen Betrug....

  • Ja.

    Und wo?

    Bitte beantworte mir doch bitte die Frage wer die 500kWh, die Stromanbieter X erzeugt und du verbraucht hast, IHM ,also dem Stromanbieter X, bezahlt.

    Er hat dafür Kohle verbrannt, Wasser herunterrinnen lassen, Sonne gefarmt oder Atome gespalten.

    Dass du nachher irgendwas ins Netz einspeist, was dann irgendwohin fließt und von Gott weiß welchem Stomanbieter abgerechnet werden kann deckt seine Unkosten ja nicht.


    Vielleicht ist es einfacher zu verstehen wenn man mal ins Extrem geht:

    Du verbauchst ab Januar bis Ende Juni 1 Gigawattstunde wegen Kryptowährung für diese 1 Gigawattstunde schmeisst dein Stromabieter 20 Tonnen für eine Million Euro Kohle ins Feuer.

    Am 1. Juli nimmst du deine Farm mit Solarpanels in Betrieb und erzeugst im Rest des Abrechnungsjahres 1 Gigawattstunde Überschüsse die irgendwie anteilig ins Netz an viele Abnehmer mit wer weis welchem Stromanbieter fließt.

    Die Stromanbieter der anderen Abnehmer freuen sich, da sie Strom in Rechnung stellen den sie nie geliefert haben.


    Deine Stromrechnung ist jedoch Null Euro, daher bekommt dein Anbieter also gar nichts (von dir).

    Der Anbieter bleibt auf den Kosten seiner Tonne Kohle sitzen, bis auf diejenigen o.g. Abnehmer, wo er auch zufällig Stromanbieter ist.


    Ich meine ja nur. :)

    Es ist ja bisher nicht ohne Grund verboten.


    Mea maxima culpa, dies ist nun wirklich Off Topic.

    Ich schlage vor wieder zurück zum Thema zu kommen.

  • saltpreppi

    Dein Denkfehler liegt darin das du die Funktion des Stromnetzes und die Art der Abrechnung noch nicht verstanden hast. Strom ist nun mal kein Apfel.

    Wenn du dir die Mühe machen würdest die verschiedenen Beiträge nochmal zu lesen könntest du auch verstehen das einer deiner Denkfehler ist das mein Stromversorger exklusiv für mich und in Echtzeit den Strom erzeugt den ich gerade brauche und deshalb auch in Echtzeit abrechnet.

    Wie oft wird dein Zähler abgelesen?

    Ein zweiter Denkfehler ist deine Vorstellung das der von mir in das Netz eingespeiste Strom dann irgendwie verschwindet oder von anderen Versorgern verkauft wird, die sich dann freuen weil sie 3 Atome weniger spalten mußten.

    Wenn dem so wäre, wie funktioniert das dann mit den tausenden großer und kleiner Kraftwerke?

    Was mir an Fachwissen und Intelligenz fehlt mach ich mit (hier könnte ihr Produkt stehen) wieder weg.

    lutra incognita aus DE B/BB

    Einmal editiert, zuletzt von Concideratus ()

  • Doch doch ich verstehe durchaus was du meinst. Ich stimme nur nicht zu. :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Dein Denkfehler liegt darin das du die Funktion des Stromnetzes und die Art der Abrechnung noch nicht verstanden hast

    Sehr gut möglich.

    Dann beantworte doch bitte einfach meine Frage wenn du weißt wie und von wem der Stromerzeuger/Stromanbieter sein Geld für die 500kWh aus deinem Beispiel erhält. Von dir jedenfalls nicht.


    Und natürlich ist es klar, dass der Stromerzeuger nicht live und exklusiv für dich Strom produzierst sondern du den Strommix aus der Steckdose beziehst.

    Es war ja nur ein Extrembeispiel.


    Also so wie du es erklärst, könntest du deine Stromrechnung (ausser Grundgebühr) auf Null machen ohne dass dein Stromerzeuger für den von dir zuvor bezogenen Strom auch nur einen Cent sieht.


    Und das findest du in Ordnung??? Das findest du fair? Das findest du Stromliefervertrags-konform?


    Würde der von dir zurückgespeiste Strom sozusagen wieder an den Stromanbieter zurückfließen, sodass er ihn an jemand anderes verkaufen kann, wäre mein innerer Monk ja zufrieden. :)


    Aber so wie es aktuell läuft wird der Stromanbieter halt meiner Auffassung nach betrogen weil er für seinen erzeugten Strom von niemandem Geld bekommt.

    Staatsanwälte und angeheuerte Auftrags-Rechtsverdreher dürften das erstmal ähnlich sehen.


    Vom weiteren rechtlichen Aspekten wollte ich ja eigentlich erst gar nicht anfangen, ich machs aber doch mal:

    Durch das Rückeinspeisen und dem Rückwärtsdrehen des Zählers zwangsverkaufst du sozusagen deinen eingespeisten Strom zu deinem individuellen Strompreis an deinen Stromanbieter, da du ja offensichtlich zu seinen Lasten einspeist. Du reduzierst ja deine Stromrechnung.

