Rechtslage Deutschland Einhandmesser (in Tools wie Leatherman)

  • Zitat von Anti;292277

    Ich frage mich ja schon wieso es so ein Tamtam braucht für etwas das in Beitrag #2 schon geklärt wurde und ausserdem offensichtlich ist, wenn man sich die Produktbilder anschaut...


    Nachdem hier manche NACH Beitrag 2 der Meinung waren, dass Sie mit einer einfachen Auskunft von einer x-beliebigen Behörde aus dem Schneider sind, habe zumindest ICH noch Klärungsbedarf für mich persönlich gesehen. Außerdem hat mich die Position von Leatherman zu dem Thema interessiert. An meiner erhaltenen Info wollte ich Euch teilhaben lassen - ist meines Erachtens Sinn und Zweck eines Forums. Das Wave scheint nun auch hier im Forum recht verbreitet zu sein, und evtl fährt der Eine oder Andere auch mal nach Deutschland?


    Zitat von Weltengänger;292278

    Ich hab mein Multitool immer dabei. Auch auf der Bühne (ich spiele im Stadtorchester Querflöte bzw. Bassklarinette). Rat mal, mit welchem Werkzeug wir am häufigsten kleine Defekte an der Instrumentenmechanik behoben haben, wie z.B. eine Stahlfeder wieder eingehakt oder gerichtet haben oder eine Schraube nachgezogen haben bei der Tuba? Und ein Brillenglas wieder eingesetzt und die Schraube an der Fassung wieder festgezogen haben? Richtig, mit meinem Leatherman. Selbst der Bushcrafter macht nicht alles mit den Fingernägeln :winking_face:
    Es hat übrigens nie irgendwelche Fragen oder Kritik in Richtung "Waffenführung" gegeben.


    Das mag sein, wo kein Kläger da kein Richter. Aber wenn es hart auf hart kommt (JETZT verweise auch ich auf Beitrag 2), gehe ich kein Risiko ein.

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

  • Ein Wave ist doch kein Messer, sondern ein WERKZEUG!

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...

  • Zitat von Rocky;292289

    Ein Wave ist doch kein Messer, sondern ein WERKZEUG!


    und solange das BMI oder bei euch besser gesagt das BKA das nicht entsprechend per Bescheid feststellt ist die Rechtslage unklar.
    Ich bilde mir ein, genau so einen Bescheid im Netz schon mal gefunden zu haben. Ich geh mal suchen.


    LG. Nudnik

  • So liebe Prepper, nachdem mir das keine Ruhe gelassen hat, habe ich beim BKA direkt um Auskunft ersucht. Hier in ungekürzter Fassung meine Anfrage und die Antwort des BKA, falls der Eine oder Andere an einer rechtsverbindlichen Auskunft interessiert ist:


    ---
    Sehr geehrter Herr PapaHotel,


    vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundeskriminalamt (BKA).


    Das BKA ist u. a. zuständig für die Erstellung von sog. Feststellungsbescheiden, d.h. für die rechtliche Einstufung waffenrechtlich relevanter Gegenstände aufgrund von schriftlichen Anträgen gem. § 2 Abs. 5 i. V. m. § 48 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) sowie für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu Verboten im Gesetz gem. § 40 Abs. 4 WaffG.


    Mit Feststellungsbescheid vom 28.08.2003 hat das BKA eine Einstufung sog. "Rettungsmesser" oder "Rescue Tools" vorgenommen. Sie finden diesen Bescheid unter folgendem Link:
    https://www.bka.de/SharedDocs/…8FbZ20Rettungsmesser.html


    Alle anderen Messerformen (Einhandmesser) dürfen gemäß § 42a WaffG (unabhängig von der Klingenlänge) nicht in der Öffentlichkeit geführt werden; es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse gem. Absatz 2, Nr. 3 vor (siehe auch: https://www.bka.de/SharedDocs/…t/waffenrechtFrage03.html).


    Das Multitool Leatherman Wave besitzt zwei, im geschlossenen Zustand einhändig ausklappbare Klingen. Es wird daher als Einhandmesser eingestuft und unterliegt dem Führverbot des § 42a WaffG.



    Ich hoffe, diese Angaben helfen Ihnen weiter.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Neubert, KHK‘in
    Bundeskriminalamt
    IZ 35 - Informationsdienste


    Telefon: +49 (0)611 55 - 16111
    Telefax: +49 (0)611 55 - 45294
    E-Mail: "Oeffentlichkeitsarbeit@bka.bund.de"[/email]




    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: "noreply@bka.de"[/email] ["noreply@bka.de"]
    Gesendet: Freitag, 18. November 2016 11:40
    Betreff: Kontakt-Email


    IP: 82.212.52.50
    Zeitstempel: 18.11.2016 11:39:48
    Name : PapaHotel
    Strasse und Hausnummer:
    PLZ und Ort:
    Telefon:
    E-Mail: x
    Betreff: Einstufung Multitool m. einhändig feststellbarer Klinge
    Nachricht:
    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei der Suche nach einem neuen Multitool bin ich auf das Leatherman Wave gestossen. Es handelt sich dabei um ein Kombinationswerkzeug mit Zange, Schraubendreher und unter anderem einer (durch eine Daumenöffnung) EINHÄNDIG FESTSTELLBAREN KLINGE. Die Aussagen zu einer Einstufung gemäß §42a Abs.3 WaffG differieren sehr stark:


    Für den Verkäufer ist es "seiner Auffassung nach" davon nicht betroffen, da es sich in seiner Grundfunktion um ein Werkzeugtool handelt.


    Der Hersteller Leatherman selbst jedoch räumt ein, dass das Modell Wave "als sogenanntes Einhandmesser zu qualifizieren sein".


