Pfefferspray - Flüssigstrahl, Gel oder Schaum?

  • Hallo Anti,
    ja, sorry, hab ich doof geschrieben. Gresli, danke, dass Du es schnell erklärt hast.
    Der Vergleich zur KK-Kurzwaffe, weil das Teil zwar einen zu vernachlässigenden Rückstoß verursacht (viel geringer als KK) es aber vorteilhaft ist, wenigstens mal grob gelernt zu haben, ohne riesigen Verriss einen Abzug zu betätigen, zumal der Griff recht kurz ist.
    Wer also eine KK-Kurzwaffe bedienen kann, muss mit dem Jet Protector nicht üben. Wer so etwas noch nie in der Hand hatte, sollte halt mal ein paar Ladungen einplanen, damit man einen sich bewegenden Hund auch grob trifft.


    @Mods: Hoffe, das ist noch ok. Geht ja nicht um Dinge für den Memberbereich - nur einen Vergleich zur Handhabung. Sonst haut mir bitte virtuell kurz auf die Finger und löscht. :waving_hand:


    Viele Grüße, Alge

  • Der/das Guardian Angel habe ich mir auch bestellt. Macht einen sehr wertigen/robusten Eindruck und der Hersteller schreibt das es, wenn es ins Wasser fällt, problemlos weiter funktioniert. Ob aber der "Deutschuss" sitzt , da habe ich bedenken. Ich habe nur ein Video im Netz gefunden und da war der erste Schuss sofort zu hoch.

  • Zitat von Kladika;215962

    der erste Schuss sofort zu hoch.



    Es empfiehlt sich generell, eher auf den oberen Brustbereich zu Zielen und nicht auf den Kopf.
    Ist man zu hoch dran, erwischt man immer noch den Kopf.
    Ist man genau drauf oder gar zu tief, fängt der Körper die Ladung auf und zumindest ein ausreichender Teil wird nach oben Richtung Gesicht abgelenkt.


    LG. Nudnik

  • Guten Morgen,


    ich hätte da mal eine Frage zum JPX Jet Protector.
    Das Ding wäre für mich jetzt auch das Mittel der Wahl; Das Ding hat, denke ich, noch einen weiteren Vorteil: Im Dunkeln, in einer entsprechenden Situation wird der ungeschulte Angreifer bzw. Provokateur das Ding eventuell erst mal für eine Pistole halten. Tritt man selber entsprechend resolut mit dem Ding auf, so wird es vielleicht gar nicht dazu kommen, dass man es benutzen muß.


    Dieser Vorteil hat aber auch einen Haken: Ich meine mich erinnern zu können, dass "Anscheinswaffen" (war das der Fachbegriff?) nicht geführt werden dürfen auch WENN sie als Tierabwehrgerät / Softair etc. zugelassen sind. Dann hat das Ding ja offenbar noch einen Laserpointer dran; War so ein Ding nicht auch verboten? Vor Jahren hat ein Klassenkamerad (angeblich) mal welche an den Sack bekommen, weil er einen Laserpointer auf eine Softair-P8 gebastelt hat.


    Könnte einer der dienstlich mit diesen Dingen befassten Kameraden dazu mal ein Statement abgeben? Würde mir das Ding sonst gern beschaffen - allerdings nur, wenn ich von Euren Kollegen bei der nächsten Kontrolle nicht gleich wieder gelyncht werde :winking_face:



    Edit: Laserpointer / Lampe etc. in D verboten, wird in D also auch ohne Laser geliefert. Das Ding hat offenbar eine kleine Weaverschiene unten dran - man KÖNNTE also entsprechendes Nachrüsten. Ist aber illegal.

