Einen guten Morgen allerseits!
@ Crusoe: Sollte das Folgende jetzt auch nicht ganz hier her passen, finde ich es äusserst wichtig in Bezug auf Multi- Tools!
Im Messermagazin Heft- Nr. 1/2014 ist ein Artikel vorhanden, der Bezug auf § 42a und dessen Änderung von 2008 nimmt!
§ 42a Absatz 1 Nr. 2 befasst sich mit dem Verwendungszweck (Hieb- und Stoßwaffen dürfen nicht geführt werden).
Absatz 1 Nr. 3 ist davon komplett unabhängig- er befasst sich mit den technischen Merkmalen (einhändig feststellbar und Klingenlänge): Somit fallen auch Rettungsmesser
und Tools, die diese Merkmale aufweissen, unter den § 42a.
Und das trotz des Feststellungsbescheides des BKA's!!
Hab da auch noch nen Bericht in der Messermagazin einer Testreihe entdeckt, da werden ein Gerber, Heckler und Koch, Leathermann, SOG und das Victorinox Spirit 2 unter die Lube genommen!
Persönlich habe ich im moment mein Wave, Ami's hin oder her, was ich mir holen werde, wenn ich das Wave in Rente schicke, weis ich echt noch nicht...
Grüsse, Roland