Ich will eigentlich eigentlich nur sagen:
Ob ein Tool (Ein Tool wäre aus meiner Sicht in Erster Linie viel Werkzeug + 1 Messer) mit einer einhändigen feststellbaren Klinge von dem Beamten eingezogen wird, hängt einzig und allein von dem Beamten ab. Aber der Beamte ist ein Mensch. Und ich glaube, wenn du ihm eine gute Argumentation lieferst und relativ neutral/freundlich mit ihm redest (kein Katzenbuckeln, sondern so, wie ich mit jedem anderen Menschen auch rede), dann wird es sich dieser auch zweimal überlegen, ob er dein Messer beschlagnahmt, asserviert, einen Quittungsschein dafür ausfüllt, du Widerspruch einlegst, er eine Stellungnahme schreiben muss und ihr letzten Endes vor Gericht landet, oder ob er dann sagt: Packen Sie es in den Rucksack auf den Rücken, und jut ist.
Es gibt leider die Beamten, die erst konfizieren und dann denken. Keine Frage. Das Recht wäre evtl. auf ihrer Seite (bis zum Urteilsspruch), nur will ich auf etwas hinaus:
Dieses Tutorial beschäftigt sich damit, was erlaubt ist, was verboten ist und was zwar erlaubt, aber nicht geführt werden darf. Und ich versuche dem Ein oder Anderem geneigtem Leser zu verdeutlichen, wie man evtl. der Owi bzw. der Beschlagnahme entgehen oder entgegenwirken kann. Und wo man es meistens nicht kann (o.g. Waffenverbotszonen). Und dieses Entgegenwirken hat auch viel mit der Kommunikation mit dem eingesetzten / kontrollierendem Beamten zu tun. Wenn Survival sich besagtes Messer im Kaufhaus kaufen würde, und ich (warum ich auch immer eine x-beliebige Frau aus dem Kaufhaus) sie kontrolliere, dann gucke ich mir ihr Brotmesser an, entscheide, ob sie meinen Kriterien einer gefährlichen Person entspricht und spreche sie darauf an. Wenn sie mir dann noch sagt: Mein Sohn hat unser Brotmesser vernichtet, ich brauch ein Neues!
Tja, wer bin ich denn, einer Hausfrau das Messer abzunehmen. Und ich muss dir leider wiedersprechen. Es ist ein absolut sozialadäquater Zweck, ein in einem Laden gekauftes Messer zwecks Nutzung zu Hause dieses auch dorthin zu bringen. Wenn Survival jetzt allerdings sich spontan entschließen sollte, dieses Messer in das Stadion mitzunehmen, oder an der Demonstration teilzunehmen, ja dann....
Aber du hast es richtig gesagt: Augenmaß ist das A. und O.
Und bezüglich anderer Tools: Es gibt ja auch ne menge Rettungsmesser (speziell Folder), welche aus einer Klinge + Gurtschneider und Glasdorn bestehen. Leider würde da schon das Wort "Rettungsmesser" alleine darauf hindeuten, dass der Hersteller dieses Messer primär für Menschen entworfen hat, die in ihrer Funktion (Ehrenamt, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) dieses auch aus beruflichen Gründen tragen darf. Auch hier müsste der Beamte vor Ort die Entscheidung treffen, ob er seinem Gegenüber den sachgemäßen Umgang mit diesem Gegenstand zutraut. In erster Linie ist der 42a nämlich nicht für normale Leute gedacht, die ihr Messer herumtragen, um damit im Notfall einen anderen aus dem Auto zu schneiden. Der 42a ist primär für Menschen gedacht, welche in ihrer kriminellen Energie die Foldermesser benutzt haben, um damit andere abzuziehen oder zu bedrohen (Folder deswegen, weil konspirativ zu tragen).
Es wird also wahrscheinlich (bis zu evtl. angeregten Musterprozessen) nie eine definitve Aussage geben, was der Beamte sicherstellt und was nicht. Leider kann auch ich da keine endgültige Antwort geben.