  • Aus dem Feststellungsbescheid des BKA:


    Jet Protector JPX ist der Form her und der Anordnung der einzelnen Elemente sowie der Handhabung einer Pistole ähnlich. Es ist jedoch wegen seiner eigenständigen Formgebung und aufgrund der Farbgestaltung nicht einer Original-Schusswaffe nachgebildet ( im Vergleich von üblichen Gas-Alarmwaffen, die mit Original-Schusswaffen vergleichbar sind). Hieraus ergibt sich, dass nach dem ab dem 01.04.2008 gültigen neuen Waffenrecht, eine Einstufung des vorgenannten Gerätes als “Anscheinswaffe” nach Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG “Begriffsbestimmungen” Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6.1 seitens des Bundeskriminalamtes verneint wird.”




    LG. Nudnik

  • Nudnik hat ja schon alles, völlig korrekt, zum Thema Anscheinswaffe gesagt.


    Was deine Frage zum Laseepointer angeht, folgendes:
    In Deutschland ist für Privatpersonen durch das Waffengesetz jegliche Form der Zielbeleuchtung oder -markierung verboten, die an Waffen montiert sind.


    Grüße,


    ACD vom Smartphone

  • Ich hab jetzt auch ein JPX Tierabwehrgeräte. Zielen ist etwas mühsam, vorallem im Dunkeln zumal alles schwarz ist und das Korn relativ niedrig.
    Da gehts dann eher ein bißchen nach Intention.


    Weaverschiene hat das Teil, sogar zwei, einmal unterem Lauf und einmal an der Unterseite des Abzugsbügels. Also Ideal für Laserzielgerät und Minigranatwerfer - beides leider auf jeden Fall in D verboten. Da weist auch die Herstellerfirma drauf hin
    Leuchtpunktvisier geht wahrscheinlich nur in Verbindung mit Minischerenfernrohr - da an der Unterseite:)


    Hab in der letzten im Krimi schon mal bei den Guten so ne überkreuzte Handhaltung mit Schußwaffe und Taschenlame gesehen.


    Zwischen der Weaver-Schiene und dem Lauf ergibt sich ein ca. 4 cm langer Anschlag , an den man mit der zweiten Hand einen Laserpointer ranhalten könnte.


    Gäb zum einen mal die Richtung an, irritiert um anderen das angegreifende Tier und blendet es auch noch und erleuchtet die Zielrichtung


    Problem ist dann nur noch nen ordentlicher Laser heruzubekommen, da derhierzulande möglicherweise auch wieder verboten ist.


    Und dann soll man noch nen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zur Schnauze von dem Hund einhalten.


    Fein ist, daß man dieses Tierabwehrgerät als Distanzgerät in D jederzeit mit sich rumtragen darf , bei Demos oder öffentlichen Veranstaltungen würde ich es mal daheim lassen.



    Frieder

  • ... ganz böse Menschen könnten auch einen kleinen Laserpointer mit Klebeband auf das Gerät machen. Aber das das verboten ist, macht das ganz sicher keiner.

  • .... wäre beim JPX problematisch, da bei dem Gerät Lauf und Wirkmittelkartusche eins ist. Nach zwei Schüssen, wird ja das ganze obere Teil ersetzt. Ist dann blöd , wenn unten was
    festgeklebt ist .



    frieder

  • Ein Laser als Zielhilfe bringt aus meiner Sicht nichts. Man konzentriert sich zu sehr darauf den Punkt visuell zu erfassen und verliert dadurch Zeit.


    Bei einem schwachen Laser ist der Punkt auf dunklen Flächen oder bei hellem Licht sowieso nicht auszumachen.


    Ich habe den JPX ohne jegliches Zubehör und bin zufrieden damit.




    Gruss Wolverine

  • Das JPX ist ganz nett, aber ich musste die Erfahrung machen, dass es aufgrund der Größe und der nur 2 Schuß nicht von allen Familienmitgliedern toleriert wird.
    Die Dose mit OC-Spray wird - zumindest bei uns im Haushalt - eher toleriert.
    Kennt Frau eben vom Haarspray :grosses Lachen:
    M.E. würden die 2 Schuß ja ausreichen, aber ich denke das ist ein psychologisches Problem.
    Also Dose mit Direktstrahl und gut.