    Ich möchte Sie bitten, sofern möglich, hierzu eine rechtlich verbindliche Aussage zu treffen. Das Multitool finden Sie unter
    https://www.leatherman.de/de/m…s/large-multi-tools/wave/
    Dabei handelt es sich nach Aussage von Leatherman um "das beliebteste Multitool-Modell".


    Ich bedanke mich für Ihre Mühen!


    MfG PapaHotel
    ---

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

  • Für mich stellt sich die Frage: Wenn man die Löcher, in die man beim öffnen der Klinge hinein drückt - verschließt und glättet.
    Dann sollte die Einhand Funktion nicht mehr gegeben sein. Ich werde bei Leatherman anfragen ob die für das Wave auch andere
    Klingen haben. Die Antwort poste ich hier. Das Wave ist gerade eben vom Gürtel genommen worden. Das Risiko kann ich nicht eingehen.

  • Das Daumenloch kannst auch selber mit einem Harz ausgießen. Mischt du noch GID Pulver drunter, hast erst noch was nettes fürs Auge. Solltest du dich nicht selbst an die Sache herantrauen, kann ich dir den Robert empfehlen, der macht solche Umbauten gewerblich.


    Einfach mal bei den Überschriften "Pinless" reingucken.


    http://sartools.de/einzelanfertigungen/

  • Hallo combat, das ist korrekt. Ich habe bei einem meiner Taschenmesser bspw wegen der Einhand-Öffnungs-Problematik / Führungsverbot auch den Daumen-Pin entfernt. Ist zwar ein größeres Gefummel beim Aufklappen und ich brauche tatsächlich beide Hände, aber damit zumindest WaffG-konform. Das Selbe gilt auch für das Verschließen von Öffnungen, wenn es dadurch nicht mehr einhändig geöffnet werden kann.


    Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass ich bei meinen Recherchen in dem Bereich über einen Bericht eines Gerichtsverfahrens gestolpert bin, bei dem dann demonstriert werden musste, dass sich das Messer mit entferntem Daumen-Pin wirklich nicht einhändig aufklappen ließ. Das sollte aber die Ausnahme sein. Die einfachere Lösung wäre, Messer oder Multitool eben "nicht zugriffsbereit zu Führen".

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    Bertold Brecht

  • Ich führe mein Letherman wave immer in der Abeitstasche mit mir. Und zwar in einer mit Klett verschlossenen Seitentasche, so, dass ich es durch öffnen eines Verschlusses herausholen kann. Somit sollte ich bei Polizeikontrollen einigermaßen sicher sein. Ich glaube auch, dass die meisten polizisten genug Augenmaß besitzen um zu erkennen, dass ich das Wave auch nur als Werkzeug benutze.


    Das Restrisiko eines Bußgeldes und einer Einziehung des Messers gehe ich einfach ein.

    Brot ist nicht hart. Kein Brot ist hart!

  • Leatherman Supertool könnte gehen. Den muss man zuerst aufklappen um an die Messer zu kommen oder? Einhandbedienug also nicht möglich.


    Mit Leatherman OHT hast 0 Chancen. Wirbt ja im Namen mit One Hand Tool :winking_face: Das ist mein Begleiter in der Schweiz :)

  • Danke für eure Nachforschungen.


    Fazit für mich:
    Ich habe jetzt mein treues "Surge" am Gürtel, durch das "SuperTool 300" ersetzt.


    :zipper_mouth_face:


    Wirklich schade, dass ich nun,
    auf Grund sturer und überängstlicher Beamter,
    auf mir lieb gewonnene Funktionen verzichten muss.


    Mögliche "legal führbare" Alternativen:
    SuperTool 300
    Rebar
    Juice

    "Wo Hesse und Holländer verderben, wer könnte da sein Brod erwerben?"

  • Ich überlege gerade die Klingen des "Leatherman Surge" durch etwas anderes zu ersetzten und
    dann zusätzlich noch ein weiteres Messer mit zu nehmen.


    Ob jetzt zweihändig zu betätigendes Klappmesser oder ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter 12cm muss ich noch ausprobieren.
    Ist zwar merkwürdig aber wenigstens legal.

    "Wo Hesse und Holländer verderben, wer könnte da sein Brod erwerben?"

  • Wenn man weiss das "nicht zugriffsbereit" heißt in einem "verschlossenen" Behältnis, und die Preise für sehr einfache und preiswerte kleine Vorhängeschlösser in Betracht zieht, sind solche Probleme bei fast allen Gepäckstücken sehr einfach gelöst.
    Wenn ich mein Leatherman nicht als "Waffe" plane/begreife muss es auch nicht in Sekunden zugriffsbereit sein, sondern ich nehme es in aller Ruhe raus, wenn es damit was zu basteln gibt.
    Das ist so eine minimale Einschränkung, die zudem im Prinzip nur in der "City" notwendig ist.

  • Zitat von Sam Hawkins;292785

    Das Daumenloch kannst auch selber mit einem Harz ausgießen. Mischt du noch GID Pulver drunter, hast erst noch was nettes fürs Auge. Solltest du dich nicht selbst an die Sache herantrauen, kann ich dir den Robert empfehlen, der macht solche Umbauten gewerblich.


    Einfach mal bei den Überschriften "Pinless" reingucken.


    http://sartools.de/einzelanfertigungen/


    Macht der solche Umbauten auch für Messer, die nicht bei ihm gekauft wurden? Ich denke da gerade auch an mein Leatherman: Loch hübsch ausgießen, aber eine typische Nagelmulde lassen, damit man Messer und Säge noch ohne viel Gefummel (zweihändig) rausklappen kann. Und weißt Du, was der für sowas verlangt?