    Solange das vertraglich mit ihm so vereinbart ist, wäre es ja in Ordnung, nur bei Konsumentenverträgen ist das i.d.R. nicht der Fall.


    Des Weiteren erzwingst auf diese Weise eine 3-4 mal höhere Einspeisevergütung als gesetzlich vorgesehen. Aktuell sind gesetzlich - glaube ich - 8,2c pro kWh vorgesehen.

    Dass die eigene private Haftpflichtversicherung herunterstürzendes Glas von fest montierten Material abdeckt sollte dazu auch jedem eingänglich sein.

    Dein Vermieter wird seine Gebäudeversicherung dafür garantiert nicht in Anspruch nehmen. Dein Risiko.


    Ich nehme natürlich deine Meinung und die Zustimmung von anderen Forenteilnehmern gerne zur Kenntnis und ich möchte auch niemanden belehren.


    Ich möchte eigentlich nur darauf hinweisen, dass es halt auch andere (Rechts-)Auffassungen und weitere Aspekte zu dem ganzen Sachverhalt gibt.

    Wer sich also aktuell dafür entscheidet seinen Zähler rückwärts drehen zu lassen, sollte diese Aspekte idealerweise mit in seine Entscheidungfindung mit einfließen lassen.


    Mir persönlich ists Wurscht.


    Achso, für Österreich und Schweiz kann ich keine Aussagen treffen.

  • Also, ich sehe das so:

    Ich habe ja nicht 2500 kWh bestellt...

    mein Stromanbieter stellt mir Strom zur Abnahme bereit, der dann nach Verbrauch abgerechnet wird. Ich habe laut Zähler nur 2000 kWh verbraucht, die anderen 500 kWh die ich zusätzlich verbraucht habe, werden nicht gezählt, da ich diese ja wieder "eingespeist" habe.... Stehen dem Netzanbieter also zur Verfügung... gehen diese zum Nachbarn, tauchen diese auch auf seinem Zähler auf und werden auch vom Netzanbieter berechnet... Ich sehe da keinen Betrug....

    Du benutzt das öffentliche Netz ohne dafür zu bezahlen. Wenn Du eine Mautstraße benutzt ohne dafür zu bezahlen, weil ja Dein Nachbar in die Gegenrichtung fährt, was wäre das?


    Natürlich mag man argumentieren, dass das Bagatellen sind, was aber, wenn irgendwann nicht mehr? Dann doch gleich von Anfang an eine richtige Lösung.


    Ein sehr änhliches Problem hat man übrigens bei Solarstrom an Mieter im MFH mit dem Summenzählermodell, wenn nicht alle Mieter Solarstrom beziehen. Diese agieren dann als kostenloser Speicher und es wird Eigenverbrauch abgerechnet, der so (zwar physikalisch, aber) vertraglich nie stattgefunden hat. Von manchen Netzbetreiber wird das geduldet, weil hier der Abrechnungsuafwand mit richtigen Zählern und doppelter Leitug im Altbau eben sehr hoch wäre, aber im Grunde ist auch das nicht okay.


    Man muss solche Probleme lösen und zwar so, dass es auch bei Skalierung zu keinen problemen kommt. Ich selbst finde Diebstahl einfach grundsätzlich nicht okay und absolut nicht okay finde ich es, wenn leute jetzt Solarstrom aus neuen Anlagen für 30-40ct/kWh ans Netz abgeben (nichts anderes ist der rückwärts laufende Zähler), denn das macht die Energiewende unnötig teuer und shadet uns allen.


    Niemand kann in Zukunft Solarstrom aus neuen Anlagen für 30-40ct/kWh gebrauchen. Was soll man damit?


    Ich halte diese Abrechnungswahsninn mit Solarstrom bei Kleinanlagen und im MFH für Irt´rsinn (genauso wie Heimspeicher), den physikalisch ändert sich am Solarstromvebrauch garnix, man beteribt aber viel Aufwand und Kosten, um das irgendwie anders abzurechnen. Das macht es für alle nur teurer, denn irgdnwer zahlt immer.

    Ich bin mittlerweile der Ansicht, dass man PV einfach bevorzugt nur noch auf Freiflächen bauen soll, dort ist der Strom billig und bedingt steuerbar und bei den kleinanlagen eben 2ct/kWh pauschale Einspeisevergütung bezhalt und aus. balkonsolar 0ct fürs Einspeisen, weil sich der Aufwand einfach nicht rechnet.


    Dazu für Wohnungen eine dringende Reform der Netzkosten. die müssen in die Grundgebühr rein als leistungsabhängiger Anteil und nicht in den Arbeitspreis.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

    2 Mal editiert, zuletzt von Cephalotus ()

  • Würde der von dir zurückgespeiste Strom sozusagen wieder an den Stromanbieter zurückfließen, sodass er ihn an jemand anderes verkaufen kann, wäre mein innerer Monk ja zufrieden. :)

    Auch dann ist es nicht okay, weil das Stromnetz als kostenloser Stromspeicher missbraucht würde. Wir alle wissen, dass Stromspeicher aber nicht kostenlos sind, vor allem solche mit quasi unendlicher Kapazität und 0% Verlust.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.