  • Hallo zusammen,


    ich wüsste gerne ob es Qualitätsunterschiede bei den Herstellern gibt?
    Preisunterschiede gibt es teils recht extreme.
    Habe im Waffenladen eins gesehen, Direktstrahl 50ml für knapp 23€(Eigenmarke), dafür bekomme ich am Amazonas ein Set mit 10x40ml Direktstrahl (Nato KO)
    Beide sind "Made in Germany"


    Es geht mir hier nicht um "Geiz ist Geil" sondern rein um die Qualität!



    Viele Grüße
    Fleck

  • Hallo!


    Grundsätzlich würde ich Schaum vor Gel vor Strahl vor Nebel bevorzugen. Zum einen, weil im Schaum deutlich mehr Sichtbehinderung gegeben ist, zum anderen ist es gleichzeitig ein Kompromiss aus Formstabilität bei der Anwendung und Verteilung im Ziel. Qualitativ würde ich momentan zu SabreRed greifen.


    Erfahrung habe ich mit den Tierabwehrsprays der Marke SabreRed, die identisch sind mit den amerikanischen Produkten, hier einfach nur zum Import als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet werden müssen. Hat auf die Privatperson keinerlei Einfluss, nur das Führen zum vorsätzlichen Einsatz gegen Menschen ist untersagt. Sprich für Personen, die es dienstlich gebrauchen wollen oder müssen.
    Ich persönlich habe es einmal (im Dienst als Rettungsassistent) gegen einen sehr aggressiven Menschen eingesetzt, und es hat gewirkt. Man muss aber auch wissen, wie. Dazu später mehr. Später habe ich gegenüber der Polizei direkt die Aussage gemacht, dass ich mir nicht anders zu helfen wusste, und eben dieses Mittel in Annahme eines rechtfertigenden Notstands/einer Notwehrsituation angewendet hatte. Mein Partner hat diese Annahme bestätigt. Auf die Frage, weshalb ich das Spray überhaupt dabei hatte, antwortete ich, dass ich jederzeit mit aggressiven Haustieren rechnen müsse, und mir die Beschaffung privat freigestellt wurde. In einer eindeutigen Notwehrsituation sind solche Fragen eher nützlich für den Befragten, also nicht in jeder Frage eines Polizisten direkt eine Falltür sehen. Im Verlauf wurde ein Verfahren gegen den Aggressor eröffnet und wegen des hohen Maßes der Alkoholisierung eingestellt, die Gegenklage mir gegenüber direkt fallengelassen.


    Zur Anwendung. Ein Spray ist keine Rettung, es ist eine Chance auf etwas mehr Zeit. Dazu muss man wissen, dass die Wirkung etwas verzögert eintritt, ca. 1-3 Sekunden. Wenn der Aggressor, wie in meinem Fall, dann schon in Bewegung auf einen zu ist, sollte man nach Anwendung zur Seite ausweichen. Dann rennt der Aggressor in aller Regel erstmal ins Leere. Ob man dann die Chance nutzt und flieht oder weiter auf den Aggressor einwirkt, muss im Einzelfall entschieden werden. Jedoch könnte dies dann schnell zu einer Überschreitung des Notwehrrechts führen, was rechtlich nicht ohne ist. Vor allem, wenn man selbst überlegen ist. In meinem Fall haben wir uns nach dem Spray entschieden, den Gefahrenbereich zu verlassen. Hierzu mussten wir ihn, da er ja an uns vorbeigerannt ist, noch kurz zur Seite stoßen. Da der Aggressor uns nicht folgte, war alles gut. Hätten wir zu zweit noch deutlich nachgesetzt, hätte ggfs. sogar eine Klage gegen uns Erfolg haben können. Das hat uns der Rechtsbeistand klar gemacht.


    Und was die Zulassung gegen Menschen angeht, hier geht es rein um die Wirkstärke. Die Tierabwehrsprays sind wesentlich höher dosiert, und das kann in seltenen Fällen zu länger anhaltenden Beschwerden/Schäden führen. Das ist aber in der Notsituation, im Gegensatz zum bestimmungsgemäßen dienstlichen Gebrauch, vollkommen egal. Man kann ja auch ein Tischbein zweckentfremden. Da ist ein Spray sicherlich die verhältnismäßigere Wahl, als stumpfe Gewalteinwirkung.


    Ich schweife ab. Zuletzt: Ein gutes Spray hilft nichts, wenn man es nicht dabei hat. Es gibt Sprays in verschiedenen Größen. Selbst SabreRed bietet verschiedene Versionen an. Ein etwas extremeres Beispiel für Unauffälligkeit: http://www.swordsknivesanddagg…4-400.jpg&maxx=450&maxy=0
    Und auch dieses darf man in Deutschland führen, wenn es gekennzeichnet ist. Sieht dann so aus: http://www.frankonia.de/Tier-A…er=161730&query=sabre+red Man darf nur das Etikett nicht entfernen.


    Gruß


    Avesjünger

  • Zitat von Fleck1975;246612

    Hallo zusammen,


    ich wüsste gerne ob es Qualitätsunterschiede bei den Herstellern gibt?
    Preisunterschiede gibt es teils recht extreme.


    Moin Moin,
    ja, gibt es, es soll welche geben die Drogenabhängige oder "Gernescharfesser" auch als Mundspray benutzen würden...


    Zitat von Fleck1975;246612


    Beide sind "Made in Germany"


    Es geht mir hier nicht um "Geiz ist Geil" sondern rein um die Qualität!


    Made in Germany ist bei Pfefferspray nicht unbedingt ein Vorteil und dein Ansatz bei einem Selbsverteidigungsmittel nicht auf den Preis zu schauen ist schon gut.


    Wenn du dir ein Weltweit erprobtes und von diversen Polizeieinheiten für sehr gut befundenes Spray holen möchtest, dann suche nach FOX.


    http://www.foxgear.de/fox_pfefferspray/mean_green
    oder hier
    http://www.amazon.de/Pfeffersp…160_&tag=httpswwwaustr-21


    45ml ist noch gut führbar, 90ml natürlich besser, macht aber schon ne Beule in der Jacke.
    Die 20ml empfehle ich nur für Frauen, bei denen man mit Gewissheit weiß, dass sie die 45ml Dosen selten bis nie tragen würden da zu sperrig (gerade im Sommer).

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder

  • Hallo,


    das FOX ist mit 6% OC Wirkstoffgehalt gekennzeichnet,
    üblich sind wohl 10%
    http://%22http//www.amazon.de/…5%22&tag=httpswwwaustr-21 habe ich noch eines mit 15% OC gefunden.
    Ist das jetzt so viel stärker wie das Fox, "rechnen" die Hersteller unterschiedlich oder schreibt da jeder nur irgendwas drauf?


    Die Bewertungen sprechen für das Fox, bei den anderen sind überhaupt keine Bewertungen vorhanden...


    Was mir gut gefällt ist die Kombination mit grüner Farbe!


    VG
    Fleck

  • Zitat von Fleck1975;246648

    Hallo,


    das FOX ist mit 6% OC Wirkstoffgehalt gekennzeichnet,
    üblich sind wohl 10%
    http://%22http//www.amazon.de/…5%22&tag=httpswwwaustr-21 habe ich noch eines mit 15% OC gefunden.
    Ist das jetzt so viel stärker wie das Fox, "rechnen" die Hersteller unterschiedlich oder schreibt da jeder nur irgendwas drauf?


    Das sagt nur etwas über das Mischungsverhältnis, nichts über die Stärke.
    Hier hat der Hersteller ein bissl was dazu geschrieben:
    http://www.foxgear.de/faq
    --> Absatz: "Wann ist ein Pfefferspray stark"


    Zitat von Fleck1975;246648


    Was mir gut gefällt ist die Kombination mit grüner Farbe!


    ... macht die Täterbeschreibung kurz und einfach ... :face_with_rolling_eyes:

    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“
    Billy Wilder